190863 · Mitteilungsvorlage
15. Sitzung des Beirats zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr - Protokoll -
Kerndaten
- Nummer
- 190863
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 25.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190863 15. Sitzung des Beirats zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr - Protokoll - Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 09.01.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: In Punkt 5 „Organisation“ sieht die Geschäftsordnung des Beirats zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr vor, dass die Protokolle der Beiratssitzungen dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zur Kenntnis gegeben werden. Das Protokoll der 15. Sitzung vom 03.09.2019 ist nach Genehmigung in der letzten Sitzung des Beirats dieser Mitteilungsvorlage als externes Dokument beigefügt. Anlage/n 1 Protokoll der 15. Sitzung vom 03.09.2019 (öffentlich) Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. ISeite 1 von 23 Bundesstadt Bonn Zugestellt am 29.10.2019 Der Oberbürgermeister Amt 37 Niederschrift X öffentlich nicht öffentlich Drucksachennummer 1912772NO2 Sitzung Beirat zum ehrenamtlichen Bevöl- kerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr - Fragestunde - X/15. Sitzungstag 03.09.2019 Sitzungsort Stadthaus, Sitzungsraum 2 Beginn 18:03 Uhr Ende 18:22 Uhr Seite Große Anfragen 1. GA Drucksachen-Nr.: 1910392 Große Anfrage: AM Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion vom 30.01.2019 Schutz der Mitarbeiter der Rettungsdienste 2. GA Drucksachen-Nr.: 1911010 Große Anfrage: Stv. Dr. Stephan Eickschen Stv. Ingo Holdorf Stv. Elke Apelt SPD-Fraktion vom 25.03.2019 Vergabe Rettungsdienst und Krankentransport 3. GA Drucksachen-Nr.: 1911634 Große Anfrage: Stv. Gabi Mayer Stv. Dr. Helmut Redeker Stv. Dr. Stephan Eickschen Stv. Elke Apelt SPD- Fraktion vom 23.05.2019 Neubau DLRG am Standort Dahlmannstraße/neues IPC- GeländeSeite 2 von 23 1. GA Drucksachen-Nr.: 1910392 Große Anfrage: AM Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion vom 30.01.2019 Schutz der Mitarbeiter der Rettungsdienste Der Beirat nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt: Hat es im Jahr 2018 in Bonn ebenso wie im Rhein-Sieg-Kreis Fälle von Gewalt gegen Mitarbeiter von Rettungsdienst und Feu- erwehr bei Einsätzen gegeben und ggfs. in wie vielen? Sind hier im Vergleich zu den vergangenen Jahren ab 2015 Stei- gerungen festzustellen? Sind Ermittlungsverfahren gegen die Täter eingeleitet und mit welchem Ergebnis abgeschlossen worden? Wie werden die Einsatzkräfte auf dieses neue Phänomen z. B. durch Fortbildung und Deeskalationstraining vorbereitet? Die Stellungnahme der Verwaltung lautete: Zu der Großen Anfrage DS-Nr. 1910392 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: zu 1.) Hat es im Jahr 2018 in Bonn ebenso wie im Rhein-Sieg- Kreis Fälle von Gewalt gegen Mitarbeiter von Rettungsdienst und Feuerwehr bei Einsätzen gegeben und ggfs. in wie vielen? Der städtische Rettungsdienst registrierte im Jahre 2018 rund 77.000 Einsätze im Bereich Notfallrettung, Notarztdienst und Krankentransport. In 15 Fällen wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Feuerwehr und Rettungsdienst Bonn und der als Verwaltungshelfer eingebundenen Leistungserbringer körper- liche Gewalt in Form von beispielsweise Tätlichkeiten dokumen- tiert. Im Zuge von Feuerwehreinsätzen wurde ein einzelner Fall registriert, bei dem allerdings ein rettungsdienstliches Ein- satzgeschehen zugrunde lag. zu 2.) Sind hier im Vergleich zu den vergangenen Jahren ab 2015 Steigerungen festzustellen? Eine signifikante Steigerung der jährlich gemeldeten Fälle seit 2015, bei denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von körperlicher Gewalt betroffen waren, ist nicht festzustellen. zu 3.) Sind Ermittlungsverfahren gegen die Täter eingeleitet und mit welchem Ergebnis abgeschlossen worden? In den v. g. Fällen wurden seitens des Rettungsdienstpersonals nur z.T. Strafanzeigen gegen die Verursacher gestellt, da Form und Umfang der Gewaltausübung von den Mitarbeitern sehr unter-Seite 3 von 23 schiedlich wahrgenommen wird und oftmals der Dynamik der je- weiligen Einsatzlage unterliegt. Auch erfolgen Aggressionen von Patienten in vielen Fällen aufgrund psychiatrischer Grun- derkrankungen und stellen somit keine vorsätzlichen oder wil- lentlich beeinflussten Tätlichkeiten dar. In den Fällen, in denen Ermittlungsverfahren eingeleitet wur- den, erfolgte dies z.T. auf Ersuchen der Mitarbeiter, i.d.R. jedoch durch die Polizei selbst, die in Fällen von Gewalt ge- gen Einsatzkräfte regelmäßig hinzugezogen wird und die Verur- sacher ggf. auch in Gewahrsam nimmt. Eine konkrete Aussage zur Anzahl und den Ergebnissen von Ermittlungsverfahren ist somit nicht möglich. zu 4.) Wie werden die Einsatzkräfte auf dieses neue Phänomen z. B. durch Fortbildung und Deeskalationstraining vorbereitet? Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei Gewalt gegen Ein- satzkräfte nicht um ein neues Phänomen. Verbale und tätliche Gewalt gegen Einsatzkräfte hat es auch immer geben, meist in Verbindung mit dem Missbrauch von Alkohol oder Drogen oder im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen und eine signifikan- te Steigerung der Fallzahlen ist – wie oben dargestellt – bis- lang nicht zu verzeichnen. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Pflicht- fortbildung für die im Rettungsdienst eingesetzten Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter der Stadt Bonn, der Hilfsorganisationen und weiteren eingebundenen Leistungserbringer sind in den ver- gangenen Jahren Themen wie Deeskalation und Konfliktmanagement berücksichtigt worden. Darüber hinaus sind sie auch feste Be- standteile der dreijährigen Notfallsanitäterausbildung und entsprechend im Rahmenlehrplan NRW berücksichtigt. Darauf aufbauend hat das Fachamt Feuerwehr und Rettungsdienst in Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt auch ein auf die Besonderheiten des Einsatzdienstes abgestimmtes eigenes Fortbildungsangebot etabliert. In diesen seit dem Jah- re 2017 angebotenen Seminaren werden die bei Feuerwehr und Rettungsdienst eingesetzten Kräfte speziell auf Konflikte und Gefahrensituationen vorbereitet. Inhaltliche Schwerpunkte lie- gen hier u.a. beim Konfliktmanagement, der Konflikt- und Ge- waltprävention sowie deeskalierenden Kommunikationsmodelle und -techniken. Aufbauend auf die hier gewonnenen weiteren Er- kenntnisse und Rückkopplung mit den Teilnehmern soll dieses Angebot bedarfsorientiert fortgesetzt und weiterentwickelt werden. 2. GA Drucksachen-Nr.: 1911010 Große Anfrage: Stv. Dr. Stephan Eickschen Stv. Ingo Holdorf Stv. Elke Apelt SPD-Fraktion vom 25.03.2019 Vergabe Rettungsdienst und KrankentransportSeite 4 von 23 An einer Aussprache beteiligten sich Stv. Post, Herr Lötschert (ASB) und von der Verwaltung Herr Stein (37). Der Beirat nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis und regt an, regelmä- ßig zu dem Thema zu informieren, sobald es einen neuen Sach- stand gibt. Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt: Die Verwaltung wird um Beantwortung der nachfolgenden Frage gebeten: Wie wird die Verwaltung mit den durch das Urteil des Europäi- schen Gerichtshofs [EuGH, Urteil vom 21.03.2019, Rechtssache C-465/17] gegebenen Möglichkeiten bei der Vergabe des Ret- tungsdienstes und des Krankentransportes in Bonn umgehen? Die Stellungnahme der Verwaltung lautete: Die Stadt Bonn ist als Träger gemäß Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) zur Sicherstellung des Rettungsdienstes verpflichtet. Nachdem 2017 Ratsbeschlüsse zur Umsetzung der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs.1 Nr. 4 GWB durch Nachprüfungsverfahren und damit verbundene Zuschlagsverbote nicht zu einem Vertrags- schluss mit in den Rettungsdienst einzubindenden Hilfsorgani- sationen geführt haben, ist im Folgejahr ein wettbewerbliches Vergabeverfahren durchgeführt worden. Nachfolgend konnten Ver- träge mit drei Hilfsorganisationen und einem weiteren Leis- tungserbringer für den Zeitraum der Geltung des Rettungs- dienstbedarfsplans (01.01.2018 - 31.12.2022) geschlossen wer- den. Die Einbindung der Leistungserbringer ist hiermit noch für die nächsten 3,5 Jahre gesichert. Die Stadt erfüllt durch Berufsfeuerwehr und eingebundene Leistungserbringer hier ihre gesetzlichen Verpflichtungen. Entgegen der Auffassung der Fra- gesteller war durch die vorgenannten Nachprüfungsverfahren die Nutzung der Bereichsausnahme zum damaligen Zeitpunkt faktisch nicht möglich. Wenn die Rechtslage eindeutig gewesen wäre, hätte es im Übrigen des Verfahrens vor dem EuGH nicht bedurft. Bei dem von den Fragestellern zitierten Beschluss des Europäi- schen Gerichtshofs vom 21.03.2019 handelt es sich u.a. um die Auslegung der Rechtsbegriffe 'Gefahrenabwehr' und der 'gemein- nützigen Organisation' im Sinne des Vergaberechtes. Der EuGH hat nun bestätigt, dass die klassischen Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe einschließlich der Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im EU-Amtsblatt nicht für öffentliche Aufträge gelten, die rettungsdienstliche Leistungen betreffen und von gemeinnützigen Organisationen o- der Vereinigungen erbracht werden. Damit sind viele, aber noch nicht alle Auslegungsfragen beantwortet. Sollte dies zur ab- schließenden Klarheit führen, so ist das zu begrüßen. Es bleibt jedoch einerseits abzuwarten, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung auf den konkreten Einzelfall an- wenden wird und andererseits zu beobachten, wie teils parallel angestrengte Verfahren vor Verwaltungsgerichten, die von derSeite 5 von 23 vergaberechtlichen Entscheidung des EuGH unberührt bleiben, beendet werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass die Stellung der Krankenkassen, die auch auf solche Verfahrensfragen Ein- fluss haben, u.a. durch derzeit bundespolitisch diskutierte Reformbemühungen im Bereich der ambulanten Versorgung gestärkt werden könnte. Die Gesamtentwicklung wird von der Verwaltung aufmerksam beobachtet, um den Ratsgremien nachfolgend für den nächsten Vertragszeitraum ab 2023 ein rechtssicheres Vorgehen vorschlagen zu können. Die mehrjährige vertragliche Sicherung von Leistungserbringern im Bonner Rettungsdienst bietet hierzu den zeitlichen Spielraum. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass das Urteil des EuGH auch kein Kündigungsgrund z.B. nach § 133 Abs. 1 Satz 3 GWB für die laufenden Verträge darstellt, da diese nicht europa- rechtswidrig sind. Die im Nachhinein nicht zwingende EU-weite Ausschreibung einer Leistung ist grundsätzlich immer zulässig. 3. GA Drucksachen-Nr.: 1911634 Große Anfrage: Stv. Gabi Mayer Stv. Dr. Helmut Redeker Stv. Dr. Stephan Eickschen Stv. Elke Apelt SPD-Fraktion vom 23.05.2019 Neubau DLRG am Standort Dahlmannstraße/neues IPC-Gelände An einer Aussprache beteiligten sich Stv. Post, Stv. Apelt, Stv. Wehlus, Herr Hentschel (DLRG), Herr Reetmeyer (THW Beuel) und von der Verwaltung Frau Rötzheim-Lipsky (03) und Herr Stein (37). Herr Stein bietet hier Herrn Hentschel ein Ge- spräch an, um ggf. weitere Möglichkeiten zur Unterstützung des Projektes durch die Verwaltung zu beleuchten. Anschließend nimmt der Beirat die Antwort der Verwaltung Kenntnis. Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt: Die Verwaltung wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fra- gen gebeten: Welche Antwort hat die Stadtverwaltung auf die Anfrage der DLRG bzgl. eines Bauplatzes zur Errichtung einer Rettungs- und Schulungsstation? Welche Alternativen schlägt die Stadtverwaltung vor, wenn dem Vorschlag der DLRG nicht nachgekommen werden kann? Die Stellungnahme der Verwaltung lautete: Eigentümer der Liegenschaft der ehemaligen Landesvertretung Nordrhein-Westfalen an der Dahlmannstraße ist das Land Nord- rhein-Westfalen. Ein Erwerb des Areals durch die Bundesstadt Bonn ist nicht vorgesehen. Die geplante Vermietung der Liegen- schaft an das International Paralympic Committee (IPC) wird unmittelbar durch das Land erfolgen. Die Verwaltung führte Ge- spräche mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dem IPC, um eine mögliche Nutzung des Außengeländes der ehemaligen Landesver-Seite 6 von 23 tretung von Nordrhein-Westfalen durch die Schülerrudervereine zu eruieren. Die Gespräche ergaben, dass das Nutzungskonzept des IPC die Nutzung von Teilen der Außenfläche durch die Schü- lerrudervereine oder andere Dritte, wie die DLRG, nicht zu- lässt. In der Vergangenheit wurden seitens der Verwaltung diverse grundsätzlich infrage kommende städtische Grundstücke in un- mittelbarer Rheinnähe hinsichtlich einer Nutzung durch die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) geprüft. Bislang konnte der DLRG kein passendes Grundstück zur Verfü- gung gestellt werden, da jeweils Belange des Naturschutzes, des Hochwasserschutzes und planungsrechtliche Vorgaben der be- absichtigten Nutzung entgegenstanden. Ein konkretes Grund- stück, welches eine Nutzung durch die DLRG zulässt, steht aus dem städtischen Flächenportfolio aktuell nicht zur Verfügung und kann daher derzeit nicht angeboten werden. Die Verwaltung verfolgt weiterhin das Ziel, der DLRG aus dem städtischen Grundeigentum geeignete Flächen vorschlagen zu können.Seite 7 von 23 Bundesstadt Bonn Zugestellt am 29.10.2019 Der Oberbürgermeister Amt 37 Niederschrift X öffentlich nicht öffentlich Drucksachennummer 1912772NO2 Sitzung Beirat zum ehrenamtlichen Bevöl- kerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr X/15. Sitzungstag 03.09.2019 Sitzungsort Stadthaus, Sitzungsraum 2 Beginn 18:22 Uhr Ende 18:55 Uhr Seite Tagesordnung 1 Öffentliche Sitzung 1.1 Anerkennung der Tagesordnung 1.2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr vom 13.11.2018 1.3 Anhörungen 1.3.1 Drucksachen-Nr.: 1912355 Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 3 und der Unterkunft der Löscheinheit Bad Godesberg der Freiwilligen Feuerwehr am jetzigen Standort 1.4 Mitteilungen 1.4.1 Drucksachen-Nr.: 1911636 Sachstand zur interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis im Bereich Brandschutz, Rettungs- dienst und Katastrophenschutz 1.4.2 Drucksachen-Nr.: 1912258 3. Bonner Tag des Katastrophenschutzes am 27. Juni 2020Seite 8 von 23 1.4.3 Drucksachen-Nr.: 1912330 Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung 1.5 Aktuelle Informationen aus den Organisationen 1.6 Aktuelle Informationen aus der VerwaltungSeite 9 von 23 1 Öffentliche Sitzung Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger durch den Beiratsvorsitzenden Die nachfolgend in Fettdruck dargestellten Personen wurden durch den Beiratsvorsitzenden zu Beginn der öffentlichen Sit- zung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet: Christoph Blessin, Nikolas Derwahl Die Verpflichtungsformel lautete: ”Ich verpflichte mich, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch und ohne Ansehen der Person ausüben, dass ich gewissenhaft Verfassung und Gesetze befolgen, für das Wohl der Stadt arbeiten und ihr unbestech- lich und ohne Eigennutz dienen werde. So wahr mir Gott helfe.” Die Verpflichtungsformel konnte auch ohne die religiöse Beteu- erung geleistet werden. Nachfolgende Mitglieder waren nicht anwesend und sind in einer der folgenden Sitzungen zu verpflichten (Stand 03.09.2019): Michael Thielges 1.1 Anerkennung der Tagesordnung Beschluss (einstimmig): Die mit der Einladung vom 20.08.2019 zur X/15. öffentlichen Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Ka- tastrophenschutz und der Feuerwehr der Stadt Bonn am 03.09.2019 übersandte Tagesordnung wird anerkannt. 1.2 Genehmigung der Niederschrift über die X/13. öffentliche Sit- zung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Kata- strophenschutzes und der Feuerwehr der Stadt Bonn vom 13.11.2018 Beschluss (einstimmig): Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes und der Feuerwehr der Stadt Bonn vom 13.11.2018 wird genehmigt.Seite 10 von 23 1.3 Anhörungen 1.3.1 Drucksachen-Nr.: 1912355 Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 3 und der Un- terkunft der Löscheinheit Bad Godesberg der Freiwilligen Feu- erwehr am jetzigen Standort --- An einer Aussprache beteiligten sich Stv. Post, Herr Broch (FF) und von der Verwaltung Herr Stein (37). Ergebnis der Anhörung: einstimmig Die Anhörung hatte folgenden Wortlaut: Dem hier dargestellten Konzept zur Erneuerung der Feuerwehr- und Rettungswache 3 einschließlich der Unterkunft der Löscheinheit Bad Godesberg der Freiwilligen Feuerwehr am be- stehenden Standort wird zugestimmt. Die zu erstellende Vorplanung für die hier vorgeschlagene Va- riante wird in einer erneuten Vorlage den zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt. Im Wirtschaftsplan des SGB sind für die Jahre 2019 und 2020 Mittel in Höhe von 4.000.000,00 EUR bereitgestellt. In den kommenden Wirtschaftsplänen sind nach Erstellung der Vorpla- nung die restlichen Mittel bereitzustellen. 1.4 Mitteilungen 1.4.1 Drucksachen-Nr.: 1911636 Sachstand zur interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Rhein- Sieg-Kreis im Bereich Brandschutz, Rettungsdienst und Kata- strophenschutz --- An der Aussprache beteiligten sich Herr Herr Hentschel(DLRG), Herr Reetmeyer (THW Beuel), Herr Müller-Storp (THW Bonn), Herr Lötschert (ASB) und von der Verwaltung Herr Stein (37). Von der Mitteilungsvorlage wird Kenntnis genommen. Der Rhein-Sieg-Kreis wird gebeten, eine gemeinsame Sit- zung des dortigen Ausschusses für Rettungswesen und Kata- strophenschutz mit dem Bonner Ausschuss für Umwelt undSeite 11 von 23 Verbraucherschutz sowie dem Beirat zum ehrenamtlichen Be- völkerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr zu terminieren. Die Bitte um Terminierung einer gemeinsamen Sitzung geht auf eine aktuelle Anfrage des Rhein-Sieg- Kreises zurück, von der Herr Stein in der Sitzung des Beirates berichtete. Hinsichtlich Zeitplanung geht der Kreis hierbei von Frühjahr 2020 aus. Mitteilung: Der Beschluss über die zweite Fortschreibung des Brandschutz- bedarfsplans für die Bundesstadt Bonn (DS 1811905EB11) wurde unter anderem mit der Maßgabe versehen, die Möglichkeiten ei- ner interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis zu prüfen, insbesondere: Zentralisierung von Leistungen Gemeinsame Gebäude (z.B. Wachen, Schlauchwerkstatt, Leitstel- le, Telenotarzt Arbeitsplatz) Gemeinsame Ausbildung/Fortbildung Gemeinsame Anschaffung von Spezialfahrzeugen, die selten zum Einsatz kommen Gemeinsame Beschaffung von Material Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Bereits seit mehreren Jahren stellt die Zusammenarbeit zwi- schen Feuerwehr- und Rettungsdienstkräften aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis bzw. dessen kreisangehörigen Kommunen auf dem Gebiet beider beteiligter Gebietskörperschaften einen wichti- gen Teil des alltäglichen Einsatzgeschäftes im Rettungsdienst und zunehmend auch im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung dar. Auf die in der Maßgabe enthaltenen Punkte zur besonderen Prüfung wird im Folgenden eingegangen: Zentralisierung von Leistungen Die Aufgaben im Brandschutz und der Hilfeleistung sind nach den gesetzlichen Grundlagen auf Ebene der Gemeinden zu erfül- len. Dies folgt der Erkenntnis, dass die in diesen Fällen nö- tige Schnelligkeit der Hilfeleistung vor allem vor Ort er- bracht werden muss, um wirksam zu sein. Dies ist die Basis für eine in Deutschland flächendeckende Vorhaltung von Freiwilli- gen Feuerwehren. Die Trägerschaft für die Aufgaben im Kata- strophenschutz und im Rettungsdienst liegt demgegenüber auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte, die Leistungserbrin-Seite 12 von 23 gung erfolgt aber hier ebenfalls vor Ort auf Grundlage von entsprechend verteilten Standorten und in Nutzung der vorhan- denen Standorte der Freiwilligen Feuerwehren. Auch Leistungen des Katastrophenschutzes im Rahmen der überörtlichen Hilfe sind in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich von jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt vorzuhalten. Ausnahmen, bei denen Ko- operationen für die Erbringung von Leistungen möglich oder so- gar vorgegeben sind, werden im weiteren Verlauf beschrieben. Im Bereich des Rettungsdienstes wurde aufgrund der zunehmenden Anforderungen von arztbegleiteten Intensivverlegungen in Trä- gerkooperation zwischen der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg- Kreis seit dem vergangenen Jahr das in Bonn bestehende Verle- ge-Notarzt-System weiter ausgebaut und wird über den Leitstel- lenverbund Bonn/Rhein-Sieg für beide Gebietskörperschaften disponiert und eingesetzt. Die Verlegenotärzte, die sich an der Feuer- und Rettungswache 1 aufhalten, werden von den je- weiligen Rettungswagen aufgenommen und begleiten die Transpor- te. Damit konnte ein für beide Gebietskörperschaften zeitnah verfügbares, redundantes und wirtschaftliches System geschaf- fen werden. Kreis und Stadt sind nach Gesetz verpflichtet eine integrierte Leitstelle für Brandschutz, Hilfeleistung, Rettungsdienst und Katastrophenschutz zu betreiben. Bereits im Jahr 2009 wurde zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zur Nutzung von Syner- gien eine gemeinsame Absichtserklärung mit dem Ziel einer suk- zessiven technischen Angleichung der Leitstellen vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises und vom Oberbürgermeister der Bun- desstadt Bonn unterzeichnet. Der technische Leitstellenverbund ist seit 2013 umgesetzt. Beide Leitstellenträger betreiben da- bei weiterhin eine Leitstelle in eigener Zuständigkeit. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen den beiden Leitstellen für den Regelbetrieb und bei Sonderlagen sowie die Vorkehrungen beider Träger, den Betrieb beider Leitstellen bei Ausfall einer Leitstelle in der jeweils nicht betroffenen Ein- richtung durchzuführen. Die Verantwortung der Leitstellenträ- ger für ihre Zuständigkeiten nach dem Rettungsgesetz und dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Kata- strophenschutz in ihrem jeweils eigenen Gebiet wird hierdurch nicht berührt. Ziel des kooperativen Leitstellenverbundes ist es, unter Bei- behaltung einer ortsnahen Leitstelle die Zeiten für Notrufan- nahme, Notrufabfrage, Disposition und Alarmierung der Einsatz- kräfte im Regelbetrieb und bei Ausnahmelagen zu verbessern so- wie für beide Leitstellenbereiche eine vollwertige Redundanz zur Abdeckung des Ausfalls einer Leitstelle verfügbar zu ha- ben. Beide Leitstellenträger regeln einvernehmlich den techni- schen und organisatorischen Betrieb des kooperativen Leitstel- lenverbundes. Dabei ist eine kompatible Leitstellentechnik Vo-Seite 13 von 23 raussetzung. Die Ausstattungen bleiben weiterhin Eigentum des jeweiligen Leitstellenträgers. Bei Beschaffungen, Updates und technischen Änderungen oder Weiterentwicklungen, die Einfluss auf beide Leitstellen haben, wird aus Gründen der Haushalts- mittelplanung frühzeitig vor Einleitung des Vergabeprozesses ein Einvernehmen hergestellt. Hier sind z.B. die gemeinsame Beschaffung von Hardware, Digitalfunkanbindung und Digital- funkgeräten positive Beispiele der gemeinsamen Beschaffung. Im Bereich der operativ-taktischen Zusammenarbeit wurde ein- vernehmlich geregelt, dass die Notrufe, die aus dem Gebiet des jeweils anderen Leitstellenträgers auf Grund der Teilnehmer- vorwahl oder des Netzbetreibers (Handy) in einer Leitstelle des Verbundes auflaufen, dort angenommen werden, ins Einsatz- leitsystem aufgenommen und gespeichert werden, sodass diese direkt der zuständigen Leitstelle signalisiert werden. Glei- ches gilt für Notrufe, die auf Grund von Nachfragespitzen zeitgesteuert automatisch auch in der Leitstelle des jeweili- gen Leitstellenträgers zur Abfrage signalisiert werden. Es ist gelebte Praxis, dass Einsatzmittel aus dem anderen Zuständig- keitsbereich alltäglich im Rahmen der nachbarschaftlichen Hil- feleistung in den jeweils anderen Bereich unterstützen. Glei- ches gilt auch für den Bereich von Feuerwehreinsätzen, hier sind die jeweils nächsten Löschgruppen ab einer bestimmten Alarmgrenze in die kommunalen Alarm- und Ausrückeordnungen eingebunden. Bei Sonderlagen im Zuständigkeitsbereich einer Leitstelle un- terstützt die jeweils andere Leitstelle. Dann können Teilauf- gaben des betroffenen Leitstellenbereiches, wie z.B. die teil- weise Bearbeitung des Regelbetriebs und die Übernahme von rückwärtigen Aufgaben im Zuge der Sonderlage von der jeweils anderen Leitstelle übernommen werden. Insbesondere kann bei technischen Ausfällen in einer der beiden Leitstellen gemäß dem beschriebenen Ausfallkonzept unterstützt werden. Gemeinsame Gebäude (z.B. Wachen, Schlauchwerkstatt, Leitstel- le, Telenotarzt Arbeitsplatz) Die Nutzung von gemeinsamen Gebäuden wird bei den Leitstellen praktiziert. So dient die Leitstelle des Partners jeweils als eigene gebäude- und nachrichtentechnische Redundanz. Diese wurde schon mehrfach genutzt. Ohne den in Nordrhein-Westfalen einmaligen und wegweisenden Leitstellenverbund müssten Kreis und Stadt jeweils eigene Ausweichleitstellen vorhalten. Sofern in beiden Gebietskörperschaften Telenotarztsysteme für die Leitstellen eingeführt werden sollen, bietet sich dies ebenfalls für eine gemeinsame Lösung an. Die Berichte von Pi-Seite 14 von 23 lotstandorten deuten allerdings an, dass diese Systeme nur in noch großräumigeren Strukturen sinnvoll sind. Im Zuge der Machbarkeitsstudie für das vom Rhein-Sieg-Kreis geplante Gefahrenabwehrzentrum wurden unter anderem auch die Bedarfe im Bereich der Werkstätten abgefragt. Der Rhein-Sieg- Kreis betreibt zurzeit ein Ausbildungs- und Werkstattzentrum an der Feuerwache in Siegburg. Dieses soll aus verschiedenen Gründen durch das zu planende Gefahrenabwehrzentrum ersetzt werden. Die Mitarbeiter der Wachabteilungen der Berufsfeuer- wehr werden während des Wachdienstes zur Unterstützung der feuerwehreigenen Werkstätten eingesetzt. Zum Erhalt dieser Möglichkeit ist es notwendig, dass sich diese Werkstätten an den Standorten der Feuerwachen befinden. Neben diesem Aspekt ist insbesondere bei der Schlauchwerkstatt und der Atemschutz- werkstatt eine Redundanz zwischen Kreis und Stadt sinnvoll. Bei Ausfällen von Gebäuden oder Technik und in Sonderlagen müssen diese Kernaufgaben weiterhin sichergestellt werden und können nicht kurzfristig durch Dienstleister erbracht werden. Gemeinsame Ausbildung/Fortbildung In der Vereinheitlichung der Grundausbildung der Freiwilligen Feuerwehr, hier insbesondere einheitliche Ausbildungsmodule, zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, werden erhebliche Vorteile gesehen. Teilnehmer können im besten Fall flexibel auch Ausbildungstermine der jeweils anderen Ausbil- dungsstelle wahrnehmen. Die Flexibilisierung der Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wird zukünftig eine Grundvoraussetzung, um die umfangreichen Ausbildungsstun- den mit Privat- und Berufsleben vereinbaren zu können. Durch die Kooperation kann erwartungsgemäß eine breitere Terminaus- wahl angeboten werden. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass Einsatzkräfte die Ausbildung teilweise einfacher als Blockaus- bildung (Ganztagesausbildung am Stück) realisieren können. Ein Angebot als Ganztagesausbildung im Block an Werktagen ist al- lerdings mit erheblichem Ausbilderbedarf verbunden und kann in der Anfangsphase leichter durch Kooperation sichergestellt und ausgelastet werden. Die Bundesstadt Bonn plant derzeit, den Bedarf für Heißausbil- dung und Wärmegewöhnung durch externe Anbieter zu decken. Im eigenen Ausbildungszentrum wird in Kürze der Bau eines Kalt- Übungshauses fertiggestellt. Für Berufsfeuerwehr und Freiwil- lige Feuerwehr soll zur Sicherstellung einer regelmäßigen Heißausbildung mit wechselnden Anbietern zusammengearbeitet werden. Hierzu kommen neben kommerziellen Anbietern auch vor- handene Anlagen bei anderen Gemeinden oder Kreisen in Frage. Bei Verfügbarkeit eines geeigneten Feuerwehr-Übungshauses zur Heißausbildung im Gefahrenabwehrzentrum des Rhein-Sieg-Kreises und unter der Voraussetzung einer wirtschaftlichen Kosten-Seite 15 von 23 struktur könnte zwischen einem Drittel und einem Viertel unse- res Bedarfs durch die Übungseinrichtungen des Gefahrenabwehr- zentrums des Rhein-Sieg-Kreises gedeckt werden. Unter Umstän- den wäre es möglich, dass die Feuerwehr Bonn dann die Anlage auch mit eigenen Ausbildern betreiben kann. Mit Bezug auf das geplante Übungsgelände wurde durch die Feu- erwehr Bonn insbesondere Interesse an einer Mitnutzung von Sonderausbildungs-voraussetzungen formuliert. Dabei handelt es sich um Übungs-einrichtungen zur Absturzsicherung (geplante Gittermast-/Kranstruktur) und für Tiefbauunfälle. Für diese Sonderausbildungen, die aufgrund des zeitlichen und logisti- schen Aufwandes erwartungsgemäß nicht in der regulären Wach- ausbildung durchgeführt werden können, stellt auch das Üben außerhalb des Stadtgebiets keinen Hinderungsgrund für eine Ko- operation dar. Gemeinsame Anschaffung von Spezialfahrzeugen, die selten zum Einsatz kommen Die Kooperation bei der Vorhaltung von notwendiger Sondertech- nik ist differenziert zu betrachten. Dies betrifft zum einen die Kompatibilität der Wechselladersysteme, so dass der Trans- port von Abrollbehältern im Bedarfsfall durch jedes Träger- fahrzeug in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis erfolgen kann. Dabei ist bei der Vorhaltung von bestimmten Abrollbehältern (z.B. Sonderlöschmittel) oder hierfür notwendige Einsatzreserven (Spitzen- und Auffüllreserve von Schaummittel, Bindemittel o.ä.) eine gemeinsame Planung denkbar, sofern sich die Bedarfe vordergründig aus Einzelereignissen ergeben. Bei der techni- schen Überarbeitung der Abrollbehälter für Gefahrguteinsätze wurde eine intensive Absprache und gemeinsame Planung zwischen der Feuerwehr Siegburg und der Feuerwehr Bonn durchgeführt, um eine Kompatibilität als gegenseitige Ausfallreserve herzustel- len und Unterstützung bei größeren Einsätzen zu ermöglichen. Für Flächenereignisse (z.B. Starkregen) ist auch weiterhin ei- ne individuelle Vorhaltung notwendig. Außerdem besteht eine Kooperationsmöglichkeit zur Anforderung der Rüsteinheit der Feuerwehr Bonn (inkl. Kran) bei umfangreichen Einsätzen zur technischen Hilfeleistung im Rhein-Sieg-Kreis. Grundsätzlich wurde die Kooperation bei Sondereinsatzmitteln, Einsatzreser- ven und -materialien auch weiterhin vereinbart. Gemeinsame Beschaffung von Material Die Vorhaltung der Medikamente im Rettungsdienst des Rhein- Sieg-Kreises entspricht der Bestückung der Rettungsmittel der Bundesstadt Bonn. Die Festlegung der Bestückung unterliegt ei- ner regelmäßigen Abstimmung und Überprüfung durch die Ärztli- chen Leiter Rettungsdienst. Zur Erhöhung der Patientensicher-Seite 16 von 23 heit im präklinischen Umgang mit Medikamenten wurden in 2017 nach Durchführung einer gemeinsamen Beschaffung einheitliche Aufkleber zur Kennzeichnung von Medikamenten eingeführt. Weitere gemeinsame Beschaffungen sind grundsätzlich möglich. Allerdings ist zu bedenken, dass dies nur bei Geräten und Ma- terialien einfach möglich ist, die sich nicht aufgrund von an- deren organisatorischen oder strukturellen Vorgaben unter- scheiden. In diesen Fällen zeigt sich dann, dass größere Stückzahlen erst bei zahlenmäßig sehr großen Ausschreibungen erreicht werden. So wie dies beispielsweise das Land Rhein- land-Pfalz mit der landesweiten Beschaffung von Digitalfunkge- räten erreicht hat. Im Bereich der Leitstellentechnik werden alle wesentlichen Ge- werke gemeinsam beschafft. Aktuell betrifft das den Ersatz der Vermittlungstechnik für beide Leitstellen. In Ergänzung dieser Punkte zur Beantwortung der konkreten Maß- gaben wird im Folgenden auf weitere Bereiche der interkommuna- len Zusammenarbeit eingegangen: Gemeinsame Einheiten und Planungen zum Katastrophenschutz Der Rhein-Sieg-Kreis stellt gemeinsam mit der Bundesstadt Bonn eine Landeseinheit der vorgeplanten überörtlichen Hilfe. Bei außergewöhnlichen Schadensereignissen wird immer wieder eine große Anzahl feuerwehrtechnischer Einheiten benötigt. Wenn zur Gefahrenabwehr die örtlichen Einheiten nicht mehr in ausrei- chender Zahl zur Verfügung stehen, werden sie in der Regel von Kräften aus benachbarten Kommunen unterstützt (gegenseitige Hilfe). Jederzeit können aber auch dermaßen außergewöhnliche Ereignisse eintreten, bei denen zur Abwehr der Gefahr auch diese zusätzlichen Kräfte quantitativ nicht ausreichen. Das ist insbesondere bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen der Fall. Um der zuständigen Einsatzleitung in diesen Fällen den- noch weitere Einheiten zur Verfügung stellen zu können, wurde in Nordrhein-Westfalen das Konzept der vorgeplanten überörtli- chen Hilfe im Feuerschutz entwickelt. Dieses Konzept ermög- licht es den Kommunen, sich gegenseitig schnell, koordiniert und landesweit vergleichbar mit einer großen Anzahl an Kräften unterstützen zu können, ohne den Grundschutz im eigenen Ver- antwortungsbereich zu gefährden. Eine solche Bezirksbereitschaft besteht aus der Bereitschafts- führung und bis zu fünf Einsatzzügen. Sie wird aus kommunalen Einheiten des Kreises und Bonn jeweils zur Hälfte zusammenge- stellt. Diese Bereitschaft war in den vergangenen Jahren be- reits mehrfach im Einsatz, so zum Beispiel bei Unwetter-Seite 17 von 23 Einsätzen in Düsseldorf und Essen und auch über die Landes- grenzen hinaus in Sachsen-Anhalt während des Elbe-Hochwassers. Zur Vorbereitung auf vermutlich zunehmende Vegetationsbrände aufgrund des Klimawandels wurde eine spezielle Einheit zum überörtlichen Einsatz bis hin zur Ebene der Europäischen Ge- meinschaft aufgestellt. Dort ist neben den Berufsfeuerwehren Bonn und Leverkusen auch die Stadt Königswinter aus dem Rhein- Sieg-Kreis mit einer Teileinheit beteiligt. Im Rahmen der Abstimmung eines gemeinsamen Konzeptes für Eins- ätze mit einer großen Zahl von Verletzten und Erkrankten wur- den einheitliche Kennzeichnungswesten für das ersteintreffende Notarzteinsatzfahrzeug an der Einsatzstelle in Kooperation mit der Stadt Bonn beschafft. Dieses Fahrzeug übernimmt bei größe- ren Einsatzlagen bis zum Eintreffen der medizinischen Leitung die medizinisch und medizinisch-organisatorischen Koordinati- onsaufgaben an der Einsatzstelle. Bei Großeinsatzlagen und Katastrophen, die beide Gebietskör- perschaften betreffen, erfolgt sowohl in der Katastrophenvor- sorge als auch in der Katastrophenbewältigung eine enge Zusam- menarbeit. Am Beispiel der Katastrophenschutzplanung zu einem angenommenen Schadensereignis eines kerntechnischen Unfalles erfolgte eine gemeinschaftliche Erarbeitung eines Vorsorgekon- zeptes (Verteilung von Jodtabletten). Warnung der Bevölkerung Das Einsatzkonzept zur Warnung der Bevölkerung wurde in enger Absprache zwischen Kreis und Stadt abgestimmt. Das Verfahren zur einsatzbezogenen Information und / oder Warnung der Bevöl- kerung über die Auswirkungen eines Schadensereignisses ein- schließlich der Vermittlung von Handlungsanweisungen erfolgt hierbei im Zuge von Schadensereignissen. Dazu gehören unter anderem Großbrände mit starker Geruchs- und / oder Rauchentwicklung, großflächige Geruchsbelästigungen, Gefahrstoff-freisetzungen oder Räumungen bei Kampfmittelfun- den. Die Verwendung von Warntexten sowie der Einsatz von Warnmit- teln erfolgt harmonisiert, insbesondere wurden gemeinsam Ab- sprachen mit dem Radio-Sender Bonn/Rhein-Sieg getroffen. Die Erprobung der Warnmittel erfolgt ebenfalls abgestimmt und ge- meinsam zweimal im Jahr.Seite 18 von 23 Vorgeplante Unterstützung bei Brandschutz und Hilfeleistung zwischen Gemeinden Mit an die Stadt direkt angrenzenden Gemeinden wurden Verein- barungen zur gegenseitigen Unterstützung bei Feuerwehreinsät- zen getroffen. Diese Vereinbarungen regeln die Erstalarmierung von Einsatzkräften über die jeweiligen Gemeindegrenzen hinweg und stellen damit eine möglichst schnelle Hilfeleistung in den jeweiligen Bereichen sicher. Brandschutz und Hilfeleistung auf dem Rhein Die Rheinanlieger-Gemeinden des Kreises und die Stadt Bonn verfahren im Einsatzfall nach einem gemeinsamen Einsatzplan. In diesem Plan ist der Einsatz des Feuerlöschbootes geregelt sowie das taktische Vorgehen und die Einsatzführung. Bei Eins- ätzen auf dem Rhein werden in der Regel mehrere Kommunen mit der Stadt Bonn gemeinsam tätig. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf die Großveranstal- tung Rhein-in-Flammen. Zur Vorplanung der Gefahrenabwehr beim Schiffskonvoi haben sich alle betroffenen Gebietskörperschaf- ten auf einen gemeinsamen Einsatzplan und eine gemeinsame Ein- satzführung verständigt. Einsätze auf den Stadtbahnlinien der Stadtwerke Bonn Die Berufsfeuerwehr hält Spezialeinsatzgeräte und speziell da- für ausgebildetes Personal für die technische Hilfeleistung an Stadtbahnwagen der Stadtwerke Bonn vor. Diese Geräte ergänzen die Ausstattungen der kreisangehörigen Kommunen. Durch ein ge- meinsames Ausbildungskonzept erfolgt eine regelmäßige Schulung der Einsatzkräfte durch Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr sowie der Stadtwerke Bonn. Die Absprache gemeinsamer Taktikstandards und Ausbildungseinheiten gewährleistet ein abgestimmtes Vorge- hen der Einsatzkräfte im Einsatz. Diese Darstellung ist nicht abschließend, sondern stellt auf die konkreten Punkte des Beschlusses ab und liefert weitere Beispiele der gelebten interkommunalen Zusammenarbeit. Sie soll dazu dienen, einen ersten Eindruck zur Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis im Bereich Rettungswesen, Brand- und Ka- tastrophenschutz zu vermitteln. In Einzelfällen ist auch fest- zustellen, dass die infrastrukturellen Grundlagen einer kreis- freien Stadt nicht identisch sind mit denen eines großen Land- kreises. Dies gilt sowohl für den Brandschutz als auch für den Rettungsdienst. In einem solchen Fall ist es legitim oder gar geboten, eine interkommunale Zusammenarbeit nicht weiter zuSeite 19 von 23 verfolgen, wenn sie aus sachlichen und fachlichen Gründen kei- nen Sinn macht oder unwirtschaftlich wäre. Bei der vielfältigen Palette möglicher interkommunaler Zusam- menarbeit hat sich bewährt, dass die Führungs- und Leitungs- ebene der beiden Fachämter regelmäßig –vierteljährlich- zu Be- sprechungen zusammenkommt und dabei sowohl Aktuelles als auch Grundsätzliches bespricht und abstimmt. Derzeit wird die gemeinsame Ausschreibung der Vermittlungs- technik der Leitstellen vorbereitet. Eingebunden sind die bei- den Zentralen Vergabestellen. Auch ist für 2020 die gemeinsame Ausschreibung der Konzession zur Vergabe der Aufschaltungen der baurechtlich geforderten Brandmeldeanlagen geplant 1.4.2 Drucksachen-Nr.: 1912258 3. Bonner Tag des Katastrophenschutzes am 27. Juni 2020 Von der Mitteilungsvorlage wird Kenntnis genommen. Mitteilung: Der 'Tag des Katastrophenschutzes' findet im jährlichen Wech- sel mit dem 'Tag der Feuerwehr' als öffentlichkeitswirksame Veranstaltung auf dem Bonner Münsterplatz statt. Der Termin dient insbesondere den im Bonner Katastrophenschutz engagier- ten Organisationen zur Darstellung ihrer Aufgaben und Fähig- keiten sowie als Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger zur Mit- arbeit zu gewinnen. Die Vorbereitung erfolgt durch einen hier- zu von den beteiligten Organisationen gebildeten Arbeitskreis, der von Seiten der Verwaltung unterstützt wird. Nach einem Auftakt des Formates im Jahre 2015 konnte für den Katastrophenschutztag 2018 das Bundesamt für Bevölkerungs- schutz und Katastrophenhilfe als Partner gewonnen werden. Im Jahre 2020 findet die nächste Veranstaltung am Samstag, dem 27.Juni statt. Eine Anregung aus dem Kreis der Organisationen, hier das Land NRW hinsichtlich einer Zusammenarbeit zu gewin- nen, hat die Verwaltung aufgegriffen und entsprechende Gesprä- che mit der Bezirksregierung Köln sowie dem Ministerium des Innern geführt. Dort gab es zu diesem Zeitpunkt Überlegungen einer aus Organisationen und Land gebildeten Arbeitsgruppe, 2020 einen zentralen Katastrophenschutztag des Landes in einer Innenstadtlage mit guter infrastruktureller Erreichbarkeit durchzuführen. Als Ergebnis der Gespräche soll nun am 27. Juni 2020 der erste Katastrophenschutztag Nordrhein-Westfalen mitSeite 20 von 23 der Stadt Bonn als Partner im Rahmen des Bonner Katastrophen- schutztages auf dem Münsterplatz durchgeführt werden. Hierbei sollen die in der Planung engagierten ehrenamtlichen Helferin- nen und Helfer der Bonner Organisationen auch in den Planungs- prozess und die Durchführung der nächstjährigen Veranstaltung weiter einbezogen werden. Nach der Sommerpause soll der hier notwendige konkrete Planungs- und Abstimmungsprozess der Be- teiligten beginnen. Die Verwaltung wird in den nächsten Sit- zungen des Beirates über den Planungsstand berichten. 1.4.3 Drucksachen-Nr.: 1912330 Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung Von der Mitteilungsvorlage wird Kenntnis genommen. Mitteilung: Derzeit stehen keine Tagesordnungspunkte zur Beratung in nicht-öffentlicher Sitzung an. 1.5 Aktuelle Informationen aus den Organisationen Mitteilungen über Übungen der Organisationen Herr Müller-Storp (THW Bonn) berichtete über eine am 24.08.2019 durchgeführte gemeinsame Übung des THW mit dem ASB, an der über 40 Helferinnen und Helfer beteiligt waren. Es wur- den die Szenarien „Retten von Personen aus Höhen“, „Vordringen in einen versperrten Raum“ und „Retten aus einem Fahrzeug“ be- übt. Sonderregelungen für Einsatzfahrzeuge bei künftigen Verkehrs- konzepten Herr Lötschert (ASB) fragte nach, ob bei den künftigen Ver- kehrsplanungen und Verkehrslenkungsmaßnahmen (Fahrrad- und Um- weltspuren etc.) auch an die Einsatzfahrzeuge (Rettungsdienst, Krankentransport und Feuerwehr) gedacht wird. Herr Wehlus regt an, dieses Thema über den Umweltausschuss in die politischen Entscheidungsfindungen einfließen zu lassen. An der Aussprache beteiligten sich Stv. Wehlus, Stv. Apelt, Herr Lötschert (ASB) und Herr Reetmeyer (THW Beuel).Seite 21 von 23 Künftige Berücksichtigung der Hilfsorganisationen im Rettungs- dienst Frau Krupke (JUH) berichtet, dass Teilaufgaben der Einsatzein- heit 3 auf Grund sinkender Helferzahlen bei der JUH zukünftig durch den ASB übernommen werden. Als Gründe führt sie u.a. die derzeitige Nichteinbindung der JUH in den städtischen Ret- tungsdienst an. Es wird durch die Beiratsmitglieder von ASB, DRK und JUH der Wunsch geäußert, dass möglichst frühzeitig ei- ne Aussage über Verfahren und Struktur einer zukünftigen Mit- wirkung Dritter in den Rettungsdienst getroffen werden kann. Herr Stein erläutert nachfolgend rechtliche und wirtschaftli- che Gesichtspunkte, die bei der Einbindung zu beachten sind. An der Aussprache beteiligten sich Frau Krupke (JUH), Herr Blessin (DRK), Herr Lötschert (ASB) und von der Verwaltung Herr Stein (37). 1.6 Aktuelle Informationen aus der Verwaltung - entfällt - gez. gez. Brigitte Lehmann Christoph Jansen Schriftführerin VorsitzenderSeite 22 von 23 Bundesstadt Bonn - Anlage 1 - zur Niederschrift Anwesenheitsliste Sitzung Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophen- schutz und der Feuerwehr X/15 Sitzungstag Dienstag, der 03.09.2019 Sitzungsort Stadthaus, Sitzungsraum 2 Beginn 18:00 Uhr Ende: 18:55 Uhr Anwesend: Als Vorsitzende/r: Stv. Christoph Jansen Die Mitglieder: CDU Stv. Christian Gold, Stv. Jürgen Wehlus, SPD Stv. Elke Apelt, Stv. Karl-Heinz Post Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Hartmut Göbelsmann Außerdem: Ralf Broch (FF), Dirk Lötschert (ASB), Axel Müller-Storp (THW Bonn), Stefanie Krupke (JUH), Nikolas Derwahl(MHD), Ralf Reetmeyer (THW Beuel), Klaus-Peter Hentschel (DLRG), Christoph Blessin (DRK) Von der Verwaltung: Jochen Stein (37), Lutz Schumacher (37), Anke Rötzheim- Lipsky (03-42) Als Schriftführer/in: Brigitte LehmannSeite 23 von 23
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