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190863 · Mitteilungsvorlage

15. Sitzung des Beirats zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr - Protokoll -

Nummer
190863
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
25.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 09.01.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
190863
15. Sitzung des Beirats zum ehrenamtlichen
Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und der
Feuerwehr - Protokoll -
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 09.01.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In Punkt 5 „Organisation“ sieht die Geschäftsordnung des Beirats zum
ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr
vor, dass die Protokolle der Beiratssitzungen dem Ausschuss für Umwelt
und Verbraucherschutz zur Kenntnis gegeben werden.
Das Protokoll der 15. Sitzung vom 03.09.2019 ist nach Genehmigung in der
letzten Sitzung des Beirats dieser Mitteilungsvorlage als externes Dokument
beigefügt.
Anlage/n
1 Protokoll der 15. Sitzung vom 03.09.2019 (öffentlich)
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 23

Bundesstadt Bonn Zugestellt am 29.10.2019
Der Oberbürgermeister
Amt 37 Niederschrift
X öffentlich nicht öffentlich
Drucksachennummer
1912772NO2
Sitzung
Beirat zum ehrenamtlichen Bevöl-
kerungs- und Katastrophenschutz
und der Feuerwehr
- Fragestunde - X/15.
Sitzungstag
03.09.2019
Sitzungsort
Stadthaus, Sitzungsraum 2
Beginn 18:03 Uhr
Ende 18:22 Uhr
Seite
Große Anfragen
1. GA Drucksachen-Nr.: 1910392
Große Anfrage: AM Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion vom
30.01.2019
Schutz der Mitarbeiter der Rettungsdienste
2. GA Drucksachen-Nr.: 1911010
Große Anfrage: Stv. Dr. Stephan Eickschen Stv. Ingo
Holdorf Stv. Elke Apelt SPD-Fraktion vom 25.03.2019
Vergabe Rettungsdienst und Krankentransport
3. GA Drucksachen-Nr.: 1911634
Große Anfrage: Stv. Gabi Mayer Stv. Dr. Helmut Redeker
Stv. Dr. Stephan Eickschen Stv. Elke Apelt SPD-
Fraktion vom 23.05.2019
Neubau DLRG am Standort Dahlmannstraße/neues IPC-
GeländeSeite 2 von 23

1. GA Drucksachen-Nr.: 1910392
Große Anfrage: AM Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion vom
30.01.2019
Schutz der Mitarbeiter der Rettungsdienste
Der Beirat nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:
Hat es im Jahr 2018 in Bonn ebenso wie im Rhein-Sieg-Kreis
Fälle von Gewalt gegen Mitarbeiter von Rettungsdienst und Feu-
erwehr bei Einsätzen gegeben und ggfs. in wie vielen?
Sind hier im Vergleich zu den vergangenen Jahren ab 2015 Stei-
gerungen festzustellen?
Sind Ermittlungsverfahren gegen die Täter eingeleitet und mit
welchem Ergebnis abgeschlossen worden?
Wie werden die Einsatzkräfte auf dieses neue Phänomen z. B.
durch Fortbildung und Deeskalationstraining vorbereitet?
Die Stellungnahme der Verwaltung lautete:
Zu der Großen Anfrage DS-Nr. 1910392 nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
zu 1.) Hat es im Jahr 2018 in Bonn ebenso wie im Rhein-Sieg-
Kreis Fälle von Gewalt gegen Mitarbeiter von Rettungsdienst
und Feuerwehr bei Einsätzen gegeben und ggfs. in wie vielen?
Der städtische Rettungsdienst registrierte im Jahre 2018 rund
77.000 Einsätze im Bereich Notfallrettung, Notarztdienst und
Krankentransport. In 15 Fällen wurde von den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern von Feuerwehr und Rettungsdienst Bonn und der
als Verwaltungshelfer eingebundenen Leistungserbringer körper-
liche Gewalt in Form von beispielsweise Tätlichkeiten dokumen-
tiert. Im Zuge von Feuerwehreinsätzen wurde ein einzelner Fall
registriert, bei dem allerdings ein rettungsdienstliches Ein-
satzgeschehen zugrunde lag.
zu 2.) Sind hier im Vergleich zu den vergangenen Jahren ab
2015 Steigerungen festzustellen?
Eine signifikante Steigerung der jährlich gemeldeten Fälle
seit 2015, bei denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
körperlicher Gewalt betroffen waren, ist nicht festzustellen.
zu 3.) Sind Ermittlungsverfahren gegen die Täter eingeleitet
und mit welchem Ergebnis abgeschlossen worden?
In den v. g. Fällen wurden seitens des Rettungsdienstpersonals
nur z.T. Strafanzeigen gegen die Verursacher gestellt, da Form
und Umfang der Gewaltausübung von den Mitarbeitern sehr unter-Seite 3 von 23

schiedlich wahrgenommen wird und oftmals der Dynamik der je-
weiligen Einsatzlage unterliegt. Auch erfolgen Aggressionen
von Patienten in vielen Fällen aufgrund psychiatrischer Grun-
derkrankungen und stellen somit keine vorsätzlichen oder wil-
lentlich beeinflussten Tätlichkeiten dar.
In den Fällen, in denen Ermittlungsverfahren eingeleitet wur-
den, erfolgte dies z.T. auf Ersuchen der Mitarbeiter, i.d.R.
jedoch durch die Polizei selbst, die in Fällen von Gewalt ge-
gen Einsatzkräfte regelmäßig hinzugezogen wird und die Verur-
sacher ggf. auch in Gewahrsam nimmt. Eine konkrete Aussage zur
Anzahl und den Ergebnissen von Ermittlungsverfahren ist somit
nicht möglich.
zu 4.) Wie werden die Einsatzkräfte auf dieses neue Phänomen
z. B. durch Fortbildung und Deeskalationstraining vorbereitet?
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei Gewalt gegen Ein-
satzkräfte nicht um ein neues Phänomen. Verbale und tätliche
Gewalt gegen Einsatzkräfte hat es auch immer geben, meist in
Verbindung mit dem Missbrauch von Alkohol oder Drogen oder im
Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen und eine signifikan-
te Steigerung der Fallzahlen ist – wie oben dargestellt – bis-
lang nicht zu verzeichnen.
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Pflicht-
fortbildung für die im Rettungsdienst eingesetzten Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter der Stadt Bonn, der Hilfsorganisationen
und weiteren eingebundenen Leistungserbringer sind in den ver-
gangenen Jahren Themen wie Deeskalation und Konfliktmanagement
berücksichtigt worden. Darüber hinaus sind sie auch feste Be-
standteile der dreijährigen Notfallsanitäterausbildung und
entsprechend im Rahmenlehrplan NRW berücksichtigt.
Darauf aufbauend hat das Fachamt Feuerwehr und Rettungsdienst
in Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt auch
ein auf die Besonderheiten des Einsatzdienstes abgestimmtes
eigenes Fortbildungsangebot etabliert. In diesen seit dem Jah-
re 2017 angebotenen Seminaren werden die bei Feuerwehr und
Rettungsdienst eingesetzten Kräfte speziell auf Konflikte und
Gefahrensituationen vorbereitet. Inhaltliche Schwerpunkte lie-
gen hier u.a. beim Konfliktmanagement, der Konflikt- und Ge-
waltprävention sowie deeskalierenden Kommunikationsmodelle und
-techniken. Aufbauend auf die hier gewonnenen weiteren Er-
kenntnisse und Rückkopplung mit den Teilnehmern soll dieses
Angebot bedarfsorientiert fortgesetzt und weiterentwickelt
werden.
2. GA Drucksachen-Nr.: 1911010
Große Anfrage: Stv. Dr. Stephan Eickschen Stv. Ingo Holdorf
Stv. Elke Apelt SPD-Fraktion vom 25.03.2019
Vergabe Rettungsdienst und KrankentransportSeite 4 von 23

An einer Aussprache beteiligten sich Stv. Post, Herr Lötschert
(ASB) und von der Verwaltung Herr Stein (37). Der Beirat nimmt
die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis und regt an, regelmä-
ßig zu dem Thema zu informieren, sobald es einen neuen Sach-
stand gibt.
Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:
Die Verwaltung wird um Beantwortung der nachfolgenden Frage
gebeten:
Wie wird die Verwaltung mit den durch das Urteil des Europäi-
schen Gerichtshofs [EuGH, Urteil vom 21.03.2019, Rechtssache
C-465/17] gegebenen Möglichkeiten bei der Vergabe des Ret-
tungsdienstes und des Krankentransportes in Bonn umgehen?
Die Stellungnahme der Verwaltung lautete:
Die Stadt Bonn ist als Träger gemäß Rettungsgesetz NRW (RettG
NRW) zur Sicherstellung des Rettungsdienstes verpflichtet.
Nachdem 2017 Ratsbeschlüsse zur Umsetzung der Bereichsausnahme
gemäß § 107 Abs.1 Nr. 4 GWB durch Nachprüfungsverfahren und
damit verbundene Zuschlagsverbote nicht zu einem Vertrags-
schluss mit in den Rettungsdienst einzubindenden Hilfsorgani-
sationen geführt haben, ist im Folgejahr ein wettbewerbliches
Vergabeverfahren durchgeführt worden. Nachfolgend konnten Ver-
träge mit drei Hilfsorganisationen und einem weiteren Leis-
tungserbringer für den Zeitraum der Geltung des Rettungs-
dienstbedarfsplans (01.01.2018 - 31.12.2022) geschlossen wer-
den. Die Einbindung der Leistungserbringer ist hiermit noch
für die nächsten 3,5 Jahre gesichert. Die Stadt erfüllt durch
Berufsfeuerwehr und eingebundene Leistungserbringer hier ihre
gesetzlichen Verpflichtungen. Entgegen der Auffassung der Fra-
gesteller war durch die vorgenannten Nachprüfungsverfahren die
Nutzung der Bereichsausnahme zum damaligen Zeitpunkt faktisch
nicht möglich. Wenn die Rechtslage eindeutig gewesen wäre,
hätte es im Übrigen des Verfahrens vor dem EuGH nicht bedurft.
Bei dem von den Fragestellern zitierten Beschluss des Europäi-
schen Gerichtshofs vom 21.03.2019 handelt es sich u.a. um die
Auslegung der Rechtsbegriffe 'Gefahrenabwehr' und der 'gemein-
nützigen Organisation' im Sinne des Vergaberechtes. Der EuGH
hat nun bestätigt, dass die klassischen Regelungen über die
öffentliche Auftragsvergabe einschließlich der Verpflichtung
zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im EU-Amtsblatt
nicht für öffentliche Aufträge gelten, die rettungsdienstliche
Leistungen betreffen und von gemeinnützigen Organisationen o-
der Vereinigungen erbracht werden. Damit sind viele, aber noch
nicht alle Auslegungsfragen beantwortet. Sollte dies zur ab-
schließenden Klarheit führen, so ist das zu begrüßen. Es
bleibt jedoch einerseits abzuwarten, wie das Oberlandesgericht
Düsseldorf die Entscheidung auf den konkreten Einzelfall an-
wenden wird und andererseits zu beobachten, wie teils parallel
angestrengte Verfahren vor Verwaltungsgerichten, die von derSeite 5 von 23

vergaberechtlichen Entscheidung des EuGH unberührt bleiben,
beendet werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass die Stellung
der Krankenkassen, die auch auf solche Verfahrensfragen Ein-
fluss haben, u.a. durch derzeit bundespolitisch diskutierte
Reformbemühungen im Bereich der ambulanten Versorgung gestärkt
werden könnte. Die Gesamtentwicklung wird von der Verwaltung
aufmerksam beobachtet, um den Ratsgremien nachfolgend für den
nächsten Vertragszeitraum ab 2023 ein rechtssicheres Vorgehen
vorschlagen zu können. Die mehrjährige vertragliche Sicherung
von Leistungserbringern im Bonner Rettungsdienst bietet hierzu
den zeitlichen Spielraum.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass das Urteil des EuGH
auch kein Kündigungsgrund z.B. nach § 133 Abs. 1 Satz 3 GWB
für die laufenden Verträge darstellt, da diese nicht europa-
rechtswidrig sind. Die im Nachhinein nicht zwingende EU-weite
Ausschreibung einer Leistung ist grundsätzlich immer zulässig.
3. GA Drucksachen-Nr.: 1911634
Große Anfrage: Stv. Gabi Mayer Stv. Dr. Helmut Redeker Stv.
Dr. Stephan Eickschen Stv. Elke Apelt SPD-Fraktion vom
23.05.2019
Neubau DLRG am Standort Dahlmannstraße/neues IPC-Gelände
An einer Aussprache beteiligten sich Stv. Post, Stv. Apelt,
Stv. Wehlus, Herr Hentschel (DLRG), Herr Reetmeyer (THW Beuel)
und von der Verwaltung Frau Rötzheim-Lipsky (03) und Herr
Stein (37). Herr Stein bietet hier Herrn Hentschel ein Ge-
spräch an, um ggf. weitere Möglichkeiten zur Unterstützung des
Projektes durch die Verwaltung zu beleuchten. Anschließend
nimmt der Beirat die Antwort der Verwaltung Kenntnis.
Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:
Die Verwaltung wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fra-
gen gebeten:
Welche Antwort hat die Stadtverwaltung auf die Anfrage der
DLRG bzgl. eines Bauplatzes zur Errichtung einer Rettungs- und
Schulungsstation?
Welche Alternativen schlägt die Stadtverwaltung vor, wenn dem
Vorschlag der DLRG nicht nachgekommen werden kann?
Die Stellungnahme der Verwaltung lautete:
Eigentümer der Liegenschaft der ehemaligen Landesvertretung
Nordrhein-Westfalen an der Dahlmannstraße ist das Land Nord-
rhein-Westfalen. Ein Erwerb des Areals durch die Bundesstadt
Bonn ist nicht vorgesehen. Die geplante Vermietung der Liegen-
schaft an das International Paralympic Committee (IPC) wird
unmittelbar durch das Land erfolgen. Die Verwaltung führte Ge-
spräche mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dem IPC, um eine
mögliche Nutzung des Außengeländes der ehemaligen Landesver-Seite 6 von 23

tretung von Nordrhein-Westfalen durch die Schülerrudervereine
zu eruieren. Die Gespräche ergaben, dass das Nutzungskonzept
des IPC die Nutzung von Teilen der Außenfläche durch die Schü-
lerrudervereine oder andere Dritte, wie die DLRG, nicht zu-
lässt.
In der Vergangenheit wurden seitens der Verwaltung diverse
grundsätzlich infrage kommende städtische Grundstücke in un-
mittelbarer Rheinnähe hinsichtlich einer Nutzung durch die
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) geprüft.
Bislang konnte der DLRG kein passendes Grundstück zur Verfü-
gung gestellt werden, da jeweils Belange des Naturschutzes,
des Hochwasserschutzes und planungsrechtliche Vorgaben der be-
absichtigten Nutzung entgegenstanden. Ein konkretes Grund-
stück, welches eine Nutzung durch die DLRG zulässt, steht aus
dem städtischen Flächenportfolio aktuell nicht zur Verfügung
und kann daher derzeit nicht angeboten werden. Die Verwaltung
verfolgt weiterhin das Ziel, der DLRG aus dem städtischen
Grundeigentum geeignete Flächen vorschlagen zu können.Seite 7 von 23

Bundesstadt Bonn Zugestellt am 29.10.2019
Der Oberbürgermeister
Amt 37 Niederschrift
X öffentlich nicht öffentlich
Drucksachennummer
1912772NO2
Sitzung
Beirat zum ehrenamtlichen Bevöl-
kerungs- und Katastrophenschutz
und der Feuerwehr
X/15.
Sitzungstag
03.09.2019
Sitzungsort
Stadthaus, Sitzungsraum 2
Beginn 18:22 Uhr
Ende 18:55 Uhr
Seite
Tagesordnung
1 Öffentliche Sitzung
1.1 Anerkennung der Tagesordnung
1.2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche
Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs-
und Katastrophenschutz und der Feuerwehr vom
13.11.2018
1.3 Anhörungen
1.3.1 Drucksachen-Nr.: 1912355
Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 3 und
der Unterkunft der Löscheinheit Bad Godesberg der
Freiwilligen Feuerwehr am jetzigen Standort
1.4 Mitteilungen
1.4.1 Drucksachen-Nr.: 1911636
Sachstand zur interkommunalen Zusammenarbeit mit dem
Rhein-Sieg-Kreis im Bereich Brandschutz, Rettungs-
dienst und Katastrophenschutz
1.4.2 Drucksachen-Nr.: 1912258
3. Bonner Tag des Katastrophenschutzes am 27. Juni
2020Seite 8 von 23

1.4.3 Drucksachen-Nr.: 1912330
Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung
1.5 Aktuelle Informationen aus den Organisationen
1.6 Aktuelle Informationen aus der VerwaltungSeite 9 von 23

1 Öffentliche Sitzung
Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger durch
den Beiratsvorsitzenden
Die nachfolgend in Fettdruck dargestellten Personen wurden
durch den Beiratsvorsitzenden zu Beginn der öffentlichen Sit-
zung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet:
Christoph Blessin, Nikolas Derwahl
Die Verpflichtungsformel lautete:
”Ich verpflichte mich, dass ich das mir übertragene Amt nach
bestem Wissen und Können unparteiisch und ohne Ansehen der
Person ausüben, dass ich gewissenhaft Verfassung und Gesetze
befolgen, für das Wohl der Stadt arbeiten und ihr unbestech-
lich und ohne Eigennutz dienen werde. So wahr mir Gott helfe.”
Die Verpflichtungsformel konnte auch ohne die religiöse Beteu-
erung geleistet werden.
Nachfolgende Mitglieder waren nicht anwesend und sind in einer
der folgenden Sitzungen zu verpflichten (Stand 03.09.2019):
Michael Thielges
1.1 Anerkennung der Tagesordnung
Beschluss (einstimmig):
Die mit der Einladung vom 20.08.2019 zur X/15. öffentlichen
Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Ka-
tastrophenschutz und der Feuerwehr der Stadt Bonn am
03.09.2019 übersandte Tagesordnung wird anerkannt.
1.2 Genehmigung der Niederschrift über die X/13. öffentliche Sit-
zung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Kata-
strophenschutzes und der Feuerwehr der Stadt Bonn vom
13.11.2018
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Beirates
zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes und
der Feuerwehr der Stadt Bonn vom 13.11.2018 wird genehmigt.Seite 10 von 23

1.3 Anhörungen
1.3.1 Drucksachen-Nr.: 1912355
Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 3 und der Un-
terkunft der Löscheinheit Bad Godesberg der Freiwilligen Feu-
erwehr am jetzigen Standort
---
An einer Aussprache beteiligten sich Stv. Post, Herr Broch
(FF) und von der Verwaltung Herr Stein (37).
Ergebnis der Anhörung: einstimmig
Die Anhörung hatte folgenden Wortlaut:
Dem hier dargestellten Konzept zur Erneuerung der Feuerwehr-
und Rettungswache 3 einschließlich der Unterkunft der
Löscheinheit Bad Godesberg der Freiwilligen Feuerwehr am be-
stehenden Standort wird zugestimmt.
Die zu erstellende Vorplanung für die hier vorgeschlagene Va-
riante wird in einer erneuten Vorlage den zuständigen Gremien
zum Beschluss vorgelegt.
Im Wirtschaftsplan des SGB sind für die Jahre 2019 und 2020
Mittel in Höhe von 4.000.000,00 EUR bereitgestellt. In den
kommenden Wirtschaftsplänen sind nach Erstellung der Vorpla-
nung die restlichen Mittel bereitzustellen.
1.4 Mitteilungen
1.4.1 Drucksachen-Nr.: 1911636
Sachstand zur interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Rhein-
Sieg-Kreis im Bereich Brandschutz, Rettungsdienst und Kata-
strophenschutz
---
An der Aussprache beteiligten sich Herr Herr Hentschel(DLRG),
Herr Reetmeyer (THW Beuel), Herr Müller-Storp (THW Bonn), Herr
Lötschert (ASB) und von der Verwaltung Herr Stein (37).
Von der Mitteilungsvorlage wird Kenntnis genommen.
Der Rhein-Sieg-Kreis wird gebeten, eine gemeinsame Sit-
zung des dortigen Ausschusses für Rettungswesen und Kata-
strophenschutz mit dem Bonner Ausschuss für Umwelt undSeite 11 von 23

Verbraucherschutz sowie dem Beirat zum ehrenamtlichen Be-
völkerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr zu
terminieren. Die Bitte um Terminierung einer gemeinsamen
Sitzung geht auf eine aktuelle Anfrage des Rhein-Sieg-
Kreises zurück, von der Herr Stein in der Sitzung des
Beirates berichtete. Hinsichtlich Zeitplanung geht der
Kreis hierbei von Frühjahr 2020 aus.
Mitteilung:
Der Beschluss über die zweite Fortschreibung des Brandschutz-
bedarfsplans für die Bundesstadt Bonn (DS 1811905EB11) wurde
unter anderem mit der Maßgabe versehen, die Möglichkeiten ei-
ner interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis zu
prüfen, insbesondere:
Zentralisierung von Leistungen
Gemeinsame Gebäude (z.B. Wachen, Schlauchwerkstatt, Leitstel-
le, Telenotarzt Arbeitsplatz)
Gemeinsame Ausbildung/Fortbildung
Gemeinsame Anschaffung von Spezialfahrzeugen, die selten zum
Einsatz kommen
Gemeinsame Beschaffung von Material
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Bereits seit mehreren Jahren stellt die Zusammenarbeit zwi-
schen Feuerwehr- und Rettungsdienstkräften aus Bonn und dem
Rhein-Sieg-Kreis bzw. dessen kreisangehörigen Kommunen auf dem
Gebiet beider beteiligter Gebietskörperschaften einen wichti-
gen Teil des alltäglichen Einsatzgeschäftes im Rettungsdienst
und zunehmend auch im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung
dar. Auf die in der Maßgabe enthaltenen Punkte zur besonderen
Prüfung wird im Folgenden eingegangen:
Zentralisierung von Leistungen
Die Aufgaben im Brandschutz und der Hilfeleistung sind nach
den gesetzlichen Grundlagen auf Ebene der Gemeinden zu erfül-
len. Dies folgt der Erkenntnis, dass die in diesen Fällen nö-
tige Schnelligkeit der Hilfeleistung vor allem vor Ort er-
bracht werden muss, um wirksam zu sein. Dies ist die Basis für
eine in Deutschland flächendeckende Vorhaltung von Freiwilli-
gen Feuerwehren. Die Trägerschaft für die Aufgaben im Kata-
strophenschutz und im Rettungsdienst liegt demgegenüber auf
Ebene der Kreise und kreisfreien Städte, die Leistungserbrin-Seite 12 von 23

gung erfolgt aber hier ebenfalls vor Ort auf Grundlage von
entsprechend verteilten Standorten und in Nutzung der vorhan-
denen Standorte der Freiwilligen Feuerwehren. Auch Leistungen
des Katastrophenschutzes im Rahmen der überörtlichen Hilfe
sind in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich von jedem Kreis und
jeder kreisfreien Stadt vorzuhalten. Ausnahmen, bei denen Ko-
operationen für die Erbringung von Leistungen möglich oder so-
gar vorgegeben sind, werden im weiteren Verlauf beschrieben.
Im Bereich des Rettungsdienstes wurde aufgrund der zunehmenden
Anforderungen von arztbegleiteten Intensivverlegungen in Trä-
gerkooperation zwischen der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-
Kreis seit dem vergangenen Jahr das in Bonn bestehende Verle-
ge-Notarzt-System weiter ausgebaut und wird über den Leitstel-
lenverbund Bonn/Rhein-Sieg für beide Gebietskörperschaften
disponiert und eingesetzt. Die Verlegenotärzte, die sich an
der Feuer- und Rettungswache 1 aufhalten, werden von den je-
weiligen Rettungswagen aufgenommen und begleiten die Transpor-
te. Damit konnte ein für beide Gebietskörperschaften zeitnah
verfügbares, redundantes und wirtschaftliches System geschaf-
fen werden.
Kreis und Stadt sind nach Gesetz verpflichtet eine integrierte
Leitstelle für Brandschutz, Hilfeleistung, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz zu betreiben. Bereits im Jahr 2009 wurde
zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zur Nutzung von Syner-
gien eine gemeinsame Absichtserklärung mit dem Ziel einer suk-
zessiven technischen Angleichung der Leitstellen vom Landrat
des Rhein-Sieg-Kreises und vom Oberbürgermeister der Bun-
desstadt Bonn unterzeichnet. Der technische Leitstellenverbund
ist seit 2013 umgesetzt. Beide Leitstellenträger betreiben da-
bei weiterhin eine Leitstelle in eigener Zuständigkeit. Die
Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen den beiden
Leitstellen für den Regelbetrieb und bei Sonderlagen sowie die
Vorkehrungen beider Träger, den Betrieb beider Leitstellen bei
Ausfall einer Leitstelle in der jeweils nicht betroffenen Ein-
richtung durchzuführen. Die Verantwortung der Leitstellenträ-
ger für ihre Zuständigkeiten nach dem Rettungsgesetz und dem
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Kata-
strophenschutz in ihrem jeweils eigenen Gebiet wird hierdurch
nicht berührt.
Ziel des kooperativen Leitstellenverbundes ist es, unter Bei-
behaltung einer ortsnahen Leitstelle die Zeiten für Notrufan-
nahme, Notrufabfrage, Disposition und Alarmierung der Einsatz-
kräfte im Regelbetrieb und bei Ausnahmelagen zu verbessern so-
wie für beide Leitstellenbereiche eine vollwertige Redundanz
zur Abdeckung des Ausfalls einer Leitstelle verfügbar zu ha-
ben. Beide Leitstellenträger regeln einvernehmlich den techni-
schen und organisatorischen Betrieb des kooperativen Leitstel-
lenverbundes. Dabei ist eine kompatible Leitstellentechnik Vo-Seite 13 von 23

raussetzung. Die Ausstattungen bleiben weiterhin Eigentum des
jeweiligen Leitstellenträgers. Bei Beschaffungen, Updates und
technischen Änderungen oder Weiterentwicklungen, die Einfluss
auf beide Leitstellen haben, wird aus Gründen der Haushalts-
mittelplanung frühzeitig vor Einleitung des Vergabeprozesses
ein Einvernehmen hergestellt. Hier sind z.B. die gemeinsame
Beschaffung von Hardware, Digitalfunkanbindung und Digital-
funkgeräten positive Beispiele der gemeinsamen Beschaffung.
Im Bereich der operativ-taktischen Zusammenarbeit wurde ein-
vernehmlich geregelt, dass die Notrufe, die aus dem Gebiet des
jeweils anderen Leitstellenträgers auf Grund der Teilnehmer-
vorwahl oder des Netzbetreibers (Handy) in einer Leitstelle
des Verbundes auflaufen, dort angenommen werden, ins Einsatz-
leitsystem aufgenommen und gespeichert werden, sodass diese
direkt der zuständigen Leitstelle signalisiert werden. Glei-
ches gilt für Notrufe, die auf Grund von Nachfragespitzen
zeitgesteuert automatisch auch in der Leitstelle des jeweili-
gen Leitstellenträgers zur Abfrage signalisiert werden. Es ist
gelebte Praxis, dass Einsatzmittel aus dem anderen Zuständig-
keitsbereich alltäglich im Rahmen der nachbarschaftlichen Hil-
feleistung in den jeweils anderen Bereich unterstützen. Glei-
ches gilt auch für den Bereich von Feuerwehreinsätzen, hier
sind die jeweils nächsten Löschgruppen ab einer bestimmten
Alarmgrenze in die kommunalen Alarm- und Ausrückeordnungen
eingebunden.
Bei Sonderlagen im Zuständigkeitsbereich einer Leitstelle un-
terstützt die jeweils andere Leitstelle. Dann können Teilauf-
gaben des betroffenen Leitstellenbereiches, wie z.B. die teil-
weise Bearbeitung des Regelbetriebs und die Übernahme von
rückwärtigen Aufgaben im Zuge der Sonderlage von der jeweils
anderen Leitstelle übernommen werden. Insbesondere kann bei
technischen Ausfällen in einer der beiden Leitstellen gemäß
dem beschriebenen Ausfallkonzept unterstützt werden.
Gemeinsame Gebäude (z.B. Wachen, Schlauchwerkstatt, Leitstel-
le, Telenotarzt Arbeitsplatz)
Die Nutzung von gemeinsamen Gebäuden wird bei den Leitstellen
praktiziert. So dient die Leitstelle des Partners jeweils als
eigene gebäude- und nachrichtentechnische Redundanz. Diese
wurde schon mehrfach genutzt. Ohne den in Nordrhein-Westfalen
einmaligen und wegweisenden Leitstellenverbund müssten Kreis
und Stadt jeweils eigene Ausweichleitstellen vorhalten.
Sofern in beiden Gebietskörperschaften Telenotarztsysteme für
die Leitstellen eingeführt werden sollen, bietet sich dies
ebenfalls für eine gemeinsame Lösung an. Die Berichte von Pi-Seite 14 von 23

lotstandorten deuten allerdings an, dass diese Systeme nur in
noch großräumigeren Strukturen sinnvoll sind.
Im Zuge der Machbarkeitsstudie für das vom Rhein-Sieg-Kreis
geplante Gefahrenabwehrzentrum wurden unter anderem auch die
Bedarfe im Bereich der Werkstätten abgefragt. Der Rhein-Sieg-
Kreis betreibt zurzeit ein Ausbildungs- und Werkstattzentrum
an der Feuerwache in Siegburg. Dieses soll aus verschiedenen
Gründen durch das zu planende Gefahrenabwehrzentrum ersetzt
werden. Die Mitarbeiter der Wachabteilungen der Berufsfeuer-
wehr werden während des Wachdienstes zur Unterstützung der
feuerwehreigenen Werkstätten eingesetzt. Zum Erhalt dieser
Möglichkeit ist es notwendig, dass sich diese Werkstätten an
den Standorten der Feuerwachen befinden. Neben diesem Aspekt
ist insbesondere bei der Schlauchwerkstatt und der Atemschutz-
werkstatt eine Redundanz zwischen Kreis und Stadt sinnvoll.
Bei Ausfällen von Gebäuden oder Technik und in Sonderlagen
müssen diese Kernaufgaben weiterhin sichergestellt werden und
können nicht kurzfristig durch Dienstleister erbracht werden.
Gemeinsame Ausbildung/Fortbildung
In der Vereinheitlichung der Grundausbildung der Freiwilligen
Feuerwehr, hier insbesondere einheitliche Ausbildungsmodule,
zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, werden
erhebliche Vorteile gesehen. Teilnehmer können im besten Fall
flexibel auch Ausbildungstermine der jeweils anderen Ausbil-
dungsstelle wahrnehmen. Die Flexibilisierung der Aus- und
Fortbildung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wird zukünftig
eine Grundvoraussetzung, um die umfangreichen Ausbildungsstun-
den mit Privat- und Berufsleben vereinbaren zu können. Durch
die Kooperation kann erwartungsgemäß eine breitere Terminaus-
wahl angeboten werden. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass
Einsatzkräfte die Ausbildung teilweise einfacher als Blockaus-
bildung (Ganztagesausbildung am Stück) realisieren können. Ein
Angebot als Ganztagesausbildung im Block an Werktagen ist al-
lerdings mit erheblichem Ausbilderbedarf verbunden und kann in
der Anfangsphase leichter durch Kooperation sichergestellt und
ausgelastet werden.
Die Bundesstadt Bonn plant derzeit, den Bedarf für Heißausbil-
dung und Wärmegewöhnung durch externe Anbieter zu decken. Im
eigenen Ausbildungszentrum wird in Kürze der Bau eines Kalt-
Übungshauses fertiggestellt. Für Berufsfeuerwehr und Freiwil-
lige Feuerwehr soll zur Sicherstellung einer regelmäßigen
Heißausbildung mit wechselnden Anbietern zusammengearbeitet
werden. Hierzu kommen neben kommerziellen Anbietern auch vor-
handene Anlagen bei anderen Gemeinden oder Kreisen in Frage.
Bei Verfügbarkeit eines geeigneten Feuerwehr-Übungshauses zur
Heißausbildung im Gefahrenabwehrzentrum des Rhein-Sieg-Kreises
und unter der Voraussetzung einer wirtschaftlichen Kosten-Seite 15 von 23

struktur könnte zwischen einem Drittel und einem Viertel unse-
res Bedarfs durch die Übungseinrichtungen des Gefahrenabwehr-
zentrums des Rhein-Sieg-Kreises gedeckt werden. Unter Umstän-
den wäre es möglich, dass die Feuerwehr Bonn dann die Anlage
auch mit eigenen Ausbildern betreiben kann.
Mit Bezug auf das geplante Übungsgelände wurde durch die Feu-
erwehr Bonn insbesondere Interesse an einer Mitnutzung von
Sonderausbildungs-voraussetzungen formuliert. Dabei handelt es
sich um Übungs-einrichtungen zur Absturzsicherung (geplante
Gittermast-/Kranstruktur) und für Tiefbauunfälle. Für diese
Sonderausbildungen, die aufgrund des zeitlichen und logisti-
schen Aufwandes erwartungsgemäß nicht in der regulären Wach-
ausbildung durchgeführt werden können, stellt auch das Üben
außerhalb des Stadtgebiets keinen Hinderungsgrund für eine Ko-
operation dar.
Gemeinsame Anschaffung von Spezialfahrzeugen, die selten zum
Einsatz kommen
Die Kooperation bei der Vorhaltung von notwendiger Sondertech-
nik ist differenziert zu betrachten. Dies betrifft zum einen
die Kompatibilität der Wechselladersysteme, so dass der Trans-
port von Abrollbehältern im Bedarfsfall durch jedes Träger-
fahrzeug in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis erfolgen kann. Dabei
ist bei der Vorhaltung von bestimmten Abrollbehältern (z.B.
Sonderlöschmittel) oder hierfür notwendige Einsatzreserven
(Spitzen- und Auffüllreserve von Schaummittel, Bindemittel
o.ä.) eine gemeinsame Planung denkbar, sofern sich die Bedarfe
vordergründig aus Einzelereignissen ergeben. Bei der techni-
schen Überarbeitung der Abrollbehälter für Gefahrguteinsätze
wurde eine intensive Absprache und gemeinsame Planung zwischen
der Feuerwehr Siegburg und der Feuerwehr Bonn durchgeführt, um
eine Kompatibilität als gegenseitige Ausfallreserve herzustel-
len und Unterstützung bei größeren Einsätzen zu ermöglichen.
Für Flächenereignisse (z.B. Starkregen) ist auch weiterhin ei-
ne individuelle Vorhaltung notwendig. Außerdem besteht eine
Kooperationsmöglichkeit zur Anforderung der Rüsteinheit der
Feuerwehr Bonn (inkl. Kran) bei umfangreichen Einsätzen zur
technischen Hilfeleistung im Rhein-Sieg-Kreis. Grundsätzlich
wurde die Kooperation bei Sondereinsatzmitteln, Einsatzreser-
ven und -materialien auch weiterhin vereinbart.
Gemeinsame Beschaffung von Material
Die Vorhaltung der Medikamente im Rettungsdienst des Rhein-
Sieg-Kreises entspricht der Bestückung der Rettungsmittel der
Bundesstadt Bonn. Die Festlegung der Bestückung unterliegt ei-
ner regelmäßigen Abstimmung und Überprüfung durch die Ärztli-
chen Leiter Rettungsdienst. Zur Erhöhung der Patientensicher-Seite 16 von 23

heit im präklinischen Umgang mit Medikamenten wurden in 2017
nach Durchführung einer gemeinsamen Beschaffung einheitliche
Aufkleber zur Kennzeichnung von Medikamenten eingeführt.
Weitere gemeinsame Beschaffungen sind grundsätzlich möglich.
Allerdings ist zu bedenken, dass dies nur bei Geräten und Ma-
terialien einfach möglich ist, die sich nicht aufgrund von an-
deren organisatorischen oder strukturellen Vorgaben unter-
scheiden. In diesen Fällen zeigt sich dann, dass größere
Stückzahlen erst bei zahlenmäßig sehr großen Ausschreibungen
erreicht werden. So wie dies beispielsweise das Land Rhein-
land-Pfalz mit der landesweiten Beschaffung von Digitalfunkge-
räten erreicht hat.
Im Bereich der Leitstellentechnik werden alle wesentlichen Ge-
werke gemeinsam beschafft. Aktuell betrifft das den Ersatz der
Vermittlungstechnik für beide Leitstellen.
In Ergänzung dieser Punkte zur Beantwortung der konkreten Maß-
gaben wird im Folgenden auf weitere Bereiche der interkommuna-
len Zusammenarbeit eingegangen:
Gemeinsame Einheiten und Planungen zum Katastrophenschutz
Der Rhein-Sieg-Kreis stellt gemeinsam mit der Bundesstadt Bonn
eine Landeseinheit der vorgeplanten überörtlichen Hilfe. Bei
außergewöhnlichen Schadensereignissen wird immer wieder eine
große Anzahl feuerwehrtechnischer Einheiten benötigt. Wenn zur
Gefahrenabwehr die örtlichen Einheiten nicht mehr in ausrei-
chender Zahl zur Verfügung stehen, werden sie in der Regel von
Kräften aus benachbarten Kommunen unterstützt (gegenseitige
Hilfe). Jederzeit können aber auch dermaßen außergewöhnliche
Ereignisse eintreten, bei denen zur Abwehr der Gefahr auch
diese zusätzlichen Kräfte quantitativ nicht ausreichen. Das
ist insbesondere bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen der
Fall. Um der zuständigen Einsatzleitung in diesen Fällen den-
noch weitere Einheiten zur Verfügung stellen zu können, wurde
in Nordrhein-Westfalen das Konzept der vorgeplanten überörtli-
chen Hilfe im Feuerschutz entwickelt. Dieses Konzept ermög-
licht es den Kommunen, sich gegenseitig schnell, koordiniert
und landesweit vergleichbar mit einer großen Anzahl an Kräften
unterstützen zu können, ohne den Grundschutz im eigenen Ver-
antwortungsbereich zu gefährden.
Eine solche Bezirksbereitschaft besteht aus der Bereitschafts-
führung und bis zu fünf Einsatzzügen. Sie wird aus kommunalen
Einheiten des Kreises und Bonn jeweils zur Hälfte zusammenge-
stellt. Diese Bereitschaft war in den vergangenen Jahren be-
reits mehrfach im Einsatz, so zum Beispiel bei Unwetter-Seite 17 von 23

Einsätzen in Düsseldorf und Essen und auch über die Landes-
grenzen hinaus in Sachsen-Anhalt während des Elbe-Hochwassers.
Zur Vorbereitung auf vermutlich zunehmende Vegetationsbrände
aufgrund des Klimawandels wurde eine spezielle Einheit zum
überörtlichen Einsatz bis hin zur Ebene der Europäischen Ge-
meinschaft aufgestellt. Dort ist neben den Berufsfeuerwehren
Bonn und Leverkusen auch die Stadt Königswinter aus dem Rhein-
Sieg-Kreis mit einer Teileinheit beteiligt.
Im Rahmen der Abstimmung eines gemeinsamen Konzeptes für Eins-
ätze mit einer großen Zahl von Verletzten und Erkrankten wur-
den einheitliche Kennzeichnungswesten für das ersteintreffende
Notarzteinsatzfahrzeug an der Einsatzstelle in Kooperation mit
der Stadt Bonn beschafft. Dieses Fahrzeug übernimmt bei größe-
ren Einsatzlagen bis zum Eintreffen der medizinischen Leitung
die medizinisch und medizinisch-organisatorischen Koordinati-
onsaufgaben an der Einsatzstelle.
Bei Großeinsatzlagen und Katastrophen, die beide Gebietskör-
perschaften betreffen, erfolgt sowohl in der Katastrophenvor-
sorge als auch in der Katastrophenbewältigung eine enge Zusam-
menarbeit. Am Beispiel der Katastrophenschutzplanung zu einem
angenommenen Schadensereignis eines kerntechnischen Unfalles
erfolgte eine gemeinschaftliche Erarbeitung eines Vorsorgekon-
zeptes (Verteilung von Jodtabletten).
Warnung der Bevölkerung
Das Einsatzkonzept zur Warnung der Bevölkerung wurde in enger
Absprache zwischen Kreis und Stadt abgestimmt. Das Verfahren
zur einsatzbezogenen Information und / oder Warnung der Bevöl-
kerung über die Auswirkungen eines Schadensereignisses ein-
schließlich der Vermittlung von Handlungsanweisungen erfolgt
hierbei im Zuge von Schadensereignissen.
Dazu gehören unter anderem Großbrände mit starker Geruchs- und
/ oder Rauchentwicklung, großflächige Geruchsbelästigungen,
Gefahrstoff-freisetzungen oder Räumungen bei Kampfmittelfun-
den.
Die Verwendung von Warntexten sowie der Einsatz von Warnmit-
teln erfolgt harmonisiert, insbesondere wurden gemeinsam Ab-
sprachen mit dem Radio-Sender Bonn/Rhein-Sieg getroffen. Die
Erprobung der Warnmittel erfolgt ebenfalls abgestimmt und ge-
meinsam zweimal im Jahr.Seite 18 von 23

Vorgeplante Unterstützung bei Brandschutz und Hilfeleistung
zwischen Gemeinden
Mit an die Stadt direkt angrenzenden Gemeinden wurden Verein-
barungen zur gegenseitigen Unterstützung bei Feuerwehreinsät-
zen getroffen. Diese Vereinbarungen regeln die Erstalarmierung
von Einsatzkräften über die jeweiligen Gemeindegrenzen hinweg
und stellen damit eine möglichst schnelle Hilfeleistung in den
jeweiligen Bereichen sicher.
Brandschutz und Hilfeleistung auf dem Rhein
Die Rheinanlieger-Gemeinden des Kreises und die Stadt Bonn
verfahren im Einsatzfall nach einem gemeinsamen Einsatzplan.
In diesem Plan ist der Einsatz des Feuerlöschbootes geregelt
sowie das taktische Vorgehen und die Einsatzführung. Bei Eins-
ätzen auf dem Rhein werden in der Regel mehrere Kommunen mit
der Stadt Bonn gemeinsam tätig.
Die Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf die Großveranstal-
tung Rhein-in-Flammen. Zur Vorplanung der Gefahrenabwehr beim
Schiffskonvoi haben sich alle betroffenen Gebietskörperschaf-
ten auf einen gemeinsamen Einsatzplan und eine gemeinsame Ein-
satzführung verständigt.
Einsätze auf den Stadtbahnlinien der Stadtwerke Bonn
Die Berufsfeuerwehr hält Spezialeinsatzgeräte und speziell da-
für ausgebildetes Personal für die technische Hilfeleistung an
Stadtbahnwagen der Stadtwerke Bonn vor. Diese Geräte ergänzen
die Ausstattungen der kreisangehörigen Kommunen. Durch ein ge-
meinsames Ausbildungskonzept erfolgt eine regelmäßige Schulung
der Einsatzkräfte durch Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr sowie
der Stadtwerke Bonn. Die Absprache gemeinsamer Taktikstandards
und Ausbildungseinheiten gewährleistet ein abgestimmtes Vorge-
hen der Einsatzkräfte im Einsatz.
Diese Darstellung ist nicht abschließend, sondern stellt auf
die konkreten Punkte des Beschlusses ab und liefert weitere
Beispiele der gelebten interkommunalen Zusammenarbeit. Sie
soll dazu dienen, einen ersten Eindruck zur Zusammenarbeit mit
dem Rhein-Sieg-Kreis im Bereich Rettungswesen, Brand- und Ka-
tastrophenschutz zu vermitteln. In Einzelfällen ist auch fest-
zustellen, dass die infrastrukturellen Grundlagen einer kreis-
freien Stadt nicht identisch sind mit denen eines großen Land-
kreises. Dies gilt sowohl für den Brandschutz als auch für den
Rettungsdienst. In einem solchen Fall ist es legitim oder gar
geboten, eine interkommunale Zusammenarbeit nicht weiter zuSeite 19 von 23

verfolgen, wenn sie aus sachlichen und fachlichen Gründen kei-
nen Sinn macht oder unwirtschaftlich wäre.
Bei der vielfältigen Palette möglicher interkommunaler Zusam-
menarbeit hat sich bewährt, dass die Führungs- und Leitungs-
ebene der beiden Fachämter regelmäßig –vierteljährlich- zu Be-
sprechungen zusammenkommt und dabei sowohl Aktuelles als auch
Grundsätzliches bespricht und abstimmt.
Derzeit wird die gemeinsame Ausschreibung der Vermittlungs-
technik der Leitstellen vorbereitet. Eingebunden sind die bei-
den Zentralen Vergabestellen. Auch ist für 2020 die gemeinsame
Ausschreibung der Konzession zur Vergabe der Aufschaltungen
der baurechtlich geforderten Brandmeldeanlagen geplant
1.4.2 Drucksachen-Nr.: 1912258
3. Bonner Tag des Katastrophenschutzes am 27. Juni 2020
Von der Mitteilungsvorlage wird Kenntnis genommen.
Mitteilung:
Der 'Tag des Katastrophenschutzes' findet im jährlichen Wech-
sel mit dem 'Tag der Feuerwehr' als öffentlichkeitswirksame
Veranstaltung auf dem Bonner Münsterplatz statt. Der Termin
dient insbesondere den im Bonner Katastrophenschutz engagier-
ten Organisationen zur Darstellung ihrer Aufgaben und Fähig-
keiten sowie als Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger zur Mit-
arbeit zu gewinnen. Die Vorbereitung erfolgt durch einen hier-
zu von den beteiligten Organisationen gebildeten Arbeitskreis,
der von Seiten der Verwaltung unterstützt wird.
Nach einem Auftakt des Formates im Jahre 2015 konnte für den
Katastrophenschutztag 2018 das Bundesamt für Bevölkerungs-
schutz und Katastrophenhilfe als Partner gewonnen werden.
Im Jahre 2020 findet die nächste Veranstaltung am Samstag, dem
27.Juni statt. Eine Anregung aus dem Kreis der Organisationen,
hier das Land NRW hinsichtlich einer Zusammenarbeit zu gewin-
nen, hat die Verwaltung aufgegriffen und entsprechende Gesprä-
che mit der Bezirksregierung Köln sowie dem Ministerium des
Innern geführt. Dort gab es zu diesem Zeitpunkt Überlegungen
einer aus Organisationen und Land gebildeten Arbeitsgruppe,
2020 einen zentralen Katastrophenschutztag des Landes in einer
Innenstadtlage mit guter infrastruktureller Erreichbarkeit
durchzuführen. Als Ergebnis der Gespräche soll nun am 27. Juni
2020 der erste Katastrophenschutztag Nordrhein-Westfalen mitSeite 20 von 23

der Stadt Bonn als Partner im Rahmen des Bonner Katastrophen-
schutztages auf dem Münsterplatz durchgeführt werden. Hierbei
sollen die in der Planung engagierten ehrenamtlichen Helferin-
nen und Helfer der Bonner Organisationen auch in den Planungs-
prozess und die Durchführung der nächstjährigen Veranstaltung
weiter einbezogen werden. Nach der Sommerpause soll der hier
notwendige konkrete Planungs- und Abstimmungsprozess der Be-
teiligten beginnen. Die Verwaltung wird in den nächsten Sit-
zungen des Beirates über den Planungsstand berichten.
1.4.3 Drucksachen-Nr.: 1912330
Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung
Von der Mitteilungsvorlage wird Kenntnis genommen.
Mitteilung:
Derzeit stehen keine Tagesordnungspunkte zur Beratung in
nicht-öffentlicher Sitzung an.
1.5 Aktuelle Informationen aus den Organisationen
Mitteilungen über Übungen der Organisationen
Herr Müller-Storp (THW Bonn) berichtete über eine am
24.08.2019 durchgeführte gemeinsame Übung des THW mit dem ASB,
an der über 40 Helferinnen und Helfer beteiligt waren. Es wur-
den die Szenarien „Retten von Personen aus Höhen“, „Vordringen
in einen versperrten Raum“ und „Retten aus einem Fahrzeug“ be-
übt.
Sonderregelungen für Einsatzfahrzeuge bei künftigen Verkehrs-
konzepten
Herr Lötschert (ASB) fragte nach, ob bei den künftigen Ver-
kehrsplanungen und Verkehrslenkungsmaßnahmen (Fahrrad- und Um-
weltspuren etc.) auch an die Einsatzfahrzeuge (Rettungsdienst,
Krankentransport und Feuerwehr) gedacht wird. Herr Wehlus regt
an, dieses Thema über den Umweltausschuss in die politischen
Entscheidungsfindungen einfließen zu lassen.
An der Aussprache beteiligten sich Stv. Wehlus, Stv. Apelt,
Herr Lötschert (ASB) und Herr Reetmeyer (THW Beuel).Seite 21 von 23

Künftige Berücksichtigung der Hilfsorganisationen im Rettungs-
dienst
Frau Krupke (JUH) berichtet, dass Teilaufgaben der Einsatzein-
heit 3 auf Grund sinkender Helferzahlen bei der JUH zukünftig
durch den ASB übernommen werden. Als Gründe führt sie u.a. die
derzeitige Nichteinbindung der JUH in den städtischen Ret-
tungsdienst an. Es wird durch die Beiratsmitglieder von ASB,
DRK und JUH der Wunsch geäußert, dass möglichst frühzeitig ei-
ne Aussage über Verfahren und Struktur einer zukünftigen Mit-
wirkung Dritter in den Rettungsdienst getroffen werden kann.
Herr Stein erläutert nachfolgend rechtliche und wirtschaftli-
che Gesichtspunkte, die bei der Einbindung zu beachten sind.
An der Aussprache beteiligten sich Frau Krupke (JUH), Herr
Blessin (DRK), Herr Lötschert (ASB) und von der Verwaltung
Herr Stein (37).
1.6 Aktuelle Informationen aus der Verwaltung
- entfällt -
gez. gez.
Brigitte Lehmann Christoph Jansen
Schriftführerin VorsitzenderSeite 22 von 23

Bundesstadt Bonn - Anlage 1 - zur Niederschrift
Anwesenheitsliste
Sitzung
Beirat zum ehrenamtlichen
Bevölkerungs- und Katastrophen-
schutz und der Feuerwehr
X/15
Sitzungstag Dienstag, der 03.09.2019
Sitzungsort Stadthaus, Sitzungsraum 2
Beginn 18:00 Uhr
Ende: 18:55 Uhr
Anwesend:
Als Vorsitzende/r: Stv. Christoph Jansen
Die Mitglieder:
CDU Stv. Christian Gold, Stv. Jürgen Wehlus,
SPD Stv. Elke Apelt, Stv. Karl-Heinz Post
Bündnis 90/
DIE GRÜNEN Hartmut Göbelsmann
Außerdem: Ralf Broch (FF), Dirk Lötschert (ASB), Axel Müller-Storp
(THW Bonn), Stefanie Krupke (JUH), Nikolas Derwahl(MHD),
Ralf Reetmeyer (THW Beuel), Klaus-Peter Hentschel
(DLRG), Christoph Blessin (DRK)
Von der Verwaltung: Jochen Stein (37), Lutz Schumacher (37), Anke Rötzheim-
Lipsky (03-42)
Als Schriftführer/in: Brigitte LehmannSeite 23 von 23

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 21:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de