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190860 · Große Anfrage

Einführung Tempo 30 auf der Reuterstraße zum 01.01.2020; Auswirkungen auf die Luftbelastung und die Leistungsfähigkeit

Nummer
190860
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
20.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 06.02.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 190860-1 ST Einführung Tempo 30 auf der Reuterstraße zum 01.01.2020; Auswirkungen auf die Luftbelastung und die Leistungsfähigkeit

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Große Anfrage
öffentlich
190860
Fragesteller/in:
Bürger Bund Bonn, Marcel Schmitt
Einführung Tempo 30 auf der Reuterstraße zum
01.01.2020; Auswirkungen auf die Luftbelastung
und die Leistungsfähigkeit
Beratungsfolge
Rat 12.12.2019 Kenntnisnahme
Fragestellung
1.Welche konkreten Auswirkungen erwartet der Oberbürgermeister
durch die verbindlich festgelegte Tempo-30-Regelung für Teilbereiche
der Reuterstraße ab dem 01.01.2020 auf die Messwerte und damit auf
eine reduzierte Luftbelastung im Bereich der Reuterstraße?
2.An welchen weiteren Stellen des Stadtgebietes erwartet der
Oberbürgermeister durch die verbindlich festgelegte Tempo-30-
Vorschrift für Teilbereiche der Reuterstraße ab dem 01.01.2020 positive
Wirkungen auf die Luftbelastung?
3.Auf Basis welcher Gutachten bzw. welchen weiteren Messstellen an
welchen Punkten im Stadtgebiet beabsichtigt der Oberbürgermeister,
seine Annahme, nach der infolge der Umsetzung der o.g. Maßnahme
von einer insgesamt positiven Wirkung hinsichtlich einer Einhaltung der
Grenzwerte im Stadtgebiet auszugehen ist, nachvollziehbar zu belegen?
4.Wie wird sich die Tempo-30-Geschwindigkeitsregelung für die
Reuterstraße auf deren Leistungsfähigkeit in der Hauptverkehrszeit
auswirken und mit welchen Effekten haben Fahrzeugführer zu rechnen,
die von den Seitenstraßen in die Reuterstraße einfahren bzw. diese
queren wollen?
Begründung
In seiner Stellungnahme auf Nachfrage des BBB (DS 1912631) führt der
Oberbürgermeister u.a. aus, dass Tempo 30 auf Teilen der Reuterstraße
(zwischen Botanischem Garten/Kirschallee bis Bonner Talweg) zwar im
Luftreinhalteplan verbindlich festgeschrieben worden sei, aber für diese
Maßnahme vom LANUV die jeweilige Minderungswirkung nicht
berechnet wurde, so dass sie bei der Belastungsprognose für das Jahr
2020 nicht berücksichtigt werden konnten. Weiter steht dort zu lesen,Seite 1 von 2

Seite 2
dass die Verwaltung infolge der Umsetzung dieser Maßnahmen jedoch
von einer insgesamt positiven Wirkung hinsichtlich einer Einhaltung der
Grenzwerte im Stadtgebiet ausgehe.
Die auf Veranlassung der für den Luftreinhalteplan Bonn zuständigen
nordrhein-westfälischen CDU-Umweltministerin Ursula Heinen
umzusetzende Einführung von Tempo-30 auf der Reuterstraße ab 1.
Januar 2020 erscheint ohne Kenntnis des dadurch erzielbaren Effektes
mehr als fragwürdig.
Wie die Leistungsfähigkeit der Reuterstraße in dem ganz
entscheidenden Abschnitt im Vergleich zum heutigen bereits
überlasteten Zustand weiter eingeschränkt wird und mit welchen
zusätzlichen Rückstauen in welcher Länge insbesondere in den
Spitzenstunden aus Richtung Süden und aus Richtung Norden von den
Autobahnen zu rechnen ist, dürfte auf gesteigertes Interesse bei Nutzern
und Anwohnern der Reuterstraße fallen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de