190860 · Große Anfrage
Einführung Tempo 30 auf der Reuterstraße zum 01.01.2020; Auswirkungen auf die Luftbelastung und die Leistungsfähigkeit
Kerndaten
- Nummer
- 190860
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 20.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Große Anfrage öffentlich 190860 Fragesteller/in: Bürger Bund Bonn, Marcel Schmitt Einführung Tempo 30 auf der Reuterstraße zum 01.01.2020; Auswirkungen auf die Luftbelastung und die Leistungsfähigkeit Beratungsfolge Rat 12.12.2019 Kenntnisnahme Fragestellung 1.Welche konkreten Auswirkungen erwartet der Oberbürgermeister durch die verbindlich festgelegte Tempo-30-Regelung für Teilbereiche der Reuterstraße ab dem 01.01.2020 auf die Messwerte und damit auf eine reduzierte Luftbelastung im Bereich der Reuterstraße? 2.An welchen weiteren Stellen des Stadtgebietes erwartet der Oberbürgermeister durch die verbindlich festgelegte Tempo-30- Vorschrift für Teilbereiche der Reuterstraße ab dem 01.01.2020 positive Wirkungen auf die Luftbelastung? 3.Auf Basis welcher Gutachten bzw. welchen weiteren Messstellen an welchen Punkten im Stadtgebiet beabsichtigt der Oberbürgermeister, seine Annahme, nach der infolge der Umsetzung der o.g. Maßnahme von einer insgesamt positiven Wirkung hinsichtlich einer Einhaltung der Grenzwerte im Stadtgebiet auszugehen ist, nachvollziehbar zu belegen? 4.Wie wird sich die Tempo-30-Geschwindigkeitsregelung für die Reuterstraße auf deren Leistungsfähigkeit in der Hauptverkehrszeit auswirken und mit welchen Effekten haben Fahrzeugführer zu rechnen, die von den Seitenstraßen in die Reuterstraße einfahren bzw. diese queren wollen? Begründung In seiner Stellungnahme auf Nachfrage des BBB (DS 1912631) führt der Oberbürgermeister u.a. aus, dass Tempo 30 auf Teilen der Reuterstraße (zwischen Botanischem Garten/Kirschallee bis Bonner Talweg) zwar im Luftreinhalteplan verbindlich festgeschrieben worden sei, aber für diese Maßnahme vom LANUV die jeweilige Minderungswirkung nicht berechnet wurde, so dass sie bei der Belastungsprognose für das Jahr 2020 nicht berücksichtigt werden konnten. Weiter steht dort zu lesen,Seite 1 von 2 Seite 2 dass die Verwaltung infolge der Umsetzung dieser Maßnahmen jedoch von einer insgesamt positiven Wirkung hinsichtlich einer Einhaltung der Grenzwerte im Stadtgebiet ausgehe. Die auf Veranlassung der für den Luftreinhalteplan Bonn zuständigen nordrhein-westfälischen CDU-Umweltministerin Ursula Heinen umzusetzende Einführung von Tempo-30 auf der Reuterstraße ab 1. Januar 2020 erscheint ohne Kenntnis des dadurch erzielbaren Effektes mehr als fragwürdig. Wie die Leistungsfähigkeit der Reuterstraße in dem ganz entscheidenden Abschnitt im Vergleich zum heutigen bereits überlasteten Zustand weiter eingeschränkt wird und mit welchen zusätzlichen Rückstauen in welcher Länge insbesondere in den Spitzenstunden aus Richtung Süden und aus Richtung Norden von den Autobahnen zu rechnen ist, dürfte auf gesteigertes Interesse bei Nutzern und Anwohnern der Reuterstraße fallen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de