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190859-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einführung Tempo 30 auf der Reuterstraße zum 01.01.2020; Auswirkungen von Ausweichverkehren auf andere Straßen

Nummer
190859-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 06.02.2020 Stellungnahme
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Übergeordnet

  1. 190859 Einführung Tempo 30 auf der Reuterstraße zum 01.01.2020; Auswirkungen von Ausweichverkehren auf andere Straßen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190859-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Einführung Tempo 30 auf der Reuterstraße zum
01.01.2020; Auswirkungen von Ausweichverkehren
auf andere Straßen
Beratungsfolge
Rat 12.12.2019 Stellungnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf einem
Abschnitt der Reuterstraße wurde als Bestandteil der Maßnahme M3.6
„Entlastungspaket Reuterstraße“ durch die Bezirksregierung Köln in der 2.
Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Bonn vom 15.08.2019 verbindlich
festgelegt. Dies dient, wie die umfangreichen Maßnahmen von Stadt und SWB
(Bus-Nachrüstung, E-Fahrzeuge, „Lead City“ etc.) dazu, die Luftqualität im
Sinne des Gesundheitsschutzes zu verbessern und damit auch generelle
Fahrverbote auf der Reuterstraße für bestimmte Fahrzeuggruppen, mit allen
ihren negativen Auswirkungen auf die Verkehrslage, zu verhindern.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die gestellten Fragen wie
folgt:
1. Sind hinsichtlich einer Tempo-30-Regelung für Teilbereiche der
Reuterstraße entsprechende Berechnungen der Stadtverwaltung
über Umfang der Belastungen anderer Straßenzüge durch zu
erwartende Ausweichverkehre Ortskundiger vorgenommen worden
und wenn ja, in welchem Umfang und durch welche Straßenzüge
wird sich danach der Schleichverkehr seinen Weg aus dem und in
das Regierungsviertel suchen?
Nein, diesbezüglich sind keine qualifizierten Analysen oder Prognosen
erarbeitet worden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass insbesondere in den
Hauptverkehrszeiten die Verkehrslage auf der Reuterstraße bereits sehr
angespannt ist. Hinzu werden in Teilabschnitten weitere Effekte durch
Baumaßnahmen wie Kanalbau eintreten. Aus diesen Gründen wäre der Nutzen
einer solchen Berechnung sehr zweifelhaft.
2. Sofern bezüglich einer Tempo-30-Vorschrift für Teilbereiche der
Reuterstraße keine entsprechenden Berechnungen/Prognosen der
Stadtverwaltung über den Umfang der Belastungen anderer
Straßenzüge durch zu erwartende Ausweichverkehre vorliegen:Seite 1 von 2

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Beabsichtigen das LANUV oder der Oberbürgermeister, hierzu ein
entsprechend analysierendes Verkehrsgutachten in Auftrag zu
geben und wenn ja, soll dieses so rechtzeitig in Auftrag gegeben
werden, dass die Begutachtung mit Einführung der Tempo-30-
Begrenzung am 01.01.2020 beginnt?
Die Stadtverwaltung beabsichtigt nicht, ein entsprechendes Gutachten in
Auftrag zu geben. Auch eine entsprechende Absicht des LANUV ist der
Stadtverwaltung nicht bekannt.
Die Verwaltung geht jedoch nicht davon aus, dass in Folge der Einführung
einer Tempo-30-Begrenzung auf der Reuterstraße Ausweichverkehre im
untergeordneten Straßennetz induziert werden, da in den Wohngebieten im
Umfeld der Reuterstraße in der Regel Tempo-30-Zonen mit Rechts–vor- Links-
Regelung ausgewiesen sind, so dass dort entsprechende Widerstände
vorhanden sind, die Ausweichverkehre unattraktiv erscheinen lassen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de