190859-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einführung Tempo 30 auf der Reuterstraße zum 01.01.2020; Auswirkungen von Ausweichverkehren auf andere Straßen
Kerndaten
- Nummer
- 190859-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Stellungnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190859-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Einführung Tempo 30 auf der Reuterstraße zum 01.01.2020; Auswirkungen von Ausweichverkehren auf andere Straßen Beratungsfolge Rat 12.12.2019 Stellungnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf einem Abschnitt der Reuterstraße wurde als Bestandteil der Maßnahme M3.6 „Entlastungspaket Reuterstraße“ durch die Bezirksregierung Köln in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Bonn vom 15.08.2019 verbindlich festgelegt. Dies dient, wie die umfangreichen Maßnahmen von Stadt und SWB (Bus-Nachrüstung, E-Fahrzeuge, „Lead City“ etc.) dazu, die Luftqualität im Sinne des Gesundheitsschutzes zu verbessern und damit auch generelle Fahrverbote auf der Reuterstraße für bestimmte Fahrzeuggruppen, mit allen ihren negativen Auswirkungen auf die Verkehrslage, zu verhindern. Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die gestellten Fragen wie folgt: 1. Sind hinsichtlich einer Tempo-30-Regelung für Teilbereiche der Reuterstraße entsprechende Berechnungen der Stadtverwaltung über Umfang der Belastungen anderer Straßenzüge durch zu erwartende Ausweichverkehre Ortskundiger vorgenommen worden und wenn ja, in welchem Umfang und durch welche Straßenzüge wird sich danach der Schleichverkehr seinen Weg aus dem und in das Regierungsviertel suchen? Nein, diesbezüglich sind keine qualifizierten Analysen oder Prognosen erarbeitet worden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass insbesondere in den Hauptverkehrszeiten die Verkehrslage auf der Reuterstraße bereits sehr angespannt ist. Hinzu werden in Teilabschnitten weitere Effekte durch Baumaßnahmen wie Kanalbau eintreten. Aus diesen Gründen wäre der Nutzen einer solchen Berechnung sehr zweifelhaft. 2. Sofern bezüglich einer Tempo-30-Vorschrift für Teilbereiche der Reuterstraße keine entsprechenden Berechnungen/Prognosen der Stadtverwaltung über den Umfang der Belastungen anderer Straßenzüge durch zu erwartende Ausweichverkehre vorliegen:Seite 1 von 2 Seite 2 Beabsichtigen das LANUV oder der Oberbürgermeister, hierzu ein entsprechend analysierendes Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben und wenn ja, soll dieses so rechtzeitig in Auftrag gegeben werden, dass die Begutachtung mit Einführung der Tempo-30- Begrenzung am 01.01.2020 beginnt? Die Stadtverwaltung beabsichtigt nicht, ein entsprechendes Gutachten in Auftrag zu geben. Auch eine entsprechende Absicht des LANUV ist der Stadtverwaltung nicht bekannt. Die Verwaltung geht jedoch nicht davon aus, dass in Folge der Einführung einer Tempo-30-Begrenzung auf der Reuterstraße Ausweichverkehre im untergeordneten Straßennetz induziert werden, da in den Wohngebieten im Umfeld der Reuterstraße in der Regel Tempo-30-Zonen mit Rechts–vor- Links- Regelung ausgewiesen sind, so dass dort entsprechende Widerstände vorhanden sind, die Ausweichverkehre unattraktiv erscheinen lassen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de