190858-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Städtische Ehrengräber für die Beueler Bürgermeister von Pfingsten und Schnorrenberg und dem Maler Leo Breuer
Kerndaten
- Nummer
- 190858-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190858-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Städtische Ehrengräber für die Beueler Bürgermeister von Pfingsten und Schnorrenberg und dem Maler Leo Breuer Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Nach § 34 der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn können Gräber von Verstorbenen, die sich besonders um die Bundesstadt Bonn verdient gemacht haben, durch den Rat zu Ehrengräbern erklärt werden. Sie werden auf unbestimmte Dauer kostenfrei mit der Möglichkeit zur Bestattung in Tieflage vergeben. Die Grabstätte wird auf Dauer kostenlos von der Bundesstadt Bonn gepflegt. In einem Ehrengrab können außer dem Ehrenbürger auch Ehegatten oder Lebensgefährten des Ehrenbürgers bestattet werden. Zutreffend ist, dass der Rat in der Vergangenheit Gräber von Verstorbenen nachträglich zu Ehrengräbern erklärt hat, die keine Ehrenbürgerschaft besitzen. Die Verwaltung gibt allerdings zu bedenken, dass durch Beschluss des Rates vom 24.11.1977 deutlich wird, welche Absicht hinter der Einführung eines „Ehrengrabes“ steht. Hierdurch soll ein aktuell verstorbener Ehrenbürger durch die Beisetzung besonders gewürdigt werden. Der Beschluss hatte folgenden Wortlaut: „Nach dem Tode eines Ehrenbürgers der Stadt ist der Familie des Verstorbenen ein Ehrengrab auf dem Alten Friedhof oder auf Wunsch einem anderen Friedhof der Stadt anzubieten. Beim Tode eines Ehrenbürgers aus früher selbständigen Gemeinden ist ein Ehrengrab auf einem Friedhof nach eigener Wahl im Bereich des jeweiligen Stadtteils anzubieten. Das Ehrengrab schließt ein: NachrufSeite 1 von 3 Seite 2 Trauerfeier im Rathaus Ehrengrab Beisetzung mit großer Ausschmückung, Kranz der Stadt Bonn Grabpflege auf Dauer (Blumengrab)“ Auch unter Berücksichtigung einer in der Vergangenheit mitunter anderweitigen Praxis sollte nach Ansicht der Verwaltung die Vergabe von Ehrengräbern künftig auf die vom Rat seinerzeit beschlossenen Vorgaben begrenzt werden. Unbestritten ist, dass es sich bei den genannten Personen um bedeutsame Persönlichkeiten handelt, an die dementsprechend bereits durch eine Straßenbenennung erinnert wird. Ein Instrument, durch welches die in Rede stehenden Personen den Menschen in Bonn und darüber hinaus im alltäglichen Leben im Bewusstsein bleiben. Für Johann Ignaz Schnorrenberg, Gabriel von Pfingsten und Leo Breuer greift darüber hinaus § 34 Abs. 2 der Friedhofssatzung. Danach werden Grabstätten, die aus stadthistorischen, denkmalpflegerischen oder künstlerischen Gründen erhaltenswert sind, als „historische Gräber“ eingestuft. Die Bundesstadt Bonn ist berechtigt, historische Gräber nach Ablauf der Ruhefrist bzw. nach Erlöschen des Nutzungsrechtes zu übernehmen. Die Grabstätten werden von der Bundesstadt Bonn erhalten und gepflegt. Hierdurch ist sichergestellt, dass den betreffenden Personen auf Dauer ein bleibendes Andenken bewahrt wird. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass in Anbetracht von über 3.100 historischen, denkmalgeschützten und Ehrengrabstellen sowie nur sehr begrenzt für diese Kulturgüter zur Verfügung stehenden Mitteln und Personalressourcen grundsätzlich nur eine einfache Pflege möglich ist. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe und die vorgesehene Erhaltung und Pflege der Gräber als " historische Gräber" informiert .Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de