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190856-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn - Aktueller Projektstand und weiteres Vorgehen (DS 190599)

Nummer
190856-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2019 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle 11.12.2019 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190856 Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn - Aktueller Projektstand und weiteres Vorgehen (DS 190599)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190856-1 ST
Denkmalgerechte Instandsetzung und
Modernisierung der Beethovenhalle Bonn -
Aktueller Projektstand und weiteres Vorgehen (DS
190599)
Beratungsfolge
Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle 11.12.2019 Kenntnisnahme
Rat 12.12.2019 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung
1.Liegt der mit Drucksache 190599 für Ende November 2019 angekündigte
finale Terminplan vor und wenn ja, welche Arbeiten sind dort wann zur
Ausführung vorgesehen?
Der finale Terminplan liegt noch nicht vor. Ein umfangreiches und komplett neu
aufgestelltes Arbeitsexemplar des Terminplans wurde durch die
Bauüberwachung erarbeitet und befindet sich zurzeit in finaler Abstimmung mit
den Fachplanern.
2. Wurde in Abhängigkeit zum Detailterminplan auch der Vergabeterminplan
neu aufgestellt und wenn ja, für wann sind welche Vergaben dort vorgesehen?
Der Terminplan wird auch die Ausschreibungs- und Vergabeprozesse von
Bauleistungen enthalten. Ein neuer Vergabeterminplan wird aus diesem
Terminplan extrahiert und detailliert werden. Momentan befinden sich die
Ausschreibungen zweier Gewerke (VE T06 Elektrotechnik/Starkstrom sowie
VE T02 Sanitär- und Feuerlöschanlagen) auf dem Markt. Das Gewerk
Gebäudeautomation (VE T07) wird Anfang 2020 veröffentlicht.
Die weiteren Vergaben erfolgen, wenn der Vergabeterminplan auf Grundlage
des neuen Terminplans aktualisiert werden konnte.
3. Welchen Stand haben die Arbeiten zur Beseitigung der Mängel in der
Dämmung der Kuppel und wann ist mit Fertigstellung des Daches zu rechnen?
Für die Beurteilung der Mängel und zur Konzeptfindung für die
Mängelbeseitigung wurde in Abstimmung mit dem Unternehmer ein
Sachverständiger bestellt. Die Untersuchungen des Sachverständigen sind
weitgehend abgeschlossen; bis Mitte Dezember wird ein Konzept zur
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

Seite 2
Mängelbeseitigung vorgelegt. Nach dessen Verabschiedung -frühestens jedoch
bei geeigneter Witterung- wird das Konzept umgesetzt sowie die
weiterführenden Arbeiten gestartet. Mit einer Fertigstellung des Daches ist im
späten Frühjahr 2020 zu rechnen.
4. Mit welchen Kosten ist für die Erneuerung der Klinker an der Nordfassade
des Bauteils A zu rechnen und warum konnte deren maroder Zustand erst jetzt
erkannt werden?
Bereits bei der Fassadenöffnung im Zusammenhang mit der Errichtung des
Verbindungsbauwerks zwischen Küchenbereich und Bauteil F im
Untergeschoss ist der Zustand der Mauerwerksverankerung und des Mörtels
aufgefallen; eine genaue Begutachtung und Kartierung der Schäden konnte
jedoch erst vorgenommen werden als nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten
am Verbindungsbauwerk die Einrüstung der darüber liegenden
Fassadenflächen des Bestandes möglich war. Der abschließende Bericht der
Restaurierungsberatung wird derzeit erarbeitet; nach dessen Vorlage wird bei
der beauftragten Fachfirma ein Nachtragsangebot eingeholt.
5. Wie kommt der Oberbürgermeister zum Zeitpunkt der Freizeichnung der
Mitteilung DS 190599 am 08.11.2019 und angesichts der Begründung für die
Sitzungsabsage des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle am 19.11.2019
zu der Erkenntnis, dass die Gewerke Elektrotechnik/Starkstrom (VE T06) sowie
VE T02 (Sanitär- und Feuerlöschanlagen) ab Mitte 2020 zur Ausführung
anstehen?
Der aktuelle Bauzustand ermöglicht es, mit der Ausführung der Gewerke
Elektrotechnik/Starkstrom (VE T06) sowie Sanitär- und Feuerlöschanlagen (VE
T02) ab Mitte 2020 zu beginnen.
6. Welche Zuschlagsfrist hat sich der Oberbürgermeister bei den Gewerken zu
Frage 5 im Rahmen der Ausschreibung ausbedungen, hält er diese angesichts
des Umfanges der Leistungen und der aktuellen Marktlage für angemessen
und aus welchem Grund wurde eine mehrmonatige Zuschlagsfrist gewählt?
Die Zuschlags- und Bindefrist darf nach VOB Teil A §10 a EU (8) regelmäßig
60 Kalendertage betragen und in begründeten Fällen kann der öffentliche
Auftraggeber eine längere Frist festlegen.
Da Weihnachten und Neujahr mit allen -im Jahr 2019 zahlreichen-
Brückentagen in den Prüfzeitraum fallen, wurde eine Zuschlagsfrist von 65,
bzw. 66 Tagen gewählt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de