190856-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn - Aktueller Projektstand und weiteres Vorgehen (DS 190599)
Kerndaten
- Nummer
- 190856-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190856-1 ST Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn - Aktueller Projektstand und weiteres Vorgehen (DS 190599) Beratungsfolge Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle 11.12.2019 Kenntnisnahme Rat 12.12.2019 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung 1.Liegt der mit Drucksache 190599 für Ende November 2019 angekündigte finale Terminplan vor und wenn ja, welche Arbeiten sind dort wann zur Ausführung vorgesehen? Der finale Terminplan liegt noch nicht vor. Ein umfangreiches und komplett neu aufgestelltes Arbeitsexemplar des Terminplans wurde durch die Bauüberwachung erarbeitet und befindet sich zurzeit in finaler Abstimmung mit den Fachplanern. 2. Wurde in Abhängigkeit zum Detailterminplan auch der Vergabeterminplan neu aufgestellt und wenn ja, für wann sind welche Vergaben dort vorgesehen? Der Terminplan wird auch die Ausschreibungs- und Vergabeprozesse von Bauleistungen enthalten. Ein neuer Vergabeterminplan wird aus diesem Terminplan extrahiert und detailliert werden. Momentan befinden sich die Ausschreibungen zweier Gewerke (VE T06 Elektrotechnik/Starkstrom sowie VE T02 Sanitär- und Feuerlöschanlagen) auf dem Markt. Das Gewerk Gebäudeautomation (VE T07) wird Anfang 2020 veröffentlicht. Die weiteren Vergaben erfolgen, wenn der Vergabeterminplan auf Grundlage des neuen Terminplans aktualisiert werden konnte. 3. Welchen Stand haben die Arbeiten zur Beseitigung der Mängel in der Dämmung der Kuppel und wann ist mit Fertigstellung des Daches zu rechnen? Für die Beurteilung der Mängel und zur Konzeptfindung für die Mängelbeseitigung wurde in Abstimmung mit dem Unternehmer ein Sachverständiger bestellt. Die Untersuchungen des Sachverständigen sind weitgehend abgeschlossen; bis Mitte Dezember wird ein Konzept zur Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 Mängelbeseitigung vorgelegt. Nach dessen Verabschiedung -frühestens jedoch bei geeigneter Witterung- wird das Konzept umgesetzt sowie die weiterführenden Arbeiten gestartet. Mit einer Fertigstellung des Daches ist im späten Frühjahr 2020 zu rechnen. 4. Mit welchen Kosten ist für die Erneuerung der Klinker an der Nordfassade des Bauteils A zu rechnen und warum konnte deren maroder Zustand erst jetzt erkannt werden? Bereits bei der Fassadenöffnung im Zusammenhang mit der Errichtung des Verbindungsbauwerks zwischen Küchenbereich und Bauteil F im Untergeschoss ist der Zustand der Mauerwerksverankerung und des Mörtels aufgefallen; eine genaue Begutachtung und Kartierung der Schäden konnte jedoch erst vorgenommen werden als nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten am Verbindungsbauwerk die Einrüstung der darüber liegenden Fassadenflächen des Bestandes möglich war. Der abschließende Bericht der Restaurierungsberatung wird derzeit erarbeitet; nach dessen Vorlage wird bei der beauftragten Fachfirma ein Nachtragsangebot eingeholt. 5. Wie kommt der Oberbürgermeister zum Zeitpunkt der Freizeichnung der Mitteilung DS 190599 am 08.11.2019 und angesichts der Begründung für die Sitzungsabsage des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle am 19.11.2019 zu der Erkenntnis, dass die Gewerke Elektrotechnik/Starkstrom (VE T06) sowie VE T02 (Sanitär- und Feuerlöschanlagen) ab Mitte 2020 zur Ausführung anstehen? Der aktuelle Bauzustand ermöglicht es, mit der Ausführung der Gewerke Elektrotechnik/Starkstrom (VE T06) sowie Sanitär- und Feuerlöschanlagen (VE T02) ab Mitte 2020 zu beginnen. 6. Welche Zuschlagsfrist hat sich der Oberbürgermeister bei den Gewerken zu Frage 5 im Rahmen der Ausschreibung ausbedungen, hält er diese angesichts des Umfanges der Leistungen und der aktuellen Marktlage für angemessen und aus welchem Grund wurde eine mehrmonatige Zuschlagsfrist gewählt? Die Zuschlags- und Bindefrist darf nach VOB Teil A §10 a EU (8) regelmäßig 60 Kalendertage betragen und in begründeten Fällen kann der öffentliche Auftraggeber eine längere Frist festlegen. Da Weihnachten und Neujahr mit allen -im Jahr 2019 zahlreichen- Brückentagen in den Prüfzeitraum fallen, wurde eine Zuschlagsfrist von 65, bzw. 66 Tagen gewählt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de