190852-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sprachförderung an Bonner Grundschulen (alt: 1912556ST2; FF: Amt 40)
Kerndaten
- Nummer
- 190852-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190852-1 ST Sprachförderung an Bonner Grundschulen (alt: 1912556ST2; FF: Amt 40) Beratungsfolge Integrationsrat 18.12.2019 Kenntnisnahme Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Integrationsrat 29.10.2019 vertragt, einstimmig Inhalt der Stellungnahme: Die Stadtverwaltung wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Wie viele Kinder aus Flüchtlingsfamilien werden derzeit an Bonner Grundschulen unterrichtet? 2. Liegen der Stadtverwaltung Informationen vor, wie viele Kinder an Bonner Grundschulen insgesamt Sprachförderbedarf haben? Es wird nicht zwischen Geflüchteten und anderen Kindern und Jugendlichen mit Sprachförderbedarf unterschieden. Die letzte Statistik wurde im Mai 2019 erhoben und ergab für die Grundschulen 750 Kinder in Erstförderung und 1145 Kinder in Anschlussförderung. 3. Welche städtischen Angebote für zusätzliche Sprachförderung gibt es aktuell an Bonner Grundschulen? Das Kommunale Integrationszentrum Bonn bietet seit den Sommerferien 2018 das „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“ für neu zugewanderte Bonner Grundschülerinnen und Grundschüler an. „FIT in Deutsch“ ist ein Programm des Landes NRW und wird vom Ministerium für Schule und Bildung NRW bezuschusst. Die Maßnahmen finden immer in den Schulferien statt (Ausnahme Weihnachtsferien) und richten sich an Grundschülerinnen und - schüler, die noch Schwierigkeiten mit Deutsch haben. Ziel der Maßnahme ist ein individueller Lernzuwachs in der deutschen Sprache und eine Steigerung der Alltagskompetenzen. Schülerinnen und Schüler erhalten zu verschiedenen altersspezifischen und alltagsrelevanten Themen (wie z. B. Lebensmittel, Familie, Arztbesuch, Berufe, Ausfüllen von Formularen, unsere Erde, die Umwelt, Klima, Tiere, Mülltrennung, Briefe schreiben, Bildbeschreibung, Wegbeschreibung etc.) eine gezielte und differenzierte Sprachförderung. Hierbei wird eine stetige Wortschatzerweiterung angestrebt. Zur Erweiterung bzw. Festigung des Gelernten werden Exkursionen durchgeführt (z. B. Zoobesuch, Museumsbesuche wie z. B. Museum Koenig, Stadterkundung, Botanischer Garten, Bundeskunsthalle, Besuch bei der Polizei oder Feuerwehr, Stadtrallye etc.). Im Rahmen dieser Exkursionen haben die teilnehmenden Federführung: Stabsstelle Integration Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 3 Seite 2 Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, sich auf Deutsch auszutauschen, selbst Fragen zu stellen und ihre Umgebung/ihren Wohnort besser kennenzulernen. Des Weiteren führt das Kommunale Integrationszentrum an fünf Bonner Grundschulen das Sprach- und Elternbildungsprogramm „Rucksack Schule“ des Landes NRW durch, das vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW bezuschusst wird und sich an Eltern mit Kindern im 1.-4. Schuljahr wendet. Ziel dieses Programms ist es, über die Einbindung der Eltern den Lernprozess der Kinder zu begleiten und zu stärken. Unterrichtsinhalte des Deutsch-, Fach- und Herkunftssprachlichen Unterrichts werden mit den Inhalten, die der Elterngruppe vermittelt werden, abgestimmt. Es entwickelt sich eine Netzwerkstruktur zwischen einer Lehrkraft als Koordinator/in, dem/der Elternbegleiter/in, der Schule, außerschulischen Partnern (z.B. Stadtbücherei), externen Referent/innen (z.B. Verkehrspolizist), den Eltern und den Kindern. Unterrichtsinhalte werden den Kindern und ihren Eltern in der deutschen Sprache und in der jeweiligen Familiensprache zeitlich und inhaltlich parallel vermittelt: im Unterricht, im Herkunftssprachlichen Unterricht und in der Elterngruppe. Diese besteht in der Regel aus mindestens sechs Elternteilen und wird von einem/einer Elternbegleiter/in betreut, der/die in den sprachhomogenen Gruppen die jeweilige Familiensprache der Eltern beherrscht. 4. Gibt es Planungen für ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes (u.a. quantitativ, räumlich, zeitlich) Sprachförderangebot (direkt an den betroffenen Grundschulen)? 5.Welche Mittel sind dafür erforderlich? Wie könnten diese gedeckt werden? Sprachförderung in Grundschulen ist Aufgabe des Landes NRW. Die Schulaufsicht beim Schulamt für die Stadt Bonn hat daher auf Anfrage der Verwaltung auf Folgendes hingewiesen: Jede Bonner Grundschule erhält vom Land bedarfserhöhend Integrationshilfestunden (IH-Stellen) zur Abdeckung von schulischen Sprachförderangeboten. Insgesamt stehen den 50 Bonner Grundschulen aktuell 1348 IH-Stunden, das sind 51,5 Lehrerstellen, zur Verfügung. Diese werden durch die Schulaufsicht im Rahmen der Erst-, Anschluss- und Projektförderung verteilt. Die Schulen stellen einen entsprechenden Antrag, in dem sie die Anzahl der Kinder, die sich in der Erst- und Anschlussförderung befinden, benennen und Projekte darstellen. Erstförderung erhalten die Kinder, die zwischen 0 und 2 Jahren neu in Deutschland leben und die deutsche Sprache lernen. Für 15-18 Kindern steht eine halbe Lehrerstelle (14 Std.) zur Verfügung. Danach erhalten Kinder eine Anschlussförderung, um ihre Deutschkenntnisse zu festigen. Für bis zu 28 Kindern wird eine weitere halbe Lehrerstelle verteilt. Sind es mehr Kinder, erhalten die Schulen einen entsprechend berechneten höheren Stundenanteil. Dies gilt auch für die Erstförderung. Für Integrations- und Sprachförderprojekte werden von der Schulaufsicht weitere Unterrichtsstunden nach Prüfung vergeben. Die Sprachförderangebote finden in allen Bonner Grundschulen am Unterrichtsvormittag statt.Seite 2 von 3 Seite 3 Neun der 50 Grundschulen nehmen zusätzlich an dem QuiSS-Projekt (Sprachförderprojekt) der BR Köln teil und erhalten eine weitere halbe Lehrerstelle zu ihrem IH-Stellenanteil. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de