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190852-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sprachförderung an Bonner Grundschulen (alt: 1912556ST2; FF: Amt 40)

Nummer
190852-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 18.12.2019 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190852 Sprachförderung an Bonner Grundschulen (alt: 1912556)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190852-1 ST
Sprachförderung an Bonner Grundschulen (alt:
1912556ST2; FF: Amt 40)
Beratungsfolge
Integrationsrat 18.12.2019 Kenntnisnahme
Vorberatung:
Beratungsfolge Sitzung
Integrationsrat 29.10.2019 vertragt, einstimmig
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Wie viele Kinder aus Flüchtlingsfamilien werden derzeit an Bonner
Grundschulen unterrichtet?
2. Liegen der Stadtverwaltung Informationen vor, wie viele Kinder an Bonner
Grundschulen insgesamt Sprachförderbedarf haben?
Es wird nicht zwischen Geflüchteten und anderen Kindern und Jugendlichen
mit Sprachförderbedarf unterschieden. Die letzte Statistik wurde im Mai 2019
erhoben und ergab für die Grundschulen 750 Kinder in Erstförderung und 1145
Kinder in Anschlussförderung.
3. Welche städtischen Angebote für zusätzliche Sprachförderung gibt es aktuell
an Bonner Grundschulen?
Das Kommunale Integrationszentrum Bonn bietet seit den Sommerferien 2018
das „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“ für neu zugewanderte Bonner
Grundschülerinnen und Grundschüler an. „FIT in Deutsch“ ist ein Programm
des Landes NRW und wird vom Ministerium für Schule und Bildung NRW
bezuschusst. Die Maßnahmen finden immer in den Schulferien statt
(Ausnahme Weihnachtsferien) und richten sich an Grundschülerinnen und -
schüler, die noch Schwierigkeiten mit Deutsch haben. Ziel der Maßnahme ist
ein individueller Lernzuwachs in der deutschen Sprache und eine Steigerung
der Alltagskompetenzen. Schülerinnen und Schüler erhalten zu verschiedenen
altersspezifischen und alltagsrelevanten Themen (wie z. B. Lebensmittel,
Familie, Arztbesuch, Berufe, Ausfüllen von Formularen, unsere Erde, die
Umwelt, Klima, Tiere, Mülltrennung, Briefe schreiben, Bildbeschreibung,
Wegbeschreibung etc.) eine gezielte und differenzierte Sprachförderung.
Hierbei wird eine stetige Wortschatzerweiterung angestrebt. Zur Erweiterung
bzw. Festigung des Gelernten werden Exkursionen durchgeführt (z. B.
Zoobesuch, Museumsbesuche wie z. B. Museum Koenig, Stadterkundung,
Botanischer Garten, Bundeskunsthalle, Besuch bei der Polizei oder Feuerwehr,
Stadtrallye etc.). Im Rahmen dieser Exkursionen haben die teilnehmenden
Federführung:
Stabsstelle Integration Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 3

Seite 2
Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, sich auf Deutsch auszutauschen, selbst
Fragen zu stellen und ihre Umgebung/ihren Wohnort besser kennenzulernen.
Des Weiteren führt das Kommunale Integrationszentrum an fünf Bonner
Grundschulen das Sprach- und Elternbildungsprogramm „Rucksack Schule“
des Landes NRW durch, das vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge
und Integration NRW bezuschusst wird und sich an Eltern mit Kindern im 1.-4.
Schuljahr wendet. Ziel dieses Programms ist es, über die Einbindung der Eltern
den Lernprozess der Kinder zu begleiten und zu stärken. Unterrichtsinhalte des
Deutsch-, Fach- und Herkunftssprachlichen Unterrichts werden mit den
Inhalten, die der Elterngruppe vermittelt werden, abgestimmt. Es entwickelt sich
eine Netzwerkstruktur zwischen einer Lehrkraft als Koordinator/in, dem/der
Elternbegleiter/in, der Schule, außerschulischen Partnern (z.B. Stadtbücherei),
externen Referent/innen (z.B. Verkehrspolizist), den Eltern und den Kindern.
Unterrichtsinhalte werden den Kindern und ihren Eltern in der deutschen
Sprache und in der jeweiligen Familiensprache zeitlich und inhaltlich parallel
vermittelt: im Unterricht, im Herkunftssprachlichen Unterricht und in der
Elterngruppe. Diese besteht in der Regel aus mindestens sechs Elternteilen
und wird von einem/einer Elternbegleiter/in betreut, der/die in den
sprachhomogenen Gruppen die jeweilige Familiensprache der Eltern
beherrscht.
4. Gibt es Planungen für ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes (u.a.
quantitativ, räumlich, zeitlich) Sprachförderangebot (direkt an den betroffenen
Grundschulen)?
5.Welche Mittel sind dafür erforderlich? Wie könnten diese gedeckt werden?
Sprachförderung in Grundschulen ist Aufgabe des Landes NRW. Die
Schulaufsicht beim Schulamt für die Stadt Bonn hat daher auf Anfrage der
Verwaltung auf Folgendes hingewiesen:
Jede Bonner Grundschule erhält vom Land bedarfserhöhend
Integrationshilfestunden (IH-Stellen) zur Abdeckung von schulischen
Sprachförderangeboten. Insgesamt stehen den 50 Bonner Grundschulen
aktuell 1348 IH-Stunden, das sind 51,5 Lehrerstellen, zur Verfügung. Diese
werden durch die Schulaufsicht im Rahmen der Erst-, Anschluss- und
Projektförderung verteilt. Die Schulen stellen einen entsprechenden Antrag, in
dem sie die Anzahl der Kinder, die sich in der Erst- und Anschlussförderung
befinden, benennen und Projekte darstellen. Erstförderung erhalten die Kinder,
die zwischen 0 und 2 Jahren neu in Deutschland leben und die deutsche
Sprache lernen. Für 15-18 Kindern steht eine halbe Lehrerstelle (14 Std.) zur
Verfügung. Danach erhalten Kinder eine Anschlussförderung, um ihre
Deutschkenntnisse zu festigen. Für bis zu 28 Kindern wird eine weitere halbe
Lehrerstelle verteilt. Sind es mehr Kinder, erhalten die Schulen einen
entsprechend berechneten höheren Stundenanteil. Dies gilt auch für die
Erstförderung. Für Integrations- und Sprachförderprojekte werden von der
Schulaufsicht weitere Unterrichtsstunden nach Prüfung vergeben. Die
Sprachförderangebote finden in allen Bonner Grundschulen am
Unterrichtsvormittag statt.Seite 2 von 3

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Neun der 50 Grundschulen nehmen zusätzlich an dem QuiSS-Projekt
(Sprachförderprojekt) der BR Köln teil und erhalten eine weitere halbe
Lehrerstelle zu ihrem IH-Stellenanteil.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 03:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de