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190848-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verzicht auf Bodenstrahler auf der Grünfläche des Müldorfer Angers in Vilich-Müldorf

Nummer
190848-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190848 Bürgerantrag: Verzicht auf Bodenstrahler auf der Grünfläche des Müldorfer Angers in Vilich-Müldorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190848-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verzicht auf Bodenstrahler auf der
Grünfläche des Müldorfer Angers in Vilich-Müldorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Bei diesen Komponenten der Straßenbeleuchtungsanlage
handelt es sich um neun Bodeneinbaustrahler, die ihr
Licht senkrecht nach oben abgeben. Die Strahler sind
mit LED-Lichterzeugungssystemen ausgerüstet und haben
eine Leistungsaufnahme von jeweils 21 Watt.
Aus der Anliegerschaft wurden in jüngster
Vergangenheit mehrfach Vorschläge an die Verwaltung
herangetragen, diese Lichtquellen vor dem Hintergrund
des Umweltschutzes außer Betrieb zu nehmen, so dass
Energie gespart wird und Lichtemissionen mit
umweltschädigender Wirkung vermieden werden.
Dies entspricht den Grundsätzen, die im Stadtgebiet
beim Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlage
berücksichtigt werden. Lichtemissionen in den oberen
Halbraum und besonders die Lichtabgabe in den Himmel
sind wegen ihrer Auswirkungen auf Insekten,
Fledermäuse und Vögel aus Gründen des Artenschutzes
zu vermeiden.
Die optischen Elemente wurden seinerzeit zur
gestalterischen Aufwertung der Grünzone eingesetzt.
Die Strahler können kurzfristig abgeschaltet werden.
Mittelfristig kann der Rückbau der Anlage erfolgen.
Durch den Rückbau ergibt sich eine Verminderung der
jährlichen Betriebs- und Instandhaltungskosten i. H.
v. 9 x 191,--€ = 1.710,--€.
Beschlussvorschlag der Verwaltung :
Der Umweltausschuss befürwortet das Anliegen
entsprechend den Ausführungen in der StellungnahmeSeite 1 von 2

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der Verwaltung. Mit einem Abbau der Strahler würde
dem Antrag entsprochen.
Diese Votum schließt das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren ab.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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