190848-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verzicht auf Bodenstrahler auf der Grünfläche des Müldorfer Angers in Vilich-Müldorf
Kerndaten
- Nummer
- 190848-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190848-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verzicht auf Bodenstrahler auf der Grünfläche des Müldorfer Angers in Vilich-Müldorf Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Bei diesen Komponenten der Straßenbeleuchtungsanlage handelt es sich um neun Bodeneinbaustrahler, die ihr Licht senkrecht nach oben abgeben. Die Strahler sind mit LED-Lichterzeugungssystemen ausgerüstet und haben eine Leistungsaufnahme von jeweils 21 Watt. Aus der Anliegerschaft wurden in jüngster Vergangenheit mehrfach Vorschläge an die Verwaltung herangetragen, diese Lichtquellen vor dem Hintergrund des Umweltschutzes außer Betrieb zu nehmen, so dass Energie gespart wird und Lichtemissionen mit umweltschädigender Wirkung vermieden werden. Dies entspricht den Grundsätzen, die im Stadtgebiet beim Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlage berücksichtigt werden. Lichtemissionen in den oberen Halbraum und besonders die Lichtabgabe in den Himmel sind wegen ihrer Auswirkungen auf Insekten, Fledermäuse und Vögel aus Gründen des Artenschutzes zu vermeiden. Die optischen Elemente wurden seinerzeit zur gestalterischen Aufwertung der Grünzone eingesetzt. Die Strahler können kurzfristig abgeschaltet werden. Mittelfristig kann der Rückbau der Anlage erfolgen. Durch den Rückbau ergibt sich eine Verminderung der jährlichen Betriebs- und Instandhaltungskosten i. H. v. 9 x 191,--€ = 1.710,--€. Beschlussvorschlag der Verwaltung : Der Umweltausschuss befürwortet das Anliegen entsprechend den Ausführungen in der StellungnahmeSeite 1 von 2 Seite 2 der Verwaltung. Mit einem Abbau der Strahler würde dem Antrag entsprochen. Diese Votum schließt das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ab. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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