190847-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Ergänzende Maßnahmen Parkverbot Domhofstraße 18 - 20 Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 190847-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.306 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190847-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Ergänzende Maßnahmen Parkverbot Domhofstraße 18 - 20 Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.03.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation durchgeführt. Ab der Einmündung Dreholzstraße ist Parken durch das Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) der Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt. Um auf dieses Verbot noch deutlicher hinzuweisen, wurden weitere Verkehrszeichen angeordnet, die in Richtung Meckenheimer Straße (sogenannte Wiederholer) angebracht wurden, um auf die gesamte Streckenlänge des Haltverbots hinzuweisen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag wird hinsichtlich der seitens des Antragstellers beantragten konkreten Maßnahmen ( Bodenmarkierung oder Poller) abgelehnt. Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die alternativ durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de