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190846 · Beschlussvorlage

Entwicklung eines Gesamtstädtischen Gewaltpräventionskonzeptes

Nummer
190846
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie mit dem Schulausschuss 19.12.2019 Entscheidung federführend
  2. Gemeinsame Sitzung des Schulausschusses mit dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.12.2019 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
190846
Entwicklung eines Gesamtstädtischen
Gewaltpräventionskonzeptes
Beratungsfolge
Schulausschuss 19.12.2019 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn
nimmt die von Prof. Dr. Ulrich Wagner (Philipps-Universität Marburg)
vorgelegten „Handlungsempfehlungen für die kommunale
Gewaltprävention in der Bundesstadt Bonn“ zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in den oben
genannten strategischen Handlungsempfehlungen zugrunde gelegten
Gewaltbegriffes ein gesamtstädtisches Konzept für die operative
Gewaltprävention in der Zielgruppe Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene zu entwickeln, die Maßnahmen zu priorisieren und dem
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Beschlussfassung und
dem Schulausschuss zur Mitberatung vorzulegen.
Begründung
2017 wurde mit der Universität Marburg/Professor Wagner ein
Forschungskooperationsvertrag geschlossen (nichtöffentliche Drucksache Nr.
1710291), der folgenden Projektablauf vorsah:
1. Vorbesprechungen mit beteiligten Institutionen der Stadtverwaltung,
Schulen, Jugendhilfe, Polizei und Justiz
2. Situations- und Problemanalyse
3. Planung und Durchführung von Konzeptworkshops
4. Zieldefinition und Maßnahmenvorschläge
5. Verfassen eines Berichtes und dessen Präsentation
6. Vorlage eines abgestimmten Präventionskonzeptes
Über den Fortgang des Honorarauftrages berichtete die Verwaltung mit
Stellungnahme DS-Nr. 1813266ST2. Dem Forschungsauftrag entsprechend
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 254

Seite 2
wurde ein Gesamtbericht mit strategischen Handlungsempfehlungen am
29.7.2019 von der Universität Marburg vorgelegt. Hierin kommt die
Forschungsgruppe der Universität Marburg (Professor Wagner, Frau
Kosjankow, Herr Maaser) ausdrücklich zu dem Ergebnis, dass das Ausmaß an
Gewalt im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten nicht
außergewöhnlich ist. Durch die Umsetzung geeigneter und aufeinander
abgestimmter Präventionsmaßnahmen ließe sich dieses Ausmaß weiter
verringern.
Die Forschungsgruppe um Herrn Professor Wagner legte den folgenden, mit
der Planungsgruppe Gewaltprävention (u.a. Amt für Kinder, Jugend und
Familie, Schulamt, Integrationsbeauftragte, Schulaufsicht,
Stadtschulpflegschaft, Träger der freien Jugendhilfe, Kirchen, Amtsgericht,
Staatsanwaltschaft) einvernehmlich entwickelten Gewaltbegriff zu Grunde:
"Gewalt ist die absichtliche Androhung oder Ausführung einer Verletzung
körperlicher Unversehrtheit, einer schweren seelischen Verletzung oder die
systematische Ausgrenzung einzelner oder bestimmter Gruppen von sozialer
Beteiligung gegen den Willen der davon Betroffenen."
Das Forschungsergebnis gibt zwölf Empfehlungen (im Folgenden stichwortartig
verkürzt dargestellt) für den Aufbau einer koordinierten gesamtstädtischen
Gewaltprävention in Bonn, mit dem Blick auf die Zielgruppe der Kinder,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowohl als Täter/innen als auch als
Opfer:
1. Entwicklung einer gemeinsamen Haltung ggf. unterstützt durch eine
Selbstverpflichtungserklärung und Kampagne gegen Gewalt
2. Gemeinsames Verständnis von Gewalt
3. Handlungskonzept zum Umgang mit Gewalt
4. Monitoringinstrumente
5. Orientierung an Bedarfen der Stadtteile
6. Qualitätsorientierte und evidenzbasierte Gewaltprävention
7. Abstimmung und Vernetzung von Maßnahmen
8. Initiativen zur Selbstevaluation von Gewaltpräventionsmaßnahmen
9. Finanzierungsmöglichkeiten
10. Qualifizierung und Fortbildung
11. Internetplattform und Kommunikationsstrukturen
12. Zentrale Organisationsstruktur von Gewaltprävention
Alle Empfehlungen sind fachlich nachvollziehbar und begründen sich aus dem
aktuellen wissenschaftlichen Forschungs- und Praxisstand, den Erfahrungen
der Forschungsgruppe sowie den Erhebungen, die in Bonn durchgeführt
wurden. Insbesondere sind die Empfehlungen auf die Situation und die
Ressourcen in Bonn zugeschnitten.
Die Empfehlungen bauen teilweise aufeinander auf und ergänzen sich.
Dennoch ist es zur Umsetzung eines gesamtstädtischen
Gewaltpräventionskonzeptes nicht erforderlich, dass alle Empfehlungen
vollständig oder von Beginn an umgesetzt werden. Dementsprechend schlägt
die Verwaltung vor, die Handlungsempfehlungen entsprechend der beigefügten
Prioritätenliste und des beigefügten Zeitplanes zu operationalisieren und dann
nach und nach umzusetzen. So kann eine schnellere Umsetzung derSeite 2 von 254

Seite 3
Handlungsempfehlungen in die pädagogische Praxis erreicht werden. Ziel ist,
möglichst alle strategischen Handlungsempfehlungen umzusetzen, da die
vollständige Umsetzung die Wirksamkeit der Maßnahmen der
Gewaltprävention erhöht. Der Grad und Zeitpunkt der Umsetzung ist dabei
auch von den personellen und finanziellen Ressourcen sowie von der
Kooperationsbereitschaft Dritter abhängig. Dementsprechend kann es im Laufe
der Entwicklung jetzt noch nicht absehbare Verzögerungen oder Hindernisse
geben.
Zur Entwicklung und Umsetzung eines Gesamtstädtischen
Gewaltpräventionskonzeptes stehen im Haushaltsjahr 2020 Haushaltsmittel im
Budget des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in Höhe von 200.000 Euro
zur Verfügung. Im Zuge der weiteren Entwicklung wird ebenfalls geprüft, ob
diese Mittel auch zukünftig ausreichend sein werden.
Zur Umsetzung eines gesamtstädtischen Gewaltpräventionskonzeptes auf der
Grundlage der Empfehlungen der Universität Marburg ist die Einrichtung einer
Koordinationsstelle erforderlich, um die künftige Struktur gewaltpräventiver
Maßnahmen wirksam steuern zu können. Die hierfür benötigte Stelle muss neu
eingerichtet werden. Ein entsprechender Beschluss wird für den nächsten
Unterausschuss Organisation und Personal vorbereitet.
Anlage/n
1 Gewaltpräventionskonzept Bonn (öffentlich)Seite 3 von 254

Handlungsempfehlungen für die kommunale
Gewaltprävention in der Bundesstadt Bonn
Das Bonner Gewaltpräventionskonzept
Viktoria Kosjankow (M.Sc.), Prof. Dr. Ulrich Wagner, Johannes Maaser (M.Sc.),
Marburg
Juli 2019Seite 4 von 254

I
Executive Summary
Nach zweijähriger Zusammenarbeit mit städtischen und staatlichen Akteuren der
Gewaltprävention in Bonn sowie freien Trägern kommen wir auf Basis einer
Auftaktveranstaltung, der vorhandenen kriminalstatistischen Daten zu Gewalt in Bonn, 19
Hintergrundgesprächen, einer umfangreichen Befragung von Akteuren der Gewaltprävention in
Bonn, einer Dunkelfeldbefragung, zwei systematischen Stadtspaziergängen und vier
Konzeptworkshops sowie vor dem Hintergrund unserer wissenschaftlichen Expertise zu
folgenden Empfehlungen für den Ausbau einer koordinierten Gewaltprävention in Bonn,
insbesondere mit Blick auf die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
als TäterInnen und Opfer.
Bei unseren Empfehlungen legen wir den folgenden, mit verschiedenen Akteuren
einvernehmlich entwickelten Gewaltbegriff zu Grunde: "Gewalt ist die absichtliche Androhung
oder Ausführung einer Verletzung körperlicher Unversehrtheit, einer schweren seelischen
Verletzung oder die systematische Ausgrenzung einzelner oder bestimmter Gruppen von sozialer
Beteiligung gegen den Willen der davon Betroffenen."
Wir gehen davon aus, dass Gewalt und Aggression – die Begriffe werden im Folgenden synonym
verwendet – wesentlich von Lernprozessen beeinflusst werden und damit auch veränderbar sind.
Präventionsmaßnahmen sind besonders dann effektiv, wenn sie auf empirisch belegten
wissenschaftlichen Erklärungsmodellen beruhen und zudem ihre Wirksamkeit empirisch
evaluiert ist. Nachgewiesen wirksame Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt haben eine positive
ökonomische Kosten-Nutzen Bilanz.
Unsere Empfehlungen lauten:
1. Eine gemeinsame Haltung in der Stadt Bonn zur Ächtung von Gewalt etablieren und
verbreiten. Dabei sollten politische EntscheidungsträgerInnen, städtische und staatliche
Schlüsselakteure, freie Träger, VertreterInnen der Zivilgesellschaft sowie Kinder und
Jugendliche einbezogen werden.
Die erfolgreiche gewaltpräventive Arbeit in einer Kommune setzt eine gesamtstädtische Haltung
gegenüber Gewalt voraus, die offensiv nach außen vertreten wird. Zu diesem Zweck eignet sich
eine Selbstverpflichtungserklärung. Darin bekennen Stadtspitze, Verwaltung, PolitikerInnen und
BürgerInnen öffentlich, dass es auch in Bonn Fälle von Gewalt gibt, dass das Ausmaß an Gewalt
im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten nicht außergewöhnlich ist, dass aber trotzdem
jeder Fall von Gewalt inakzeptabel ist und gemeinsam aktiv dagegen vorgegangen wird.
Eine solche Selbstverpflichtungserklärung könnte durch eine öffentliche Kampagne gegen
Gewalt ergänzt werden, die wiederum in Kooperation mit Schulen und BildungseinrichtungenSeite 5 von 254

II
pädagogisch begleitet werden könnte.
2. Einigung auf ein gemeinsames handlungsleitendes Verständnis von Aggression und
Gewalt in Institutionen und in der Stadt.
Eine gemeinsam getragene Definition von Aggression und Gewalt ist die Voraussetzung für die
Umsetzung der folgenden Vorschläge. Wir empfehlen die Beibehaltung der o.a. abgestimmten
Definition.
3. Eine gemeinsame Strategie und darauf aufbauende Handlungskonzepte zum Umgang
mit gewalttätigem Verhalten in Institutionen und in der Stadt entwickeln.
Empfohlen wird, auf die Entwicklung gemeinsamer Regeln für den Umgang mit Aggression und
Gewalt hinzuwirken. Solche Regeln sollten dann allen Beteiligten bekannt sein und umgesetzt
werden. Dazu gehört auch die Erstellung von Handlungsanweisungen mit aktuellen Gefahren-
und Gefährdungssituationen, wie z.B. das Handeln bei Verdacht auf Kindesmissbrauch.
4. Monitoringinstrumente zu Gewalt und Kriminalitätsfurcht einrichten, um objektiv
und vergleichbar Daten zur Belastung und Entwicklung zu erhalten.
Hierzu eignen sich stadtweite kriminologische Regionalanalysen auf Grundlage der
Polizeilichen Kriminalstatistik, Befragungen unter SchülerInnen, repräsentative regional-
bezogene Bevölkerungsbefragungen zum Dunkelfeld und Stadtteilbegehungen.
5. Gewaltpräventive Maßnahmen anhand der Bedarfe der Stadtteile auswählen und
Ressourcen nach den Belastungen verteilen.
Bedarfe können sich an der objektiven Gewaltbelastung von Stadtteilen, aber auch an subjektiv
empfundenen Belastungen orientieren. Maßnahmen sind darauf entsprechend abzustimmen.
Wesentliches Hilfsmittel zur Umsetzung dieser Empfehlung wäre die Umsetzung der vierten
Empfehlung.
6. Qualitativ hochwertige und evaluierte Präventionsmaßnahmen auswählen, fördern und
implementieren.
Bei der Auswahl gewaltpräventiver Maßnahmen sollen Qualitätskriterien berücksichtigt werden,
die nachweislich zur Effektivität gewaltpräventiver Maßnahmen beitragen. Dazu gehören:
 Orientierung an empirisch gestützten Theorien
 Klare Beschreibung der Ziele, Zielgruppe und Umsetzung
 Didaktische und pädagogische Voraussetzungen zur Programmdurchführung sind
bekannt und ggf. erlernbar.
 Langfristigkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahme
 Nutzung evidenzgestützter Programme
 Einbindung des Umfeldes, insbesondere der Einbezug der ElternSeite 6 von 254

III
 Orientierung an den Entwicklungsphasen der Kinder und spezifischen Risikofaktoren
 Berücksichtigung geschlechts- und kulturspezifischer Unterschiede
Eine entsprechende Checkliste sollte bereitgestellt und Plattformen wie die Grüne Liste
Prävention und Wegweiser Prävention bekannt gemacht werden. Die Bereitstellung eines
Leitfadens, der Informationen zu Gewalt und Gewaltprävention enthält, kann die evidenzbasierte
und qualitätsorientierte Gewaltprävention fördern. Die Finanzierung von gewaltpräventiven
Maßnahmen sollte sich am Wirkungsnachweis der Maßnahmen orientieren.
7. Bestehende Gewaltpräventionsmaßnahmen in Institutionen und darüber hinaus
stärken, aufeinander abstimmen und vernetzen.
Maßnahmen, die für ältere Kinder angeboten werden, greifen häufig Inhalte und Ansatzpunkte
vorheriger Programme nicht auf. Insbesondere Lebens- und Entwicklungsübergänge, z.B. vom
Kindergarten in die Grundschule, von der Grundschule in die weiterführende Schule und von
der weiterführenden Schule in den Berufseinstieg, müssen bei der Planung gewaltpräventiver
Maßnahmen und deren Abstimmung Berücksichtigung finden. Hier kann es von Vorteil sein,
wenn sich Institutionen, die sich über verschiedene Entwicklungsphasen hinweg mit denselben
Kindern und Jugendlichen befassen, auf wenige, aufeinander aufbauende Programme einigen.
Dazu sind kontinuierliche Vernetzungsstrukturen notwendig. Das kann unter anderem durch
Präventionsverantwortliche gefördert werden, die innerhalb einer Institution für den
Präventionsbereich verantwortlich sind und sich untereinander vernetzen. Für eine abgestimmte
Gewaltprävention ist es zudem nützlich, bereits vorhandene Angebote transparent zu machen.
Dazu könnte eine regelmäßig aktualisierte Liste, die Interessierten und der Öffentlichkeit auf
einer Homepage bereitgestellt wird, hilfreich sein.
8. Kostengünstige und zweckmäßige Instrumente zur Selbstevaluation zur Verfügung
stellen, um Gewaltpräventionsmaßnahmen auf deren Prozessqualität und Wirksamkeit
überprüfen zu können.
Bereits vor der Implementierung einer Maßnahme sind die Maßnahmenziele klar, konkret und
überprüfbar zu definieren. Die Überprüfung der Zielerreichung kann durch Selbstevaluation
erfolgen. Leicht umzusetzende Maßnahmen der Selbstevaluation sind Qualitätszirkel, auch unter
Beteiligung und Austausch verschiedener Institutionen. Für die Prozessevaluation können
zentral Checklisten zur Verfügung gestellt werden. Für die Befragung von Teilnehmerinnen und
Teilnehmern von Maßnahmen bietet sich der Einsatz von Online-Instrumenten an:
TeilnehmerInnen einer Maßnahme werden gebeten, ihre Beurteilungen und Einschätzungen
individuell am Computer abzugeben und das Programm erzeugt dann automatisiert eine
Zusammenfassung der Angaben aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es gibt erfolgreiche
Beispiele für solche Evaluationsangebote, der Ausbau und die leichte Verfügbarmachung
solcher Angebote würden Selbstevaluationen deutlich erleichtern. Es wird empfohlen, die
Förderung von Maßnahmen mit der Bereitschaft zur (Selbst-)Evaluation zu verknüpfen.Seite 7 von 254

IV
9. Finanzierungsmöglichkeiten für Präventionsmaßnahmen stärken, transparent und
zugänglich machen.
Finanzierungsmöglichkeiten und -unterstützungen sollten bekannt und leicht einzuwerben sein.
Online verfügbare standardisierte Antragsformulare könnten hierbei helfen. Projekte werden
häufig nur für eine begrenzte Zeit finanziert. Insbesondere primärpräventive Gewaltprävention
benötigt in der Regel aber längere Laufzeiten.
10. Fach- und themenbezogene Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote ausweisen
sowie die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte fördern.
In den Diskussionen mit Anbietern gewaltpräventiver Maßnahmen wurde immer wieder der
Wunsch nach Fortbildungen geäußert. Die Qualifikation von pädagogischen Fachkräften hat
wesentlichen Einfluss auf die Effektivität von Gewaltpräventionsmaßnahmen. Es könnte von
Vorteil sein, wenn die Stadt ein eigenes Qualifizierungs- und Aufklärungspaket zur
Gewaltprävention zur Verfügung stellt. Das würde die Einheitlichkeit in Bezug auf das
Verständnis von Gewalt und dem Umgang mit Gewalt fördern. Wichtig ist zudem, dass
TeilnehmerInnen von Fort- und Weiterbildungsangeboten über entsprechende zeitliche
Ressourcen verfügen.
11. Eine zentrale öffentliche Internetplattform aufbauen und transparente
Kommunikationsstrukturen etablieren.
Auf einer solchen Plattform können alle Informationen und Angebote zentral erfasst und
dargestellt werden. Sie sollte sich, mit unterschiedlichen Sektionen, sowohl an die
Öffentlichkeit als auch an ExpertInnen richten. Um einen möglichst großen Nutzen daraus zu
ziehen, muss die Plattform aktuell gehalten werden.
12. Eine zentrale Struktur der Gewaltprävention einrichten.
Wesentliche Voraussetzung für eine effektive Gewaltpräventionsarbeit ist die Schaffung einer
zentralen Präventionsstruktur. Ein Vorschlag für eine solche Struktur findet sich unten.Seite 8 von 254

V
Arbeitskreis
z.B. Öffentlicher
Raum
Mitglieder:
Quartiersmanage-
ment, Stadtplanung,
Polizei,
Ordnungsamt
Koordinations- und Fachstelle Gewaltprävention
Kriminalpräventiver Rat
Vorsitzende: Oberbürgermeister, Polizeipräsidentin, Schule, Justiz
Runder Tisch Gewaltprävention
Jugendamt, Politik, Schule, Kindergarten, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Kirchen und
religiöse Gemeinschaften Sportvereine
Präventionsverantwort-
liche in Institutionen
Arbeitskreis
z.B.
Stadteilarbeitskreis A
Stadteilarbeitskreis B
Stadteilarbeitskreis C
Arbeitskreis
z.B. Familie
Mitglieder:
VertreterInnen von
Schulen &
Kindergarten,
Familienhilfen,
Amt für Kinder,
Jugend und
Familie
Arbeitskreis
z.B. Kinder-
garten, Schule
& Freizeit-
einrichtungen
Mitglieder:
VertreterInnen von
Schulen &
Kindergärten,
Schulpsychologie,
Schulamt OKJA,
Sportvereine
Kirchen,
JugendpflegerSeite 9 von 254

VI
Beim Runden Tisch Gewaltprävention handelt es sich um die Lenkungsgruppe für gewalt-
präventive Tätigkeiten in Bonn. Er arbeitet eng mit dem bereits etablierten gewaltpräventiven
Rat zusammen, ggf. könnten beide Gremien auch zusammengelegt werden.
Die gewaltpräventive Arbeit wird durch themenspezifische Arbeitskreise und Stadtteil-
arbeitskreise sowie die Präventionsverantwortlichen der Institutionen unterstützt. Eine
wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren der beschriebenen Struktur, insbesondere für
die Umsetzung und das Qualitätsmanagement von Maßnahmen und die Öffentlichkeitsarbeit, ist
die Einrichtung einer kommunalen Koordinations- und Fachstelle. Die Koordinationsstelle soll
Verwaltungsaufgaben übernehmen, aber auch proaktiv in die beteiligten Gremien hineinwirken.
Dazu ist eine hinreichende fachliche und personelle Ausstattung erforderlich.Seite 10 von 254

VII
Inhaltsverzeichnis
Executive Summary ...................................................................................................................... I
Vorwort ................................................................................................................................ 1
Einleitung ............................................................................................................................. 2
Aggression und Gewalt ........................................................................................................ 4
3.1 Begriffsdefinitionen ....................................................................................................... 4
3.2 Ursachen von Gewalt..................................................................................................... 5
3.2.1 Grundlegende Mechanismen .................................................................................. 5
3.2.2 Spezifische Risiko- und Schutzfaktoren ................................................................ 8
3.2.3 Exkurs: Einfluss von Medien auf gewalttätiges Verhalten .................................. 13
3.3 Exkurs: Häusliche Gewalt ........................................................................................... 14
3.4 Das Ausmaß an Jugendgewalt ..................................................................................... 16
3.5 Exkurs: religiös- und politisch-motivierte Gewalt ...................................................... 21
Gewaltprävention ............................................................................................................... 25
4.1 Was ist Prävention und Gewaltprävention?................................................................. 25
4.2 Evidenzbasierte Gewaltprävention, Evaluation, Effektivität und Effizienz ................ 26
4.3 Evidenzbasierte Gewaltpräventionsmaßnahmen ......................................................... 29
4.4 Beispiele für kommunale Gewaltpräventionskonzepte in Gemeinden........................ 34
Das Bonner Projekt ............................................................................................................ 39
5.1 Ziele, Aufgaben und beteiligte Institutionen ............................................................... 39
5.2 Zielgruppe .................................................................................................................... 40
5.2.1 Auftaktveranstaltung ............................................................................................ 41Seite 11 von 254

VIII
5.2.2 Situations- und Problemanalyse: Relevante demographische Strukturmerkmale der
Bundesstadt Bonn ............................................................................................................... 41
5.2.3 Situations- und Problemanalyse: Bestandsaufnahme ........................................... 44
5.2.4 Situations- und Problemanalyse: Polizeiliche Kriminalstatistik .......................... 51
5.2.5 Hintergrundgespräche mit ausgewählten Institutionen ........................................ 55
5.2.6 Dunkelfeldbefragung ............................................................................................ 63
5.2.7 Stadtteilbegehungen ............................................................................................. 81
5.2.8 Konzeptworkshops ............................................................................................... 91
Empfehlungen für die gewaltpräventive Arbeit in Bonn ................................................... 92
6.1 Erste Empfehlung: Entwicklung einer gemeinsamen Haltung .................................... 93
6.1.1 Selbstverpflichtungserklärung und Kampagne gegen Gewalt ............................. 93
6.1.2 Schritte hin zur Etablierung einer gemeinsamen Haltung innerhalb von
Institutionen........................................................................................................................ 94
6.2 Zweite Empfehlung: Gemeinsames Verständnis von Gewalt ..................................... 97
6.3 Dritte Empfehlung: Handlungskonzept zum Umgang mit Gewalt ............................. 97
6.4 Vierte Empfehlung: Monitoringinstrumente ............................................................... 98
6.4.1 Abgleich von objektiver und subjektiver Sicherheitslage .................................... 98
6.4.2 Dunkelfelduntersuchung .................................................................................... 101
6.4.3 Stadtteilbegehungen ........................................................................................... 101
6.5 Fünfte Empfehlung: Orientierung an Bedarfen der Stadtteile ................................... 101
6.6 Sechste Empfehlung: Qualitätsorientierte und evidenzbasierte Gewaltprävention ... 102
6.6.1 Wichtigkeit kommunizieren ............................................................................... 102
6.6.2 Qualitätsfaktoren von Gewaltprävention ........................................................... 102Seite 12 von 254

IX
6.6.3 Evidenzbasierte Gewaltpräventionsprogramme ................................................. 106
6.6.4 Leitfaden Gewaltprävention bereitstellen .......................................................... 116
6.7 Siebte Empfehlung: Abstimmung und Vernetzung von Maßnahmen ....................... 117
6.7.1 Transparenz über Angebotsstrukturen in der Bundesstadt Bonn ....................... 117
6.7.2 Benennung von Präventionsverantwortlichen .................................................... 117
6.7.3 Abstimmung von Maßnahmen ........................................................................... 118
6.8 Achte Empfehlung: Initiativen zur Selbstevaluation von Gewaltpräventions-
maßnahmen .......................................................................................................................... 120
6.8.1 Checkliste zu Qualitäts- und Erfolgsfaktoren .................................................... 121
6.8.2 Qualitätszirkel .................................................................................................... 121
6.8.3 Instrumente zur Wirkevaluation ......................................................................... 121
6.9 Neunte Empfehlung: Finanzierungsmöglichkeiten ................................................... 122
6.10 Zehnte Empfehlung: Qualifizierung und Fortbildung ........................................... 123
6.11 Elfte Empfehlung: Internetplattform und Kommunikationsstrukturen.................. 124
6.11.1 Internetplattform................................................................................................. 125
6.11.2 Newsletter........................................................................................................... 126
6.12 Zwölfte Empfehlung: Zentrale Organisationsstruktur der Gewaltprävention ....... 126
6.12.1 Stadtteilweit vernetzen ....................................................................................... 126
6.12.2 Bildung einer zentralen Präventionsstruktur ...................................................... 128
6.12.3 Schaffung einer Koordinations- und Fachstelle ................................................. 131
6.12.4 Bürgerbeteiligung ............................................................................................... 133
Weitere Empfehlungen ..................................................................................................... 134Seite 13 von 254

X
7.1 Haus des Jugendrechts ............................................................................................... 134
7.2 Umgang mit U14 ....................................................................................................... 134
7.3 Maßnahmen zur Stärkung der Zivilcourage .............................................................. 135
Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................... 136
Tabellenverzeichnis .......................................................................................................... 139
Literatur ............................................................................................................................ 140
Anhangsverzeichnis ......................................................................................................... 155
Anhang .......................................................................................................................................... iSeite 14 von 254

1
VorwortSeite 15 von 254

2
Einleitung
Insbesondere ein Gewaltvorfall mit Todesfolge eines Jugendlichen im Mai 2016 in Bad
Godesberg hat dazu geführt, dass das Thema Gewalt in der Bundesstadt Bonn verstärkt in die
öffentliche Diskussion gekommen ist. Unter Leitung von Oberbürgermeister Ashok Sridharan
und Polizeipräsidentin Ursula Brohl-Sowa wurde aus diesem Grund ein Runder Tisch
Gewaltprävention1 eingerichtet, der die Entwicklung eines gesamtstädtischen Gewalt-
präventionskonzeptes beschloss. Die Bundesstadt Bonn betraute schließlich im Sommer 2017
die Arbeitsgruppe Sozialpsychologie der Universität Marburg in Kooperation mit dem Amt für
Kinder, Jugend und Familie in Bonn mit der Entwicklung des Gewaltpräventionskonzeptes. Im
Fokus steht dabei Gewalt, die von und unter Kindern und Jugendlichen ausgeübt wird bzw. die
Kinder und Jugendliche zum Ziel hat.
Die Gewaltkriminalität in Bonn entspricht der anderer Großstädte in Deutschland, so wie sie der
Polizeilichen Kriminalitätsstatistik zu entnehmen ist (Bundeskriminalamt (BKA), 2019). Seit
einigen Jahren gehen die Zahlen für Gewaltkriminalität in Bonn und in Deutschland insgesamt
zurück. Hingegen scheinen leichte Körperverletzungsdelikte in den letzten Jahren zuzunehmen.
Unabhängig von der positiven Entwicklung von Gewaltkriminalität stellt jede Form von Gewalt
ein Problem dar, mit z.T. weitreichenden Folgen für Opfer, TäterInnen und die Gesellschaft
insgesamt. Daher ist die Bundesstadt Bonn bemüht, Gewaltkriminalität zu verringern und das
Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu erhöhen.
Der in den letzten Jahren zu verzeichnende Rückgang von Gewaltkriminalität insgesamt und
unter Kindern und Jugendlichen im Besonderen ist vermutlich auch auf die Implementierung
und den Ausbau von gewaltpräventiven und pädagogischen Maßnahmen zurückzuführen.
(Pfeiffer, Baier & Kliem, 2018). Dieser Weg soll weitergegangen werden. Mit dem Einsatz von
evidenzbasierten gewaltpräventiven Maßnahmen und deren Abstimmung und Koordination ist
es möglich, Gewaltprävention in einer Kommune effektiv zu organisieren und erfolgreich zu
machen (Scheithauer, Rosenbach & Niebank, 2012). Mit der Aufgabe der Erstellung eines
koordinierten Gewaltpräventionskonzeptes wurde die Arbeitsgruppe Sozialpsychologie der
Philipps-Universität unter Beteiligung von Prof. Dr. Ulrich Wagner, Viktoria Kosjankow und
Johannes Maaser betraut. Gegenstand des Auftrags war es, „ein gesamtstädtisches Konzept zu
entwickeln, mit dem in Bonn koordiniert präventiv gegen physische Gewalthandlungen,
seelische Verletzungen sowie gegen die systematische Ausgrenzung einzelner oder bestimmter
1 Der Runde Tisch Gewaltprävention wurde als Planungsgruppe für das Gewaltpräventionskonzept übernommen.Seite 16 von 254

3
Gruppen von sozialer Beteiligung vorgegangen werden kann.“ (Kooperationsvertrag
Bundesstadt Bonn und Universität Marburg, 2017, S. 2) Ziel war es, die Gewaltlage, die
Angebotsstrukturen gewaltpräventiver Maßnahmen und mögliche Lücken und
Verbesserungspotentiale in der Bundesstadt Bonn zu erfassen. Darauf aufbauend und unter
Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnislage, werden in diesem Bericht
Handlungsempfehlungen für den Ausbau und die Optimierung gewaltpräventiver Arbeit in Bonn
ausgesprochen.
Der Bericht besteht aus sieben Kapiteln. In den ersten Kapiteln (Kapitel 2 bis 4) wird der aktuelle
wissenschaftliche Forschungsstand zu Gewalt und deren Prävention vorgestellt. In Kapitel 5
werden die Entwicklung des Gewaltpräventionskonzeptes, dessen Ziele, die Untersuchungs-
schritte und Ergebnisse der empirischen Untersuchungen präsentiert. Daran anknüpfend folgen
in Kapitel 6 zwölf Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der gewaltpräventiven
Arbeit in der Bundesstadt Bonn. Die Empfehlungen betreffen die Bereiche Vernetzung und
Organisation, Voraussetzungen für Gewaltprävention, Maßnahmenauswahl und Umsetzungs-
kriterien, Qualitätssicherung und Evaluation.Seite 17 von 254

4
Aggression und Gewalt
3.1 Begriffsdefinitionen
Präventionsarbeit setzt eine klare Vorstellung davon voraus, was verändert bzw. verbessert
werden soll. Nur eine klare Festlegung dessen, was unter Aggression und Gewalt zu verstehen
ist, bietet die Möglichkeit, pädagogische und präventive Arbeit zielgenau auszurichten.
In einem einflussreichen Buch definieren Baron & Richardson (1994) Aggression als:
„any form of behavior directed toward the goal of harming or injuring another living being who
is motivated to avoid such treatment.” (Baron & Richardson, 1994, S. 7)
d.h. Baron & Richardson bezeichnen Aggression als „jede Form von Verhalten, das darauf
abzielt, einem anderen Lebewesen zu schaden oder es zu verletzen, das motiviert ist, diese
Behandlung zu vermeiden“.
Demnach handelt es sich um Aggression, wenn auf TäterInnenseite eine Schädigungsabsicht
vorliegt, z.B. eine körperliche oder seelische Verletzung herbeizuführen. Dabei ist es nicht
entscheidend, ob es zu einem tatsächlichen Schaden kommt. Bei versehentlichen Schädigungen
oder Schädigungen in gegenseitigem Einverständnis (z.B. in Boxkämpfen) handelt es sich
demnach nicht um Aggression. Außerdem beschränken sich Baron & Richardson allein auf
Aggression zwischen Individuen. Zerstörung von Gegenständen, wie sie bei Vandalismus
vorkommt, beziehen sie in ihre Definition nicht ein.
In diesem Bericht werden die Begriffe Gewalt und Aggression als Synonyme verstanden. In
Anlehnung an die Definition von Baron & Richardson (1994) und weitere einschlägige
wissenschaftliche Definitionen haben sich die Beteiligten unter Einbezug weiterer ExpertInnen
auf einem Workshop am 26.01.2017 auf den folgenden Gewaltbegriff geeinigt der dem hier
vorgestellten gesamtstädtischen Gewaltpräventionskonzept zugrunde gelegt wird:
"Gewalt ist die absichtliche Androhung oder Ausführung einer Verletzung körperlicher
Unversehrtheit, einer schweren seelischen Verletzung oder die systematische Ausgrenzung
einzelner oder bestimmter Gruppen von sozialer Beteiligung gegen den Willen der davon
Betroffenen." (Kooperationsvertrag Bundesstadt Bonn und Universität Marburg, 2017, S. 2)
Im Vergleich zur oben vorgestellten Konzeption von Baron & Richardson (1994) bezieht der
hier definierte und im vorliegenden Bericht verwendete Begriff neben physischen VerletzungenSeite 18 von 254

5
auch schwere seelische Verletzungen und systematische Ausgrenzung, wie sie bei Bullying
vorkommt, mit ein. Somit werden bei der Konzepterstellung sowohl physische als auch schwere
psychische Gewalt berücksichtigt. Darüber hinaus wird bereits die Androhung der
Herbeiführung körperlicher Versehrtheit, seelischer Verletzung und systematischer
Ausgrenzung als Gewalt angesehen.
Nicht eingeschlossen in diese Definition sind Vandalismus und strukturelle Gewalt2. Der Fokus
liegt hier auf interpersonaler Gewalt im o.a. Sinn.
3.2 Ursachen von Gewalt
Für angemessene gewaltpräventive Strategien ist es notwendig, die Ursachen von Gewalt zu
kennen, um daran anknüpfend etwas verändern zu können. Daher werden im Folgenden wichtige
Theorien und ausgewählte Risikofaktoren der Gewaltentstehung vorgestellt. Dabei werden
besonders solche Erklärungen in den Blick genommen, die Ursachen von Gewalt beschreiben
und die – z.B. durch Präventionsmaßnahmen – grundsätzlich veränderbar sind.
3.2.1 Grundlegende Mechanismen
Aggression und Gewalt haben auch biologische Ursachen, wie beispielsweise hormonelle
Einflüsse. Außerhalb von besonders schweren psychiatrischen Fällen kommen diese aber in der
Regel nur in Wechselwirkung oder als Folge von sozialen Einflüssen zum Tragen. So führt
beispielsweise ein erhöhter Testosteron-Spiegel zu verstärkter Aggression, dieser ist aber in der
Regel Folge vorausgegangener sozialer Einflüsse, wie Provokationen oder Frustrationen (vgl.
z.B. Klinesmith, Kasser & McAndrew, 2006). Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, die
Wirkung solcher sozialen Einflussfaktoren zu beleuchten, wenn man Aggression und Gewalt
beeinflussen will. Drei Modelle sind zum Verständnis sozialer Einflüsse auf die Entstehung von
Aggression und Gewalt von besonderer Bedeutung: Hierzu gehören die Lerntheorien, die
Frustrationstheorien und der Labeling-Approach.
Die Ausführung aggressiven Verhaltens wird wesentlich von Lernprozessen beeinflusst
(Wagner & Kosjankow, 2019). Eine Form des Lernens, das Verstärkungslernen, beschreibt,
dass eine Person ein Verhalten erlernt, wenn sie dafür belohnt wird (Skinner, 1965). Wenn also
aggressives Verhalten der Kinder von den Eltern akzeptiert oder sogar gelobt wird oder wenn
2 „Strukturelle Gewalt ist die vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse oder, allgemeiner
ausgedrückt, des Lebens, die den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzt, was potentiell möglich ist.“
(Galtung, 1980, S. 9). Galtung beschreibt hier eine Form der Gewalt, die nicht von einem fassbaren Akteur ausgeht, sondern von
kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen.Seite 19 von 254

6
Kinder und Jugendliche für aggressives Verhalten besondere Anerkennung in ihrer Peer-Group
gewinnen, führt das dazu, dass sich so verstärktes aggressives Verhalten verfestigt und zukünftig
als mögliche Lösungsstrategie bei Konflikten und Problemen besonders eingesetzt wird. Kommt
eine Person durch aggressives Verhalten zu Erfolg, wird das als positive Verstärkung bezeichnet.
Auch wenn aggressives Verhalten geduldet bzw. nicht darauf reagiert wird, kann dies als
Zustimmung und positive Verstärkung aufgefasst werden (Scheithauer & Hayer, 2007). Auch
wenn es gelingt, durch Aggression negatives Erleben zu vermindern, kann das nachfolgend zu
verstärktem Einsatz von Aggression führen. Man spricht in diesem Fall von negativer
Verstärkung. Ein solch negativer Verstärkungsmechanismus kommt beispielsweise zum Tragen,
wenn eine andere Person durch Aggression dazu gebracht wird, ihre Beleidigungen einzustellen.
Negative Verstärkung ist im Übrigen von Bestrafung zu unterscheiden, die vorliegt, wenn
aggressives Verhalten für TäterInnen negative Konsequenzen nach sich zieht. Bestrafung führt
unter bestimmten Bedingungen zur Reduktion des vorausgegangenen – aggressiven –
Verhaltens. Vor allem physische Bestrafung geht allerdings oft mit dem Problem einher, dass sie
ein Modell für erfolgreiches gewalttätiges Verhalten darstellt und damit aggressionssteigernd
wirken kann (s.u.).
Model- oder Beobachtungslernen ist die zweite wichtige Lernform im Zusammenhang mit
Aggression und Gewalt. Bandura, Ross & Ross (1963) konnten zeigen, dass Kinder allein durch
das Beobachten aggressiven und gewalttätigen Verhaltens aggressives Verhalten erlernen
können. Somit kann die Beobachtung von Gewalt in der Familie oder unter Gleichaltrigen, in
Videos, Filmen und Computerspielen ein wichtiger Einflussfaktor auf gewalttätiges Verhalten
sein. Die Beobachtung von Gewalt führt zu einer geringeren Sensibilität gegenüber den Folgen
von Gewalt, zu einer höheren Aggressionsbereitschaft, verringerter Hilfsbereitschaft,
vermehrten aggressiven Gedanken, vermehrten Gefühlen von Ärger und erhöhter
physiologischer Erregung (Bushman & Huesmann, 2012). Dabei muss die Beobachtung von
Gewalt nicht immer sofort eigenes aggressives Verhalten nach sich ziehen. Sie erhöht allerdings
das Risiko, dass Gewalt als mögliche Lösungs- bzw. Bewältigungsstrategie angesehen wird und
damit gewalttätige Persönlichkeitsstrukturen aufgebaut bzw. verfestigt werden.
Frustration ist neben Lerneinflüssen ein zweiter wesentlicher Einflussfaktor auf Aggression.
Frustration entsteht, wenn die eigenen Bedürfnisse, Ziele und Wünsche nicht erfolgreich
umgesetzt bzw. befriedigt werden können (Dollard et al., 1939). Die Frustrations-Aggressions-
Theorie geht davon aus, dass aggressives Verhalten eine Reaktion auf Frustration ist. Frustration
führt allerdings nicht immer zu aggressivem Verhalten. Dauerhafte Frustration kann zum
Beispiel auch Rückzug, Resignation und Depression nach sich ziehen (Kornadt, 1992).Seite 20 von 254

7
Berkowitz und LePage (1967) demonstrierten in einem Experiment, dass Frustration besonders
dann Aggression und Gewalt auslöst, wenn durch Hinweise in der Situation nahegelegt wird,
dass Aggression eine geeignete Reaktion auf die Frustration sein könnte. Das Vorhandensein
aggressiver Hinweisreize, z.B. in Form von Waffen oder Bildern von gewalttätigen
Auseinandersetzungen, fördert daher die Neigung zu Aggression (Berkowitz & LePage, 1967).
Der Labeling- oder Etikettierungsansatz als dritte große Theorie stammt ursprünglich aus der
Soziologie. Die Theorie geht davon aus, dass aggressives Verhalten stabilisiert wird, wenn die
soziale Umwelt die handelnde Person als gewalttätig etikettiert (Goffman, 1963). Von
gesellschaftlichen Normen abweichendes Verhalten, tritt vor allem im Jugendalter zuweilen
passager auf, ohne sich zu wiederholen oder zu verfestigen. Erhält der Täter oder die Täterin
einer einmaligen Gewalthandlung allerdings sofort das Etikett zugeschrieben, ein „aggressiver
Mensch“ zu sein – möglichst noch von Personen, denen besondere fachliche Qualifikationen
dazu unterstellt werden, wie Lehrpersonen oder PsychologInnen - führt ein solches Labeling
dazu, dass die Gesellschaft entsprechend auf die „gelabelte“ Person reagiert und diese als
aggressiven Menschen behandelt. Die betroffene Person reagiert und handelt schließlich
entsprechend dieser Etikettierung und den Erwartungen, die an sie gestellt werden und gleitet in
eine delinquente Karriere ab (Becker, 1963). Das bedeutet, die gelabelte Person akzeptiert und
internalisiert die Bewertung der Gesellschaft und verändert das eigene Verhalten entsprechend -
es kommt zu einer „selbst erfüllenden Prophezeiung“.
Lerntheorien und der Labeling-Approach scheinen zum Teil in Wiederspruch zueinander zu
stehen. Die Lerntheorien empfehlen, auf deviantes Verhalten unmittelbar negative
Konsequenzen wie Bestrafung folgen zu lassen, damit sich das Verhalten nicht stabilisiert. Eine
Implikation ist beispielsweise eine möglichst zeitnahe Reaktion von Ordnungsbehörden, Polizei
und Gerichten auf Gewalthandlungen von Jugendlichen. Der Labeling-Ansatz scheint dem
entgegen zu stehen und propagiert eher die Nicht-Beachtung vereinzelter Delinquenz. Ein
Kompromiss zwischen beiden Perspektiven könnte darin bestehen, dass die staatlichen
Ordnungsbehörden sehr wohl zeitnah auf Aggression reagieren, dabei aber - vor allem bei
Jugendlichen - darauf achten, dass dies nicht in der breiten Öffentlichkeit geschieht – also
Labeling vermieden wird – wie dies beispielsweise bei nicht-öffentlichen Prozessen vor dem
Jugendgericht geschieht. Dauerhafte völlige Toleranz mit der Hoffnung auf "natürliche
Remission" scheint allerdings insbesondere bei IntensivtäterInnen nicht angezeigt.Seite 21 von 254

8
3.2.2 Spezifische Risiko- und Schutzfaktoren
In der Forschung wurden Risiko- bzw. Schutzfaktoren identifiziert, die Situationen und
Lebensbedingungen beschreiben, unter denen die o.g. Entstehungsbedingungen für Aggression
und Gewalt – Lernen, Frustration und Labeling - besonders zum Tragen kommen. Risikofaktoren
sind solche, die die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Gewalt erhöhen, protektive Faktoren
solche, die die Gewaltentwicklung vermindern und gewaltverstärkende Einflüsse abmildern. In
der Literatur werden individuelle, familiäre sowie soziale und umweltbezogene Faktoren
unterschieden. Nicht immer sind die Faktoren klar voneinander trennbar und oft wirken
verschiedene Faktoren gemeinsam (Hawkins et al., 2000).
In der folgenden Tabelle werden wichtige Risikofaktoren für die Entstehung und Intensivierung
von Aggression zusammengefasst und erläutert. Protektive Faktoren ergeben sich aus der
Invertierung der Risikofaktoren.Seite 22 von 254

9
Tabelle 1: Risiko- (und Schutzfaktoren)
Individuelle Risikofaktoren Wirkung
Männliches Geschlecht Jungen und Männer sind häufiger Opfer und Täter von Gewalt (Archer, 2004; Fox & DeLateur, 2014).
Neuroendokrinologische Auffälligkeiten Beispielsweise wird Testosteron mit aggressivem Verhalten in Verbindung gebracht, wobei hier die
Studienergebnisse uneindeutig sind (Book, Starzyk & Quinsey, 2001).
Intelligenz- und Entwicklungsstörungen Ein geringer Intelligenzquotient geht mit aggressivem Verhalten einher (Lynam, Moffitt & Stouthamer-Loeber,
1993; Ayduk et al., 2007).
Geringe Empathiefähigkeit Kinder sind manchmal nicht in der Lage, sich in andere Personen hineinzuversetzen (Hoffman, 2000).
Alkohol- und Drogenmissbrauch Alkohol und Drogen können Selbstkontrolle und kognitive Prozesse beeinträchtigen und daher zu mehr Gewalt
führen (Parott & Eckhardt, 2018; Andrews et al., 2006).
Defizite in der sozial-kognitiven
Informationsverarbeitung
Diese Personen bewerten ambivalentes Verhalten anderer häufiger als aggressiv und können seltener auf Reize
gelassen reagieren (McLaughlin et al., 2011).
Schulversagen und Schulverweis Schlechte schulische Leistungen korrelieren mit gewalttätigem Verhalten (Ayduk et al., 2007; Andrews et al.,
2006)
Geringes Selbstwertgefühl und Narzissmus Die höchste Gewaltbereitschaft zeigt sich bei Personen mit hoher Selbsteinschätzung und gleichzeitig hohem
Narzissmus (Bushman et al., 2009), d.h. Personen, die sich selbst sehr positiv bewerten, dabei aber besonders
empfindlich sind. Andere Studien zeigen einen Zusammenhang zwischen einem geringen Selbstwertgefühl und
Aggression (Donellan et al., 2005).
Migrationshintergrund Personen mit Migrationshintergrund werden häufiger gewaltauffällig (BKA, 2019; Pfeiffer, Baier & Kliem, 2018).
Geschichte antisozialen Verhaltens Frühe und andauernde Beteiligung an kriminellen Aktivitäten beinhaltet die Gefahr der Habituierung (Andrews et
al., 2006).
Antisoziale Einstellungen Positive Einstellungen zu Gewalt und gegenüber Kriminalität erhöhen die Gewaltbereitschaft (Andrews et al.,
2006).
Familiäre Risikofaktoren und Einfluss der
Peergroup
Prä- und perinatale Risikofaktoren (Rauchen und
Alkohol in der Schwangerschaft, Mangelgeburt)
Rauchen in der Schwangerschaft oder eine unzureichende Ernährung erhöht das Risiko für neuropsychologische
Defizite und dadurch auch für gewalttätiges Verhalten (Baillargeon et al., 2015).
Beobachten und Erleben von Gewalt Die Beobachtung von Gewalt in der Familie und zwischen Eltern sowie eigene Gewaltopfererfahrungen erhöhen
das Risiko für eigenes Gewaltverhalten (Graham-Bermann & Levendosky, 1997; Steinmetz & Straus, 1974).
Niedriger sozioökonomischer Status (SES) Hängt zusammen mit aggressivem Verhalten. Ursächlich dafür sind Faktoren, die in Familien mit geringerem SES
häufiger auftreten, wie z.B. schlechtere Unterstützung der Kinder (Galloway & Skardhamar, 2010).
Kriminalität und antisoziales Verhalten sowie
psychische Störungen der Eltern
Aggressives und delinquentes Verhalten der Eltern nimmt Einfluss auf das spätere Gewaltverhalten der Kinder und
Jugendlichen (Frisell, Lichtensein & Långstöm, 2011; Sampson & Laub, 1993).
Strafende Erziehung Ein strafender Erziehungsstil führt zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für Gewalt (Farrington, 1992; De la Torre-
Cruz et al., 2014; Andrews et al., 2006).
Wenig soziale Beziehungen; Ablehnung durch Peers Soziale Exklusion und Ablehnung erhöhen das Risiko für Gewalt (Valdebenito et al., 2017).Seite 23 von 254

10
Kontakt zu delinquenten und aggressiven Peers Delinquente Peers fördern die Anwendung von Gewalt (Lipsey & Derzon, 1998; Gershoff et al., 2012; Tremblay et
al., 2001; Andrews, Bonta & Wormith, 2006).
Umgebungs- und gesellschaftliche
Risikofaktoren
Armut und hohe Arbeitslosigkeit in der Nachbarschaft Sowohl Armut in der Familie als auch in der Nachbarschaft kann Einfluss auf gewalttätiges Verhalten nehmen
(Farrington, 1994; Tolan, Gorman-Smith & Henry, 2003).
Konsum von gewalthaltigen Medien (Computerspiele,
Filme etc.)
Gewalthaltige Medien senken die Sensibilität gegenüber Gewalt und erhöhen die Aggressionsbereitschaft (Krahé &
Möller, 2004; Anderson et al., 2003).
Zugang und Verfügbarkeit von Alkohol und Drogen Alkohol und Drogen verringern die Selbstkontrolle und Prozessverarbeitung und führen so zu mehr Gewalt;
gesellschaftliche Werte und Normen werden weniger berücksichtigt (Parrott & Eckhardt, 2018; Exum, 2006;
Krahé, 2014)
Schulklima und Bindung zur Schule Laisser-fairer Umgang mit Gewalt in der Schule beeinflusst das Ausmaß an Gewalt (Li et al., 2011; Payne, 2008)
vgl. auch Hawkins et al., 2000; Lipsey & Derzon, 1998; Farrington, 2019; Andrews, Bonta & Wormith, 2006Seite 24 von 254

11
Ein Teil der hier dargestellten Risikofaktoren begünstigt nicht nur Gewalt, sondern erhöht auch
das Risiko für andere Formen problembehafteten Verhaltens. Hierzu gehören Straftaten, frühe
Schwangerschaft, problematischer Konsum von Alkohol und Drogen, Depression und
Schulabbruch. Präventive Maßnahmen, die darauf abzielen, den oben beschriebenen
Risikofaktoren vorzubeugen, verringern also nicht nur Gewalt, sondern zeitgleich das Auftreten
anderer problematischer Verhaltensweisen (Schubert & Veil, 2009; Arthur et al., 2002).
Das Auftreten und das Ausmaß von Gewalt kann sich nach dem Lebensalter der Personen
unterscheiden. So treten Aggression und Gewalt besonders gehäuft im Jugend- und jungen
Erwachsenenalter auf. Bei den meisten Jugendlichen ist ab Mitte 20 ein Rückgang bei der
Gewaltneigung zu erkennen (Moffitt, 1993). In wenigen Fällen ist gewalttätiges Verhalten
allerdings nicht zeitlich begrenzt, sondern bleibt über die gesamte Lebensspanne bestehen.
Moffitt (2018) beschreibt diese zwei unterschiedlichen Verläufe als adolescence-limited (also
auf die Jugend beschränkt) vs. life-course-persistent (besteht über die gesamte Lebenszeit). Life-
Course Persistent antisoziales Verhalten kennzeichnet sich durch einen relativ frühen Beginn
(ca. ab fünf Jahren) und das Bestehen dieses Verhaltens über die gesamte Lebensspanne.
Adolescence Limited antisoziales Verhalten setzt dagegen in der Adoleszenz ein und bleibt auf
diese Lebenspanne beschränkt. Moffitt (2018) stellte fest, dass Personen, die einen stabilen
Verlauf im Gewaltverhalten über das gesamte Leben zeigen, bereits in der Kindheit multiplen
Risikofaktoren ausgesetzt waren. Hierzu gehören vor allem neuropsychologische Defizite, die
angeboren sind bzw. bereits im frühen Alter auftreten (z.B. durch den Substanzmissbrauch der
Mutter). Hinzukommen dann weitere individuelle Risikofaktoren, wie Hyperaktivität sowie
Risikofaktoren im Elternhaus und dem sozialen Umfeld. Dazu gehören beispielsweise: Eine
autoritäre Erziehung, familiäre Konflikte, die psychische Gesundheit der Mutter oder der
sozioökonomische Status der Familie – Merkmale des Elternhauses, die dazu beitragen, dass das
Elternhaus in nur geringerem Maße in der Lage ist, bereits bestehende neuropsychologische
Defizite aufzufangen, was zu einer Verfestigung aggressiven Verhaltens führen kann. Im
weiteren Lebensverlauf von Persistern kommen Risikofaktoren aus dem sozialen Umfeld dazu,
wie zum Beispiel die Einbindung in antisoziale und delinquente Peer-Gruppen oder eine
fehlende Berufsausbildung.
Nicht nur das Ausmaß an Aggression, auch die Einflussfaktoren auf die Entstehung von Gewalt
sind vom Lebensalter abhängig: Zunächst spielt das Elternhaus bei der Ausbildung von
Gewaltneigung eine besondere Rolle, im späteren Verlauf des Lebens wird der Einfluss von
Peer-Gruppen bedeutsamer. Abbildung 1 macht diese deutlich.Seite 25 von 254

12
Eigene Darstellung in Anlehnung an Reid & Eddy, 1997; WHO, 2015
Die dargestellten Risikofaktoren können sich gegenseitig bedingen und beeinflussen. Sie wirken außerdem nicht nur in der jeweiligen
Entwicklungsphase, sondern können auch späteres aggressives Verhalten bedeutsam beeinflussen. So erhöht ein autoritärer Erziehungsstil oder
Missbrauchserfahrungen in der Kindheit die Wahrscheinlichkeit, im späteren Alter Substanzabhängigkeiten zu entwickeln, was wiederum zu einer
erhöhten Gewalttätigkeit führen kann (Reid & Eddy, 1997).
Aufgrund der unterschiedlichen Relevanz der Risikofaktoren in den Alters- und Entwicklungsphasen ist es wichtig, bei geplanten Präventions-
maßnahmen die jeweils entwicklungsaltersspezifisch prominenten Risikofaktoren besonders zu berücksichtigen und zu vermindern.
Entwicklungs-
phase Pränatal Säuglingsalter
(0-2 Jahre)
Frühe
Kindheit (2-5
Jahre)
Mittlere
Kindheit (6-11
Jahre)
Adoleszenz
(12-18 Jahre)
Junge
Erwachsene (18-
25 Jahre)
Risiko-
faktoren
Substanz-
missbrauch,
Ernährung der
Mutter
Unangemessener
Erziehungsstil,
Missbrauch,
Beobachtung und
Erleben von Gewalt,
Mangel an sozialer
Unterstützung,
Temperament des
Kindes
Antisoziales
Verhalten,
Zurückweisung,
wenig Einbindung,
inkonsistente
Disziplin,
Beobachtung und
Erleben von Gewalt
Wenig soziale
Einbindung, wenig
Problemlöse-
fähigkeiten,
Zurückweisung, wenige
soziale Fertigkeiten,
Konsum gewalthaltiger
Medien
Schulversagen,
Substanzmissbrauch,
Delinquenz,
sozialkognitive Defizite,
wenig Aufsicht, Kontakt
zu delinq. Peers,
Konsum gewalthaltiger
Medien, Schulverweis
Einbindung in kriminelle
Gruppen, Delinquenz,
Substanzmissbrauch,
Depression,
Risikoverhaltensweisen,
Schulverweis, fehlende
Berufsausbildung
Abbildung 1: Risikofaktoren für Gewalt in Abhängigkeit von EntwicklungsphasenSeite 26 von 254

13
3.2.3 Exkurs: Einfluss von Medien auf gewalttätiges Verhalten
Der Einfluss von gewalthaltigen Medien auf aggressives Verhalten von Kindern und
Jugendlichen ist mittlerweile gut erforscht: Der Umgang mit aggressiven Medien – die
Betrachtung von Videos und Filmen, Computerspiele und aggressive Musik - fördert die
Aggressionsbereitschaft der NutzerInnen. So zeigen verschiedene Metaanalysen (Ferguson,
2007; Anderson et al. 2010; Bender, Plante & Gentile, 2018) Effektstärken in einer
Größenordnung, die etwa dem Einfluss von Rauchen auf Lungenkrebs entspricht (Bushman &
Anderson, 2001). Die Nutzung von Medien mit gewalthaltigem Inhalt kann nicht nur das
aggressive Verhalten der jeweiligen Person erhöhen, sondern auch aggressive Gedanken fördern
und prosoziales Verhalten hemmen. Aufgrund dauerhaften und wiederholten Konsums
gewalthaltiger Medien vermindern sich außerdem emotionale Reaktionen und
Empathieempfinden, da KonsumentInnen sich an gewalttätiges Handeln gewöhnen und dessen
Folgen unterschätzen (Strasburger & Wilson, 2003). Der Effekt von Mediengewalt auf
Aggression kann mit Hilfe verschiedener theoretischer Ansätze erklärt werden. Hierzu zählen
zuallererst Lernprozesse (wie in Kapitel 3.2.1 beschrieben). BeobachterInnen lernen durch
Beobachtungslernen, SpielerInnen durch Verstärkungslernen, dass Gewalt eine adäquate
Lösungsstrategie ist, um mit Schwierigkeiten umzugehen. Die Mediengewalt stellt außerdem
einen aggressiven Hinweisreiz dar, der aggressive Gedanken und Skripte aktiviert, die dazu
führen, dass die Umwelt feindseliger wahrgenommen wird (Bushman, 1998). Dies kann vor
allem dann zu gewalttätigem Verhalten führen, wenn die Person sich bereits in einer
frustrierenden Lebenssituation befindet.
Neben dem Einfluss gewalthaltiger Medien auf aggressives Verhalten spielen Medien noch eine
weitere Rolle beim Gewaltverhalten von Kindern und Jugendlichen: Elektronische
Kommunikationsmedien sind Mittel zur Umsetzung von Gewalt. Cybermobbing stellt
insbesondere unter Kindern und Jugendlichen ein gravierendes Problem dar. In einer
Dunkelfeldbefragung, die 2017 unter SchülerInnen der 9. Klassen durchgeführt wurde, gaben
fast 50% der Befragten an, im letzten Schulhalbjahr Opfer von Cyberbullying geworden zu sein
(Bergmann et al., 2019) (siehe auch Kapitel 3.4). Die Möglichkeit zum gewalttätigen Einsatz
von elektronischen Kommunikationsmedien muss in die Gewaltpräventionsarbeit einbezogen
werden. Das bedeutet, die Medienkompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu stärken, sie
für den Einfluss von Medien zu sensibilisieren und im bewussten und gewissenhaften Umgang
mit Medien zu schulen.Seite 27 von 254

14
3.3 Exkurs: Häusliche Gewalt
Lamnek et al. (2012, S. 102) definieren häusliche Gewalt als „Gewalt unter Personen, die intim
oder eng verwandt sind und ständig oder zyklisch zusammenwohnen.“ In dieser Definition sowie
in vielen anderen ist allerdings nicht enthalten, wer die Gewalt ausübt und gegen wen sich diese
richtet. Häusliche Gewalt kann verschiedene Erscheinungsformen annehmen. Hierzu gehören:
Gewalt in der Partnerschaft - meist handelt es sich um Gewalt von Männern gegen Frauen -,
Gewalt der Eltern gegen die Kinder (Kindesmisshandlung), Gewalt der Kinder gegen die Eltern,
und Gewalt unter den Geschwistern (Dlugosch, 2010).
Dieses Kapitel beschäftigt sich vor allem mit Gewalt von Erziehungsberechtigten, die sich gegen
die Kinder richtet, und mit Gewalt, die in der Partnerschaft der Eltern stattfindet und von den im
Haushalt lebenden Kindern miterlebt wird. Miterlebte und selbst erfahrene Gewalt erhöhen das
Risiko für die eigene Gewaltanwendung im späteren Leben (Pfeiffer, Wetzels & Enzmann, 1999;
Edleson, 1999). Dies ist unter anderem auf die in Kapitel 3.2 vorgestellten Lernmechanismen
des Beobachtungs- und Verstärkungslernens zurückzuführen. Kinder beobachten und erleben
die Gewalt zwischen den Eltern und ihnen selbst gegenüber, erlernen hierdurch die Billigung
und Förderung von Gewalt und können diese im späteren Lebensverlauf als mögliche Strategie
ansehen, sich anderen Personen gegenüber erfolgreich durchzusetzen (Schröttle & Müller, 2004;
Bussmann, 2000).
Gemäß §1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist es in Deutschland Eltern und
Erwachsenen seit dem Jahr 2000 nicht erlaubt, Kinder und Jugendliche physisch oder psychisch
zu verletzen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik (BKA, 2018) waren 2017 trotz dieser
Gesetzesgrundlage 4.247 Kinder von körperlichen Misshandlungen betroffen. Insgesamt wurden
außerdem 13.210 Fälle registriert, in denen Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht wurden.
Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den genannten Zahlen um die bekannten und angezeigten
Fälle handelt, die Dunkelziffer dürfte hier durchaus um einiges höher sein.
Mittlerweile werden auch Befragungen mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt, die einen
Einblick in das Dunkelfeld von häuslicher Gewalt ermöglichen (Baier, 2015). Solche
Erhebungen wurden in Niedersachsen bereits zu drei Zeitpunkten (2013, 2015, 2017) mit jeweils
mehr als 9.000 SchülerInnen der neunten Klassen durchgeführt. Die SchülerInnen wurden unter
anderem gefragt, ob sie bereits selbst Gewalt in der Familie erfahren oder zwischen den Eltern
beobachtet haben. Zwischen 29,3% und 31,7% der befragten SchülerInnen gaben an, in ihrerSeite 28 von 254

15
Kindheit mindestens einmal leichte Gewalt3 durch die Eltern erfahren zu haben. Bei schwerer
physischer Gewalt liegen die Angaben zwischen 11,8 und 14,8% (Baier, 2015; Bergmann et al.,
2017, 2019). Zwischen 16,0 und 17,2% der Befragten berichteten von leichter körperlicher
Gewalt in den letzten 12 Monaten und zwischen 4,4 und 5,9% von schwerer Gewalt. In dem
Zeitraum von 2013 bis 2017 ist eine leichte Zunahme in der Prävalenz von Gewalterfahrungen
von Kindern und Jugendlichen in der Familie zu verzeichnen (Bergmann et al., 2019).
Zwischen 8,7 und 13,8% der befragten SchülerInnen gaben an, psychische Gewalt4 durch die
Eltern erfahren zu haben (Bergmann et al. 2019).
In der SchülerInnenbefragung zeigen sich keine Geschlechterunterschiede im Ausmaß des
Erlebens von häuslicher Gewalt. Dagegen berichten SchülerInnen mit Migrationshintergrund
häufiger von Gewalterfahrungen in der Familie als SchülerInnen ohne Migrationshintergrund.
SchülerInnen aus Hauptschulen sind signifikant häufiger von sowohl physischer als auch
psychischer Gewalt in der Familie betroffen im Vergleich zu SchülerInnen, die ein Gymnasium
besuchen (Bergmann et al., 2019). Die Jugendlichen wurden außerdem gefragt, ob sich die Eltern
in den letzten 12 Monaten gegenseitig Gewalt angetan haben5. Zwischen 4,6 und 5% der
befragten Jugendlichen bejahten diese Frage (Baier, 2015; Bergmann et al., 2017, 2019).
In einer weiteren Befragung von Witt et al. (2017), in der 2.487 Personen zwischen 14 und 94
Jahren zu familiären Gewalterfahrungen in der Kindheit befragt wurden, gaben 31% der
befragten Personen an, mindestens eine Form der Kindesmisshandlung (physische
Misshandlung, psychische Misshandlung, sexuelle Misshandlung, emotionale Vernachlässi-
gung und körperliche Vernachlässigung) selbst erfahren zu haben. Hierbei zeigt sich ein starker
Alters- und damit möglicherweise Zeitgeisteffekt: Aus der Alterskohorte „70+“ gaben 50,4%
der Befragten an, Misshandlung erfahren zu haben. In der Altersgruppe „14-19“ sagten dies nur
3,4% der Befragten (Witt et al., 2017). Möglicherweise nimmt also das Ausmaß an häuslicher
Gewalt ab. Die oben dargestellten steigenden Fallzahlen von 2016 auf 2017 sprechen allerdings
für einen kurzfristig gegenläufigen Trend.
3 Wurde mit sechs Items abgefragt: „eine runtergehauen, hart angepackt/gestoßen, mit einem Gegenstand geworfen (als „leichte
Gewalt“ bezeichnet); mit Gegenstand geschlagen, mit Faust geschlagen/getreten, geprügelt/zusammengeschlagen (als schwere
Gewalt bezeichnet)“ (Bergmann et al., 2019, S. 125).
4 Psychische Gewalt wurde mit den Aussagen „meine Mutter/mein Vater hat mich als dumm, faul, hässlich, dick oder Ähnliches
bezeichnet“ und „meine Mutter/mein Vater hat andere verletzende oder beleidigende Dinge zu mir gesagt“, abgefragt (Bergmann
et al., 2019, S. 125).
5 Die Kinder wurden danach gefragt, ob sie in den letzten 12 Monaten Gewalt zwischen den Eltern beobachtet haben (Bergmann
et al., 2019).Seite 29 von 254

16
Häusliche Gewalterfahrungen können für Kinder und ihren späteren Lebensverlauf bedeutsame
soziale und gesundheitliche Folgen haben. So zeigen Kinder mit häuslicher Gewalterfahrung
häufiger aggressives Verhalten (Graham-Bermann & Levendosky, 1997), haben Schwierig-
keiten in der Konfliktlösung und beim Aufbau von Freundschaften (McCloskey & Stuewig,
2001). Sie wenden im späteren Lebensverlauf häufiger Gewalt an (Schröttle & Müller., 2004;
Bussmann, 2000) und sind stärker von Jugenddelinquenz betroffen (Enzmann & Wetzels, 2001).
Kinder und Jugendliche, die Gewalt zwischen den Eltern beobachten, zeigen häufiger
Entwicklungsverzögerungen, entwickeln häufiger Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten und
zeigen schlechtere Schulleistungen (Rossmann, 2001; Bingel & Selg, 1998; Kolbo et al., 1996).
Des Weiteren erhöht sich das Risiko für psychische Symptome wie Depressionen, Ängste und
ein niedriges Selbstwertgefühl (Kolbo et al., 1996; Hughes, 1988; Davies & Carlson, 1987).
Meta-Analysen zum Zusammenhang zwischen Miterleben von Gewalt und den
unterschiedlichen Outcomes verweisen auf kleine bis moderate Effektstärken (Wolfe et al.,
2003; Kitzmann et al., 2003; Evans et al., 2008; Kindler, 2013). Neben dem erhöhten Risiko,
später selbst Gewalt auszuüben, erhöht sich auch das Risiko (vor allem für Mädchen) im späteren
Leben selbst Opfer von partnerschaftlicher Gewalt zu werden (Schwithal, 2004).
3.4 Das Ausmaß an Jugendgewalt
Gewaltkriminalität nimmt nach der polizeilichen Kriminalitätsstatistik (BKA, 2019) seit 2007 in
Deutschland insgesamt und auch von Kindern und Jugendlichen kontinuierlich ab, mit
Ausnahme eines kurzfristigen Anstiegs im Jahr 2016. Insgesamt kann also nicht die Rede davon
sein, dass Jugendliche in Deutschland heute quantitativ gewalttätiger wären als noch vor 10 oder
20 Jahren. Allerdings scheint eine intensive und z.T. überzeichnende mediale Darstellung von
Gewalttaten von Jugendlichen dazu zu führen, dass das Ausmaß von Gewalt, vor allem unter
Kindern und Jugendlichen, als stärker wahrgenommen und überschätzt wird. In diesem Kapitel
werden Daten aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und aus Dunkelfelduntersuchungen
zur Gewaltkriminalität6 unter Kindern und Jugendlichen und deren Entwicklung dargestellt.
Abbildung 2 stellt die Entwicklung der Gewaltkriminalität in der gesamten Bevölkerung dar. Es
werden sowohl die absolute Anzahl der Straftaten als auch die Häufigkeitszahlen7 von 1998-
2018 angegeben.
6 Unter Gewaltkriminalität werden in der polizeilichen Kriminalstatistik unterschiedliche Deliktarten zusammengefasst. Dazu
gehören: Mord/Totschlag, Vergewaltigung, Raub/räuberische Erpressung und gefährliche, wie auch schwere Körperverletzung,
Geiselnahme, erpresserischer Menschenraub, Angriff auf den Luftverkehr. Leichte Körperverletzung wird in der PKS nicht zur
Gewaltkriminalität gezählt, sondern separat dargestellt (BKA, 2019).
7 Die Häufigkeitszahl ist die Anzahl bekannt gewordener Fälle (in einem Deliktsbereich), errechnet auf 100.000 Ein-
wohnerInnen. Damit kann die Gefährdung einer Kommune im Vergleich zu anderen Städten ausgedrückt werden (BKA, 2019).Seite 30 von 254

17
Abbildung 2: Entwicklung der Gewaltkriminalität in Deutschland von 1998-2018
Anmerkung: Die blaue Linie zeigt die Entwicklung der absoluten Anzahl gewaltkrimineller Straftaten (Zahlen der rechten
Achse). Die orangene Linie zeigt die Entwicklung der Häufigkeitszahlen (Zahlen der linken Achse).
Eigene Darstellung in Anlehnung an Pfeiffer, Baier & Kliem, 2018, S. 7).
Die Abbildung verdeutlicht den Rückgang gewaltkrimineller Delikte seit 2007. Abbildung 3
stellt die Entwicklung der Tatverdächtigenbelastungszahlen8 verschiedener Altersgruppen dar.
Abbildung 3: Entwicklung der Tatverdächtigenbelastungszahlen für Gewaltkriminalität von
Deutschen in verschiedenen Altersgruppen von 1998-2018
Eigene Darstellung in Anlehnung an Pfeiffer, Baier & Kliem, 2018, S. 11
8 Tatverdächtigenbelastungszahlen „geben an, wie viele Tatverdächtige pro 100.000 Personen der jeweiligen Altersgruppe
polizeilich registriert worden sind.“ (Pfeiffer, Baier & Kliem, 2018, S. 11)
0
50000
100000
150000
200000
250000
200
220
240
260
280
300
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Häufigkeitszahl Anzahl Straftaten
0
200
400
600
800
1000
1200
unter 14-Jährige 14-18 Jährige 18- unter 21-Jährige ab 21-JährigeSeite 31 von 254

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Die Betrachtung der Tatverdächtigenbelastungszahlen in den einzelnen Altersgruppen zeigt,
dass auch bei Jugendlichen (14-18-Jährige) und Heranwachsenden (18-21-Jährige) Gewalt-
kriminalität mit Ausnahme eines leichten Anstiegs in 2016 in den letzten Jahren abgenommen
hat. Unter den 14-18-Jährigen und unter den Heranwachsenden von 18-21 Jahren haben sich die
Tatverdächtigenbelastungszahlen zwischen 2007 und 2015 um jeweils fast 50% reduziert, 2016
stiegen sie leicht an, wobei sie nicht annähernd die Zahlen von 2007 erreichten. Trotzdem
begehen Jugendliche und Heranwachsende immer noch einen großen Teil der Gewaltdelikte, so
dass dies weiterhin ein Problem unter Jugendlichen darstellt. Die Gruppe der 14-21-Jährigen ist
besonders auffällig in Bezug auf die Anwendung von Gewalt. Wenn es um Prävention geht,
sollten daher gewaltpräventive Maßnahmen bereits vor dem 14. Lebensjahr ansetzen, um
mögliche Risikofaktoren zu reduzieren. Die Tatverdächtigenbelastungszahlen unterscheiden
sich außerdem stark in Abhängigkeit vom Geschlecht und der Nationalität (siehe Abbildung 4).
Abbildung 4: Entwicklung der Tatverdächtigenbelastungszahlen für Gewaltkriminalität von 14-
18-Jährigen von 1998-2016, nach Geschlecht und Migrationshintergrund
Eigene Darstellung in Anlehnung an Pfeiffer, Baier & Kliem, 2018, S. 13
Weibliche Jugendliche weisen die geringste Tatverdächtigenbelastungszahl auf. Bei
nichtdeutschen9 Jugendlichen zeigt sich die höchste Tatverdächtigenbelastungszahl. In allen vier
Gruppen ähnelt sich die Entwicklung der Belastungszahlen bis zum Jahr 2014, mit einem
kontinuierlichen Rückgang seit dem Jahr 2007. 2016 ist allerdings ein Anstieg zu verzeichnen,
wobei die Zahlen seit 2017 wieder sinken (Pfeiffer, Baier & Kliem, 2018).
9 Hierbei handelt es sich um Personen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
weiblich männlich deutsch nicht-deutschSeite 32 von 254

19
Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst nur das Hellfeld, was bedeutet, dass ausschließlich
registrierte und angezeigte Straftaten dargestellt werden. Bisher gibt es nur wenige
Untersuchungen und Studien, die es erlauben, Aussagen über das Dunkelfeld zu treffen. Eine
repräsentative Befragung für Gesamtdeutschland wurde 2007/2008 vom kriminologischen
Forschungsinstitut Niedersachsen (KfN) durchgeführt. In dieser Studie wurden bundesweit
insgesamt 44.610 SchülerInnen aus 9. Klassen aller Schulformen befragt. Die Ergebnisse zeigen,
dass im Vergleich zum Hellfeld der polizeilichen Kriminalstatistik höhere Fallzahlen,
insbesondere bei Gewaltdelikten unter Jugendlichen, existieren. 11,7% der Befragten
antworteten, dass sie im letzten Jahr eine leichte Körperverletzung begangen haben. In der PKS
liegt im Vergleich dazu eine Tatverdächtigenbelastung von 1,05% vor. In Bezug auf schwerere
Gewalttaten gaben 6,9% der Befragten an, im letzten Jahr eine solche Tat begangen zu haben.
Demgegenüber steht eine Tatverdächtigenbelastung von 1,24% in der polizeilichen
Kriminalstatistik (Baier, Pfeiffer, Simonson & Rabold, 2009).
Weitere Dunkelfeldbefragungen, die aktuellere Zahlen und die Entwicklung bei
Gewaltopfererfahrungen abbilden, wurden vom KfN für das Bundesland Niedersachsen für die
Jahre 2013, 2015 und 2017 erhoben. In der schriftlichen Befragung wurden unterschiedliche
Formen von Gewalt abgefragt wie Raub, Erpressung, sexuelle Gewalt, Körperverletzung mit
Waffe, Körperverletzung durch mehrere Personen, Körperverletzung durch eine einzelne Person
und sexuelle Belästigung10. Folgende Abbildung 5 stellt die 12-Monats-Prävalenz11 von
Gewaltopfererfahrungen der befragten Jugendlichen aus den Jahren 2013, 2015 und 2017 dar.
10 Eine daran orientierte Befragung wurde im Rahmen des Gewaltpräventionskonzeptes auch in der Bundesstadt Bonn
durchgeführt. Die Ergebnisse werden in Kapitel 5.2.6 vorgestellt.
11 Die 12-Monatsprävalenz stellt den Prozentsatz an Personen dar, die in den letzten 12 Monaten Opfer von Gewalt waren.Seite 33 von 254

20
Abbildung 5: Jugendliche mit Gewalterfahrungen als Opfer in den letzten 12 Monaten in %
Eigene Darstellung in Anlehnung an Bergmann et al., 2017, 2019, S. 36
Insgesamt berichteten 2017 14,4% der befragten SchülerInnen, mindestens einmal in den letzten
12 Monaten eine der abgefragten Gewaltformen erlebt zu haben. Am häufigsten nannten die
SchülerInnen, eine Körperverletzung durch eine einzelne Person erfahren zu haben. Wenn man
die Entwicklung über die drei Erhebungszeitpunkte betrachtet, war von 2013 auf 2015 bei fast
allen Gewaltformen (bis auf Erpressung) ein Rückgang zu verzeichnen. Von 2015 auf 2017
verweisen die Ergebnisse in allen abgefragten Gewaltformen auf einen Anstieg (Bergmann et
al., 2019), was dem leichten Anstieg der Zahlen in der PKS entspricht.
Über Täterschaften berichten die Jugendlichen seltener. 2013 gaben 7,9% der befragten
Personen an, mindestens einmal eine der abgefragten Gewaltformen selbst ausgeübt zu haben.
2015 waren es 6,1% und 2017 7,7%. Auch bei den Täterschaften wurde die alleinige
Körperverletzung am häufigsten genannt. Angegebene Täterschaften nahmen von 2013 auf 2015
ab und stiegen von 2015 auf 2017 wieder an (Bergmann et al., 2019).
Wie in der polizeilichen Kriminalstatistik zeigen sich auch in den Dunkelfeldbefragungen die
üblichen Muster bei den Täterschaften. Das bedeutet: männliche Jugendliche sind im Vergleich
zu weiblichen sowohl häufiger Opfer als auch Täter im Zusammenhang mit den abgefragten
physischen Gewaltformen. Ebenso verweisen die Ergebnisse darauf, dass Personen mit
Migrationshintergrund häufiger Gewalt ausüben und erleben, als Personen ohne
Migrationshintergrund. In der Verteilung auf die verschiedenen Schulformen zeigt sich, dass
Jugendliche, die eine Hauptschule besuchen, häufiger Opfer und TäterIn physischer Gewalt sind,
als SchülerInnen der anderen Schulformen. Am seltensten berichten SchülerInnen aus dem
Gymnasium über Gewalterfahrungen als Opfer und TäterIn.
0
5
10
15
20
25
Raub Erpressung Körperverletzung
mit Waffe
Körperverletzung
mit mehreren
Körperverletzung
einzeln
Gewalt insgesamt
2013 2015 2017Seite 34 von 254

21
Die polizeiliche Kriminalstatistik enthält keine Zahlen zu Fällen von Mobbing und Cyber-
mobbing. Diese stellen vor allem unter Kindern und Jugendlichen und für pädagogische
Fachkräfte eine besondere Herausforderung dar. Deren Prävalenzen werden in der folgenden
Abbildung dargestellt.
Abbildung 6: (Cyber-) Mobbingerfahrungen von SchülerInnen im letzten Schulhalbjahr in %
Eigene Darstellung in Anlehnung an Bergmann et al., 2017, 2019, S. 46
In den KfN-SchülerInnen-Befragungen berichteten fast 50% der befragten SchülerInnen, im
letzten Schulhalbjahr Opfer von Bullying bzw. Mobbing12 geworden zu sein. Opfer von
Cybermobbing13 wurden im letzten Schulhalbjahr 49.4 % der befragten Jugendlichen (Bergmann
et al., 2017). Von Mobbing und Cybermobbing sind also fast 50% der befragten SchülerInnen
betroffen. Insbesondere scheinen Cyberbullying und sexuelles Cyberbullying im zeitlichen
Verlauf von 2013-2017 zugenommen zu haben. Da solche (Cyber-) Mobbingerfahrungen zu
schweren seelischen Verletzungen führen können, sollten diese Formen von Gewalt in die
gewaltpräventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verstärkt aufgenommen werden.
3.5 Exkurs: religiös- und politisch-motivierte Gewalt
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den Ursachen, dem Ausmaß und Präventionsmöglichkeiten
religiös- und politisch-motivierter Gewalt. Im Fokus stehen hierbei rechtsradikale Gewalt gegen
EinwanderInnen und religiös-motivierte Gewalt gegen Andersgläubige. In Bezug auf
12 Mobbing wurde mit drei Items abgefragt: „Andere Schüler haben mich gehänselt oder hässliche Dinge über mich gesagt.“,
„Ich wurde aus gemeinsamen Unternehmungen ausgeschlossen, weil das andere Schüler gewollt haben.“, „Andere Schüler haben
mich wie Luft behandelt und absichtlich nicht mehr beachtet.“. Die Antwortmöglichkeiten bezogen sich auf das letzte
Schulhalbjahr und konnten mit nie – mehrmals pro Woche beantwortet werden (Bergmann et al., 2017, S. 44).
13 „Hier wurde unter Bezug auf die Internet- und Handynutzung nach dem Erleben von vier Verhaltensweisen gefragt: 1. ob man
verspottet, beleidigt, beschimpft oder bedroht wurde; 2. ob über einen Gerüchte verbreitet bzw. schlecht geredet wurde; 3. ob
jemand private Nachrichten, vertrauliche Informationen, Fotos oder Videos von einem veröffentlicht hat, um bloßzustellen oder
lächerlich zu machen; 4. ob man aus einer Gruppe ausgeschlossen wurde.“ (Bergmann et al., 2017, S. 45).
0
10
20
30
40
50
60
Bullying Cyberbullying sexuelles Cyberbullying
2013 2015 2017Seite 35 von 254

22
linksextremistische Gewalt wird auf eine detaillierte Ausführung verzichtet, da diese nur einen
vergleichsweise geringen Teil der Gewaltverbrechen im Sinne der hier zugrunde gelegten
Gewaltdefinition (siehe Kapitel 3.1) in Deutschland einnehmen.
Bei religiös- und politisch-motivierter Gewalt handelt es sich um Gewalt gegenüber Mitgliedern
von Fremdgruppen, oft gegenüber EinwanderInnen, Andersgläubigen und ethnischen Minder-
heiten. Das bedeutet, dass Personen angegriffen werden, weil sie einer vermeintlich fremden
Gruppe zugeordnet werden, die oft mit negativen Stereotypen und Vorurteilen belegt ist. Die
Fremdgruppe wird hierbei stark abgelehnt oder sogar gehasst (Wagner & Christ, 2007).
Im Jahr 2018 wurden von der Polizei 36.062 politisch motivierte Straftaten registriert, wobei
über 55% der Delikte auf rechtsideologische Hintergründe zurückzuführen sind. Rechtsradikale
Gewalttaten sind von 2017 auf 2018 um 2,3 % gestiegen (von 1.156 auf 1.130). Straftaten im
Bereich der politisch-motivierten Hasskriminalität haben 2018 im Vergleich zum Vorjahr
zugenommen. Insbesondere fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten verzeichnen einen
Anstieg (2017: 7.938; 2018: 9500). 89,1% der Straftaten sind dabei auf einen rechtsextremisti-
schen Hintergrund zurückzuführen. Religiös-motivierte Straftaten, sowohl im Bereich Hass- als
auch Gewaltkriminalität, sind demgegenüber im Vergleich zum Vorjahr stark gesunken (2017:
1.102; 2018: 586) (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), 2019a). Laut
BMI stellt vor allem rechtsmotivierte Gewalt ein zunehmendes Problem in Deutschland dar.
Gewalttaten gegenüber Mitgliedern anderer Gruppen sind unter anderem durch die
Identifikationsprozesse zu erklären (Tajfel & Turner, 1979). Menschen identifizieren sich mit
Gruppen, wie ethnischen, nationalen, politischen oder religiösen Gruppen und wollen, dass diese
Gruppen im Vergleich zu anderen positiv dastehen, um daraus einen Gewinn für die eigene
Identität abzuleiten. Die Abwertung und Attacke „gegen die Fremden“ dient damit u.a. der
Aufwertung der Eigengruppe – ein Prozess, der noch verschärft wird, wenn „die Fremden“ mit
negativen Emotionen in Zusammenhang gebracht werden können, wenn man ihnen z.B. ein
hohes Maß an physischem oder ideologischem Gefährdungspotential zuschreiben kann.
Wagner und Lemmer (2019) fassen Erklärungsfaktoren für extremistische Gewalt in einem
Kausalmodell zusammen (vgl. Abbildung 7).Seite 36 von 254

23
Abbildung 7: Sozi-Psycho Modell zur Erklärung extremistischer Gewalt nach Wagner &
Lemmer
Wagner & Lemmer, 2019, S. 7
Demnach findet der Prozess der Genese extremistischer Gewalt häufig seinen Ausgang in
krisenhaften Lebensveränderungen (1). Diese Verunsicherung führt dazu, dass die Personen eine
Erklärung für die Veränderung und die Unterstützung von Personen in einer ähnlichen Situation
suchen (2). Ausgrenzungsgefühle und Diskriminierungserfahrungen beschleunigen einen
solchen Prozess (7). Dies macht empfänglich für Ideologien, die das Funktionieren der Welt
möglichst vereinfacht darstellen (8) und die oft von extremistischen Gruppen vorgetragen
werden. Das fördert die Hinwendung zu extremistischen Gruppen (9). Die Zugehörigkeit zu
einer radikalisierten Gruppe verstärkt den Aufbau von Vorurteilen und feindseligen Tendenzen
gegenüber der Fremdgruppe (3).
Die Zugehörigkeit zu einer extremistischen Gruppe ist häufig mit Isolation und Rückzug in die
neue Bezugsgruppe verbunden (10). Die Zugehörigkeit zu einer extremistischen Gruppe wird
dadurch verstärkt, wenn die Person bereits zu Vorurteilen gegenüber der Fremdgruppe neigt (5).
Einen weiteren Risikofaktor stellt eine a-priori hohe Gewaltbereitschaft dar (6). Häufig sind die
TäterInnen bereits vor ihrer Zugehörigkeit zu einer extremistischen Gruppe polizeilich
aufgefallen. Der beschriebene Prozess ist darüber hinaus wesentlich beeinflusst durch die
Einbindung in soziale Netzwerke, die extremistische Einstellungen teilen (11) und ErfahrungenSeite 37 von 254

24
mit Fremdgruppen (12). Eine intensive Nutzung des Internets erhöht die Wahrscheinlichkeit für
eine Vernetzung mit extremistischen Gruppen (13). Weiterhin kann die politische und mediale
Diskussion rechtsextremistische Gewalt verstärken. Auf gesamtgesellschaftlicher Ebene
moderieren historisch überlieferte Stereotype den Prozess (Wagner & Lemmer, 2019).
Das Modell verweist mit seinen Erklärungskomponenten für rechtsradikale und religiös
motivierte Gewalt gleichzeitig auf Möglichkeiten der Prävention. Präventive Maßnahmen
können auf individueller Ebene bei der Wissensvermittlung, Sensibilisierung, Stärkung von
Kompetenzen und der Förderung von Partizipationserfahrungen ansetzen. Maßnahmen zur
Stärkung des Selbstwertgefühls, der Empathiefähigkeit und sozial-emotionaler Kompetenzen
und Konfliktbewältigung könnten dabei hilfreich sein. Maßnahmen, die Vorurteile unter den
TeilnehmerInnen senken, indem Informationen bereitgestellt, der Umgang mit Vorurteilen
gelehrt und Kontakterfahrungen mit der Fremdgruppe ermöglicht werden, können das Risiko für
extremistische Gewalt reduzieren. Beelmann & Heinemann (2014) stellen in ihrer Metaanalyse
durchschnittliche Effektstärken von 0.3 bei der Reduktion von Vorurteilen unter den
TeilnehmerInnen von Präventionsprojekten fest. Die Förderung von zivilgesellschaftlichem
Engagement, von Toleranz und Zivilcourage kann dazu beitragen, dass Personen bei
diskriminierenden Äußerungen und Taten eingreifen. Daher sollte Demokratie- und Toleranz-
erziehung bereits in Kindergarten und Schule eine Rolle spielen (Hammerbacher, 2014).
Maßnahmen zur Integration und die Reduzierung von Ausgrenzung – sowohl von
Eingewanderten wie von bereits länger Anwesenden - können das Risiko für Extremismus
senken. Mediale und politische Darstellungen, die Vorurteile und Diskriminierung verstärken,
sollten unterbleiben. Stattdessen könnten die Medien dazu beitragen, gewaltverherrlichende
Normen und Stereotype aufzubrechen. Unterstützungsstrukturen und Beratungsangebote,
insbesondere für Menschen in prekären Lebensbedingungen, sollten ausreichend zur Verfügung
stehen. Solche Angebote können Unsicherheitsgefühle verringern, die eigenen Kompetenzen
stärken und damit die Wahrscheinlichkeit für einen Eintritt in eine extremistische Gruppe
verringern. Kinder und Jugendliche sollten in ihrer Medienkompetenz gestärkt werden, um auch
für die Gefahren im Internet zu sensibilisieren.Seite 38 von 254

25
Gewaltprävention
4.1 Was ist Prävention und Gewaltprävention?
Prävention bedeutet, durch gezielte Maßnahmen die Entstehung eines unerwünschten Verhaltens
oder Ereignisses zu verhindern bzw. seine Eintretenswahrscheinlichkeit oder -intensität zu
vermindern (vgl. z.B. Gollwitzer et al., 2007). Bei Gewaltprävention handelt es sich um
Maßnahmen, die versuchen, dem unerwünschtem Verhalten „Gewalt“ vorzubeugen.
„Gewaltprävention zielt auf die direkte oder indirekte Beeinflussung von Personen bzw.
Situationen, um das Risiko zu vermindern, dass Gewalttaten begangen und Menschen Täter oder
Opfer von Gewalt werden.“ (Deutsches Forum Kriminalprävention (DFK), 2012, S.80)
Eine Taxonomie von Prävention unterscheidet zwischen primären, sekundären und tertiären
Maßnahmen. Bei Primärprävention handelt es sich um Maßnahmen, die bereits vor dem
Auftreten eines Verhaltens oder einer Störung ansetzen. Sie zielen also auf die Gesamtpopulation
unabhängig davon, ob das unerwünschte Symptom bereits vorliegt oder nicht. Ein Beispiel
hierfür sind schulbasierte Maßnahmen, die in einer Klasse versuchen, die sozialen Kompetenzen
aller SchülerInnen in einer Klasse zu stärken. Sekundärpräventive Maßnahmen versuchen,
bekannten Risikofaktoren entgegenzuwirken, die die Wahrscheinlichkeit für eine Störung
erhöhen. Tertiärpräventive Maßnahmen versuchen, das Wiederauftreten eines
Problemverhaltens in Zukunft zu verhindern (Franzkowiak, 2018). Im Fall von Gewalt wird
versucht, bei Gewalttätern die zukünftige Anwendung von Gewalt zu verringern. Eine andere
Taxonomie differenziert zwischen universeller, selektiver und indizierter Prävention sowie
Intervention, die sich stärker an möglichen Zielgruppen von Präventionsmaßnahmen orientieren
(Mrazek & Haggerty, 1994). Universelle Maßnahmen richten sich an gesamte Gruppen (bzw. an
die Gesamtpopulation, ohne nach unterschiedlichen Personencharakteristika oder Risiko-
faktoren zu unterscheiden. Selektive Maßnahmen richten sich an gefährdete Personengruppen,
die ein erhöhtes Risiko besitzen, eine Auffälligkeit zu entwickeln, allerdings noch keine
Symptome zeigen. Indizierte Prävention richtet sich an Risikogruppen, die bereits erste
Symptome des Risikoverhaltens zeigen und bei denen eine Verbesserung des Verhaltens erzielt
werden soll (Franzkowiak, 2018; Gordon, 1983; Mrazek & Haggerty, 1994).
In der Präventionsforschung werden außerdem verschiedene Ebenen von Prävention
unterschieden: Verhältnis- und Verhaltensprävention. Bei Verhältnisprävention handelt es sich
um Maßnahmen, die an der Lebensumgebung von Personen ansetzen, z.B. an ihren Schul-,
Arbeits- und Wohnverhältnissen. Dabei wird versucht, die Verhältnisse, in denen eine PersonSeite 39 von 254

26
lebt, so zu gestalten, dass Gefährdungsrisiken reduziert werden. Ein Beispiel für
Verhältnisprävention von Gewalt wäre eine Verbesserung des Zugangs von Gefährdeten zum
Arbeitsmarkt. Verhaltensprävention setzt am Verhalten der Personen selbst an und ist bemüht,
beispielsweise durch Trainings zur Stärkung von Konfliktkompetenzen, die Gewaltbereitschaft
zu mindern (Franzkowiak, 2018).
Das hier vorgestellte Konzept beschäftigt sich vor allem mit universeller Prävention, bezieht aber
punktuell auch Aspekte der selektiven und indizierten Prävention mit ein.
Um effektive präventive Maßnahmen zu entwickeln, ist es wichtig, etwas über die Ursachen der
Entstehung eines unerwünschten Verhaltens zu wissen. So ist beispielsweise wissenschaftlich
untermauert, dass Aggression und Gewalt u.a. auf mangelnde emotionale Kompetenzen einer
Person zurückgehen (vgl. Kapitel 3.2.2). Daraus ergibt sich für Prävention, die sozial-
emotionalen Kompetenzen zu stärken. Der Rückgriff auf wissenschaftlich gestütztes Wissen
über die Ursachen von Gewaltverhalten erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit von Präventions-
und Interventionsmaßnahmen. Im folgenden Kapitel wird beschrieben, was evidenzbasierte
Gewaltprävention ist und welche bestehenden gewaltpräventiven Programme effektiv sind, um
Gewalt oder Risikofaktoren für Gewalt zu reduzieren.
4.2 Evidenzbasierte Gewaltprävention, Evaluation, Effektivität und
Effizienz
Zu vielen der bereits angebotenen und diskutierten Gewaltpräventionsmaßnahmen fehlen
Aussagen über deren Wirksamkeit (DFK, 2013). Zahlreiche „auf dem Markt befindliche“
Maßnahmen wurden in Bezug auf ihre Wirksamkeit nicht überprüft. Das aber sollte -
idealerweise - Voraussetzung sein für ihren Einsatz.
Bei einer Evaluation handelt es sich um eine „systematische Analyse und Bewertung von
Maßnahmen und Prozessen“ (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 2017, S.5).
Dabei wird mit Hilfe von möglichst objektiven wissenschaftlichen Verfahren (Befragungen,
Beobachtungen, Messungen etc.) überprüft, ob ein Projekt oder eine Maßnahme sinnvoll und
wirksam ist.
Es können verschiedene Formen der Evaluation unterschieden werden: Prozess- und
Wirkevaluation. Bei einer Prozessevaluation wird untersucht, wie eine Maßnahme durchgeführt
und von den Teilnehmenden bewertet wird. Die Teilnehmendenbewertung, manchmal zusätzlich
auch die Bewertung durch die Durchführenden selbst, gibt Auskunft darüber, wie welche TeileSeite 40 von 254

27
einer Maßnahme eingeschätzt werden. Fragen sind: hat es Spaß gemacht, gab es
Schwierigkeiten, wie haben die Durchführenden agiert, wie werden die Materialien bewertet etc.
Insbesondere bei der Erstellung einer Maßnahme können solche Informationen im Sinne einer
formativen Evaluation zur Verbesserung einer Maßnahme eingesetzt werden. Prozessevaluation
kann aber auch dabei helfen zu überprüfen, ob im Verlauf der Durchführung Qualitätsstandards
(siehe weiter unten) eingehalten werden. Zu den Informationsquellen gehören wieder
Teilnehmende und Durchführende, aber auch Dokumentationen, wie die über die
Regelmäßigkeit der Teilnahme und die Verwendung der eingesetzten Gelder. Bei einem großen
Teil der Evaluationen von gewaltpräventiven Maßnahmen handelt es sich um
Prozessevaluationen. Prozessevaluation ermöglicht keine Nachweise über die Wirksamkeit einer
Maßnahme.
Im Gegensatz zur Prozessevaluation versucht die Wirkevaluation, Aussagen über die Effektivität
einer Maßnahme zu machen. Mit Hilfe einer Wirkevaluation wird eine Maßnahme daraufhin
überprüft, ob und wieweit sie ihre Ziele erreicht. Erst wenn eine Maßnahme in Bezug auf ihre
Wirkung erfolgreich evaluiert wurde, kann von Evidenzbasierung gesprochen werden.
Voraussetzung für eine Wirkevaluation ist, dass klar ist, welches Merkmal oder welche
Verhaltensweise genau durch eine Präventionsmaßnahme verändert werden soll und wie dieses
Merkmal oder diese Verhaltensweise zu messen sind. So kann eine Gewaltpräventions-
maßnahme darauf abzielen, das Ausmaß an Aggression, z.B. in einer Schulklasse zu vermindern.
Sie kann aber auch an wichtigen Vorläufern und Ursachen von Gewalt ansetzen, wie
beispielsweise am Konfliktverhalten der Teilnehmenden. Im ersten Beispiel würde die
Wirkevaluation versuchen, Veränderungen im Aggressionsverhalten, im zweiten Beispiel
Veränderungen im Konfliktverhalten zu erheben.
Eine gute Wirkevaluation versucht, die Ausprägung des zu verändernden Merkmals, hier
Aggression oder Konfliktverhalten, bei den TeilnehmerInnen vor und nach der Durchführung
einer Präventionsmaßnahme möglichst gut zu messen. Solche Messungen bestehen häufig in der
Befragung der TeilnehmerInnen, können aber auch Beobachtungen und Videoaufzeichnungen
beinhalten oder auf statistische Daten zurückgreifen, wie beispielsweise die Unfallmeldungen
einer Schule. Aus einer positiven Veränderung, d.h. einem Rückgang von Aggression oder einem
verbesserten Konfliktverhalten bei den MaßnahmenteilnehmerInnen, wird dann geschlossen,
dass die Maßnahme im Sinne ihrer Ziele, Abbau bzw. Vorbeugung von Gewalt, erfolgreich war.
Manchmal unterliegt die Veränderung von bestimmten Verhaltensweisen zeitlichen oder
saisonalen Einflüssen. Beispielsweise zeigt sich im Verlauf eines Schuljahres oft, dassSeite 41 von 254

28
Schülerinnen zu Beginn des Schuljahres weniger aggressiv sind als am Ende. Um solche
verfälschenden Einflüsse ausschließen zu können, werden bei einer qualitativ hochwertigen
Ergebnisevaluation in der Regel auch noch Personen befragt, die den Teilnehmenden ähnlich
sind, aber nicht an der zu evaluierenden Maßnahme teilnehmen. Durch den Vergleich der
Ergebnisse der TeilnehmerInnen mit denen der Kontrollpersonen können artifizielle Zeit- und
Entwicklungseinflüsse kontrolliert werden.
Die Effektivität von Maßnahmen lässt sich in Form von Effektstärkenmaßen quantifizieren.
Gewaltpräventive Maßnahmen zeigen insgesamt Effekte von moderater Stärke auf das
Gewaltverhalten der TeilnehmerInnen. Dabei ist allerdings nicht berücksichtigt, dass es
Ausstrahlungseffekte gibt. Die Reduktion von Aggressions- und Gewaltneigung einer Person
verringert die Wahrscheinlichkeit, dass diese Person in ihrem weiteren Lebensverlauf in
aggressive Interaktionen eingebunden sein wird, was wiederum die Entwicklung von
Aggressionsneigung bei diesen zukünftigen InteraktionspartnerInnen reduziert.
Bei vielen Evaluationen fehlt es bislang an langfristig angelegten Untersuchungen über das Ende
der Maßnahme hinaus. Solche Informationen über die langfristige Wirksamkeit einer Maßnahme
würden für deren Einsatz sprechen. Als eine der wenigen Ausnahmen einer langfristigen
Überprüfung gilt eine Studie von Schweinhart et al. (2005). Die Autoren untersuchten
TeilnehmerInnen eines frühen Präventionsprogramms (Perry Preschool Study). Noch im Alter
von 40 Jahren wiesen die ProgrammteilnehmerInnen weniger Verhaftungen auf, hatten ein
höheres Einkommen und häufiger die Highschool absolviert als Personen aus der
Kontrollgruppe, die an diesem Programm nicht teilgenommen hatten.
Prozessevaluation beschreibt die Qualität der Durchführung einer Maßnahme, Wirkevaluation
ihre Wirksamkeit. Zwei Begriffe sind im Zusammenhang mit der Einschätzung der Wirksamkeit
einer Maßnahme noch zu unterscheiden: Effektivität und Effizienz. Effektivität beschreibt die
Wirksamkeit, Effizienz die Wirksamkeit im Verhältnis zu den eingesetzten Ressourcen an Zeit
und Personal. Vergleicht man vor diesem Hintergrund beispielsweise Gruppentrainings zur
Verminderung von Aggression und Gewalt mit individueller Therapie, ist Therapie häufig
effektiver aber - wegen ihres hohen Ressourcenbedarfs - nicht effizienter. Insbesondere bei
Entscheidungen zwischen unterschiedlichen universellen Präventionsmaßnahmen sollte daher
die Frage nach deren Effizienz im Vordergrund stehen, bei indizierten Maßnahmen oder
Interventionen kann dagegen die Effektivität einer Maßnahme der ausschlaggebende Grund für
ihren Einsatz sein.Seite 42 von 254

29
Bisherige Untersuchungen zu Kosten-Nutzen-Analysen zeigen den ökonomischen Nutzen von
gewaltpräventiven Maßnahmen. So können durch geeignete gewaltpräventive Maßnahmen
gesellschaftliche Kosten reduziert werden. Es entstehen langfristig geringere Kosten für
Sozialleistungen, der Einsatz von gewaltpräventiven Maßnahmen führt zu geringeren
Folgekosten durch Kriminalität und sogar das spätere Einkommen der Personen, die an
gewaltpräventiven Programmen teilgenommen haben, ist höher als von Personen, die nicht an
solchen Maßnahmen teilgenommen haben. Ökonomisch betrachtet führt der Einsatz von
gewaltpräventiven Maßnahmen also auch zu höheren Steuereinnahmen (Schweinhart et al.,
2005). Einer Analyse von Fagan & Catalano (2012) folgend betragen die Einsparungen zwischen
2.11 Dollar und 42.13 Dollar pro investiertem Dollar. Eine Kosten-Nutzen-Analyse des Papilio-
Programms, das in Deutschland bereits in Kindergärten durchgeführt wird, gibt das Verhältnis
von Kosten zu Ersparnissen mit ca. 1:28 an (Zöllner, Robson & Lüth, 2016). Das Perry-
Preschool-Programm, welches über Jahrzehnte die Effektivität und Effizienz einer Maßnahme
in der Vorschule, die über zwei Jahre gelaufen ist, überprüft hat, kommt ebenfalls zu
Kosteneinsparungen durch das Programm: Sie geben das Verhältnis von Kosten zu Ersparnissen
mit 1:17 an, was bedeutet, dass einem investierten Dollar 17 Dollar gesellschaftliche
Einsparungen gegenüberstehen (Schweinhart, 2007).
4.3 Evidenzbasierte Gewaltpräventionsmaßnahmen
Bundesweit und international existiert eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen,
Gewalt vorzubeugen oder zu reduzieren. Ein Großteil der Maßnahmen setzt bei Kindern und
Jugendlichen an und versucht, durch die Berücksichtigung unterschiedlicher Risiko- und
Schutzfaktoren Gewalt von und gegen Kinder und Jugendliche zu verhindern oder zumindest zu
verringern.
Die Maßnahmen adressieren unterschiedliche Wirkfaktoren. Viele zielen auf die Stärkung
sozial-emotionaler Kompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab. Bei diesen geht es
darum, Empathie, Konfliktfähigkeit, Emotionsregulation, Problemlösefertigkeiten und
Sozialverhalten zu stärken und als Folge dessen Gewaltbereitschaft und Gewaltanwendung zu
reduzieren. Solche Maßnahmen finden oft im schulischen Kontext oder auch im Kindergarten
statt. Schulische Maßnahmen können darüber hinaus auch Veränderungen in den Strukturen
einschließen, z.B. in Form der Einführung von Schulregeln zum Umgang miteinander und dazu,
wie bei Gewaltvorfällen zu handeln ist. Einige zielen auf das gesamte Schulklima ab. Andere
gewaltpräventive Maßnahmen setzen vornehmlich bei den Eltern oder der Familie an. Ziele
solcher Maßnahmen sind unter anderem, die Erziehungskompetenzen der Eltern zu erweitern,Seite 43 von 254

30
einen konsequenten und konsistenten Erziehungsstil zu fördern oder die Eltern-Kind-Bindung
zu stärken. Wiederum andere Maßnahmen spezialisieren sich auf das Umfeld der
TeilnehmerInnen, z.B. indem versucht wird, durch Beschränkungen Tatgelegenheiten oder
Risikofaktoren im Umfeld zu reduzieren. Ein Beispiel dafür ist die Beschränkung des Zugangs
zu Alkohol (Scheithauer, Rosenbach & Niebank, 2012).
Tabelle 2 gibt einen Überblick über verschiedene Maßnahmen der Gewaltprävention und deren
durchschnittliche Wirksamkeit. Außerdem werden Beispielprogramme aus Deutschland
benannt. Im weiteren Verlauf des Berichtes wird noch näher auf einzelne evidenzbasierte
Maßnahmen eingegangen (siehe Kapitel 6.6).Seite 44 von 254

31
Tabelle 2: Überblick verschiedener Formen der Gewaltprävention und deren Wirksamkeit
Art der Maßnahme Ziele und Methodik Wirksamkeit und
Effektstärken
Beispielprogramme in
Deutschland
Familienprogramme
Elterntrainings, Eltern-Kind-
Programme
Erziehungskompetenzen stärken, Verhalten der Kinder verbessern,
Stärkung der Eltern-Kind-Bindung
Wirksam
d=0.3514
PAT (parents as teachers),
Triple P, EFFEKT
Hausbesuchsprogramme Erziehungskompetenzen der Eltern & Verhalten der Kinder stärken,
aufsuchende Arbeit
Wirksam
d=0.415
PAT, Opstapje
Kindergarten- und Schulprogramme
Sozial-,
Lebenskompetenztrainings &
Konfliktlösungsprogramme
Stärkung der sozialen Kompetenzen (z.B. Empathie, Emotionen
regulieren), Konfliktlösekompetenzen erhöhen
Wirksam
d=0.316
Papilio, Faustlos, EFFEKT,
Lions-Quest
Peer-Programme (z.B.
Streitschlichter, Konfliktlotsen)
Ausbildung von SchülerInnen zu Konfliktlotsen/Streitschlichtern,
Schlichtung von Konflikten zwischen anderen SchülerInnen
Wirksam
r=0.44117
Peacemaker, Buddy-
Programm
Schulmanagement und
Klassenführung
Lernförderliches & unterstützendes Umfeld schaffen, LehrerInnen
fördern & weiterbilden, Verbesserung der Schulorganisation &
Disziplin in der Klasse
Wirksam
r=0.27-0.618
Mindmatters,
KlasseKinderSpiel
(Cyber-) Mobbingprävention Reduktion von Mobbingvorfällen an Schulen, Sensibilisierung,
Leitlinien zum Umgang mit Mobbing
Wirksam
r=0.1219
Fairplayer, Olweus-
Programm, Medienhelden
Weitere gewaltpräventive Maßnahmen
14 Piquero et al., 2009
15 Nievar, Van Egeren & Pollard, 2010
16 Durlak et al., 2011
17 Burrell, Zirbel & Allen, 2003
18 Solomon et al., 2012
19 Ferguson, 2007Seite 45 von 254

32
Art der Maßnahme Ziele und Methodik Wirksamkeit und
Effektstärken
Beispielprogramme in
Deutschland
Prävention von Vorurteilen Positive Einstellungen gegenüber anderen Gruppen fördern Wirksam
d=0.320
Fit for Differences
Zugang zu Alkohol erschweren Alkoholkonsum bei Jugendlichen verringern (Alkoholkonsum als
eine Ursache für Gewalt), Verkaufsstellen begrenzen, Preise erhöhen
Wirksam21
Gelegenheiten für Kriminalität
reduzieren
z.B. durch Aufklärung von BürgerInnen, Verbesserung der
Beleuchtungssituation an öffentlichen Orten etc.
Wirksam22
Anmerkung: Die aufgelisteten Programme sind in der Grünen Liste Prävention enthalten, in den Stufen „Wirksamkeit erwiesen“ und „Wirksamkeit wahrscheinlich“.
Für den Korrelationskoeffizient r gilt: r=0.1 geringe Effekte, r=0.3 mittlere Effekte und r=0.5 starke Effekte. Für die Effektstärke d gilt: d=0.2 geringe Effekte, d=0.5 moderate Effekte und d=0.8
starke Effekte. Bei der Interpretation der Effektstärken gilt es zu berücksichtigen, dass hier Ausstrahlungseffekte und Effekte auf andere problembehaftete Verhaltensweisen nicht berücksichtigt
sind.
20 Beelmann & Heinemann, 2014
21 Anderson, Chisholm & Fuhr, 2009
22 Painter & Farrington, 2001Seite 46 von 254

33
Evidenzbasierte gewaltpräventive Programme erfüllen, neben ihrer Evidenzüberprüfung,
vielfach noch verschiedene weitere Qualitäts- und Erfolgsfaktoren, die positiv auf die
Effektivität einer Maßnahme einwirken. Dazu zählen:
 Orientierung an empirisch gestützten Theorien
 Klare Definition und Beschreibung von Zielen, Zielgruppe und Umsetzungsstrategien
 Fachkompetenzen der TrainerInnen
 Interaktive und anregende Vermittlungsmethoden
 Dauerhaftigkeit der Maßnahme
 Einbezug von Eltern/Erziehungsberechtigten und des Umfeldes
 Orientierung am Entwicklungsalter der Zielgruppe
 Berücksichtigung von geschlechts- und kulturspezifischen Unterschieden
Auf solche Qualitäts- und Erfolgsfaktoren wird in Kapitel 6.6 noch näher eingegangen.
Es gibt klare Kriterien, an denen die Wirksamkeit von gewaltpräventiven Maßnahmen
festgemacht werden kann (vgl. Scheithauer, Rosenbach & Niebank, 2012; Preiser & Wagner,
2003; World Health Organization (WHO), 2015; Averdijk et al., 2015). Es gibt Beispiele für
nachweislich effektive Programme und Maßnahmen. Trotzdem werden solche Qualitätskriterien
und -informationen noch nicht ausreichend und systematisch in der Praxis genutzt,
beispielsweise wenn es darum geht, eine bestimmte Maßnahme auszuwählen. Die Bekanntheit
und der Einsatz von transparenten und leicht zugänglichen Übersichten, Konzepten und
Empfehlungen ist voranzutreiben und ggf. auch zur Grundlage von Förderentscheidungen zu
machen. Die Grüne Liste Prävention23 und der Wegweiser Prävention24 stellen auf ihren
Internetplattformen Informationen zu existierenden gewaltpräventiven Maßnahmen bereit und
bewerten deren Wirksamkeit anhand verschiedener Qualitätskriterien (siehe Näheres auch in
Kapitel 6.6).
Zusätzlich zur Evidenzbasierung von Maßnahmen und der Berücksichtigung von Qualitäts- und
Erfolgsfaktoren hat die Abstimmung und Koordination von Maßnahmen einen wesentlichen
Einfluss auf die Wirksamkeit von Gewaltprävention, insbesondere im kommunalen Raum.
Untersuchungen zeigen, dass es bundesweit und kommunal oft an Abstimmung und
Koordination zwischen den verschiedenen Institutionen und Trägern mangelt, und dass es sich
23 Online verfügbar unter: https://www.gruene-liste-praevention.de/nano.cms/datenbank/information
24 Online verfügbar unter: https://www.wegweiser-praevention.de/Seite 47 von 254

34
bei einer Vielzahl der Maßnahmen um Einzelmaßnahmen - oft über einen kurzen Zeitraum -, in
extremer Form um eintägige Veranstaltungen handelt (Scheithauer, Rosenbach & Niebank,
2012; Hahn et al., 2007). Eine inhaltliche und zeitliche Koordination von Maßnahmen würde in
vielen Fällen deren Effektivität deutlich erhöhen (Scheithauer, Rosenbach & Niebank, 2012)
(siehe auch Kapitel 6.7). So zeigen Sherman et al. (1998) und Beelmann & Lösel (2006), dass
Gewaltprävention besonders wirksam ist, wenn sie multimodal aufgebaut ist. Das bedeutet zum
Beispiel, dass Elterntrainings und Maßnahmen zur Stärkung sozialer Kompetenzen kombiniert
werden, und damit stärkere Effekte erzielt werden, als mit isolierten Maßnahmen. Weiter unten
in diesem Bericht wird ein Konzept zur systematischen und koordinierten Gewaltprävention
vorgestellt (vgl. Kapitel 6).
4.4 Beispiele für kommunale Gewaltpräventionskonzepte in Gemeinden
Einige Kommunen haben bereits Maßnahmen koordinierter Gewaltprävention entwickelt, die
als Good-Practice Beispiele dienen können. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.Seite 48 von 254

35
Tabelle 3: Gewaltpräventionskonzepte in Gemeinden
Stadt Projekt seit Organisation Gewaltbegriff Maßnahmen25 Zugriff
Bad
Honnef
„Gewaltfrei“ -
Netzwerk zur
Gewaltprävention
2014 Verschiedene
städtische
Institutionen und
freie Träger
Kein expliziter
Gewaltbegriff zu
Grunde gelegt
 Maßnahmen: Gewaltfrei lernen, Stabilisierungsgruppe für
Frauen nach belastenden 

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Datenstand: 02.11.2026, 18:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de