190846 · Beschlussvorlage
Entwicklung eines Gesamtstädtischen Gewaltpräventionskonzeptes
Kerndaten
- Nummer
- 190846
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 190846 Entwicklung eines Gesamtstädtischen Gewaltpräventionskonzeptes Beratungsfolge Schulausschuss 19.12.2019 Empfehlung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn nimmt die von Prof. Dr. Ulrich Wagner (Philipps-Universität Marburg) vorgelegten „Handlungsempfehlungen für die kommunale Gewaltprävention in der Bundesstadt Bonn“ zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in den oben genannten strategischen Handlungsempfehlungen zugrunde gelegten Gewaltbegriffes ein gesamtstädtisches Konzept für die operative Gewaltprävention in der Zielgruppe Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu entwickeln, die Maßnahmen zu priorisieren und dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Beschlussfassung und dem Schulausschuss zur Mitberatung vorzulegen. Begründung 2017 wurde mit der Universität Marburg/Professor Wagner ein Forschungskooperationsvertrag geschlossen (nichtöffentliche Drucksache Nr. 1710291), der folgenden Projektablauf vorsah: 1. Vorbesprechungen mit beteiligten Institutionen der Stadtverwaltung, Schulen, Jugendhilfe, Polizei und Justiz 2. Situations- und Problemanalyse 3. Planung und Durchführung von Konzeptworkshops 4. Zieldefinition und Maßnahmenvorschläge 5. Verfassen eines Berichtes und dessen Präsentation 6. Vorlage eines abgestimmten Präventionskonzeptes Über den Fortgang des Honorarauftrages berichtete die Verwaltung mit Stellungnahme DS-Nr. 1813266ST2. Dem Forschungsauftrag entsprechend Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. VSeite 1 von 254 Seite 2 wurde ein Gesamtbericht mit strategischen Handlungsempfehlungen am 29.7.2019 von der Universität Marburg vorgelegt. Hierin kommt die Forschungsgruppe der Universität Marburg (Professor Wagner, Frau Kosjankow, Herr Maaser) ausdrücklich zu dem Ergebnis, dass das Ausmaß an Gewalt im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten nicht außergewöhnlich ist. Durch die Umsetzung geeigneter und aufeinander abgestimmter Präventionsmaßnahmen ließe sich dieses Ausmaß weiter verringern. Die Forschungsgruppe um Herrn Professor Wagner legte den folgenden, mit der Planungsgruppe Gewaltprävention (u.a. Amt für Kinder, Jugend und Familie, Schulamt, Integrationsbeauftragte, Schulaufsicht, Stadtschulpflegschaft, Träger der freien Jugendhilfe, Kirchen, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft) einvernehmlich entwickelten Gewaltbegriff zu Grunde: "Gewalt ist die absichtliche Androhung oder Ausführung einer Verletzung körperlicher Unversehrtheit, einer schweren seelischen Verletzung oder die systematische Ausgrenzung einzelner oder bestimmter Gruppen von sozialer Beteiligung gegen den Willen der davon Betroffenen." Das Forschungsergebnis gibt zwölf Empfehlungen (im Folgenden stichwortartig verkürzt dargestellt) für den Aufbau einer koordinierten gesamtstädtischen Gewaltprävention in Bonn, mit dem Blick auf die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowohl als Täter/innen als auch als Opfer: 1. Entwicklung einer gemeinsamen Haltung ggf. unterstützt durch eine Selbstverpflichtungserklärung und Kampagne gegen Gewalt 2. Gemeinsames Verständnis von Gewalt 3. Handlungskonzept zum Umgang mit Gewalt 4. Monitoringinstrumente 5. Orientierung an Bedarfen der Stadtteile 6. Qualitätsorientierte und evidenzbasierte Gewaltprävention 7. Abstimmung und Vernetzung von Maßnahmen 8. Initiativen zur Selbstevaluation von Gewaltpräventionsmaßnahmen 9. Finanzierungsmöglichkeiten 10. Qualifizierung und Fortbildung 11. Internetplattform und Kommunikationsstrukturen 12. Zentrale Organisationsstruktur von Gewaltprävention Alle Empfehlungen sind fachlich nachvollziehbar und begründen sich aus dem aktuellen wissenschaftlichen Forschungs- und Praxisstand, den Erfahrungen der Forschungsgruppe sowie den Erhebungen, die in Bonn durchgeführt wurden. Insbesondere sind die Empfehlungen auf die Situation und die Ressourcen in Bonn zugeschnitten. Die Empfehlungen bauen teilweise aufeinander auf und ergänzen sich. Dennoch ist es zur Umsetzung eines gesamtstädtischen Gewaltpräventionskonzeptes nicht erforderlich, dass alle Empfehlungen vollständig oder von Beginn an umgesetzt werden. Dementsprechend schlägt die Verwaltung vor, die Handlungsempfehlungen entsprechend der beigefügten Prioritätenliste und des beigefügten Zeitplanes zu operationalisieren und dann nach und nach umzusetzen. So kann eine schnellere Umsetzung derSeite 2 von 254 Seite 3 Handlungsempfehlungen in die pädagogische Praxis erreicht werden. Ziel ist, möglichst alle strategischen Handlungsempfehlungen umzusetzen, da die vollständige Umsetzung die Wirksamkeit der Maßnahmen der Gewaltprävention erhöht. Der Grad und Zeitpunkt der Umsetzung ist dabei auch von den personellen und finanziellen Ressourcen sowie von der Kooperationsbereitschaft Dritter abhängig. Dementsprechend kann es im Laufe der Entwicklung jetzt noch nicht absehbare Verzögerungen oder Hindernisse geben. Zur Entwicklung und Umsetzung eines Gesamtstädtischen Gewaltpräventionskonzeptes stehen im Haushaltsjahr 2020 Haushaltsmittel im Budget des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung. Im Zuge der weiteren Entwicklung wird ebenfalls geprüft, ob diese Mittel auch zukünftig ausreichend sein werden. Zur Umsetzung eines gesamtstädtischen Gewaltpräventionskonzeptes auf der Grundlage der Empfehlungen der Universität Marburg ist die Einrichtung einer Koordinationsstelle erforderlich, um die künftige Struktur gewaltpräventiver Maßnahmen wirksam steuern zu können. Die hierfür benötigte Stelle muss neu eingerichtet werden. Ein entsprechender Beschluss wird für den nächsten Unterausschuss Organisation und Personal vorbereitet. Anlage/n 1 Gewaltpräventionskonzept Bonn (öffentlich)Seite 3 von 254 Handlungsempfehlungen für die kommunale Gewaltprävention in der Bundesstadt Bonn Das Bonner Gewaltpräventionskonzept Viktoria Kosjankow (M.Sc.), Prof. Dr. Ulrich Wagner, Johannes Maaser (M.Sc.), Marburg Juli 2019Seite 4 von 254 I Executive Summary Nach zweijähriger Zusammenarbeit mit städtischen und staatlichen Akteuren der Gewaltprävention in Bonn sowie freien Trägern kommen wir auf Basis einer Auftaktveranstaltung, der vorhandenen kriminalstatistischen Daten zu Gewalt in Bonn, 19 Hintergrundgesprächen, einer umfangreichen Befragung von Akteuren der Gewaltprävention in Bonn, einer Dunkelfeldbefragung, zwei systematischen Stadtspaziergängen und vier Konzeptworkshops sowie vor dem Hintergrund unserer wissenschaftlichen Expertise zu folgenden Empfehlungen für den Ausbau einer koordinierten Gewaltprävention in Bonn, insbesondere mit Blick auf die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen als TäterInnen und Opfer. Bei unseren Empfehlungen legen wir den folgenden, mit verschiedenen Akteuren einvernehmlich entwickelten Gewaltbegriff zu Grunde: "Gewalt ist die absichtliche Androhung oder Ausführung einer Verletzung körperlicher Unversehrtheit, einer schweren seelischen Verletzung oder die systematische Ausgrenzung einzelner oder bestimmter Gruppen von sozialer Beteiligung gegen den Willen der davon Betroffenen." Wir gehen davon aus, dass Gewalt und Aggression – die Begriffe werden im Folgenden synonym verwendet – wesentlich von Lernprozessen beeinflusst werden und damit auch veränderbar sind. Präventionsmaßnahmen sind besonders dann effektiv, wenn sie auf empirisch belegten wissenschaftlichen Erklärungsmodellen beruhen und zudem ihre Wirksamkeit empirisch evaluiert ist. Nachgewiesen wirksame Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt haben eine positive ökonomische Kosten-Nutzen Bilanz. Unsere Empfehlungen lauten: 1. Eine gemeinsame Haltung in der Stadt Bonn zur Ächtung von Gewalt etablieren und verbreiten. Dabei sollten politische EntscheidungsträgerInnen, städtische und staatliche Schlüsselakteure, freie Träger, VertreterInnen der Zivilgesellschaft sowie Kinder und Jugendliche einbezogen werden. Die erfolgreiche gewaltpräventive Arbeit in einer Kommune setzt eine gesamtstädtische Haltung gegenüber Gewalt voraus, die offensiv nach außen vertreten wird. Zu diesem Zweck eignet sich eine Selbstverpflichtungserklärung. Darin bekennen Stadtspitze, Verwaltung, PolitikerInnen und BürgerInnen öffentlich, dass es auch in Bonn Fälle von Gewalt gibt, dass das Ausmaß an Gewalt im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten nicht außergewöhnlich ist, dass aber trotzdem jeder Fall von Gewalt inakzeptabel ist und gemeinsam aktiv dagegen vorgegangen wird. Eine solche Selbstverpflichtungserklärung könnte durch eine öffentliche Kampagne gegen Gewalt ergänzt werden, die wiederum in Kooperation mit Schulen und BildungseinrichtungenSeite 5 von 254 II pädagogisch begleitet werden könnte. 2. Einigung auf ein gemeinsames handlungsleitendes Verständnis von Aggression und Gewalt in Institutionen und in der Stadt. Eine gemeinsam getragene Definition von Aggression und Gewalt ist die Voraussetzung für die Umsetzung der folgenden Vorschläge. Wir empfehlen die Beibehaltung der o.a. abgestimmten Definition. 3. Eine gemeinsame Strategie und darauf aufbauende Handlungskonzepte zum Umgang mit gewalttätigem Verhalten in Institutionen und in der Stadt entwickeln. Empfohlen wird, auf die Entwicklung gemeinsamer Regeln für den Umgang mit Aggression und Gewalt hinzuwirken. Solche Regeln sollten dann allen Beteiligten bekannt sein und umgesetzt werden. Dazu gehört auch die Erstellung von Handlungsanweisungen mit aktuellen Gefahren- und Gefährdungssituationen, wie z.B. das Handeln bei Verdacht auf Kindesmissbrauch. 4. Monitoringinstrumente zu Gewalt und Kriminalitätsfurcht einrichten, um objektiv und vergleichbar Daten zur Belastung und Entwicklung zu erhalten. Hierzu eignen sich stadtweite kriminologische Regionalanalysen auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik, Befragungen unter SchülerInnen, repräsentative regional- bezogene Bevölkerungsbefragungen zum Dunkelfeld und Stadtteilbegehungen. 5. Gewaltpräventive Maßnahmen anhand der Bedarfe der Stadtteile auswählen und Ressourcen nach den Belastungen verteilen. Bedarfe können sich an der objektiven Gewaltbelastung von Stadtteilen, aber auch an subjektiv empfundenen Belastungen orientieren. Maßnahmen sind darauf entsprechend abzustimmen. Wesentliches Hilfsmittel zur Umsetzung dieser Empfehlung wäre die Umsetzung der vierten Empfehlung. 6. Qualitativ hochwertige und evaluierte Präventionsmaßnahmen auswählen, fördern und implementieren. Bei der Auswahl gewaltpräventiver Maßnahmen sollen Qualitätskriterien berücksichtigt werden, die nachweislich zur Effektivität gewaltpräventiver Maßnahmen beitragen. Dazu gehören: Orientierung an empirisch gestützten Theorien Klare Beschreibung der Ziele, Zielgruppe und Umsetzung Didaktische und pädagogische Voraussetzungen zur Programmdurchführung sind bekannt und ggf. erlernbar. Langfristigkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahme Nutzung evidenzgestützter Programme Einbindung des Umfeldes, insbesondere der Einbezug der ElternSeite 6 von 254 III Orientierung an den Entwicklungsphasen der Kinder und spezifischen Risikofaktoren Berücksichtigung geschlechts- und kulturspezifischer Unterschiede Eine entsprechende Checkliste sollte bereitgestellt und Plattformen wie die Grüne Liste Prävention und Wegweiser Prävention bekannt gemacht werden. Die Bereitstellung eines Leitfadens, der Informationen zu Gewalt und Gewaltprävention enthält, kann die evidenzbasierte und qualitätsorientierte Gewaltprävention fördern. Die Finanzierung von gewaltpräventiven Maßnahmen sollte sich am Wirkungsnachweis der Maßnahmen orientieren. 7. Bestehende Gewaltpräventionsmaßnahmen in Institutionen und darüber hinaus stärken, aufeinander abstimmen und vernetzen. Maßnahmen, die für ältere Kinder angeboten werden, greifen häufig Inhalte und Ansatzpunkte vorheriger Programme nicht auf. Insbesondere Lebens- und Entwicklungsübergänge, z.B. vom Kindergarten in die Grundschule, von der Grundschule in die weiterführende Schule und von der weiterführenden Schule in den Berufseinstieg, müssen bei der Planung gewaltpräventiver Maßnahmen und deren Abstimmung Berücksichtigung finden. Hier kann es von Vorteil sein, wenn sich Institutionen, die sich über verschiedene Entwicklungsphasen hinweg mit denselben Kindern und Jugendlichen befassen, auf wenige, aufeinander aufbauende Programme einigen. Dazu sind kontinuierliche Vernetzungsstrukturen notwendig. Das kann unter anderem durch Präventionsverantwortliche gefördert werden, die innerhalb einer Institution für den Präventionsbereich verantwortlich sind und sich untereinander vernetzen. Für eine abgestimmte Gewaltprävention ist es zudem nützlich, bereits vorhandene Angebote transparent zu machen. Dazu könnte eine regelmäßig aktualisierte Liste, die Interessierten und der Öffentlichkeit auf einer Homepage bereitgestellt wird, hilfreich sein. 8. Kostengünstige und zweckmäßige Instrumente zur Selbstevaluation zur Verfügung stellen, um Gewaltpräventionsmaßnahmen auf deren Prozessqualität und Wirksamkeit überprüfen zu können. Bereits vor der Implementierung einer Maßnahme sind die Maßnahmenziele klar, konkret und überprüfbar zu definieren. Die Überprüfung der Zielerreichung kann durch Selbstevaluation erfolgen. Leicht umzusetzende Maßnahmen der Selbstevaluation sind Qualitätszirkel, auch unter Beteiligung und Austausch verschiedener Institutionen. Für die Prozessevaluation können zentral Checklisten zur Verfügung gestellt werden. Für die Befragung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Maßnahmen bietet sich der Einsatz von Online-Instrumenten an: TeilnehmerInnen einer Maßnahme werden gebeten, ihre Beurteilungen und Einschätzungen individuell am Computer abzugeben und das Programm erzeugt dann automatisiert eine Zusammenfassung der Angaben aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es gibt erfolgreiche Beispiele für solche Evaluationsangebote, der Ausbau und die leichte Verfügbarmachung solcher Angebote würden Selbstevaluationen deutlich erleichtern. Es wird empfohlen, die Förderung von Maßnahmen mit der Bereitschaft zur (Selbst-)Evaluation zu verknüpfen.Seite 7 von 254 IV 9. Finanzierungsmöglichkeiten für Präventionsmaßnahmen stärken, transparent und zugänglich machen. Finanzierungsmöglichkeiten und -unterstützungen sollten bekannt und leicht einzuwerben sein. Online verfügbare standardisierte Antragsformulare könnten hierbei helfen. Projekte werden häufig nur für eine begrenzte Zeit finanziert. Insbesondere primärpräventive Gewaltprävention benötigt in der Regel aber längere Laufzeiten. 10. Fach- und themenbezogene Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote ausweisen sowie die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte fördern. In den Diskussionen mit Anbietern gewaltpräventiver Maßnahmen wurde immer wieder der Wunsch nach Fortbildungen geäußert. Die Qualifikation von pädagogischen Fachkräften hat wesentlichen Einfluss auf die Effektivität von Gewaltpräventionsmaßnahmen. Es könnte von Vorteil sein, wenn die Stadt ein eigenes Qualifizierungs- und Aufklärungspaket zur Gewaltprävention zur Verfügung stellt. Das würde die Einheitlichkeit in Bezug auf das Verständnis von Gewalt und dem Umgang mit Gewalt fördern. Wichtig ist zudem, dass TeilnehmerInnen von Fort- und Weiterbildungsangeboten über entsprechende zeitliche Ressourcen verfügen. 11. Eine zentrale öffentliche Internetplattform aufbauen und transparente Kommunikationsstrukturen etablieren. Auf einer solchen Plattform können alle Informationen und Angebote zentral erfasst und dargestellt werden. Sie sollte sich, mit unterschiedlichen Sektionen, sowohl an die Öffentlichkeit als auch an ExpertInnen richten. Um einen möglichst großen Nutzen daraus zu ziehen, muss die Plattform aktuell gehalten werden. 12. Eine zentrale Struktur der Gewaltprävention einrichten. Wesentliche Voraussetzung für eine effektive Gewaltpräventionsarbeit ist die Schaffung einer zentralen Präventionsstruktur. Ein Vorschlag für eine solche Struktur findet sich unten.Seite 8 von 254 V Arbeitskreis z.B. Öffentlicher Raum Mitglieder: Quartiersmanage- ment, Stadtplanung, Polizei, Ordnungsamt Koordinations- und Fachstelle Gewaltprävention Kriminalpräventiver Rat Vorsitzende: Oberbürgermeister, Polizeipräsidentin, Schule, Justiz Runder Tisch Gewaltprävention Jugendamt, Politik, Schule, Kindergarten, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Kirchen und religiöse Gemeinschaften Sportvereine Präventionsverantwort- liche in Institutionen Arbeitskreis z.B. Stadteilarbeitskreis A Stadteilarbeitskreis B Stadteilarbeitskreis C Arbeitskreis z.B. Familie Mitglieder: VertreterInnen von Schulen & Kindergarten, Familienhilfen, Amt für Kinder, Jugend und Familie Arbeitskreis z.B. Kinder- garten, Schule & Freizeit- einrichtungen Mitglieder: VertreterInnen von Schulen & Kindergärten, Schulpsychologie, Schulamt OKJA, Sportvereine Kirchen, JugendpflegerSeite 9 von 254 VI Beim Runden Tisch Gewaltprävention handelt es sich um die Lenkungsgruppe für gewalt- präventive Tätigkeiten in Bonn. Er arbeitet eng mit dem bereits etablierten gewaltpräventiven Rat zusammen, ggf. könnten beide Gremien auch zusammengelegt werden. Die gewaltpräventive Arbeit wird durch themenspezifische Arbeitskreise und Stadtteil- arbeitskreise sowie die Präventionsverantwortlichen der Institutionen unterstützt. Eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren der beschriebenen Struktur, insbesondere für die Umsetzung und das Qualitätsmanagement von Maßnahmen und die Öffentlichkeitsarbeit, ist die Einrichtung einer kommunalen Koordinations- und Fachstelle. Die Koordinationsstelle soll Verwaltungsaufgaben übernehmen, aber auch proaktiv in die beteiligten Gremien hineinwirken. Dazu ist eine hinreichende fachliche und personelle Ausstattung erforderlich.Seite 10 von 254 VII Inhaltsverzeichnis Executive Summary ...................................................................................................................... I Vorwort ................................................................................................................................ 1 Einleitung ............................................................................................................................. 2 Aggression und Gewalt ........................................................................................................ 4 3.1 Begriffsdefinitionen ....................................................................................................... 4 3.2 Ursachen von Gewalt..................................................................................................... 5 3.2.1 Grundlegende Mechanismen .................................................................................. 5 3.2.2 Spezifische Risiko- und Schutzfaktoren ................................................................ 8 3.2.3 Exkurs: Einfluss von Medien auf gewalttätiges Verhalten .................................. 13 3.3 Exkurs: Häusliche Gewalt ........................................................................................... 14 3.4 Das Ausmaß an Jugendgewalt ..................................................................................... 16 3.5 Exkurs: religiös- und politisch-motivierte Gewalt ...................................................... 21 Gewaltprävention ............................................................................................................... 25 4.1 Was ist Prävention und Gewaltprävention?................................................................. 25 4.2 Evidenzbasierte Gewaltprävention, Evaluation, Effektivität und Effizienz ................ 26 4.3 Evidenzbasierte Gewaltpräventionsmaßnahmen ......................................................... 29 4.4 Beispiele für kommunale Gewaltpräventionskonzepte in Gemeinden........................ 34 Das Bonner Projekt ............................................................................................................ 39 5.1 Ziele, Aufgaben und beteiligte Institutionen ............................................................... 39 5.2 Zielgruppe .................................................................................................................... 40 5.2.1 Auftaktveranstaltung ............................................................................................ 41Seite 11 von 254 VIII 5.2.2 Situations- und Problemanalyse: Relevante demographische Strukturmerkmale der Bundesstadt Bonn ............................................................................................................... 41 5.2.3 Situations- und Problemanalyse: Bestandsaufnahme ........................................... 44 5.2.4 Situations- und Problemanalyse: Polizeiliche Kriminalstatistik .......................... 51 5.2.5 Hintergrundgespräche mit ausgewählten Institutionen ........................................ 55 5.2.6 Dunkelfeldbefragung ............................................................................................ 63 5.2.7 Stadtteilbegehungen ............................................................................................. 81 5.2.8 Konzeptworkshops ............................................................................................... 91 Empfehlungen für die gewaltpräventive Arbeit in Bonn ................................................... 92 6.1 Erste Empfehlung: Entwicklung einer gemeinsamen Haltung .................................... 93 6.1.1 Selbstverpflichtungserklärung und Kampagne gegen Gewalt ............................. 93 6.1.2 Schritte hin zur Etablierung einer gemeinsamen Haltung innerhalb von Institutionen........................................................................................................................ 94 6.2 Zweite Empfehlung: Gemeinsames Verständnis von Gewalt ..................................... 97 6.3 Dritte Empfehlung: Handlungskonzept zum Umgang mit Gewalt ............................. 97 6.4 Vierte Empfehlung: Monitoringinstrumente ............................................................... 98 6.4.1 Abgleich von objektiver und subjektiver Sicherheitslage .................................... 98 6.4.2 Dunkelfelduntersuchung .................................................................................... 101 6.4.3 Stadtteilbegehungen ........................................................................................... 101 6.5 Fünfte Empfehlung: Orientierung an Bedarfen der Stadtteile ................................... 101 6.6 Sechste Empfehlung: Qualitätsorientierte und evidenzbasierte Gewaltprävention ... 102 6.6.1 Wichtigkeit kommunizieren ............................................................................... 102 6.6.2 Qualitätsfaktoren von Gewaltprävention ........................................................... 102Seite 12 von 254 IX 6.6.3 Evidenzbasierte Gewaltpräventionsprogramme ................................................. 106 6.6.4 Leitfaden Gewaltprävention bereitstellen .......................................................... 116 6.7 Siebte Empfehlung: Abstimmung und Vernetzung von Maßnahmen ....................... 117 6.7.1 Transparenz über Angebotsstrukturen in der Bundesstadt Bonn ....................... 117 6.7.2 Benennung von Präventionsverantwortlichen .................................................... 117 6.7.3 Abstimmung von Maßnahmen ........................................................................... 118 6.8 Achte Empfehlung: Initiativen zur Selbstevaluation von Gewaltpräventions- maßnahmen .......................................................................................................................... 120 6.8.1 Checkliste zu Qualitäts- und Erfolgsfaktoren .................................................... 121 6.8.2 Qualitätszirkel .................................................................................................... 121 6.8.3 Instrumente zur Wirkevaluation ......................................................................... 121 6.9 Neunte Empfehlung: Finanzierungsmöglichkeiten ................................................... 122 6.10 Zehnte Empfehlung: Qualifizierung und Fortbildung ........................................... 123 6.11 Elfte Empfehlung: Internetplattform und Kommunikationsstrukturen.................. 124 6.11.1 Internetplattform................................................................................................. 125 6.11.2 Newsletter........................................................................................................... 126 6.12 Zwölfte Empfehlung: Zentrale Organisationsstruktur der Gewaltprävention ....... 126 6.12.1 Stadtteilweit vernetzen ....................................................................................... 126 6.12.2 Bildung einer zentralen Präventionsstruktur ...................................................... 128 6.12.3 Schaffung einer Koordinations- und Fachstelle ................................................. 131 6.12.4 Bürgerbeteiligung ............................................................................................... 133 Weitere Empfehlungen ..................................................................................................... 134Seite 13 von 254 X 7.1 Haus des Jugendrechts ............................................................................................... 134 7.2 Umgang mit U14 ....................................................................................................... 134 7.3 Maßnahmen zur Stärkung der Zivilcourage .............................................................. 135 Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................... 136 Tabellenverzeichnis .......................................................................................................... 139 Literatur ............................................................................................................................ 140 Anhangsverzeichnis ......................................................................................................... 155 Anhang .......................................................................................................................................... iSeite 14 von 254 1 VorwortSeite 15 von 254 2 Einleitung Insbesondere ein Gewaltvorfall mit Todesfolge eines Jugendlichen im Mai 2016 in Bad Godesberg hat dazu geführt, dass das Thema Gewalt in der Bundesstadt Bonn verstärkt in die öffentliche Diskussion gekommen ist. Unter Leitung von Oberbürgermeister Ashok Sridharan und Polizeipräsidentin Ursula Brohl-Sowa wurde aus diesem Grund ein Runder Tisch Gewaltprävention1 eingerichtet, der die Entwicklung eines gesamtstädtischen Gewalt- präventionskonzeptes beschloss. Die Bundesstadt Bonn betraute schließlich im Sommer 2017 die Arbeitsgruppe Sozialpsychologie der Universität Marburg in Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie in Bonn mit der Entwicklung des Gewaltpräventionskonzeptes. Im Fokus steht dabei Gewalt, die von und unter Kindern und Jugendlichen ausgeübt wird bzw. die Kinder und Jugendliche zum Ziel hat. Die Gewaltkriminalität in Bonn entspricht der anderer Großstädte in Deutschland, so wie sie der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik zu entnehmen ist (Bundeskriminalamt (BKA), 2019). Seit einigen Jahren gehen die Zahlen für Gewaltkriminalität in Bonn und in Deutschland insgesamt zurück. Hingegen scheinen leichte Körperverletzungsdelikte in den letzten Jahren zuzunehmen. Unabhängig von der positiven Entwicklung von Gewaltkriminalität stellt jede Form von Gewalt ein Problem dar, mit z.T. weitreichenden Folgen für Opfer, TäterInnen und die Gesellschaft insgesamt. Daher ist die Bundesstadt Bonn bemüht, Gewaltkriminalität zu verringern und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu erhöhen. Der in den letzten Jahren zu verzeichnende Rückgang von Gewaltkriminalität insgesamt und unter Kindern und Jugendlichen im Besonderen ist vermutlich auch auf die Implementierung und den Ausbau von gewaltpräventiven und pädagogischen Maßnahmen zurückzuführen. (Pfeiffer, Baier & Kliem, 2018). Dieser Weg soll weitergegangen werden. Mit dem Einsatz von evidenzbasierten gewaltpräventiven Maßnahmen und deren Abstimmung und Koordination ist es möglich, Gewaltprävention in einer Kommune effektiv zu organisieren und erfolgreich zu machen (Scheithauer, Rosenbach & Niebank, 2012). Mit der Aufgabe der Erstellung eines koordinierten Gewaltpräventionskonzeptes wurde die Arbeitsgruppe Sozialpsychologie der Philipps-Universität unter Beteiligung von Prof. Dr. Ulrich Wagner, Viktoria Kosjankow und Johannes Maaser betraut. Gegenstand des Auftrags war es, „ein gesamtstädtisches Konzept zu entwickeln, mit dem in Bonn koordiniert präventiv gegen physische Gewalthandlungen, seelische Verletzungen sowie gegen die systematische Ausgrenzung einzelner oder bestimmter 1 Der Runde Tisch Gewaltprävention wurde als Planungsgruppe für das Gewaltpräventionskonzept übernommen.Seite 16 von 254 3 Gruppen von sozialer Beteiligung vorgegangen werden kann.“ (Kooperationsvertrag Bundesstadt Bonn und Universität Marburg, 2017, S. 2) Ziel war es, die Gewaltlage, die Angebotsstrukturen gewaltpräventiver Maßnahmen und mögliche Lücken und Verbesserungspotentiale in der Bundesstadt Bonn zu erfassen. Darauf aufbauend und unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnislage, werden in diesem Bericht Handlungsempfehlungen für den Ausbau und die Optimierung gewaltpräventiver Arbeit in Bonn ausgesprochen. Der Bericht besteht aus sieben Kapiteln. In den ersten Kapiteln (Kapitel 2 bis 4) wird der aktuelle wissenschaftliche Forschungsstand zu Gewalt und deren Prävention vorgestellt. In Kapitel 5 werden die Entwicklung des Gewaltpräventionskonzeptes, dessen Ziele, die Untersuchungs- schritte und Ergebnisse der empirischen Untersuchungen präsentiert. Daran anknüpfend folgen in Kapitel 6 zwölf Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der gewaltpräventiven Arbeit in der Bundesstadt Bonn. Die Empfehlungen betreffen die Bereiche Vernetzung und Organisation, Voraussetzungen für Gewaltprävention, Maßnahmenauswahl und Umsetzungs- kriterien, Qualitätssicherung und Evaluation.Seite 17 von 254 4 Aggression und Gewalt 3.1 Begriffsdefinitionen Präventionsarbeit setzt eine klare Vorstellung davon voraus, was verändert bzw. verbessert werden soll. Nur eine klare Festlegung dessen, was unter Aggression und Gewalt zu verstehen ist, bietet die Möglichkeit, pädagogische und präventive Arbeit zielgenau auszurichten. In einem einflussreichen Buch definieren Baron & Richardson (1994) Aggression als: „any form of behavior directed toward the goal of harming or injuring another living being who is motivated to avoid such treatment.” (Baron & Richardson, 1994, S. 7) d.h. Baron & Richardson bezeichnen Aggression als „jede Form von Verhalten, das darauf abzielt, einem anderen Lebewesen zu schaden oder es zu verletzen, das motiviert ist, diese Behandlung zu vermeiden“. Demnach handelt es sich um Aggression, wenn auf TäterInnenseite eine Schädigungsabsicht vorliegt, z.B. eine körperliche oder seelische Verletzung herbeizuführen. Dabei ist es nicht entscheidend, ob es zu einem tatsächlichen Schaden kommt. Bei versehentlichen Schädigungen oder Schädigungen in gegenseitigem Einverständnis (z.B. in Boxkämpfen) handelt es sich demnach nicht um Aggression. Außerdem beschränken sich Baron & Richardson allein auf Aggression zwischen Individuen. Zerstörung von Gegenständen, wie sie bei Vandalismus vorkommt, beziehen sie in ihre Definition nicht ein. In diesem Bericht werden die Begriffe Gewalt und Aggression als Synonyme verstanden. In Anlehnung an die Definition von Baron & Richardson (1994) und weitere einschlägige wissenschaftliche Definitionen haben sich die Beteiligten unter Einbezug weiterer ExpertInnen auf einem Workshop am 26.01.2017 auf den folgenden Gewaltbegriff geeinigt der dem hier vorgestellten gesamtstädtischen Gewaltpräventionskonzept zugrunde gelegt wird: "Gewalt ist die absichtliche Androhung oder Ausführung einer Verletzung körperlicher Unversehrtheit, einer schweren seelischen Verletzung oder die systematische Ausgrenzung einzelner oder bestimmter Gruppen von sozialer Beteiligung gegen den Willen der davon Betroffenen." (Kooperationsvertrag Bundesstadt Bonn und Universität Marburg, 2017, S. 2) Im Vergleich zur oben vorgestellten Konzeption von Baron & Richardson (1994) bezieht der hier definierte und im vorliegenden Bericht verwendete Begriff neben physischen VerletzungenSeite 18 von 254 5 auch schwere seelische Verletzungen und systematische Ausgrenzung, wie sie bei Bullying vorkommt, mit ein. Somit werden bei der Konzepterstellung sowohl physische als auch schwere psychische Gewalt berücksichtigt. Darüber hinaus wird bereits die Androhung der Herbeiführung körperlicher Versehrtheit, seelischer Verletzung und systematischer Ausgrenzung als Gewalt angesehen. Nicht eingeschlossen in diese Definition sind Vandalismus und strukturelle Gewalt2. Der Fokus liegt hier auf interpersonaler Gewalt im o.a. Sinn. 3.2 Ursachen von Gewalt Für angemessene gewaltpräventive Strategien ist es notwendig, die Ursachen von Gewalt zu kennen, um daran anknüpfend etwas verändern zu können. Daher werden im Folgenden wichtige Theorien und ausgewählte Risikofaktoren der Gewaltentstehung vorgestellt. Dabei werden besonders solche Erklärungen in den Blick genommen, die Ursachen von Gewalt beschreiben und die – z.B. durch Präventionsmaßnahmen – grundsätzlich veränderbar sind. 3.2.1 Grundlegende Mechanismen Aggression und Gewalt haben auch biologische Ursachen, wie beispielsweise hormonelle Einflüsse. Außerhalb von besonders schweren psychiatrischen Fällen kommen diese aber in der Regel nur in Wechselwirkung oder als Folge von sozialen Einflüssen zum Tragen. So führt beispielsweise ein erhöhter Testosteron-Spiegel zu verstärkter Aggression, dieser ist aber in der Regel Folge vorausgegangener sozialer Einflüsse, wie Provokationen oder Frustrationen (vgl. z.B. Klinesmith, Kasser & McAndrew, 2006). Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, die Wirkung solcher sozialen Einflussfaktoren zu beleuchten, wenn man Aggression und Gewalt beeinflussen will. Drei Modelle sind zum Verständnis sozialer Einflüsse auf die Entstehung von Aggression und Gewalt von besonderer Bedeutung: Hierzu gehören die Lerntheorien, die Frustrationstheorien und der Labeling-Approach. Die Ausführung aggressiven Verhaltens wird wesentlich von Lernprozessen beeinflusst (Wagner & Kosjankow, 2019). Eine Form des Lernens, das Verstärkungslernen, beschreibt, dass eine Person ein Verhalten erlernt, wenn sie dafür belohnt wird (Skinner, 1965). Wenn also aggressives Verhalten der Kinder von den Eltern akzeptiert oder sogar gelobt wird oder wenn 2 „Strukturelle Gewalt ist die vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse oder, allgemeiner ausgedrückt, des Lebens, die den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzt, was potentiell möglich ist.“ (Galtung, 1980, S. 9). Galtung beschreibt hier eine Form der Gewalt, die nicht von einem fassbaren Akteur ausgeht, sondern von kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen.Seite 19 von 254 6 Kinder und Jugendliche für aggressives Verhalten besondere Anerkennung in ihrer Peer-Group gewinnen, führt das dazu, dass sich so verstärktes aggressives Verhalten verfestigt und zukünftig als mögliche Lösungsstrategie bei Konflikten und Problemen besonders eingesetzt wird. Kommt eine Person durch aggressives Verhalten zu Erfolg, wird das als positive Verstärkung bezeichnet. Auch wenn aggressives Verhalten geduldet bzw. nicht darauf reagiert wird, kann dies als Zustimmung und positive Verstärkung aufgefasst werden (Scheithauer & Hayer, 2007). Auch wenn es gelingt, durch Aggression negatives Erleben zu vermindern, kann das nachfolgend zu verstärktem Einsatz von Aggression führen. Man spricht in diesem Fall von negativer Verstärkung. Ein solch negativer Verstärkungsmechanismus kommt beispielsweise zum Tragen, wenn eine andere Person durch Aggression dazu gebracht wird, ihre Beleidigungen einzustellen. Negative Verstärkung ist im Übrigen von Bestrafung zu unterscheiden, die vorliegt, wenn aggressives Verhalten für TäterInnen negative Konsequenzen nach sich zieht. Bestrafung führt unter bestimmten Bedingungen zur Reduktion des vorausgegangenen – aggressiven – Verhaltens. Vor allem physische Bestrafung geht allerdings oft mit dem Problem einher, dass sie ein Modell für erfolgreiches gewalttätiges Verhalten darstellt und damit aggressionssteigernd wirken kann (s.u.). Model- oder Beobachtungslernen ist die zweite wichtige Lernform im Zusammenhang mit Aggression und Gewalt. Bandura, Ross & Ross (1963) konnten zeigen, dass Kinder allein durch das Beobachten aggressiven und gewalttätigen Verhaltens aggressives Verhalten erlernen können. Somit kann die Beobachtung von Gewalt in der Familie oder unter Gleichaltrigen, in Videos, Filmen und Computerspielen ein wichtiger Einflussfaktor auf gewalttätiges Verhalten sein. Die Beobachtung von Gewalt führt zu einer geringeren Sensibilität gegenüber den Folgen von Gewalt, zu einer höheren Aggressionsbereitschaft, verringerter Hilfsbereitschaft, vermehrten aggressiven Gedanken, vermehrten Gefühlen von Ärger und erhöhter physiologischer Erregung (Bushman & Huesmann, 2012). Dabei muss die Beobachtung von Gewalt nicht immer sofort eigenes aggressives Verhalten nach sich ziehen. Sie erhöht allerdings das Risiko, dass Gewalt als mögliche Lösungs- bzw. Bewältigungsstrategie angesehen wird und damit gewalttätige Persönlichkeitsstrukturen aufgebaut bzw. verfestigt werden. Frustration ist neben Lerneinflüssen ein zweiter wesentlicher Einflussfaktor auf Aggression. Frustration entsteht, wenn die eigenen Bedürfnisse, Ziele und Wünsche nicht erfolgreich umgesetzt bzw. befriedigt werden können (Dollard et al., 1939). Die Frustrations-Aggressions- Theorie geht davon aus, dass aggressives Verhalten eine Reaktion auf Frustration ist. Frustration führt allerdings nicht immer zu aggressivem Verhalten. Dauerhafte Frustration kann zum Beispiel auch Rückzug, Resignation und Depression nach sich ziehen (Kornadt, 1992).Seite 20 von 254 7 Berkowitz und LePage (1967) demonstrierten in einem Experiment, dass Frustration besonders dann Aggression und Gewalt auslöst, wenn durch Hinweise in der Situation nahegelegt wird, dass Aggression eine geeignete Reaktion auf die Frustration sein könnte. Das Vorhandensein aggressiver Hinweisreize, z.B. in Form von Waffen oder Bildern von gewalttätigen Auseinandersetzungen, fördert daher die Neigung zu Aggression (Berkowitz & LePage, 1967). Der Labeling- oder Etikettierungsansatz als dritte große Theorie stammt ursprünglich aus der Soziologie. Die Theorie geht davon aus, dass aggressives Verhalten stabilisiert wird, wenn die soziale Umwelt die handelnde Person als gewalttätig etikettiert (Goffman, 1963). Von gesellschaftlichen Normen abweichendes Verhalten, tritt vor allem im Jugendalter zuweilen passager auf, ohne sich zu wiederholen oder zu verfestigen. Erhält der Täter oder die Täterin einer einmaligen Gewalthandlung allerdings sofort das Etikett zugeschrieben, ein „aggressiver Mensch“ zu sein – möglichst noch von Personen, denen besondere fachliche Qualifikationen dazu unterstellt werden, wie Lehrpersonen oder PsychologInnen - führt ein solches Labeling dazu, dass die Gesellschaft entsprechend auf die „gelabelte“ Person reagiert und diese als aggressiven Menschen behandelt. Die betroffene Person reagiert und handelt schließlich entsprechend dieser Etikettierung und den Erwartungen, die an sie gestellt werden und gleitet in eine delinquente Karriere ab (Becker, 1963). Das bedeutet, die gelabelte Person akzeptiert und internalisiert die Bewertung der Gesellschaft und verändert das eigene Verhalten entsprechend - es kommt zu einer „selbst erfüllenden Prophezeiung“. Lerntheorien und der Labeling-Approach scheinen zum Teil in Wiederspruch zueinander zu stehen. Die Lerntheorien empfehlen, auf deviantes Verhalten unmittelbar negative Konsequenzen wie Bestrafung folgen zu lassen, damit sich das Verhalten nicht stabilisiert. Eine Implikation ist beispielsweise eine möglichst zeitnahe Reaktion von Ordnungsbehörden, Polizei und Gerichten auf Gewalthandlungen von Jugendlichen. Der Labeling-Ansatz scheint dem entgegen zu stehen und propagiert eher die Nicht-Beachtung vereinzelter Delinquenz. Ein Kompromiss zwischen beiden Perspektiven könnte darin bestehen, dass die staatlichen Ordnungsbehörden sehr wohl zeitnah auf Aggression reagieren, dabei aber - vor allem bei Jugendlichen - darauf achten, dass dies nicht in der breiten Öffentlichkeit geschieht – also Labeling vermieden wird – wie dies beispielsweise bei nicht-öffentlichen Prozessen vor dem Jugendgericht geschieht. Dauerhafte völlige Toleranz mit der Hoffnung auf "natürliche Remission" scheint allerdings insbesondere bei IntensivtäterInnen nicht angezeigt.Seite 21 von 254 8 3.2.2 Spezifische Risiko- und Schutzfaktoren In der Forschung wurden Risiko- bzw. Schutzfaktoren identifiziert, die Situationen und Lebensbedingungen beschreiben, unter denen die o.g. Entstehungsbedingungen für Aggression und Gewalt – Lernen, Frustration und Labeling - besonders zum Tragen kommen. Risikofaktoren sind solche, die die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Gewalt erhöhen, protektive Faktoren solche, die die Gewaltentwicklung vermindern und gewaltverstärkende Einflüsse abmildern. In der Literatur werden individuelle, familiäre sowie soziale und umweltbezogene Faktoren unterschieden. Nicht immer sind die Faktoren klar voneinander trennbar und oft wirken verschiedene Faktoren gemeinsam (Hawkins et al., 2000). In der folgenden Tabelle werden wichtige Risikofaktoren für die Entstehung und Intensivierung von Aggression zusammengefasst und erläutert. Protektive Faktoren ergeben sich aus der Invertierung der Risikofaktoren.Seite 22 von 254 9 Tabelle 1: Risiko- (und Schutzfaktoren) Individuelle Risikofaktoren Wirkung Männliches Geschlecht Jungen und Männer sind häufiger Opfer und Täter von Gewalt (Archer, 2004; Fox & DeLateur, 2014). Neuroendokrinologische Auffälligkeiten Beispielsweise wird Testosteron mit aggressivem Verhalten in Verbindung gebracht, wobei hier die Studienergebnisse uneindeutig sind (Book, Starzyk & Quinsey, 2001). Intelligenz- und Entwicklungsstörungen Ein geringer Intelligenzquotient geht mit aggressivem Verhalten einher (Lynam, Moffitt & Stouthamer-Loeber, 1993; Ayduk et al., 2007). Geringe Empathiefähigkeit Kinder sind manchmal nicht in der Lage, sich in andere Personen hineinzuversetzen (Hoffman, 2000). Alkohol- und Drogenmissbrauch Alkohol und Drogen können Selbstkontrolle und kognitive Prozesse beeinträchtigen und daher zu mehr Gewalt führen (Parott & Eckhardt, 2018; Andrews et al., 2006). Defizite in der sozial-kognitiven Informationsverarbeitung Diese Personen bewerten ambivalentes Verhalten anderer häufiger als aggressiv und können seltener auf Reize gelassen reagieren (McLaughlin et al., 2011). Schulversagen und Schulverweis Schlechte schulische Leistungen korrelieren mit gewalttätigem Verhalten (Ayduk et al., 2007; Andrews et al., 2006) Geringes Selbstwertgefühl und Narzissmus Die höchste Gewaltbereitschaft zeigt sich bei Personen mit hoher Selbsteinschätzung und gleichzeitig hohem Narzissmus (Bushman et al., 2009), d.h. Personen, die sich selbst sehr positiv bewerten, dabei aber besonders empfindlich sind. Andere Studien zeigen einen Zusammenhang zwischen einem geringen Selbstwertgefühl und Aggression (Donellan et al., 2005). Migrationshintergrund Personen mit Migrationshintergrund werden häufiger gewaltauffällig (BKA, 2019; Pfeiffer, Baier & Kliem, 2018). Geschichte antisozialen Verhaltens Frühe und andauernde Beteiligung an kriminellen Aktivitäten beinhaltet die Gefahr der Habituierung (Andrews et al., 2006). Antisoziale Einstellungen Positive Einstellungen zu Gewalt und gegenüber Kriminalität erhöhen die Gewaltbereitschaft (Andrews et al., 2006). Familiäre Risikofaktoren und Einfluss der Peergroup Prä- und perinatale Risikofaktoren (Rauchen und Alkohol in der Schwangerschaft, Mangelgeburt) Rauchen in der Schwangerschaft oder eine unzureichende Ernährung erhöht das Risiko für neuropsychologische Defizite und dadurch auch für gewalttätiges Verhalten (Baillargeon et al., 2015). Beobachten und Erleben von Gewalt Die Beobachtung von Gewalt in der Familie und zwischen Eltern sowie eigene Gewaltopfererfahrungen erhöhen das Risiko für eigenes Gewaltverhalten (Graham-Bermann & Levendosky, 1997; Steinmetz & Straus, 1974). Niedriger sozioökonomischer Status (SES) Hängt zusammen mit aggressivem Verhalten. Ursächlich dafür sind Faktoren, die in Familien mit geringerem SES häufiger auftreten, wie z.B. schlechtere Unterstützung der Kinder (Galloway & Skardhamar, 2010). Kriminalität und antisoziales Verhalten sowie psychische Störungen der Eltern Aggressives und delinquentes Verhalten der Eltern nimmt Einfluss auf das spätere Gewaltverhalten der Kinder und Jugendlichen (Frisell, Lichtensein & Långstöm, 2011; Sampson & Laub, 1993). Strafende Erziehung Ein strafender Erziehungsstil führt zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für Gewalt (Farrington, 1992; De la Torre- Cruz et al., 2014; Andrews et al., 2006). Wenig soziale Beziehungen; Ablehnung durch Peers Soziale Exklusion und Ablehnung erhöhen das Risiko für Gewalt (Valdebenito et al., 2017).Seite 23 von 254 10 Kontakt zu delinquenten und aggressiven Peers Delinquente Peers fördern die Anwendung von Gewalt (Lipsey & Derzon, 1998; Gershoff et al., 2012; Tremblay et al., 2001; Andrews, Bonta & Wormith, 2006). Umgebungs- und gesellschaftliche Risikofaktoren Armut und hohe Arbeitslosigkeit in der Nachbarschaft Sowohl Armut in der Familie als auch in der Nachbarschaft kann Einfluss auf gewalttätiges Verhalten nehmen (Farrington, 1994; Tolan, Gorman-Smith & Henry, 2003). Konsum von gewalthaltigen Medien (Computerspiele, Filme etc.) Gewalthaltige Medien senken die Sensibilität gegenüber Gewalt und erhöhen die Aggressionsbereitschaft (Krahé & Möller, 2004; Anderson et al., 2003). Zugang und Verfügbarkeit von Alkohol und Drogen Alkohol und Drogen verringern die Selbstkontrolle und Prozessverarbeitung und führen so zu mehr Gewalt; gesellschaftliche Werte und Normen werden weniger berücksichtigt (Parrott & Eckhardt, 2018; Exum, 2006; Krahé, 2014) Schulklima und Bindung zur Schule Laisser-fairer Umgang mit Gewalt in der Schule beeinflusst das Ausmaß an Gewalt (Li et al., 2011; Payne, 2008) vgl. auch Hawkins et al., 2000; Lipsey & Derzon, 1998; Farrington, 2019; Andrews, Bonta & Wormith, 2006Seite 24 von 254 11 Ein Teil der hier dargestellten Risikofaktoren begünstigt nicht nur Gewalt, sondern erhöht auch das Risiko für andere Formen problembehafteten Verhaltens. Hierzu gehören Straftaten, frühe Schwangerschaft, problematischer Konsum von Alkohol und Drogen, Depression und Schulabbruch. Präventive Maßnahmen, die darauf abzielen, den oben beschriebenen Risikofaktoren vorzubeugen, verringern also nicht nur Gewalt, sondern zeitgleich das Auftreten anderer problematischer Verhaltensweisen (Schubert & Veil, 2009; Arthur et al., 2002). Das Auftreten und das Ausmaß von Gewalt kann sich nach dem Lebensalter der Personen unterscheiden. So treten Aggression und Gewalt besonders gehäuft im Jugend- und jungen Erwachsenenalter auf. Bei den meisten Jugendlichen ist ab Mitte 20 ein Rückgang bei der Gewaltneigung zu erkennen (Moffitt, 1993). In wenigen Fällen ist gewalttätiges Verhalten allerdings nicht zeitlich begrenzt, sondern bleibt über die gesamte Lebensspanne bestehen. Moffitt (2018) beschreibt diese zwei unterschiedlichen Verläufe als adolescence-limited (also auf die Jugend beschränkt) vs. life-course-persistent (besteht über die gesamte Lebenszeit). Life- Course Persistent antisoziales Verhalten kennzeichnet sich durch einen relativ frühen Beginn (ca. ab fünf Jahren) und das Bestehen dieses Verhaltens über die gesamte Lebensspanne. Adolescence Limited antisoziales Verhalten setzt dagegen in der Adoleszenz ein und bleibt auf diese Lebenspanne beschränkt. Moffitt (2018) stellte fest, dass Personen, die einen stabilen Verlauf im Gewaltverhalten über das gesamte Leben zeigen, bereits in der Kindheit multiplen Risikofaktoren ausgesetzt waren. Hierzu gehören vor allem neuropsychologische Defizite, die angeboren sind bzw. bereits im frühen Alter auftreten (z.B. durch den Substanzmissbrauch der Mutter). Hinzukommen dann weitere individuelle Risikofaktoren, wie Hyperaktivität sowie Risikofaktoren im Elternhaus und dem sozialen Umfeld. Dazu gehören beispielsweise: Eine autoritäre Erziehung, familiäre Konflikte, die psychische Gesundheit der Mutter oder der sozioökonomische Status der Familie – Merkmale des Elternhauses, die dazu beitragen, dass das Elternhaus in nur geringerem Maße in der Lage ist, bereits bestehende neuropsychologische Defizite aufzufangen, was zu einer Verfestigung aggressiven Verhaltens führen kann. Im weiteren Lebensverlauf von Persistern kommen Risikofaktoren aus dem sozialen Umfeld dazu, wie zum Beispiel die Einbindung in antisoziale und delinquente Peer-Gruppen oder eine fehlende Berufsausbildung. Nicht nur das Ausmaß an Aggression, auch die Einflussfaktoren auf die Entstehung von Gewalt sind vom Lebensalter abhängig: Zunächst spielt das Elternhaus bei der Ausbildung von Gewaltneigung eine besondere Rolle, im späteren Verlauf des Lebens wird der Einfluss von Peer-Gruppen bedeutsamer. Abbildung 1 macht diese deutlich.Seite 25 von 254 12 Eigene Darstellung in Anlehnung an Reid & Eddy, 1997; WHO, 2015 Die dargestellten Risikofaktoren können sich gegenseitig bedingen und beeinflussen. Sie wirken außerdem nicht nur in der jeweiligen Entwicklungsphase, sondern können auch späteres aggressives Verhalten bedeutsam beeinflussen. So erhöht ein autoritärer Erziehungsstil oder Missbrauchserfahrungen in der Kindheit die Wahrscheinlichkeit, im späteren Alter Substanzabhängigkeiten zu entwickeln, was wiederum zu einer erhöhten Gewalttätigkeit führen kann (Reid & Eddy, 1997). Aufgrund der unterschiedlichen Relevanz der Risikofaktoren in den Alters- und Entwicklungsphasen ist es wichtig, bei geplanten Präventions- maßnahmen die jeweils entwicklungsaltersspezifisch prominenten Risikofaktoren besonders zu berücksichtigen und zu vermindern. Entwicklungs- phase Pränatal Säuglingsalter (0-2 Jahre) Frühe Kindheit (2-5 Jahre) Mittlere Kindheit (6-11 Jahre) Adoleszenz (12-18 Jahre) Junge Erwachsene (18- 25 Jahre) Risiko- faktoren Substanz- missbrauch, Ernährung der Mutter Unangemessener Erziehungsstil, Missbrauch, Beobachtung und Erleben von Gewalt, Mangel an sozialer Unterstützung, Temperament des Kindes Antisoziales Verhalten, Zurückweisung, wenig Einbindung, inkonsistente Disziplin, Beobachtung und Erleben von Gewalt Wenig soziale Einbindung, wenig Problemlöse- fähigkeiten, Zurückweisung, wenige soziale Fertigkeiten, Konsum gewalthaltiger Medien Schulversagen, Substanzmissbrauch, Delinquenz, sozialkognitive Defizite, wenig Aufsicht, Kontakt zu delinq. Peers, Konsum gewalthaltiger Medien, Schulverweis Einbindung in kriminelle Gruppen, Delinquenz, Substanzmissbrauch, Depression, Risikoverhaltensweisen, Schulverweis, fehlende Berufsausbildung Abbildung 1: Risikofaktoren für Gewalt in Abhängigkeit von EntwicklungsphasenSeite 26 von 254 13 3.2.3 Exkurs: Einfluss von Medien auf gewalttätiges Verhalten Der Einfluss von gewalthaltigen Medien auf aggressives Verhalten von Kindern und Jugendlichen ist mittlerweile gut erforscht: Der Umgang mit aggressiven Medien – die Betrachtung von Videos und Filmen, Computerspiele und aggressive Musik - fördert die Aggressionsbereitschaft der NutzerInnen. So zeigen verschiedene Metaanalysen (Ferguson, 2007; Anderson et al. 2010; Bender, Plante & Gentile, 2018) Effektstärken in einer Größenordnung, die etwa dem Einfluss von Rauchen auf Lungenkrebs entspricht (Bushman & Anderson, 2001). Die Nutzung von Medien mit gewalthaltigem Inhalt kann nicht nur das aggressive Verhalten der jeweiligen Person erhöhen, sondern auch aggressive Gedanken fördern und prosoziales Verhalten hemmen. Aufgrund dauerhaften und wiederholten Konsums gewalthaltiger Medien vermindern sich außerdem emotionale Reaktionen und Empathieempfinden, da KonsumentInnen sich an gewalttätiges Handeln gewöhnen und dessen Folgen unterschätzen (Strasburger & Wilson, 2003). Der Effekt von Mediengewalt auf Aggression kann mit Hilfe verschiedener theoretischer Ansätze erklärt werden. Hierzu zählen zuallererst Lernprozesse (wie in Kapitel 3.2.1 beschrieben). BeobachterInnen lernen durch Beobachtungslernen, SpielerInnen durch Verstärkungslernen, dass Gewalt eine adäquate Lösungsstrategie ist, um mit Schwierigkeiten umzugehen. Die Mediengewalt stellt außerdem einen aggressiven Hinweisreiz dar, der aggressive Gedanken und Skripte aktiviert, die dazu führen, dass die Umwelt feindseliger wahrgenommen wird (Bushman, 1998). Dies kann vor allem dann zu gewalttätigem Verhalten führen, wenn die Person sich bereits in einer frustrierenden Lebenssituation befindet. Neben dem Einfluss gewalthaltiger Medien auf aggressives Verhalten spielen Medien noch eine weitere Rolle beim Gewaltverhalten von Kindern und Jugendlichen: Elektronische Kommunikationsmedien sind Mittel zur Umsetzung von Gewalt. Cybermobbing stellt insbesondere unter Kindern und Jugendlichen ein gravierendes Problem dar. In einer Dunkelfeldbefragung, die 2017 unter SchülerInnen der 9. Klassen durchgeführt wurde, gaben fast 50% der Befragten an, im letzten Schulhalbjahr Opfer von Cyberbullying geworden zu sein (Bergmann et al., 2019) (siehe auch Kapitel 3.4). Die Möglichkeit zum gewalttätigen Einsatz von elektronischen Kommunikationsmedien muss in die Gewaltpräventionsarbeit einbezogen werden. Das bedeutet, die Medienkompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu stärken, sie für den Einfluss von Medien zu sensibilisieren und im bewussten und gewissenhaften Umgang mit Medien zu schulen.Seite 27 von 254 14 3.3 Exkurs: Häusliche Gewalt Lamnek et al. (2012, S. 102) definieren häusliche Gewalt als „Gewalt unter Personen, die intim oder eng verwandt sind und ständig oder zyklisch zusammenwohnen.“ In dieser Definition sowie in vielen anderen ist allerdings nicht enthalten, wer die Gewalt ausübt und gegen wen sich diese richtet. Häusliche Gewalt kann verschiedene Erscheinungsformen annehmen. Hierzu gehören: Gewalt in der Partnerschaft - meist handelt es sich um Gewalt von Männern gegen Frauen -, Gewalt der Eltern gegen die Kinder (Kindesmisshandlung), Gewalt der Kinder gegen die Eltern, und Gewalt unter den Geschwistern (Dlugosch, 2010). Dieses Kapitel beschäftigt sich vor allem mit Gewalt von Erziehungsberechtigten, die sich gegen die Kinder richtet, und mit Gewalt, die in der Partnerschaft der Eltern stattfindet und von den im Haushalt lebenden Kindern miterlebt wird. Miterlebte und selbst erfahrene Gewalt erhöhen das Risiko für die eigene Gewaltanwendung im späteren Leben (Pfeiffer, Wetzels & Enzmann, 1999; Edleson, 1999). Dies ist unter anderem auf die in Kapitel 3.2 vorgestellten Lernmechanismen des Beobachtungs- und Verstärkungslernens zurückzuführen. Kinder beobachten und erleben die Gewalt zwischen den Eltern und ihnen selbst gegenüber, erlernen hierdurch die Billigung und Förderung von Gewalt und können diese im späteren Lebensverlauf als mögliche Strategie ansehen, sich anderen Personen gegenüber erfolgreich durchzusetzen (Schröttle & Müller, 2004; Bussmann, 2000). Gemäß §1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist es in Deutschland Eltern und Erwachsenen seit dem Jahr 2000 nicht erlaubt, Kinder und Jugendliche physisch oder psychisch zu verletzen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik (BKA, 2018) waren 2017 trotz dieser Gesetzesgrundlage 4.247 Kinder von körperlichen Misshandlungen betroffen. Insgesamt wurden außerdem 13.210 Fälle registriert, in denen Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht wurden. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den genannten Zahlen um die bekannten und angezeigten Fälle handelt, die Dunkelziffer dürfte hier durchaus um einiges höher sein. Mittlerweile werden auch Befragungen mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt, die einen Einblick in das Dunkelfeld von häuslicher Gewalt ermöglichen (Baier, 2015). Solche Erhebungen wurden in Niedersachsen bereits zu drei Zeitpunkten (2013, 2015, 2017) mit jeweils mehr als 9.000 SchülerInnen der neunten Klassen durchgeführt. Die SchülerInnen wurden unter anderem gefragt, ob sie bereits selbst Gewalt in der Familie erfahren oder zwischen den Eltern beobachtet haben. Zwischen 29,3% und 31,7% der befragten SchülerInnen gaben an, in ihrerSeite 28 von 254 15 Kindheit mindestens einmal leichte Gewalt3 durch die Eltern erfahren zu haben. Bei schwerer physischer Gewalt liegen die Angaben zwischen 11,8 und 14,8% (Baier, 2015; Bergmann et al., 2017, 2019). Zwischen 16,0 und 17,2% der Befragten berichteten von leichter körperlicher Gewalt in den letzten 12 Monaten und zwischen 4,4 und 5,9% von schwerer Gewalt. In dem Zeitraum von 2013 bis 2017 ist eine leichte Zunahme in der Prävalenz von Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen in der Familie zu verzeichnen (Bergmann et al., 2019). Zwischen 8,7 und 13,8% der befragten SchülerInnen gaben an, psychische Gewalt4 durch die Eltern erfahren zu haben (Bergmann et al. 2019). In der SchülerInnenbefragung zeigen sich keine Geschlechterunterschiede im Ausmaß des Erlebens von häuslicher Gewalt. Dagegen berichten SchülerInnen mit Migrationshintergrund häufiger von Gewalterfahrungen in der Familie als SchülerInnen ohne Migrationshintergrund. SchülerInnen aus Hauptschulen sind signifikant häufiger von sowohl physischer als auch psychischer Gewalt in der Familie betroffen im Vergleich zu SchülerInnen, die ein Gymnasium besuchen (Bergmann et al., 2019). Die Jugendlichen wurden außerdem gefragt, ob sich die Eltern in den letzten 12 Monaten gegenseitig Gewalt angetan haben5. Zwischen 4,6 und 5% der befragten Jugendlichen bejahten diese Frage (Baier, 2015; Bergmann et al., 2017, 2019). In einer weiteren Befragung von Witt et al. (2017), in der 2.487 Personen zwischen 14 und 94 Jahren zu familiären Gewalterfahrungen in der Kindheit befragt wurden, gaben 31% der befragten Personen an, mindestens eine Form der Kindesmisshandlung (physische Misshandlung, psychische Misshandlung, sexuelle Misshandlung, emotionale Vernachlässi- gung und körperliche Vernachlässigung) selbst erfahren zu haben. Hierbei zeigt sich ein starker Alters- und damit möglicherweise Zeitgeisteffekt: Aus der Alterskohorte „70+“ gaben 50,4% der Befragten an, Misshandlung erfahren zu haben. In der Altersgruppe „14-19“ sagten dies nur 3,4% der Befragten (Witt et al., 2017). Möglicherweise nimmt also das Ausmaß an häuslicher Gewalt ab. Die oben dargestellten steigenden Fallzahlen von 2016 auf 2017 sprechen allerdings für einen kurzfristig gegenläufigen Trend. 3 Wurde mit sechs Items abgefragt: „eine runtergehauen, hart angepackt/gestoßen, mit einem Gegenstand geworfen (als „leichte Gewalt“ bezeichnet); mit Gegenstand geschlagen, mit Faust geschlagen/getreten, geprügelt/zusammengeschlagen (als schwere Gewalt bezeichnet)“ (Bergmann et al., 2019, S. 125). 4 Psychische Gewalt wurde mit den Aussagen „meine Mutter/mein Vater hat mich als dumm, faul, hässlich, dick oder Ähnliches bezeichnet“ und „meine Mutter/mein Vater hat andere verletzende oder beleidigende Dinge zu mir gesagt“, abgefragt (Bergmann et al., 2019, S. 125). 5 Die Kinder wurden danach gefragt, ob sie in den letzten 12 Monaten Gewalt zwischen den Eltern beobachtet haben (Bergmann et al., 2019).Seite 29 von 254 16 Häusliche Gewalterfahrungen können für Kinder und ihren späteren Lebensverlauf bedeutsame soziale und gesundheitliche Folgen haben. So zeigen Kinder mit häuslicher Gewalterfahrung häufiger aggressives Verhalten (Graham-Bermann & Levendosky, 1997), haben Schwierig- keiten in der Konfliktlösung und beim Aufbau von Freundschaften (McCloskey & Stuewig, 2001). Sie wenden im späteren Lebensverlauf häufiger Gewalt an (Schröttle & Müller., 2004; Bussmann, 2000) und sind stärker von Jugenddelinquenz betroffen (Enzmann & Wetzels, 2001). Kinder und Jugendliche, die Gewalt zwischen den Eltern beobachten, zeigen häufiger Entwicklungsverzögerungen, entwickeln häufiger Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten und zeigen schlechtere Schulleistungen (Rossmann, 2001; Bingel & Selg, 1998; Kolbo et al., 1996). Des Weiteren erhöht sich das Risiko für psychische Symptome wie Depressionen, Ängste und ein niedriges Selbstwertgefühl (Kolbo et al., 1996; Hughes, 1988; Davies & Carlson, 1987). Meta-Analysen zum Zusammenhang zwischen Miterleben von Gewalt und den unterschiedlichen Outcomes verweisen auf kleine bis moderate Effektstärken (Wolfe et al., 2003; Kitzmann et al., 2003; Evans et al., 2008; Kindler, 2013). Neben dem erhöhten Risiko, später selbst Gewalt auszuüben, erhöht sich auch das Risiko (vor allem für Mädchen) im späteren Leben selbst Opfer von partnerschaftlicher Gewalt zu werden (Schwithal, 2004). 3.4 Das Ausmaß an Jugendgewalt Gewaltkriminalität nimmt nach der polizeilichen Kriminalitätsstatistik (BKA, 2019) seit 2007 in Deutschland insgesamt und auch von Kindern und Jugendlichen kontinuierlich ab, mit Ausnahme eines kurzfristigen Anstiegs im Jahr 2016. Insgesamt kann also nicht die Rede davon sein, dass Jugendliche in Deutschland heute quantitativ gewalttätiger wären als noch vor 10 oder 20 Jahren. Allerdings scheint eine intensive und z.T. überzeichnende mediale Darstellung von Gewalttaten von Jugendlichen dazu zu führen, dass das Ausmaß von Gewalt, vor allem unter Kindern und Jugendlichen, als stärker wahrgenommen und überschätzt wird. In diesem Kapitel werden Daten aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und aus Dunkelfelduntersuchungen zur Gewaltkriminalität6 unter Kindern und Jugendlichen und deren Entwicklung dargestellt. Abbildung 2 stellt die Entwicklung der Gewaltkriminalität in der gesamten Bevölkerung dar. Es werden sowohl die absolute Anzahl der Straftaten als auch die Häufigkeitszahlen7 von 1998- 2018 angegeben. 6 Unter Gewaltkriminalität werden in der polizeilichen Kriminalstatistik unterschiedliche Deliktarten zusammengefasst. Dazu gehören: Mord/Totschlag, Vergewaltigung, Raub/räuberische Erpressung und gefährliche, wie auch schwere Körperverletzung, Geiselnahme, erpresserischer Menschenraub, Angriff auf den Luftverkehr. Leichte Körperverletzung wird in der PKS nicht zur Gewaltkriminalität gezählt, sondern separat dargestellt (BKA, 2019). 7 Die Häufigkeitszahl ist die Anzahl bekannt gewordener Fälle (in einem Deliktsbereich), errechnet auf 100.000 Ein- wohnerInnen. Damit kann die Gefährdung einer Kommune im Vergleich zu anderen Städten ausgedrückt werden (BKA, 2019).Seite 30 von 254 17 Abbildung 2: Entwicklung der Gewaltkriminalität in Deutschland von 1998-2018 Anmerkung: Die blaue Linie zeigt die Entwicklung der absoluten Anzahl gewaltkrimineller Straftaten (Zahlen der rechten Achse). Die orangene Linie zeigt die Entwicklung der Häufigkeitszahlen (Zahlen der linken Achse). Eigene Darstellung in Anlehnung an Pfeiffer, Baier & Kliem, 2018, S. 7). Die Abbildung verdeutlicht den Rückgang gewaltkrimineller Delikte seit 2007. Abbildung 3 stellt die Entwicklung der Tatverdächtigenbelastungszahlen8 verschiedener Altersgruppen dar. Abbildung 3: Entwicklung der Tatverdächtigenbelastungszahlen für Gewaltkriminalität von Deutschen in verschiedenen Altersgruppen von 1998-2018 Eigene Darstellung in Anlehnung an Pfeiffer, Baier & Kliem, 2018, S. 11 8 Tatverdächtigenbelastungszahlen „geben an, wie viele Tatverdächtige pro 100.000 Personen der jeweiligen Altersgruppe polizeilich registriert worden sind.“ (Pfeiffer, Baier & Kliem, 2018, S. 11) 0 50000 100000 150000 200000 250000 200 220 240 260 280 300 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Häufigkeitszahl Anzahl Straftaten 0 200 400 600 800 1000 1200 unter 14-Jährige 14-18 Jährige 18- unter 21-Jährige ab 21-JährigeSeite 31 von 254 18 Die Betrachtung der Tatverdächtigenbelastungszahlen in den einzelnen Altersgruppen zeigt, dass auch bei Jugendlichen (14-18-Jährige) und Heranwachsenden (18-21-Jährige) Gewalt- kriminalität mit Ausnahme eines leichten Anstiegs in 2016 in den letzten Jahren abgenommen hat. Unter den 14-18-Jährigen und unter den Heranwachsenden von 18-21 Jahren haben sich die Tatverdächtigenbelastungszahlen zwischen 2007 und 2015 um jeweils fast 50% reduziert, 2016 stiegen sie leicht an, wobei sie nicht annähernd die Zahlen von 2007 erreichten. Trotzdem begehen Jugendliche und Heranwachsende immer noch einen großen Teil der Gewaltdelikte, so dass dies weiterhin ein Problem unter Jugendlichen darstellt. Die Gruppe der 14-21-Jährigen ist besonders auffällig in Bezug auf die Anwendung von Gewalt. Wenn es um Prävention geht, sollten daher gewaltpräventive Maßnahmen bereits vor dem 14. Lebensjahr ansetzen, um mögliche Risikofaktoren zu reduzieren. Die Tatverdächtigenbelastungszahlen unterscheiden sich außerdem stark in Abhängigkeit vom Geschlecht und der Nationalität (siehe Abbildung 4). Abbildung 4: Entwicklung der Tatverdächtigenbelastungszahlen für Gewaltkriminalität von 14- 18-Jährigen von 1998-2016, nach Geschlecht und Migrationshintergrund Eigene Darstellung in Anlehnung an Pfeiffer, Baier & Kliem, 2018, S. 13 Weibliche Jugendliche weisen die geringste Tatverdächtigenbelastungszahl auf. Bei nichtdeutschen9 Jugendlichen zeigt sich die höchste Tatverdächtigenbelastungszahl. In allen vier Gruppen ähnelt sich die Entwicklung der Belastungszahlen bis zum Jahr 2014, mit einem kontinuierlichen Rückgang seit dem Jahr 2007. 2016 ist allerdings ein Anstieg zu verzeichnen, wobei die Zahlen seit 2017 wieder sinken (Pfeiffer, Baier & Kliem, 2018). 9 Hierbei handelt es sich um Personen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 weiblich männlich deutsch nicht-deutschSeite 32 von 254 19 Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst nur das Hellfeld, was bedeutet, dass ausschließlich registrierte und angezeigte Straftaten dargestellt werden. Bisher gibt es nur wenige Untersuchungen und Studien, die es erlauben, Aussagen über das Dunkelfeld zu treffen. Eine repräsentative Befragung für Gesamtdeutschland wurde 2007/2008 vom kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KfN) durchgeführt. In dieser Studie wurden bundesweit insgesamt 44.610 SchülerInnen aus 9. Klassen aller Schulformen befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass im Vergleich zum Hellfeld der polizeilichen Kriminalstatistik höhere Fallzahlen, insbesondere bei Gewaltdelikten unter Jugendlichen, existieren. 11,7% der Befragten antworteten, dass sie im letzten Jahr eine leichte Körperverletzung begangen haben. In der PKS liegt im Vergleich dazu eine Tatverdächtigenbelastung von 1,05% vor. In Bezug auf schwerere Gewalttaten gaben 6,9% der Befragten an, im letzten Jahr eine solche Tat begangen zu haben. Demgegenüber steht eine Tatverdächtigenbelastung von 1,24% in der polizeilichen Kriminalstatistik (Baier, Pfeiffer, Simonson & Rabold, 2009). Weitere Dunkelfeldbefragungen, die aktuellere Zahlen und die Entwicklung bei Gewaltopfererfahrungen abbilden, wurden vom KfN für das Bundesland Niedersachsen für die Jahre 2013, 2015 und 2017 erhoben. In der schriftlichen Befragung wurden unterschiedliche Formen von Gewalt abgefragt wie Raub, Erpressung, sexuelle Gewalt, Körperverletzung mit Waffe, Körperverletzung durch mehrere Personen, Körperverletzung durch eine einzelne Person und sexuelle Belästigung10. Folgende Abbildung 5 stellt die 12-Monats-Prävalenz11 von Gewaltopfererfahrungen der befragten Jugendlichen aus den Jahren 2013, 2015 und 2017 dar. 10 Eine daran orientierte Befragung wurde im Rahmen des Gewaltpräventionskonzeptes auch in der Bundesstadt Bonn durchgeführt. Die Ergebnisse werden in Kapitel 5.2.6 vorgestellt. 11 Die 12-Monatsprävalenz stellt den Prozentsatz an Personen dar, die in den letzten 12 Monaten Opfer von Gewalt waren.Seite 33 von 254 20 Abbildung 5: Jugendliche mit Gewalterfahrungen als Opfer in den letzten 12 Monaten in % Eigene Darstellung in Anlehnung an Bergmann et al., 2017, 2019, S. 36 Insgesamt berichteten 2017 14,4% der befragten SchülerInnen, mindestens einmal in den letzten 12 Monaten eine der abgefragten Gewaltformen erlebt zu haben. Am häufigsten nannten die SchülerInnen, eine Körperverletzung durch eine einzelne Person erfahren zu haben. Wenn man die Entwicklung über die drei Erhebungszeitpunkte betrachtet, war von 2013 auf 2015 bei fast allen Gewaltformen (bis auf Erpressung) ein Rückgang zu verzeichnen. Von 2015 auf 2017 verweisen die Ergebnisse in allen abgefragten Gewaltformen auf einen Anstieg (Bergmann et al., 2019), was dem leichten Anstieg der Zahlen in der PKS entspricht. Über Täterschaften berichten die Jugendlichen seltener. 2013 gaben 7,9% der befragten Personen an, mindestens einmal eine der abgefragten Gewaltformen selbst ausgeübt zu haben. 2015 waren es 6,1% und 2017 7,7%. Auch bei den Täterschaften wurde die alleinige Körperverletzung am häufigsten genannt. Angegebene Täterschaften nahmen von 2013 auf 2015 ab und stiegen von 2015 auf 2017 wieder an (Bergmann et al., 2019). Wie in der polizeilichen Kriminalstatistik zeigen sich auch in den Dunkelfeldbefragungen die üblichen Muster bei den Täterschaften. Das bedeutet: männliche Jugendliche sind im Vergleich zu weiblichen sowohl häufiger Opfer als auch Täter im Zusammenhang mit den abgefragten physischen Gewaltformen. Ebenso verweisen die Ergebnisse darauf, dass Personen mit Migrationshintergrund häufiger Gewalt ausüben und erleben, als Personen ohne Migrationshintergrund. In der Verteilung auf die verschiedenen Schulformen zeigt sich, dass Jugendliche, die eine Hauptschule besuchen, häufiger Opfer und TäterIn physischer Gewalt sind, als SchülerInnen der anderen Schulformen. Am seltensten berichten SchülerInnen aus dem Gymnasium über Gewalterfahrungen als Opfer und TäterIn. 0 5 10 15 20 25 Raub Erpressung Körperverletzung mit Waffe Körperverletzung mit mehreren Körperverletzung einzeln Gewalt insgesamt 2013 2015 2017Seite 34 von 254 21 Die polizeiliche Kriminalstatistik enthält keine Zahlen zu Fällen von Mobbing und Cyber- mobbing. Diese stellen vor allem unter Kindern und Jugendlichen und für pädagogische Fachkräfte eine besondere Herausforderung dar. Deren Prävalenzen werden in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 6: (Cyber-) Mobbingerfahrungen von SchülerInnen im letzten Schulhalbjahr in % Eigene Darstellung in Anlehnung an Bergmann et al., 2017, 2019, S. 46 In den KfN-SchülerInnen-Befragungen berichteten fast 50% der befragten SchülerInnen, im letzten Schulhalbjahr Opfer von Bullying bzw. Mobbing12 geworden zu sein. Opfer von Cybermobbing13 wurden im letzten Schulhalbjahr 49.4 % der befragten Jugendlichen (Bergmann et al., 2017). Von Mobbing und Cybermobbing sind also fast 50% der befragten SchülerInnen betroffen. Insbesondere scheinen Cyberbullying und sexuelles Cyberbullying im zeitlichen Verlauf von 2013-2017 zugenommen zu haben. Da solche (Cyber-) Mobbingerfahrungen zu schweren seelischen Verletzungen führen können, sollten diese Formen von Gewalt in die gewaltpräventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verstärkt aufgenommen werden. 3.5 Exkurs: religiös- und politisch-motivierte Gewalt Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den Ursachen, dem Ausmaß und Präventionsmöglichkeiten religiös- und politisch-motivierter Gewalt. Im Fokus stehen hierbei rechtsradikale Gewalt gegen EinwanderInnen und religiös-motivierte Gewalt gegen Andersgläubige. In Bezug auf 12 Mobbing wurde mit drei Items abgefragt: „Andere Schüler haben mich gehänselt oder hässliche Dinge über mich gesagt.“, „Ich wurde aus gemeinsamen Unternehmungen ausgeschlossen, weil das andere Schüler gewollt haben.“, „Andere Schüler haben mich wie Luft behandelt und absichtlich nicht mehr beachtet.“. Die Antwortmöglichkeiten bezogen sich auf das letzte Schulhalbjahr und konnten mit nie – mehrmals pro Woche beantwortet werden (Bergmann et al., 2017, S. 44). 13 „Hier wurde unter Bezug auf die Internet- und Handynutzung nach dem Erleben von vier Verhaltensweisen gefragt: 1. ob man verspottet, beleidigt, beschimpft oder bedroht wurde; 2. ob über einen Gerüchte verbreitet bzw. schlecht geredet wurde; 3. ob jemand private Nachrichten, vertrauliche Informationen, Fotos oder Videos von einem veröffentlicht hat, um bloßzustellen oder lächerlich zu machen; 4. ob man aus einer Gruppe ausgeschlossen wurde.“ (Bergmann et al., 2017, S. 45). 0 10 20 30 40 50 60 Bullying Cyberbullying sexuelles Cyberbullying 2013 2015 2017Seite 35 von 254 22 linksextremistische Gewalt wird auf eine detaillierte Ausführung verzichtet, da diese nur einen vergleichsweise geringen Teil der Gewaltverbrechen im Sinne der hier zugrunde gelegten Gewaltdefinition (siehe Kapitel 3.1) in Deutschland einnehmen. Bei religiös- und politisch-motivierter Gewalt handelt es sich um Gewalt gegenüber Mitgliedern von Fremdgruppen, oft gegenüber EinwanderInnen, Andersgläubigen und ethnischen Minder- heiten. Das bedeutet, dass Personen angegriffen werden, weil sie einer vermeintlich fremden Gruppe zugeordnet werden, die oft mit negativen Stereotypen und Vorurteilen belegt ist. Die Fremdgruppe wird hierbei stark abgelehnt oder sogar gehasst (Wagner & Christ, 2007). Im Jahr 2018 wurden von der Polizei 36.062 politisch motivierte Straftaten registriert, wobei über 55% der Delikte auf rechtsideologische Hintergründe zurückzuführen sind. Rechtsradikale Gewalttaten sind von 2017 auf 2018 um 2,3 % gestiegen (von 1.156 auf 1.130). Straftaten im Bereich der politisch-motivierten Hasskriminalität haben 2018 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Insbesondere fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten verzeichnen einen Anstieg (2017: 7.938; 2018: 9500). 89,1% der Straftaten sind dabei auf einen rechtsextremisti- schen Hintergrund zurückzuführen. Religiös-motivierte Straftaten, sowohl im Bereich Hass- als auch Gewaltkriminalität, sind demgegenüber im Vergleich zum Vorjahr stark gesunken (2017: 1.102; 2018: 586) (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), 2019a). Laut BMI stellt vor allem rechtsmotivierte Gewalt ein zunehmendes Problem in Deutschland dar. Gewalttaten gegenüber Mitgliedern anderer Gruppen sind unter anderem durch die Identifikationsprozesse zu erklären (Tajfel & Turner, 1979). Menschen identifizieren sich mit Gruppen, wie ethnischen, nationalen, politischen oder religiösen Gruppen und wollen, dass diese Gruppen im Vergleich zu anderen positiv dastehen, um daraus einen Gewinn für die eigene Identität abzuleiten. Die Abwertung und Attacke „gegen die Fremden“ dient damit u.a. der Aufwertung der Eigengruppe – ein Prozess, der noch verschärft wird, wenn „die Fremden“ mit negativen Emotionen in Zusammenhang gebracht werden können, wenn man ihnen z.B. ein hohes Maß an physischem oder ideologischem Gefährdungspotential zuschreiben kann. Wagner und Lemmer (2019) fassen Erklärungsfaktoren für extremistische Gewalt in einem Kausalmodell zusammen (vgl. Abbildung 7).Seite 36 von 254 23 Abbildung 7: Sozi-Psycho Modell zur Erklärung extremistischer Gewalt nach Wagner & Lemmer Wagner & Lemmer, 2019, S. 7 Demnach findet der Prozess der Genese extremistischer Gewalt häufig seinen Ausgang in krisenhaften Lebensveränderungen (1). Diese Verunsicherung führt dazu, dass die Personen eine Erklärung für die Veränderung und die Unterstützung von Personen in einer ähnlichen Situation suchen (2). Ausgrenzungsgefühle und Diskriminierungserfahrungen beschleunigen einen solchen Prozess (7). Dies macht empfänglich für Ideologien, die das Funktionieren der Welt möglichst vereinfacht darstellen (8) und die oft von extremistischen Gruppen vorgetragen werden. Das fördert die Hinwendung zu extremistischen Gruppen (9). Die Zugehörigkeit zu einer radikalisierten Gruppe verstärkt den Aufbau von Vorurteilen und feindseligen Tendenzen gegenüber der Fremdgruppe (3). Die Zugehörigkeit zu einer extremistischen Gruppe ist häufig mit Isolation und Rückzug in die neue Bezugsgruppe verbunden (10). Die Zugehörigkeit zu einer extremistischen Gruppe wird dadurch verstärkt, wenn die Person bereits zu Vorurteilen gegenüber der Fremdgruppe neigt (5). Einen weiteren Risikofaktor stellt eine a-priori hohe Gewaltbereitschaft dar (6). Häufig sind die TäterInnen bereits vor ihrer Zugehörigkeit zu einer extremistischen Gruppe polizeilich aufgefallen. Der beschriebene Prozess ist darüber hinaus wesentlich beeinflusst durch die Einbindung in soziale Netzwerke, die extremistische Einstellungen teilen (11) und ErfahrungenSeite 37 von 254 24 mit Fremdgruppen (12). Eine intensive Nutzung des Internets erhöht die Wahrscheinlichkeit für eine Vernetzung mit extremistischen Gruppen (13). Weiterhin kann die politische und mediale Diskussion rechtsextremistische Gewalt verstärken. Auf gesamtgesellschaftlicher Ebene moderieren historisch überlieferte Stereotype den Prozess (Wagner & Lemmer, 2019). Das Modell verweist mit seinen Erklärungskomponenten für rechtsradikale und religiös motivierte Gewalt gleichzeitig auf Möglichkeiten der Prävention. Präventive Maßnahmen können auf individueller Ebene bei der Wissensvermittlung, Sensibilisierung, Stärkung von Kompetenzen und der Förderung von Partizipationserfahrungen ansetzen. Maßnahmen zur Stärkung des Selbstwertgefühls, der Empathiefähigkeit und sozial-emotionaler Kompetenzen und Konfliktbewältigung könnten dabei hilfreich sein. Maßnahmen, die Vorurteile unter den TeilnehmerInnen senken, indem Informationen bereitgestellt, der Umgang mit Vorurteilen gelehrt und Kontakterfahrungen mit der Fremdgruppe ermöglicht werden, können das Risiko für extremistische Gewalt reduzieren. Beelmann & Heinemann (2014) stellen in ihrer Metaanalyse durchschnittliche Effektstärken von 0.3 bei der Reduktion von Vorurteilen unter den TeilnehmerInnen von Präventionsprojekten fest. Die Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement, von Toleranz und Zivilcourage kann dazu beitragen, dass Personen bei diskriminierenden Äußerungen und Taten eingreifen. Daher sollte Demokratie- und Toleranz- erziehung bereits in Kindergarten und Schule eine Rolle spielen (Hammerbacher, 2014). Maßnahmen zur Integration und die Reduzierung von Ausgrenzung – sowohl von Eingewanderten wie von bereits länger Anwesenden - können das Risiko für Extremismus senken. Mediale und politische Darstellungen, die Vorurteile und Diskriminierung verstärken, sollten unterbleiben. Stattdessen könnten die Medien dazu beitragen, gewaltverherrlichende Normen und Stereotype aufzubrechen. Unterstützungsstrukturen und Beratungsangebote, insbesondere für Menschen in prekären Lebensbedingungen, sollten ausreichend zur Verfügung stehen. Solche Angebote können Unsicherheitsgefühle verringern, die eigenen Kompetenzen stärken und damit die Wahrscheinlichkeit für einen Eintritt in eine extremistische Gruppe verringern. Kinder und Jugendliche sollten in ihrer Medienkompetenz gestärkt werden, um auch für die Gefahren im Internet zu sensibilisieren.Seite 38 von 254 25 Gewaltprävention 4.1 Was ist Prävention und Gewaltprävention? Prävention bedeutet, durch gezielte Maßnahmen die Entstehung eines unerwünschten Verhaltens oder Ereignisses zu verhindern bzw. seine Eintretenswahrscheinlichkeit oder -intensität zu vermindern (vgl. z.B. Gollwitzer et al., 2007). Bei Gewaltprävention handelt es sich um Maßnahmen, die versuchen, dem unerwünschtem Verhalten „Gewalt“ vorzubeugen. „Gewaltprävention zielt auf die direkte oder indirekte Beeinflussung von Personen bzw. Situationen, um das Risiko zu vermindern, dass Gewalttaten begangen und Menschen Täter oder Opfer von Gewalt werden.“ (Deutsches Forum Kriminalprävention (DFK), 2012, S.80) Eine Taxonomie von Prävention unterscheidet zwischen primären, sekundären und tertiären Maßnahmen. Bei Primärprävention handelt es sich um Maßnahmen, die bereits vor dem Auftreten eines Verhaltens oder einer Störung ansetzen. Sie zielen also auf die Gesamtpopulation unabhängig davon, ob das unerwünschte Symptom bereits vorliegt oder nicht. Ein Beispiel hierfür sind schulbasierte Maßnahmen, die in einer Klasse versuchen, die sozialen Kompetenzen aller SchülerInnen in einer Klasse zu stärken. Sekundärpräventive Maßnahmen versuchen, bekannten Risikofaktoren entgegenzuwirken, die die Wahrscheinlichkeit für eine Störung erhöhen. Tertiärpräventive Maßnahmen versuchen, das Wiederauftreten eines Problemverhaltens in Zukunft zu verhindern (Franzkowiak, 2018). Im Fall von Gewalt wird versucht, bei Gewalttätern die zukünftige Anwendung von Gewalt zu verringern. Eine andere Taxonomie differenziert zwischen universeller, selektiver und indizierter Prävention sowie Intervention, die sich stärker an möglichen Zielgruppen von Präventionsmaßnahmen orientieren (Mrazek & Haggerty, 1994). Universelle Maßnahmen richten sich an gesamte Gruppen (bzw. an die Gesamtpopulation, ohne nach unterschiedlichen Personencharakteristika oder Risiko- faktoren zu unterscheiden. Selektive Maßnahmen richten sich an gefährdete Personengruppen, die ein erhöhtes Risiko besitzen, eine Auffälligkeit zu entwickeln, allerdings noch keine Symptome zeigen. Indizierte Prävention richtet sich an Risikogruppen, die bereits erste Symptome des Risikoverhaltens zeigen und bei denen eine Verbesserung des Verhaltens erzielt werden soll (Franzkowiak, 2018; Gordon, 1983; Mrazek & Haggerty, 1994). In der Präventionsforschung werden außerdem verschiedene Ebenen von Prävention unterschieden: Verhältnis- und Verhaltensprävention. Bei Verhältnisprävention handelt es sich um Maßnahmen, die an der Lebensumgebung von Personen ansetzen, z.B. an ihren Schul-, Arbeits- und Wohnverhältnissen. Dabei wird versucht, die Verhältnisse, in denen eine PersonSeite 39 von 254 26 lebt, so zu gestalten, dass Gefährdungsrisiken reduziert werden. Ein Beispiel für Verhältnisprävention von Gewalt wäre eine Verbesserung des Zugangs von Gefährdeten zum Arbeitsmarkt. Verhaltensprävention setzt am Verhalten der Personen selbst an und ist bemüht, beispielsweise durch Trainings zur Stärkung von Konfliktkompetenzen, die Gewaltbereitschaft zu mindern (Franzkowiak, 2018). Das hier vorgestellte Konzept beschäftigt sich vor allem mit universeller Prävention, bezieht aber punktuell auch Aspekte der selektiven und indizierten Prävention mit ein. Um effektive präventive Maßnahmen zu entwickeln, ist es wichtig, etwas über die Ursachen der Entstehung eines unerwünschten Verhaltens zu wissen. So ist beispielsweise wissenschaftlich untermauert, dass Aggression und Gewalt u.a. auf mangelnde emotionale Kompetenzen einer Person zurückgehen (vgl. Kapitel 3.2.2). Daraus ergibt sich für Prävention, die sozial- emotionalen Kompetenzen zu stärken. Der Rückgriff auf wissenschaftlich gestütztes Wissen über die Ursachen von Gewaltverhalten erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit von Präventions- und Interventionsmaßnahmen. Im folgenden Kapitel wird beschrieben, was evidenzbasierte Gewaltprävention ist und welche bestehenden gewaltpräventiven Programme effektiv sind, um Gewalt oder Risikofaktoren für Gewalt zu reduzieren. 4.2 Evidenzbasierte Gewaltprävention, Evaluation, Effektivität und Effizienz Zu vielen der bereits angebotenen und diskutierten Gewaltpräventionsmaßnahmen fehlen Aussagen über deren Wirksamkeit (DFK, 2013). Zahlreiche „auf dem Markt befindliche“ Maßnahmen wurden in Bezug auf ihre Wirksamkeit nicht überprüft. Das aber sollte - idealerweise - Voraussetzung sein für ihren Einsatz. Bei einer Evaluation handelt es sich um eine „systematische Analyse und Bewertung von Maßnahmen und Prozessen“ (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 2017, S.5). Dabei wird mit Hilfe von möglichst objektiven wissenschaftlichen Verfahren (Befragungen, Beobachtungen, Messungen etc.) überprüft, ob ein Projekt oder eine Maßnahme sinnvoll und wirksam ist. Es können verschiedene Formen der Evaluation unterschieden werden: Prozess- und Wirkevaluation. Bei einer Prozessevaluation wird untersucht, wie eine Maßnahme durchgeführt und von den Teilnehmenden bewertet wird. Die Teilnehmendenbewertung, manchmal zusätzlich auch die Bewertung durch die Durchführenden selbst, gibt Auskunft darüber, wie welche TeileSeite 40 von 254 27 einer Maßnahme eingeschätzt werden. Fragen sind: hat es Spaß gemacht, gab es Schwierigkeiten, wie haben die Durchführenden agiert, wie werden die Materialien bewertet etc. Insbesondere bei der Erstellung einer Maßnahme können solche Informationen im Sinne einer formativen Evaluation zur Verbesserung einer Maßnahme eingesetzt werden. Prozessevaluation kann aber auch dabei helfen zu überprüfen, ob im Verlauf der Durchführung Qualitätsstandards (siehe weiter unten) eingehalten werden. Zu den Informationsquellen gehören wieder Teilnehmende und Durchführende, aber auch Dokumentationen, wie die über die Regelmäßigkeit der Teilnahme und die Verwendung der eingesetzten Gelder. Bei einem großen Teil der Evaluationen von gewaltpräventiven Maßnahmen handelt es sich um Prozessevaluationen. Prozessevaluation ermöglicht keine Nachweise über die Wirksamkeit einer Maßnahme. Im Gegensatz zur Prozessevaluation versucht die Wirkevaluation, Aussagen über die Effektivität einer Maßnahme zu machen. Mit Hilfe einer Wirkevaluation wird eine Maßnahme daraufhin überprüft, ob und wieweit sie ihre Ziele erreicht. Erst wenn eine Maßnahme in Bezug auf ihre Wirkung erfolgreich evaluiert wurde, kann von Evidenzbasierung gesprochen werden. Voraussetzung für eine Wirkevaluation ist, dass klar ist, welches Merkmal oder welche Verhaltensweise genau durch eine Präventionsmaßnahme verändert werden soll und wie dieses Merkmal oder diese Verhaltensweise zu messen sind. So kann eine Gewaltpräventions- maßnahme darauf abzielen, das Ausmaß an Aggression, z.B. in einer Schulklasse zu vermindern. Sie kann aber auch an wichtigen Vorläufern und Ursachen von Gewalt ansetzen, wie beispielsweise am Konfliktverhalten der Teilnehmenden. Im ersten Beispiel würde die Wirkevaluation versuchen, Veränderungen im Aggressionsverhalten, im zweiten Beispiel Veränderungen im Konfliktverhalten zu erheben. Eine gute Wirkevaluation versucht, die Ausprägung des zu verändernden Merkmals, hier Aggression oder Konfliktverhalten, bei den TeilnehmerInnen vor und nach der Durchführung einer Präventionsmaßnahme möglichst gut zu messen. Solche Messungen bestehen häufig in der Befragung der TeilnehmerInnen, können aber auch Beobachtungen und Videoaufzeichnungen beinhalten oder auf statistische Daten zurückgreifen, wie beispielsweise die Unfallmeldungen einer Schule. Aus einer positiven Veränderung, d.h. einem Rückgang von Aggression oder einem verbesserten Konfliktverhalten bei den MaßnahmenteilnehmerInnen, wird dann geschlossen, dass die Maßnahme im Sinne ihrer Ziele, Abbau bzw. Vorbeugung von Gewalt, erfolgreich war. Manchmal unterliegt die Veränderung von bestimmten Verhaltensweisen zeitlichen oder saisonalen Einflüssen. Beispielsweise zeigt sich im Verlauf eines Schuljahres oft, dassSeite 41 von 254 28 Schülerinnen zu Beginn des Schuljahres weniger aggressiv sind als am Ende. Um solche verfälschenden Einflüsse ausschließen zu können, werden bei einer qualitativ hochwertigen Ergebnisevaluation in der Regel auch noch Personen befragt, die den Teilnehmenden ähnlich sind, aber nicht an der zu evaluierenden Maßnahme teilnehmen. Durch den Vergleich der Ergebnisse der TeilnehmerInnen mit denen der Kontrollpersonen können artifizielle Zeit- und Entwicklungseinflüsse kontrolliert werden. Die Effektivität von Maßnahmen lässt sich in Form von Effektstärkenmaßen quantifizieren. Gewaltpräventive Maßnahmen zeigen insgesamt Effekte von moderater Stärke auf das Gewaltverhalten der TeilnehmerInnen. Dabei ist allerdings nicht berücksichtigt, dass es Ausstrahlungseffekte gibt. Die Reduktion von Aggressions- und Gewaltneigung einer Person verringert die Wahrscheinlichkeit, dass diese Person in ihrem weiteren Lebensverlauf in aggressive Interaktionen eingebunden sein wird, was wiederum die Entwicklung von Aggressionsneigung bei diesen zukünftigen InteraktionspartnerInnen reduziert. Bei vielen Evaluationen fehlt es bislang an langfristig angelegten Untersuchungen über das Ende der Maßnahme hinaus. Solche Informationen über die langfristige Wirksamkeit einer Maßnahme würden für deren Einsatz sprechen. Als eine der wenigen Ausnahmen einer langfristigen Überprüfung gilt eine Studie von Schweinhart et al. (2005). Die Autoren untersuchten TeilnehmerInnen eines frühen Präventionsprogramms (Perry Preschool Study). Noch im Alter von 40 Jahren wiesen die ProgrammteilnehmerInnen weniger Verhaftungen auf, hatten ein höheres Einkommen und häufiger die Highschool absolviert als Personen aus der Kontrollgruppe, die an diesem Programm nicht teilgenommen hatten. Prozessevaluation beschreibt die Qualität der Durchführung einer Maßnahme, Wirkevaluation ihre Wirksamkeit. Zwei Begriffe sind im Zusammenhang mit der Einschätzung der Wirksamkeit einer Maßnahme noch zu unterscheiden: Effektivität und Effizienz. Effektivität beschreibt die Wirksamkeit, Effizienz die Wirksamkeit im Verhältnis zu den eingesetzten Ressourcen an Zeit und Personal. Vergleicht man vor diesem Hintergrund beispielsweise Gruppentrainings zur Verminderung von Aggression und Gewalt mit individueller Therapie, ist Therapie häufig effektiver aber - wegen ihres hohen Ressourcenbedarfs - nicht effizienter. Insbesondere bei Entscheidungen zwischen unterschiedlichen universellen Präventionsmaßnahmen sollte daher die Frage nach deren Effizienz im Vordergrund stehen, bei indizierten Maßnahmen oder Interventionen kann dagegen die Effektivität einer Maßnahme der ausschlaggebende Grund für ihren Einsatz sein.Seite 42 von 254 29 Bisherige Untersuchungen zu Kosten-Nutzen-Analysen zeigen den ökonomischen Nutzen von gewaltpräventiven Maßnahmen. So können durch geeignete gewaltpräventive Maßnahmen gesellschaftliche Kosten reduziert werden. Es entstehen langfristig geringere Kosten für Sozialleistungen, der Einsatz von gewaltpräventiven Maßnahmen führt zu geringeren Folgekosten durch Kriminalität und sogar das spätere Einkommen der Personen, die an gewaltpräventiven Programmen teilgenommen haben, ist höher als von Personen, die nicht an solchen Maßnahmen teilgenommen haben. Ökonomisch betrachtet führt der Einsatz von gewaltpräventiven Maßnahmen also auch zu höheren Steuereinnahmen (Schweinhart et al., 2005). Einer Analyse von Fagan & Catalano (2012) folgend betragen die Einsparungen zwischen 2.11 Dollar und 42.13 Dollar pro investiertem Dollar. Eine Kosten-Nutzen-Analyse des Papilio- Programms, das in Deutschland bereits in Kindergärten durchgeführt wird, gibt das Verhältnis von Kosten zu Ersparnissen mit ca. 1:28 an (Zöllner, Robson & Lüth, 2016). Das Perry- Preschool-Programm, welches über Jahrzehnte die Effektivität und Effizienz einer Maßnahme in der Vorschule, die über zwei Jahre gelaufen ist, überprüft hat, kommt ebenfalls zu Kosteneinsparungen durch das Programm: Sie geben das Verhältnis von Kosten zu Ersparnissen mit 1:17 an, was bedeutet, dass einem investierten Dollar 17 Dollar gesellschaftliche Einsparungen gegenüberstehen (Schweinhart, 2007). 4.3 Evidenzbasierte Gewaltpräventionsmaßnahmen Bundesweit und international existiert eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, Gewalt vorzubeugen oder zu reduzieren. Ein Großteil der Maßnahmen setzt bei Kindern und Jugendlichen an und versucht, durch die Berücksichtigung unterschiedlicher Risiko- und Schutzfaktoren Gewalt von und gegen Kinder und Jugendliche zu verhindern oder zumindest zu verringern. Die Maßnahmen adressieren unterschiedliche Wirkfaktoren. Viele zielen auf die Stärkung sozial-emotionaler Kompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab. Bei diesen geht es darum, Empathie, Konfliktfähigkeit, Emotionsregulation, Problemlösefertigkeiten und Sozialverhalten zu stärken und als Folge dessen Gewaltbereitschaft und Gewaltanwendung zu reduzieren. Solche Maßnahmen finden oft im schulischen Kontext oder auch im Kindergarten statt. Schulische Maßnahmen können darüber hinaus auch Veränderungen in den Strukturen einschließen, z.B. in Form der Einführung von Schulregeln zum Umgang miteinander und dazu, wie bei Gewaltvorfällen zu handeln ist. Einige zielen auf das gesamte Schulklima ab. Andere gewaltpräventive Maßnahmen setzen vornehmlich bei den Eltern oder der Familie an. Ziele solcher Maßnahmen sind unter anderem, die Erziehungskompetenzen der Eltern zu erweitern,Seite 43 von 254 30 einen konsequenten und konsistenten Erziehungsstil zu fördern oder die Eltern-Kind-Bindung zu stärken. Wiederum andere Maßnahmen spezialisieren sich auf das Umfeld der TeilnehmerInnen, z.B. indem versucht wird, durch Beschränkungen Tatgelegenheiten oder Risikofaktoren im Umfeld zu reduzieren. Ein Beispiel dafür ist die Beschränkung des Zugangs zu Alkohol (Scheithauer, Rosenbach & Niebank, 2012). Tabelle 2 gibt einen Überblick über verschiedene Maßnahmen der Gewaltprävention und deren durchschnittliche Wirksamkeit. Außerdem werden Beispielprogramme aus Deutschland benannt. Im weiteren Verlauf des Berichtes wird noch näher auf einzelne evidenzbasierte Maßnahmen eingegangen (siehe Kapitel 6.6).Seite 44 von 254 31 Tabelle 2: Überblick verschiedener Formen der Gewaltprävention und deren Wirksamkeit Art der Maßnahme Ziele und Methodik Wirksamkeit und Effektstärken Beispielprogramme in Deutschland Familienprogramme Elterntrainings, Eltern-Kind- Programme Erziehungskompetenzen stärken, Verhalten der Kinder verbessern, Stärkung der Eltern-Kind-Bindung Wirksam d=0.3514 PAT (parents as teachers), Triple P, EFFEKT Hausbesuchsprogramme Erziehungskompetenzen der Eltern & Verhalten der Kinder stärken, aufsuchende Arbeit Wirksam d=0.415 PAT, Opstapje Kindergarten- und Schulprogramme Sozial-, Lebenskompetenztrainings & Konfliktlösungsprogramme Stärkung der sozialen Kompetenzen (z.B. Empathie, Emotionen regulieren), Konfliktlösekompetenzen erhöhen Wirksam d=0.316 Papilio, Faustlos, EFFEKT, Lions-Quest Peer-Programme (z.B. Streitschlichter, Konfliktlotsen) Ausbildung von SchülerInnen zu Konfliktlotsen/Streitschlichtern, Schlichtung von Konflikten zwischen anderen SchülerInnen Wirksam r=0.44117 Peacemaker, Buddy- Programm Schulmanagement und Klassenführung Lernförderliches & unterstützendes Umfeld schaffen, LehrerInnen fördern & weiterbilden, Verbesserung der Schulorganisation & Disziplin in der Klasse Wirksam r=0.27-0.618 Mindmatters, KlasseKinderSpiel (Cyber-) Mobbingprävention Reduktion von Mobbingvorfällen an Schulen, Sensibilisierung, Leitlinien zum Umgang mit Mobbing Wirksam r=0.1219 Fairplayer, Olweus- Programm, Medienhelden Weitere gewaltpräventive Maßnahmen 14 Piquero et al., 2009 15 Nievar, Van Egeren & Pollard, 2010 16 Durlak et al., 2011 17 Burrell, Zirbel & Allen, 2003 18 Solomon et al., 2012 19 Ferguson, 2007Seite 45 von 254 32 Art der Maßnahme Ziele und Methodik Wirksamkeit und Effektstärken Beispielprogramme in Deutschland Prävention von Vorurteilen Positive Einstellungen gegenüber anderen Gruppen fördern Wirksam d=0.320 Fit for Differences Zugang zu Alkohol erschweren Alkoholkonsum bei Jugendlichen verringern (Alkoholkonsum als eine Ursache für Gewalt), Verkaufsstellen begrenzen, Preise erhöhen Wirksam21 Gelegenheiten für Kriminalität reduzieren z.B. durch Aufklärung von BürgerInnen, Verbesserung der Beleuchtungssituation an öffentlichen Orten etc. Wirksam22 Anmerkung: Die aufgelisteten Programme sind in der Grünen Liste Prävention enthalten, in den Stufen „Wirksamkeit erwiesen“ und „Wirksamkeit wahrscheinlich“. Für den Korrelationskoeffizient r gilt: r=0.1 geringe Effekte, r=0.3 mittlere Effekte und r=0.5 starke Effekte. Für die Effektstärke d gilt: d=0.2 geringe Effekte, d=0.5 moderate Effekte und d=0.8 starke Effekte. Bei der Interpretation der Effektstärken gilt es zu berücksichtigen, dass hier Ausstrahlungseffekte und Effekte auf andere problembehaftete Verhaltensweisen nicht berücksichtigt sind. 20 Beelmann & Heinemann, 2014 21 Anderson, Chisholm & Fuhr, 2009 22 Painter & Farrington, 2001Seite 46 von 254 33 Evidenzbasierte gewaltpräventive Programme erfüllen, neben ihrer Evidenzüberprüfung, vielfach noch verschiedene weitere Qualitäts- und Erfolgsfaktoren, die positiv auf die Effektivität einer Maßnahme einwirken. Dazu zählen: Orientierung an empirisch gestützten Theorien Klare Definition und Beschreibung von Zielen, Zielgruppe und Umsetzungsstrategien Fachkompetenzen der TrainerInnen Interaktive und anregende Vermittlungsmethoden Dauerhaftigkeit der Maßnahme Einbezug von Eltern/Erziehungsberechtigten und des Umfeldes Orientierung am Entwicklungsalter der Zielgruppe Berücksichtigung von geschlechts- und kulturspezifischen Unterschieden Auf solche Qualitäts- und Erfolgsfaktoren wird in Kapitel 6.6 noch näher eingegangen. Es gibt klare Kriterien, an denen die Wirksamkeit von gewaltpräventiven Maßnahmen festgemacht werden kann (vgl. Scheithauer, Rosenbach & Niebank, 2012; Preiser & Wagner, 2003; World Health Organization (WHO), 2015; Averdijk et al., 2015). Es gibt Beispiele für nachweislich effektive Programme und Maßnahmen. Trotzdem werden solche Qualitätskriterien und -informationen noch nicht ausreichend und systematisch in der Praxis genutzt, beispielsweise wenn es darum geht, eine bestimmte Maßnahme auszuwählen. Die Bekanntheit und der Einsatz von transparenten und leicht zugänglichen Übersichten, Konzepten und Empfehlungen ist voranzutreiben und ggf. auch zur Grundlage von Förderentscheidungen zu machen. Die Grüne Liste Prävention23 und der Wegweiser Prävention24 stellen auf ihren Internetplattformen Informationen zu existierenden gewaltpräventiven Maßnahmen bereit und bewerten deren Wirksamkeit anhand verschiedener Qualitätskriterien (siehe Näheres auch in Kapitel 6.6). Zusätzlich zur Evidenzbasierung von Maßnahmen und der Berücksichtigung von Qualitäts- und Erfolgsfaktoren hat die Abstimmung und Koordination von Maßnahmen einen wesentlichen Einfluss auf die Wirksamkeit von Gewaltprävention, insbesondere im kommunalen Raum. Untersuchungen zeigen, dass es bundesweit und kommunal oft an Abstimmung und Koordination zwischen den verschiedenen Institutionen und Trägern mangelt, und dass es sich 23 Online verfügbar unter: https://www.gruene-liste-praevention.de/nano.cms/datenbank/information 24 Online verfügbar unter: https://www.wegweiser-praevention.de/Seite 47 von 254 34 bei einer Vielzahl der Maßnahmen um Einzelmaßnahmen - oft über einen kurzen Zeitraum -, in extremer Form um eintägige Veranstaltungen handelt (Scheithauer, Rosenbach & Niebank, 2012; Hahn et al., 2007). Eine inhaltliche und zeitliche Koordination von Maßnahmen würde in vielen Fällen deren Effektivität deutlich erhöhen (Scheithauer, Rosenbach & Niebank, 2012) (siehe auch Kapitel 6.7). So zeigen Sherman et al. (1998) und Beelmann & Lösel (2006), dass Gewaltprävention besonders wirksam ist, wenn sie multimodal aufgebaut ist. Das bedeutet zum Beispiel, dass Elterntrainings und Maßnahmen zur Stärkung sozialer Kompetenzen kombiniert werden, und damit stärkere Effekte erzielt werden, als mit isolierten Maßnahmen. Weiter unten in diesem Bericht wird ein Konzept zur systematischen und koordinierten Gewaltprävention vorgestellt (vgl. Kapitel 6). 4.4 Beispiele für kommunale Gewaltpräventionskonzepte in Gemeinden Einige Kommunen haben bereits Maßnahmen koordinierter Gewaltprävention entwickelt, die als Good-Practice Beispiele dienen können. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.Seite 48 von 254 35 Tabelle 3: Gewaltpräventionskonzepte in Gemeinden Stadt Projekt seit Organisation Gewaltbegriff Maßnahmen25 Zugriff Bad Honnef „Gewaltfrei“ - Netzwerk zur Gewaltprävention 2014 Verschiedene städtische Institutionen und freie Träger Kein expliziter Gewaltbegriff zu Grunde gelegt Maßnahmen: Gewaltfrei lernen, Stabilisierungsgruppe für Frauen nach belastenden
Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.
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