190844-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich Ellesdorfer Straße 12 bis An der Nesselburg 18
Kerndaten
- Nummer
- 190844-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190844-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone im
Bereich Ellesdorfer Straße 12 bis An der
Nesselburg 18
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Nach Rücksprache sowie einem Ortstermin mit der Polizei nimmt die
Verwaltung zum Bürgerantrag wie folgt Stellung:
Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone nur auf einer Straße - wie im
Bürgerantrag formuliert - ist nicht zulässig. Da sich im unmittelbaren Bereich an
der Ellesdorfer Straße 43 der Kindergarten "Monti-Haus" ("schützenswerte
Einrichtung") befindet, wäre jedoch eine streckenbezogene
Geschwindigkeitsreduzierung möglich. Bei der Anordnung einer solchen
Geschwindigkeitsreduzierung sollte die sich in diesem Bereich befindliche
Bedarfsampel sowie die ebenfalls dort vorhandene Querungshilfe
berücksichtigt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auf der Ellesdorfer Straße zwischen
Einmündung Honnefer Straße und Beginn der Straße An der Nesselburg eine
streckenbezogen Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 anzuordnen.
Hierbei würde auch der Zugang zur Diakonischen Einrichtung der
Evangelischen Frauenhilfe sowie zum Ernst Stoltenhoff Haus berücksichtigt.
Da die weiteren im Bürgerantrag genannten Bereiche (Netto, Mevlana Markt,
Obst- und Gemüsehändler usw.) nicht zu den schützenswerten Einrichtungen
zählen, ist hier eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht möglich. Eine
weitergehende Geschwindigkeitsreduzierung ist auch mangels qualifizierter
Gefahrenlage ("Unfallhäufungsstelle") nicht möglich. Ebenso liegen keine
Grundlagen zur Reduzierung der Geschwindigkeit aus Gründen zum Schutz
der Wohnbevölkerung vor Lärm (§ 45 Abs. 1, S. 2, Nr. 3 StVO) vor.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet die Anordnung einer
streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 in dem in der
Stellungnahme der Verwaltung genannten Bereich der Ellesdorfer Straße
zwischen Einmündung Honnefer Straße und Beginn der Straße An der
Nesselburg. Der Antragsteller erhält eine Antwort im Sinne der Stellungnahme
der Verwaltung. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gebracht.Seite 1 von 2
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Anlage/n
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