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190831-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung wird um Aufklärung im Hinblick auf die Michaelschule gebeten

Nummer
190831-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme
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  1. 190831 Die Verwaltung wird um Aufklärung im Hinblick auf die Michaelschule gebeten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190831-1 ST
Die Verwaltung wird um Aufklärung im Hinblick auf
die Michaelschule gebeten
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Darstellung des General-Anzeigers ist nicht korrekt:
Bei dem in Rede stehenden Areal handelt es sich um das der ehemaligen
Hauptschule „An der Godesburg“ (Friesdorfer Straße 57) und nicht um das der
ehemaligen Michaelschule (Aennchenstraße 31). Das Areal der ehemaligen
Hauptschule An der Godesburg ist für die Errichtung und Schaffung neuen
Wohnraums und einer KiTa vorgesehen. Das Gebäude der ehem.
Michaelschule wird dauerhaft für eine schulische Nutzung vorgehalten und
durch das SGB derzeit ertüchtigt.
Federführung:
40 Schulamt Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 4

Seite 2
Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung mit der
Drucksachen-Nummer 1910094ST2 verwiesen.
Anlage/n
1 1910094ST2 (öffentlich)
Ehem. Michaelschule
Ehem. Hauptschule „An der
Godesburg“Seite 2 von 4

Bundesstadt Bonn TOP
Der Oberbürgermeister BE
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Stellungnahme der Verwaltung
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1910094ST2
Externes Dokument Eingang Ratsbüro
24.01.2019
Betreff
Ehemalige Michaelschule an der Friesdorfer Straße
Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift
Federführung: BezVSt Bad Godesberg 24.01.2019 gez. Schäfer
Dez. I 24.01.2019 gez. Fuchs
Amt 03 23.01.2019 gez. Appelbe
Amt 50 22.01.2019 gez. Berger
Amt 51 22.01.2019 gez. Breuer
Dez. V 22.01.2019 gez. Krause
Genehmigung/Freigabe durch OB 24.01.2019 gez. Sridharan
Beratungsfolge Sitzung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.01.2019
Inhalt der Stellungnahme
Gibt es eine Nutzungs- bzw. Nachnutzungsplanung für die ehemalige
Michaelschule an der Friesdorfer Straße? Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was ist im Rahmen welcher Zeitschiene dort geplant?
Zur Beantwortung der Einwohnerfrage verweist die Verwaltung auf die
Stellungnahmen zu ähnlich lautenden Anfragen aus dem vergangenen
Jahr (siehe DS-Nrn. 1810509 und 1810889).
Demnach wurde das Schulgebäude der ehemaligen Michaelschule
(Aennchenstraße 31) – nach zwischenzeitlicher Nutzung zur
Unterbringung von Flüchtlingen - durch das SGB teilweise für einen
erneuten Schulbetrieb hergerichtet. Neben der Schaffung dauerhafter
zweiter Rettungswege wurden außenliegende Fluchttreppen errichtet.
Die Wiederherrichtung des Gebäudes zu schulischen Zwecken
beinhaltete im Wesentlichen Trockenbau-, Maler- und
Anstricharbeiten sowie daten- und sicherheitstechnische
Installationen. In einem zweiten Bauabschnitt steht, beginnend in
diesem Jahr, die Sanierung der Dach-, Fenster- und Fassadenflächen
an.
Aus heutiger Sicht werden die Gebäude der ehemaligen „Grundschule
Michaelschule“ dauerhaft für den Schulbetrieb benötigt. Derzeit
werden dort Schülerinnen und Schüler des Friedrich-List-
Berufskollegs unterrichtet.Seite 3 von 4

Für weitere Teilbereiche der Fläche (ehemalige BIS bzw. Hauptschule
„An der Godesburg“) an der Friesdorfer Straße sind zunächst
vorrangig städtische Interessen z.B. für die Errichtung einer
Kindertagesstätte zu prüfen. Sollte die Verwaltung für diese Fläche
keinen Bedarf für eine Nutzung feststellen, kann sie nach Abschluss
der Prüfung im Anschluss einer Vermarktung zugeführt werden.
Zwischenzeitlich ist die Gründungsinitiative „Genossenschaft
Michael-Schule“ mit ihrem Interesse an der Entwicklung des Geländes
der ehemaligen Michaelschule auf die Stadtverwaltung zugekommen.
Die Initiative hat die Gründung der Genossenschaft „Genossenschaft
Michael-Schule“ beschlossen mit dem Ziel, auf dem Areal geförderten
Wohnungsbau zu realisieren und diesen dem Wohnungsmarkt dauerhaft
und preisgünstig zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus steht auf
der Fläche auch der Bau eines Kindergartens zur Deckung des
örtlichen Bedarfs im Raum.
Im Vorfeld sind unter anderem planungsrechtliche Fragen, der Umgang
mit dem Bestandsgebäude sowie die Bedingungen für eine mögliche
Überlassung des Grundstücks zu klären.
Eine Aussage zum zeitlichen Verlauf bis zu einer eventuellen
Realisierung des Vorhabens kann die Verwaltung derzeit nicht
treffen.
Die Initiative zur Genossenschaftsgründung wird von der Verwaltung
ausdrücklich begrüßt.Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de