190831-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung wird um Aufklärung im Hinblick auf die Michaelschule gebeten
Kerndaten
- Nummer
- 190831-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190831-1 ST Die Verwaltung wird um Aufklärung im Hinblick auf die Michaelschule gebeten Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Darstellung des General-Anzeigers ist nicht korrekt: Bei dem in Rede stehenden Areal handelt es sich um das der ehemaligen Hauptschule „An der Godesburg“ (Friesdorfer Straße 57) und nicht um das der ehemaligen Michaelschule (Aennchenstraße 31). Das Areal der ehemaligen Hauptschule An der Godesburg ist für die Errichtung und Schaffung neuen Wohnraums und einer KiTa vorgesehen. Das Gebäude der ehem. Michaelschule wird dauerhaft für eine schulische Nutzung vorgehalten und durch das SGB derzeit ertüchtigt. Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. VSeite 1 von 4 Seite 2 Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung mit der Drucksachen-Nummer 1910094ST2 verwiesen. Anlage/n 1 1910094ST2 (öffentlich) Ehem. Michaelschule Ehem. Hauptschule „An der Godesburg“Seite 2 von 4 Bundesstadt Bonn TOP Der Oberbürgermeister BE Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Stellungnahme der Verwaltung - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1910094ST2 Externes Dokument Eingang Ratsbüro 24.01.2019 Betreff Ehemalige Michaelschule an der Friesdorfer Straße Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift Federführung: BezVSt Bad Godesberg 24.01.2019 gez. Schäfer Dez. I 24.01.2019 gez. Fuchs Amt 03 23.01.2019 gez. Appelbe Amt 50 22.01.2019 gez. Berger Amt 51 22.01.2019 gez. Breuer Dez. V 22.01.2019 gez. Krause Genehmigung/Freigabe durch OB 24.01.2019 gez. Sridharan Beratungsfolge Sitzung Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.01.2019 Inhalt der Stellungnahme Gibt es eine Nutzungs- bzw. Nachnutzungsplanung für die ehemalige Michaelschule an der Friesdorfer Straße? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was ist im Rahmen welcher Zeitschiene dort geplant? Zur Beantwortung der Einwohnerfrage verweist die Verwaltung auf die Stellungnahmen zu ähnlich lautenden Anfragen aus dem vergangenen Jahr (siehe DS-Nrn. 1810509 und 1810889). Demnach wurde das Schulgebäude der ehemaligen Michaelschule (Aennchenstraße 31) – nach zwischenzeitlicher Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen - durch das SGB teilweise für einen erneuten Schulbetrieb hergerichtet. Neben der Schaffung dauerhafter zweiter Rettungswege wurden außenliegende Fluchttreppen errichtet. Die Wiederherrichtung des Gebäudes zu schulischen Zwecken beinhaltete im Wesentlichen Trockenbau-, Maler- und Anstricharbeiten sowie daten- und sicherheitstechnische Installationen. In einem zweiten Bauabschnitt steht, beginnend in diesem Jahr, die Sanierung der Dach-, Fenster- und Fassadenflächen an. Aus heutiger Sicht werden die Gebäude der ehemaligen „Grundschule Michaelschule“ dauerhaft für den Schulbetrieb benötigt. Derzeit werden dort Schülerinnen und Schüler des Friedrich-List- Berufskollegs unterrichtet.Seite 3 von 4 Für weitere Teilbereiche der Fläche (ehemalige BIS bzw. Hauptschule „An der Godesburg“) an der Friesdorfer Straße sind zunächst vorrangig städtische Interessen z.B. für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu prüfen. Sollte die Verwaltung für diese Fläche keinen Bedarf für eine Nutzung feststellen, kann sie nach Abschluss der Prüfung im Anschluss einer Vermarktung zugeführt werden. Zwischenzeitlich ist die Gründungsinitiative „Genossenschaft Michael-Schule“ mit ihrem Interesse an der Entwicklung des Geländes der ehemaligen Michaelschule auf die Stadtverwaltung zugekommen. Die Initiative hat die Gründung der Genossenschaft „Genossenschaft Michael-Schule“ beschlossen mit dem Ziel, auf dem Areal geförderten Wohnungsbau zu realisieren und diesen dem Wohnungsmarkt dauerhaft und preisgünstig zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus steht auf der Fläche auch der Bau eines Kindergartens zur Deckung des örtlichen Bedarfs im Raum. Im Vorfeld sind unter anderem planungsrechtliche Fragen, der Umgang mit dem Bestandsgebäude sowie die Bedingungen für eine mögliche Überlassung des Grundstücks zu klären. Eine Aussage zum zeitlichen Verlauf bis zu einer eventuellen Realisierung des Vorhabens kann die Verwaltung derzeit nicht treffen. Die Initiative zur Genossenschaftsgründung wird von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de