190830 · Mitteilungsvorlage
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2021 bis 2023
Kerndaten
- Nummer
- 190830
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 22.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190830 Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2021 bis 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Kenntnisnahme Rat 12.12.2019 Kenntnisnahme Mitteilung: Am 09.10.2018 hat der Rat der Bundesstadt Bonn den Doppelhaushalt 2019/2020, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis einschließlich 2023 sowie die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2019 bis 2024 beschlossen. Im Falle einer Haushaltsplanung für zwei Jahre ist nach § 9 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO)dem Rat eine Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, bezogen auf die dem zweiten Haushaltsjahr (2020) folgenden drei Jahre (2021 bis 2023) vorzulegen. Darüber hinaus müssen Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nummern 8 bis 10, die nach der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung nach Abs. 1 erstellt worden sind, der Fortschreibung beigefügt werden (siehe III.). Einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht, da mit der Fortschreibung der mittelfristigen Planung die Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 nicht verändert wird und die endgültigen Festsetzungen für die Jahre 2021 ff. den zukünftigen Haushaltsberatungen vorbehalten bleiben. Die Verwaltung informiert quartalsweise den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Rat in den jeweiligen Berichten über die haushalts- wirtschaftliche Lage über Veränderungen im aktuellen Haushaltsjahr und gibt hierbei auch einen Ausblick auf das Folgejahr. In der hier vorgelegten Fortschreibung wird nicht der vollständige Haushalt wiedergegeben. Es werden nur die Positionen angesprochen, bei denen derzeit prognostiziert werden kann, dass sich Abweichungen zu der am 09.10.2018 verabschiedeten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ergeben. I. Ergebnisplanung 1. Erträge Steuern und ähnliche Abgaben Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. IISeite 1 von 7 Seite 2 Gewerbesteuer Aktuell wird davon ausgegangen, dass der Ansatz des Jahres 2019 erreicht wird. Von einer Ansatzerreichung für 2020 ff. kann aufgrund der derzeitig nur schwer abschätzbaren konjunkturellen Entwicklungen nicht uneingeschränkt ausgegangen werden. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Ansatz 2019 um rund 0,6 Mio. EUR unterschritten wird. Die ursprünglich unterstellten Steigerungsraten müssen aufgrund der Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2019 nach unten korrigiert werden, so dass für die Folgejahre folgende Mindererträge erwartet werden: 2020 2021 2022 2023 -3,9 Mio. EUR -5,2 Mio. EUR -6,1 Mio. EUR -6,8 Mio. EUR Für das Jahr 2021 und die fortfolgenden Jahre besteht das Risiko, dass die Planung auf der Annahme beruht, dass die Umbasierung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf die neue Einkommensteuerstatistik sowie einer Anhebung der Sockelbeträge gerechnet wurde, was zu einem höheren relativen Anteil am Gemeindeanteil führt. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Derzeit werden für das Jahr 2019 Mehrerträge in Höhe von 4,8 Mio. EUR erwartet, die eine indirekte Folge der Verlängerung der Übernahme der Flüchtlings-KdU darstellen. Für das Jahr 2020 wird mit Mehrerträgen in Höhe von rund 5,0 Mio. EUR gerechnet. Eine Prognose für die Jahre ab 2021 ist derzeit nicht möglich, da die Frage der dauerhaften Fortführung der Flüchtlingsfinanzierung über das Jahr 2020 hinaus noch nicht geklärt ist. Grundsteuer Auf Basis der aktuellen Entwicklung ist davon auszugehen, dass der Ansatz für 2019, und damit auch für die Folgejahre, um 0,4 Mio. EUR überschritten wird. Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende Hier erfolgt die anteilige Erstattung des Bundes zu den Ausgaben für Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungs- und Teilhabepaket. Aufgrund einer geringeren Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft muss in 2019 mit Mindererträgen in Höhe von 2,4 Mio. EUR gerechnet werden. Demgegenüber hat sich die Beteiligung des Bundes am Bundes- und Teilhabepaket um rund 0,4 Mio. EUR erhöht, so dass insgesamt von Mindereerträgen in Höhe von 2,0 Mio. EUR auszugehen ist. Dieser Ausfall ist auch für die Jahre 2020 bis 2023 zu erwarten. Zuwendungen und allgemeine Umlagen Schlüsselzuweisungen Auf Basis der Modellrechnung GFG 2020 werden für das Jahr 2020 Zuweisungen in Höhe von rund 130,0 Mio. EUR erwartet, woraus Mehrerträge in Höhe von rund 19,2 Mio. EUR resultieren.Seite 2 von 7 Seite 3 Aufgrund der guten Entwicklung in 2020 sinkt das Risiko, dass die Ansätze der Jahre 2021 ff. nicht erreicht werden können. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass Veränderungen in den Parametern des Finanzausgleichs sowie einer geringeren Verbundmasse in Abhängigkeit der konjunkturellen Entwicklung nach wie vor erhebliche Prognoseuntersicherheiten birgt. Zuweisungen vom Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke Für 2019 werden Mindererträge von insgesamt rd. 7,4 Mio. EUR erwartet. Ursächlich hierfür sind geringere Zuweisung aus dem KiBiz und Rückforderungen des Landes nach Abrechnung der für den Kita-Ausbau 2017/2018 bewilligten Fördergelder. Es ist davon auszugehen, dass auch in den Folgejahren mit entsprechenden Mindererträgen zu rechnen ist. Sonstige Transfererträge Es wird in 2019 mit Mehrerträgen in Höhe von rund 6,0 Mio. EUR gerechnet. Ursächlich hierfür sind Erstattungen des Amtes 51 an Amt 50 aufgrund von Fallzahlsteigerungen in der Integrationsassistenz. Auch für die Folgejahre werden diese Verbesserungen prognostiziert, denen allerdings entsprechend höhere Transferaufwendungen gegenüberstehen. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte In 2019 wird im Saldo mit Mindererträgen in Höhe von rund 3,0 Mio. EUR gerechnet. Dies ist insbesondere auf geringere Erträge in den Bereichen Abfallwirtschaft (3,4 Mio. EUR) und Friedhofswesen (1,2 Mio. EUR) zurückzuführen. Demgegenüber stehen Mehrerträge aus Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen in Höhe von rund 1,6 Mio. EUR. Für die Jahre 2020 bis 2023 ist mit ähnlichen Werten zu rechnen. Kostenerstattungen und –umlagen Es wird insgesamt mit Mindererträgen in Höhe von 4,8 Mio. EUR gerechnet. Diese resultieren aus einem geringeren Anstieg der prognostizierten Fallzahlen im Rahmen der Grundsicherung, der Vorleistungen für Unterhaltsvorschussleistungen und Anspruchsberechtigte nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Für die Jahre 2020 bis 2023 ist von einer ähnlichen Entwicklung auszugehen. 2. Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwendungen Der Planansatz der Personalaufwendungen wird in 2019 voraussichtlich um 7,35 Mio. EUR unterschritten. Ursächlich hierfür sind neben den Einsparungen aus der Wiederbesetzungssperre und dem Einstellungsstopp die zeitlich verzögerte Besetzung vieler vakanter Stellen. Die Bundesstadt Bonn hat wie ein Großteil der Arbeitgeber mit einer Zuspitzung der Personalsituation zu kämpfen. Problematisch stellt sich die Situation mittlerweile nicht nur bei den speziell ausgebildeten Fachkräften, sondern auch bei der Gewinnung von Personal im allgemeinen Verwaltungsbereich und von Führungskräften dar. Bedingt durch den demografischen Wandel, die hohe Fluktuation sowie den im Durchschnitt immer kürzeren Verbleib auf einer Stelle entstehen Vakanzen, die zum Teil trotz mehrfacher Stellenausschreibung nicht besetzt werden können.Seite 3 von 7 Seite 4 Viele der in 2019 angeschobenen bzw. begonnen Stellenbesetzungsverfahren schlagen sich erst in den Personalkosten des Jahres 2020 wieder. Gleiches gilt für die im Laufe der Jahre 2019/20 beschlossenen neuen Stellen bzw. Projekte. Diese führen erst zeitverzögert zu einem Mehrbedarf im Bereich der Personalaufwendungen, infolge dessen das Jahr 2020 aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem Defizit in einstelliger Millionenhöhe abschließen wird. Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen Derzeit wird davon ausgegangen, dass es in einzelnen Bereichen zwar zu Mehraufwendungen kommt, die jedoch durch Minderaufwendungen in anderen Bereichen gedeckt werden können. Diese Entwicklung wird auch für die Folgejahre prognostiziert. Transferaufwendungen Gewerbesteuerumlage Für das Jahr 2019 wird eine Einsparung in Höhe von 2,1 Mio. EUR erwartet. Die Entwicklung der Folgejahre ist derzeit nicht absehbar, da aufgrund der konjunkturellen Lage keine realistische Einschätzung zur Gewerbesteuer getroffen werden kann. Landschaftsumlage Für das Jahr 2019 wird mit Mehraufwendungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR gerechnet. Basierend auf der Modellrechnung GFG 2020 werden für das Jahr 2020 Mehraufwendungen in Höhe von rund 2 - 3 Mio. EUR erwartet. Die Entwicklung der Landschaftsumlage ist für die Folgejahre von verschiedenen Parametern (Steuerentwicklung, Finanzausgleich) abhängig, so dass eine Einschätzung für die Folgejahre schwierig ist. Soziale Leistungen Es wird derzeit erwartet, dass die Transferaufwendungen im Bereich des Amtes für Soziales und Wohnen in 2019 um rund 10,0 Mio. EUR überschritten werden. Ursächlich hierfür sind Kostensteigerungen bei der Eingliederungshilfe sowie der Hilfe zur Pflege. Für die Jahre 2020 bis 2023 ist mit ähnlichen Zahlen zu rechnen. Sonstige ordentliche Aufwendungen Aufgrund des Rückgangs der Fallzahlen bei den Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ist für 2019 von Einsparungen in Höhe von rund 7,5 Mio. EUR auszugehen. Auch für die Folgejahre werden jeweils Einsparungen in Höhe von jeweils rund 7 Mio. EUR per anno angenommen. Zusammen mit ungeplanten Wertberichtigungen in Höhe von derzeit rund 6,0 Mio. EUR wird davon ausgegangen, dann es zu keinen Abweichungen kommt. Für die Folgejahre wird mit entsprechenden Werten gerechnet. 3. Finanzrechnung Es wird davon ausgegangen, dass in 2019 aufgrund des weiterhin niedrigen Zinsniveaus Einsparungen bei den Zinsaufwendungen i. H. v. 2,2 Mio. EUR erreicht werden können.Seite 4 von 7 Seite 5 Diese Entwicklung wird auch im Jahr 2020 zu Einsparungen bei den Zinsaufwendungen führen. 4. Fazit zur Ergebnisplanung/-rechnung Anfang des Jahres 2020 wird mit den Entwurfsplanungen für den Haushalt 2021/2022 begonnen. Gemäß Terminplan soll der Entwurf in der Sitzung des Rates am 01.09.2020 eingebracht werden. Um den zwingend erforderlichen echten Haushaltsausgleich für die Jahre 2021 ff. erreichen zu können, werden weitere Konsolidierung notwendig sein. II. Investitionsplanung Im mittelfristigen Investitionszeitraum ergeben sich zum Teil erhebliche finanzielle Risiken, die aufgrund noch nicht abschließend geplanter Vorhaben bestehen (können). Diese werden hier nur stichwortartig benannt: - Sanierung/Modernisierung Beethovenhalle - Sanierung Stadthaus - Sanierung Stadthalle Bad Godesberg - Sanierung/Neubau Theater/Oper/Kammerspiele - Neubau Stadtarchiv - Kurfürstliche Zeile Zudem stellt sich bei einigen dieser Vorhaben die Frage, wie hoch der konsumtive Anteil an diesen Maßnahmen sein wird. Dies könnte dann zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung haben und damit den echten Haushaltsausgleich Ausgleich im Haushaltssicherungskonzept im Jahr 2021 beeinflussen. III. Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen sowie der Anstalten des öffentlichen Rechts und der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden. Auto-Schnellfähre Bad Godesberg - Niederdollendorf GmbH (ASF) Jahresabschluss 2018 Anlage der Beschlussvorlage (Bilanz, GuV, Lagebericht) (nö DS 190316) Wirtschaftsplan 2018 - 2021 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 1910189) Tourismus & Congress GmbH Region Bonn/ Rhein-Sieg/ Ahrweiler (T & C) Jahresabschluss 2018 Anlage der Beschlussvorlage (Bilanz, GuV) (nö DS 1912533)Seite 5 von 7 Seite 6 Wirtschaftsplan 2019 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 1910068) Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH Jahresabschluss 2018 Anlage der Beschlussvorlage (Bilanz, GuV) (nö DS 1912305) Wirtschaftsplan 2019 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 1910046) Bonn Conference Center Management GmbH Jahresabschluss 2018 Anlage der Beschlussvorlage (Bilanz, GuV) (nö DS 1911672) Wirtschaftsplan 2019 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 1910065) Stadtwerke Bonn GmbH Jahresabschluss 2018 Konzernabschluss 2018 Anlage der Beschlussvorlage (Bilanz, GuV) (nö DS 1911916) Wirtschaftsplan 2019 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 19100067) Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2018 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 1911760) Wirtschaftsplan 2020 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 190668) Theater der Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2017/2018 Anlage der Beschlussvorlage (Prüfungsbericht) (ö DS 1910907) Wirtschaftsplan 2019/2020 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 1911549) Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) Jahresabschluss 2018 Anlage der BeschlussvorlageSeite 6 von 7 Seite 7 (ö DS 1912807) Wirtschaftsplan 2019 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 1812955) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA Rheinland), AöR Jahresabschluss 2017 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 1910675) Wirtschaftsplan 2019 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 1910675) bonnorange AöR Jahresabschluss 2017 Anlage der Mitteilungsvorlage (nö DS 1812273) Wirtschaftsplan 2019 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 1813362) VEBOWAG Jahresabschluss 2018 Anlage der Mitteilungsvorlage (nö DS 1911750) Anlage/n KeineSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de