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190830 · Mitteilungsvorlage

Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2021 bis 2023

Nummer
190830
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 10.12.2019 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 12.12.2019 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
190830
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung 2021 bis 2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Kenntnisnahme
Rat 12.12.2019 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Am 09.10.2018 hat der Rat der Bundesstadt Bonn den Doppelhaushalt
2019/2020, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis einschließlich
2023 sowie die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2019 bis
2024 beschlossen.
Im Falle einer Haushaltsplanung für zwei Jahre ist nach § 9 Abs. 2
Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO)dem Rat eine Fortschreibung
der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, bezogen auf die dem zweiten
Haushaltsjahr (2020) folgenden drei Jahre (2021 bis 2023) vorzulegen. Darüber
hinaus müssen Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nummern 8 bis 10, die nach der
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung nach Abs. 1 erstellt worden sind,
der Fortschreibung beigefügt werden (siehe III.).
Einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht, da mit der Fortschreibung der
mittelfristigen Planung die Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 nicht
verändert wird und die endgültigen Festsetzungen für die Jahre 2021 ff. den
zukünftigen Haushaltsberatungen vorbehalten bleiben.
Die Verwaltung informiert quartalsweise den Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen sowie der Rat in den jeweiligen Berichten über die haushalts-
wirtschaftliche Lage über Veränderungen im aktuellen Haushaltsjahr und gibt
hierbei auch einen Ausblick auf das Folgejahr.
In der hier vorgelegten Fortschreibung wird nicht der vollständige Haushalt
wiedergegeben. Es werden nur die Positionen angesprochen, bei denen derzeit
prognostiziert werden kann, dass sich Abweichungen zu der am 09.10.2018
verabschiedeten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ergeben.
I. Ergebnisplanung
1. Erträge
Steuern und ähnliche Abgaben
Federführung:
20 Stadtkämmerei Dezernat:
Dez. IISeite 1 von 7

Seite 2
Gewerbesteuer
Aktuell wird davon ausgegangen, dass der Ansatz des Jahres 2019 erreicht
wird. Von einer Ansatzerreichung für 2020 ff. kann aufgrund der derzeitig nur
schwer abschätzbaren konjunkturellen Entwicklungen nicht uneingeschränkt
ausgegangen werden.
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Ansatz 2019 um rund 0,6 Mio. EUR
unterschritten wird. Die ursprünglich unterstellten Steigerungsraten müssen
aufgrund der Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November
2019 nach unten korrigiert werden, so dass für die Folgejahre folgende
Mindererträge erwartet werden:
2020 2021 2022 2023
-3,9 Mio. EUR -5,2 Mio. EUR -6,1 Mio. EUR -6,8 Mio. EUR
Für das Jahr 2021 und die fortfolgenden Jahre besteht das Risiko, dass die
Planung auf der Annahme beruht, dass die Umbasierung des Gemeindeanteils
an der Einkommensteuer auf die neue Einkommensteuerstatistik sowie einer
Anhebung der Sockelbeträge gerechnet wurde, was zu einem höheren
relativen Anteil am Gemeindeanteil führt.
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Derzeit werden für das Jahr 2019 Mehrerträge in Höhe von 4,8 Mio. EUR
erwartet, die eine indirekte Folge der Verlängerung der Übernahme der
Flüchtlings-KdU darstellen. Für das Jahr 2020 wird mit Mehrerträgen in Höhe
von rund 5,0 Mio. EUR gerechnet. Eine Prognose für die Jahre ab 2021 ist
derzeit nicht möglich, da die Frage der dauerhaften Fortführung der
Flüchtlingsfinanzierung über das Jahr 2020 hinaus noch nicht geklärt ist.
Grundsteuer
Auf Basis der aktuellen Entwicklung ist davon auszugehen, dass der Ansatz für
2019, und damit auch für die Folgejahre, um 0,4 Mio. EUR überschritten wird.
Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Hier erfolgt die anteilige Erstattung des Bundes zu den Ausgaben für Unterkunft
und die Erstattungen der Kosten für das Bildungs- und Teilhabepaket.
Aufgrund einer geringeren Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft
muss in 2019 mit Mindererträgen in Höhe von 2,4 Mio. EUR gerechnet werden.
Demgegenüber hat sich die Beteiligung des Bundes am Bundes- und
Teilhabepaket um rund 0,4 Mio. EUR erhöht, so dass insgesamt von
Mindereerträgen in Höhe von 2,0 Mio. EUR auszugehen ist. Dieser Ausfall ist
auch für die Jahre 2020 bis 2023 zu erwarten.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Schlüsselzuweisungen
Auf Basis der Modellrechnung GFG 2020 werden für das Jahr 2020
Zuweisungen in Höhe von rund 130,0 Mio. EUR erwartet, woraus Mehrerträge
in Höhe von rund 19,2 Mio. EUR resultieren.Seite 2 von 7

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Aufgrund der guten Entwicklung in 2020 sinkt das Risiko, dass die Ansätze der
Jahre 2021 ff. nicht erreicht werden können. Jedoch ist zu berücksichtigen,
dass Veränderungen in den Parametern des Finanzausgleichs sowie einer
geringeren Verbundmasse in Abhängigkeit der konjunkturellen Entwicklung
nach wie vor erhebliche Prognoseuntersicherheiten birgt.
Zuweisungen vom Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke
Für 2019 werden Mindererträge von insgesamt rd. 7,4 Mio. EUR erwartet.
Ursächlich hierfür sind geringere Zuweisung aus dem KiBiz und
Rückforderungen des Landes nach Abrechnung der für den Kita-Ausbau
2017/2018 bewilligten Fördergelder. Es ist davon auszugehen, dass auch in
den Folgejahren mit entsprechenden Mindererträgen zu rechnen ist.
Sonstige Transfererträge
Es wird in 2019 mit Mehrerträgen in Höhe von rund 6,0 Mio. EUR gerechnet.
Ursächlich hierfür sind Erstattungen des Amtes 51 an Amt 50 aufgrund von
Fallzahlsteigerungen in der Integrationsassistenz. Auch für die Folgejahre
werden diese Verbesserungen prognostiziert, denen allerdings entsprechend
höhere Transferaufwendungen gegenüberstehen.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
In 2019 wird im Saldo mit Mindererträgen in Höhe von rund 3,0 Mio. EUR
gerechnet. Dies ist insbesondere auf geringere Erträge in den Bereichen
Abfallwirtschaft (3,4 Mio. EUR) und Friedhofswesen (1,2 Mio. EUR)
zurückzuführen. Demgegenüber stehen Mehrerträge aus Elternbeiträgen für
Kinder in Tageseinrichtungen in Höhe von rund 1,6 Mio. EUR. Für die Jahre
2020 bis 2023 ist mit ähnlichen Werten zu rechnen.
Kostenerstattungen und –umlagen
Es wird insgesamt mit Mindererträgen in Höhe von 4,8 Mio. EUR gerechnet.
Diese resultieren aus einem geringeren Anstieg der prognostizierten Fallzahlen
im Rahmen der Grundsicherung, der Vorleistungen für
Unterhaltsvorschussleistungen und Anspruchsberechtigte nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz. Für die Jahre 2020 bis 2023 ist von einer
ähnlichen Entwicklung auszugehen.
2. Aufwendungen
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Der Planansatz der Personalaufwendungen wird in 2019 voraussichtlich um
7,35 Mio. EUR unterschritten. Ursächlich hierfür sind neben den Einsparungen
aus der Wiederbesetzungssperre und dem Einstellungsstopp die zeitlich
verzögerte Besetzung vieler vakanter Stellen. Die Bundesstadt Bonn hat wie
ein Großteil der Arbeitgeber mit einer Zuspitzung der Personalsituation zu
kämpfen. Problematisch stellt sich die Situation mittlerweile nicht nur bei den
speziell ausgebildeten Fachkräften, sondern auch bei der Gewinnung von
Personal im allgemeinen Verwaltungsbereich und von Führungskräften dar.
Bedingt durch den demografischen Wandel, die hohe Fluktuation sowie den im
Durchschnitt immer kürzeren Verbleib auf einer Stelle entstehen Vakanzen, die
zum Teil trotz mehrfacher Stellenausschreibung nicht besetzt werden können.Seite 3 von 7

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Viele der in 2019 angeschobenen bzw. begonnen Stellenbesetzungsverfahren
schlagen sich erst in den Personalkosten des Jahres 2020 wieder. Gleiches gilt
für die im Laufe der Jahre 2019/20 beschlossenen neuen Stellen bzw. Projekte.
Diese führen erst zeitverzögert zu einem Mehrbedarf im Bereich der
Personalaufwendungen, infolge dessen das Jahr 2020 aller Wahrscheinlichkeit
nach mit einem Defizit in einstelliger Millionenhöhe abschließen wird.
Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen
Derzeit wird davon ausgegangen, dass es in einzelnen Bereichen zwar zu
Mehraufwendungen kommt, die jedoch durch Minderaufwendungen in anderen
Bereichen gedeckt werden können. Diese Entwicklung wird auch für die
Folgejahre prognostiziert.
Transferaufwendungen
Gewerbesteuerumlage
Für das Jahr 2019 wird eine Einsparung in Höhe von 2,1 Mio. EUR erwartet.
Die Entwicklung der Folgejahre ist derzeit nicht absehbar, da aufgrund der
konjunkturellen Lage keine realistische Einschätzung zur Gewerbesteuer
getroffen werden kann.
Landschaftsumlage
Für das Jahr 2019 wird mit Mehraufwendungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR
gerechnet. Basierend auf der Modellrechnung GFG 2020 werden für das Jahr
2020 Mehraufwendungen in Höhe von rund 2 - 3 Mio. EUR erwartet. Die
Entwicklung der Landschaftsumlage ist für die Folgejahre von verschiedenen
Parametern (Steuerentwicklung, Finanzausgleich) abhängig, so dass eine
Einschätzung für die Folgejahre schwierig ist.
Soziale Leistungen
Es wird derzeit erwartet, dass die Transferaufwendungen im Bereich des Amtes
für Soziales und Wohnen in 2019 um rund 10,0 Mio. EUR überschritten
werden. Ursächlich hierfür sind Kostensteigerungen bei der Eingliederungshilfe
sowie der Hilfe zur Pflege. Für die Jahre 2020 bis 2023 ist mit ähnlichen Zahlen
zu rechnen.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Aufgrund des Rückgangs der Fallzahlen bei den Grundsicherungsleistungen
nach dem SGB II ist für 2019 von Einsparungen in Höhe von rund 7,5 Mio. EUR
auszugehen. Auch für die Folgejahre werden jeweils Einsparungen in Höhe von
jeweils rund 7 Mio. EUR per anno angenommen. Zusammen mit ungeplanten
Wertberichtigungen in Höhe von derzeit rund 6,0 Mio. EUR wird davon
ausgegangen, dann es zu keinen Abweichungen kommt. Für die Folgejahre
wird mit entsprechenden Werten gerechnet.
3. Finanzrechnung
Es wird davon ausgegangen, dass in 2019 aufgrund des weiterhin niedrigen
Zinsniveaus Einsparungen bei den Zinsaufwendungen i. H. v. 2,2 Mio. EUR
erreicht werden können.Seite 4 von 7

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Diese Entwicklung wird auch im Jahr 2020 zu Einsparungen bei den
Zinsaufwendungen führen.
4. Fazit zur Ergebnisplanung/-rechnung
Anfang des Jahres 2020 wird mit den Entwurfsplanungen für den Haushalt
2021/2022 begonnen. Gemäß Terminplan soll der Entwurf in der Sitzung des
Rates am 01.09.2020 eingebracht werden. Um den zwingend erforderlichen
echten Haushaltsausgleich für die Jahre 2021 ff. erreichen zu können, werden
weitere Konsolidierung notwendig sein.
II. Investitionsplanung
Im mittelfristigen Investitionszeitraum ergeben sich zum Teil erhebliche
finanzielle Risiken, die aufgrund noch nicht abschließend geplanter Vorhaben
bestehen (können). Diese werden hier nur stichwortartig benannt:
- Sanierung/Modernisierung Beethovenhalle
- Sanierung Stadthaus
- Sanierung Stadthalle Bad Godesberg
- Sanierung/Neubau Theater/Oper/Kammerspiele
- Neubau Stadtarchiv
- Kurfürstliche Zeile
Zudem stellt sich bei einigen dieser Vorhaben die Frage, wie hoch der
konsumtive Anteil an diesen Maßnahmen sein wird. Dies könnte dann zum Teil
erhebliche Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung haben und damit den
echten Haushaltsausgleich Ausgleich im Haushaltssicherungskonzept im Jahr
2021 beeinflussen.
III. Übersicht über die Wirtschaftslage und die
voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und
Einrichtungen sowie der Anstalten des öffentlichen
Rechts und der Sondervermögen, für die
Sonderrechnungen geführt werden.
Auto-Schnellfähre Bad Godesberg - Niederdollendorf GmbH (ASF)
Jahresabschluss 2018 Anlage der Beschlussvorlage
(Bilanz, GuV, Lagebericht)
(nö DS 190316)
Wirtschaftsplan 2018 - 2021 Anlage der Beschlussvorlage
(nö DS 1910189)
Tourismus & Congress GmbH Region Bonn/ Rhein-Sieg/ Ahrweiler (T & C)
Jahresabschluss 2018 Anlage der Beschlussvorlage (Bilanz,
GuV)
(nö DS 1912533)Seite 5 von 7

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Wirtschaftsplan 2019 Anlage der Beschlussvorlage
(nö DS 1910068)
Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH
Jahresabschluss 2018 Anlage der Beschlussvorlage (Bilanz,
GuV)
(nö DS 1912305)
Wirtschaftsplan 2019 Anlage der Beschlussvorlage
(nö DS 1910046)
Bonn Conference Center Management GmbH
Jahresabschluss 2018 Anlage der Beschlussvorlage (Bilanz,
GuV)
(nö DS 1911672)
Wirtschaftsplan 2019 Anlage der Beschlussvorlage
(nö DS 1910065)
Stadtwerke Bonn GmbH
Jahresabschluss 2018
Konzernabschluss 2018
Anlage der Beschlussvorlage (Bilanz,
GuV)
(nö DS 1911916)
Wirtschaftsplan 2019 Anlage der Beschlussvorlage
(nö DS 19100067)
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2018 Anlage der Beschlussvorlage
(ö DS 1911760)
Wirtschaftsplan 2020 Anlage der Beschlussvorlage
(ö DS 190668)
Theater der Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2017/2018 Anlage der Beschlussvorlage
(Prüfungsbericht)
(ö DS 1910907)
Wirtschaftsplan 2019/2020 Anlage der Beschlussvorlage
(ö DS 1911549)
Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB)
Jahresabschluss 2018 Anlage der BeschlussvorlageSeite 6 von 7

Seite 7
(ö DS 1912807)
Wirtschaftsplan 2019 Anlage der Beschlussvorlage
(ö DS 1812955)
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA
Rheinland), AöR
Jahresabschluss 2017 Anlage der Mitteilungsvorlage
(ö DS 1910675)
Wirtschaftsplan 2019 Anlage der Mitteilungsvorlage
(ö DS 1910675)
bonnorange AöR
Jahresabschluss 2017 Anlage der Mitteilungsvorlage
(nö DS 1812273)
Wirtschaftsplan 2019 Anlage der Mitteilungsvorlage
(ö DS 1813362)
VEBOWAG
Jahresabschluss 2018 Anlage der Mitteilungsvorlage
(nö DS 1911750)
Anlage/n
KeineSeite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 19:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de