190820-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umsetzung der „EU-Cookie-Richtlinie“ auf den Webseiten der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 190820-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.892 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190820-1 ST Umsetzung der „EU-Cookie-Richtlinie“ auf den Webseiten der Stadt Bonn Beratungsfolge Rat 12.12.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadtverwaltung beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Zu 1: Hinsichtlich der Umsetzung einer Richtlinie der EU ist anzumerken, dass eine EU-Richtlinie erst in nationales Recht überführt werden muss. Hinsichtlich der „Cookie-Richtlinie“ finden sich entsprechende Regelungen auf nationaler Ebene im „Telemediengesetz“ (zum vorliegenden Thema insbesondere in § 15 Telemediengesetz). Das Telemediengesetz geht in seiner aktuellen Fassung noch von einer Widerspruchs-Lösung zum Einsatz von Cookies aus. Eine solche Widerspruchsmöglichkeit findet sich auf www.bonn.de. Da das Telemediengesetz die für die Bonner Internetseiten maßgebliche Norm ist, ist diese Seite insofern rechtskonform. Die nunmehr durch das aktuelle EUGH-Urteil geforderte ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen zur Nutzung von Cookies muss zunächst noch im Telemediengesetz umgesetzt werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist die Cookie-Regelung der städtischen Internetseite ebenfalls auf die Einwilligungsabfrage umzustellen. Zu 2: Die Verantwortung liegt bei dem jeweiligen Seitenbetreiber, also bei der für die jeweilige Internetseite verantwortlichen städtischen Stelle/Fachamt. Zu 3: Spätestens sobald die sich aus dem EUGH-Urteil ergebenden Erfordernisse in nationales Recht umgesetzt worden sind, werden die Hinweise zu Cookies auf den städtischen Internetseiten entsprechend den nationalen Vorgaben angepasst. Im Rahmen der derzeitigen Überarbeitung der Datenschutzerklärung auf der Seite „bonn.de“ wird aber bereits geprüft, inwieweit die Vorgaben des EUGH- Urteils bereits zum jetzigen Zeitpunkt bei der Stadt Bonn umgesetzt werden können. Anlage/n Keine Federführung: 13 Presseamt Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de