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190820-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umsetzung der „EU-Cookie-Richtlinie“ auf den Webseiten der Stadt Bonn

Nummer
190820-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2019 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190820 Umsetzung der „EU-Cookie-Richtlinie“ auf den Webseiten der Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190820-1 ST
Umsetzung der „EU-Cookie-Richtlinie“ auf den
Webseiten der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 12.12.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung beantwortet die Große Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Hinsichtlich der Umsetzung einer Richtlinie der EU ist anzumerken, dass eine
EU-Richtlinie erst in nationales Recht überführt werden muss.
Hinsichtlich der „Cookie-Richtlinie“ finden sich entsprechende Regelungen auf
nationaler Ebene im „Telemediengesetz“ (zum vorliegenden Thema
insbesondere in § 15 Telemediengesetz). Das Telemediengesetz geht in seiner
aktuellen Fassung noch von einer Widerspruchs-Lösung zum Einsatz von
Cookies aus.
Eine solche Widerspruchsmöglichkeit findet sich auf www.bonn.de. Da das
Telemediengesetz die für die Bonner Internetseiten maßgebliche Norm ist, ist
diese Seite insofern rechtskonform.
Die nunmehr durch das aktuelle EUGH-Urteil geforderte ausdrückliche
Einwilligung des Betroffenen zur Nutzung von Cookies muss zunächst noch im
Telemediengesetz umgesetzt werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist die
Cookie-Regelung der städtischen Internetseite ebenfalls auf die
Einwilligungsabfrage umzustellen.
Zu 2:
Die Verantwortung liegt bei dem jeweiligen Seitenbetreiber, also bei der für die
jeweilige Internetseite verantwortlichen städtischen Stelle/Fachamt.
Zu 3:
Spätestens sobald die sich aus dem EUGH-Urteil ergebenden Erfordernisse in
nationales Recht umgesetzt worden sind, werden die Hinweise zu Cookies auf
den städtischen Internetseiten entsprechend den nationalen Vorgaben
angepasst.
Im Rahmen der derzeitigen Überarbeitung der Datenschutzerklärung auf der
Seite „bonn.de“ wird aber bereits geprüft, inwieweit die Vorgaben des EUGH-
Urteils bereits zum jetzigen Zeitpunkt bei der Stadt Bonn umgesetzt werden
können.
Anlage/n
Keine
Federführung:
13 Presseamt Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 1

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Datenstand: 02.11.2026, 23:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de