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190820 · Große Anfrage

Umsetzung der „EU-Cookie-Richtlinie“ auf den Webseiten der Stadt Bonn

Nummer
190820
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
20.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2019 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 89,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190820-1 ST Umsetzung der „EU-Cookie-Richtlinie“ auf den Webseiten der Stadt Bonn

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Große Anfrage
öffentlich
190820
Umsetzung der „EU-Cookie-Richtlinie“ auf den
Webseiten der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 12.12.2019 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Inwiefern wurde die Richtlinie 2009/136/EG („Cookie-Richtlinie“) des
Europäischen Parlamentes insbesondere im Hinblick auf die das Urteil des
EuGH vom 01.10.2019 (Az.: C-673/17) bei den Webseiten der Stadt Bonn
berücksichtigt?
2. In wessen Verantwortung liegt die Umsetzung der Cookie-Richtlinie jeweils
für die Webseiten, die von der Stadt Bonn betrieben oder beauftragt wurden
(bonn.de, bonn.sitzung-online.de, bonn-macht-mit.de, etc.)?
3. Ist eine Überarbeitung der Cookie-Hinweise bzw. eine Streichung
überflüssiger Cookie-Hinweise geplant?
Begründung
In der sogenannten „Cookie-Richtlinie“ des Europäischen Parlaments wurde
2009 beschlossen, „dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf
Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers
gespeichert sind, nur gestattet ist, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer
auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen […] seine
Einwilligung gegeben hat. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem
Zugang nicht entgegen, […] wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der
Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder
Nutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen
kann“ (Art. 5 Abs. 3). Im Urteil des EuGH vom 01.10.2019 wurde dann
festgestellt, dass die Umsetzung der Richtlinie in Bundesrecht durch das
Telemediengesetz europarechtswidrig ist und in naher Zukunft die
Bundesgesetzgebung angepasst werden muss.
Demnach ist für alle nicht unbedingt erforderlichen Cookies (und andere
Speichertechniken im Browser des Nutzers) eine explizite Einwilligung mit der
Möglichkeit der Ablehnung notwendig und für zwingend erforderliche Cookies
keine solche Einwilligung nötig.
Auf den Seiten der Stadt Bonn und des neuen Ratsinformationssystems ist
Fragesteller/in:
Sebastian Kelm, Felix Kopinski, Dr. Carsten Euwens, Die SozialliberalenSeite 1 von 2

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derzeit ein Cookie-Hinweis vorhanden, der keine Ablehnungsmöglichkeit
anbietet. Dieser ist nach dem Verständnis der Fragesteller somit entweder
überflüssig und führt nur zur Frustration bei den Besuchern der Website, oder in
Kürze nicht mehr rechtskonform.
Daher sind die Fragesteller daran interessiert, ob der Verwaltung diese Sachlage
bekannt ist und ob bereits geplant ist, dies zu ändern.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de