190820 · Große Anfrage
Umsetzung der „EU-Cookie-Richtlinie“ auf den Webseiten der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 190820
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 20.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 190820 Umsetzung der „EU-Cookie-Richtlinie“ auf den Webseiten der Stadt Bonn Beratungsfolge Rat 12.12.2019 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Inwiefern wurde die Richtlinie 2009/136/EG („Cookie-Richtlinie“) des Europäischen Parlamentes insbesondere im Hinblick auf die das Urteil des EuGH vom 01.10.2019 (Az.: C-673/17) bei den Webseiten der Stadt Bonn berücksichtigt? 2. In wessen Verantwortung liegt die Umsetzung der Cookie-Richtlinie jeweils für die Webseiten, die von der Stadt Bonn betrieben oder beauftragt wurden (bonn.de, bonn.sitzung-online.de, bonn-macht-mit.de, etc.)? 3. Ist eine Überarbeitung der Cookie-Hinweise bzw. eine Streichung überflüssiger Cookie-Hinweise geplant? Begründung In der sogenannten „Cookie-Richtlinie“ des Europäischen Parlaments wurde 2009 beschlossen, „dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet ist, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen […] seine Einwilligung gegeben hat. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, […] wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen kann“ (Art. 5 Abs. 3). Im Urteil des EuGH vom 01.10.2019 wurde dann festgestellt, dass die Umsetzung der Richtlinie in Bundesrecht durch das Telemediengesetz europarechtswidrig ist und in naher Zukunft die Bundesgesetzgebung angepasst werden muss. Demnach ist für alle nicht unbedingt erforderlichen Cookies (und andere Speichertechniken im Browser des Nutzers) eine explizite Einwilligung mit der Möglichkeit der Ablehnung notwendig und für zwingend erforderliche Cookies keine solche Einwilligung nötig. Auf den Seiten der Stadt Bonn und des neuen Ratsinformationssystems ist Fragesteller/in: Sebastian Kelm, Felix Kopinski, Dr. Carsten Euwens, Die SozialliberalenSeite 1 von 2 Seite 2 derzeit ein Cookie-Hinweis vorhanden, der keine Ablehnungsmöglichkeit anbietet. Dieser ist nach dem Verständnis der Fragesteller somit entweder überflüssig und führt nur zur Frustration bei den Besuchern der Website, oder in Kürze nicht mehr rechtskonform. Daher sind die Fragesteller daran interessiert, ob der Verwaltung diese Sachlage bekannt ist und ob bereits geplant ist, dies zu ändern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de