190817 · Antrag
Aufstellungsbeschluss B-Plan Hansaeck und Bekundung städtisches Kaufinteresse
Kerndaten
- Nummer
- 190817
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 09.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Empfehlung
Dateien
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Antrag öffentlich 190817 Antragsteller/in: DIE LINKE. Dr. Michael Faber Holger Schmidt Anatol Koch Aufstellungsbeschluss B-Plan Hansaeck und Bekundung städtisches Kaufinteresse Beratungsfolge Rat 12.12.2019 Entscheidung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Empfehlung Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 21.01.2020 Empfehlung Rat 26.03.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Für das Gebiet der Bebauungspläne Nr. 7722-448 Maximilianstraße und 7722-53 Überbauung Maximilianstraße wird ein ändernder Aufstellungsbeschluss gefasst, der zur Sicherung der städtischen Zielsetzung mit einer Vorkaufssatzung ergänzt wird. 2. Städtische Zielsetzung ist es, in den bestehenden Gebäuden oder aber in Neubauten ab dem 1. OG geförderten und preiswerten Wohnraum zu errichten. Im Erdgeschoss sollen neben nichtgroßflächigen Gewerbeeinheiten dauerhaft Räume für die Anlaufstelle GABI entstehen. 3. Die Stadt Bonn nimmt Verhandlungen mit der Sparkasse KölnBonn über den Ankauf des Hansa-Gebäudes sowie der Überbauung Cassiusgraben auf. Begründung Die Sparkasse KölnBonn beabsichtigt, die Liegenschaft Hansaeck (Thomas- Mann-/Maximilianstraße) aufzugeben und zu veräußern. Da bei einer Veräußerung „am Markt“ entweder kein Wohnraum oder aber wenige hochpreisige Wohnungen entstehen werden und schon in den beiden Bauprojekten vor dem Bahnhof wenig bis kein Wohnraum realisiert wurde, sollte die Gelegenheit genutzt werden, an dieser Stelle für sozialen Wohnraum zu sorgen. Auf diese Weise könnten einerseits dringend benötigte geförderte Wohnungen entstehen, andererseits der Tendenz entgegengewirkt werden, erschwingliches Wohnen aus Innenstadtlagen zu verdrängen. Eine solche Nutzung sorgt darüber hinaus für Belebung des städtischen Raums und erfordert in dieser Lage keinerlei PKW.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Nutzung als Wohnraum ab dem 1. OG entspricht im Übrigen i.W. den Vorgaben zu den anderen Gebäuden im Nutzungsbereich der bisherigen dortigen Bebauungspläne. Mittel- bis langfristig könnte so auch die Anlaufstelle GABI langfristig gesichert dort untergebracht werden. Weitere größere Einzelhandelsflächen werden an dieser Stelle jedenfalls nicht benötigt. Da die Stadt Bonn der Sparkasse über den Zweckverband in größerem Maße Finanzmittel geliehen hat, ließe sich ein Ankauf ggf. auch durch Erlass anteiliger Verbindlichkeiten regeln. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de