190813-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bonner Beteiligung im Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ und Engagement in der Seenotrettung
Kerndaten
- Nummer
- 190813-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190813-1 ST Bonner Beteiligung im Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ und Engagement in der Seenotrettung Beratungsfolge Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu 1. Mit Datum vom 10.10.2019 hat Oberbürgermeister Ashok Sridharan der Stadt Potsdam, die das Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ koordiniert, mitgeteilt, dass die Stadt Bonn die Potsdamer Erklärung „Städte Sicherer Häfen“ mitzeichnet. zu 2. Die Verwaltung wird, vertreten durch die Stabsstelle Integration, an den Treffen der „Städte Sicherer Häfen“ teilnehmen und sich dort mit den beteiligten Kommunen abstimmen. Die Seebrücke ist bundesweit nicht Mitglied des Bündnis „Städte Sicherer Häfen“, es findet aber auf Bundes- wie auf kommunaler Ebene ein Austausch statt. Das gilt auch für Bonn. zu 3. und 3.1. Kommunen können eigenständig keine Geflüchteten aufnehmen. Aufnahme und Verteilung geschehen immer über den Bund bzw. das Land. Ziel des Bündnisses „Städte Sicherer Häfen“ ist es daher, mit Bund und Ländern ein pragmatisches, geregeltes und rechtssicheres Verfahren für eine zusätzliche Aufnahme zu entwickeln. Hierzu führt das Bündnis auf Bundesebene und auch auf NRW-Ebene Gespräche, auch mit den zuständigen Ministerien. Der Potsdamer Oberbürgermeister war zu dieser Thematik auch Anfang November in den Innenausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen. zu 3.2 Da Deutschland in den letzten Monaten bereits aus Seenot gerettete Flüchtlinge aufgenommen hat, wurden diese auch auf Kommunen verteilt. Die Verwaltung geht davon aus, dass sie bislang nicht in Anspruch genommen wurde, da sie – anders als andere Kommunen – die Quote bereits übererfüllt hat. Die Bereitschaft der Stadt Bonn, Flüchtlinge aus Seenot zusätzlich aufzunehmen, besteht seit Sommer 2018. Ähnliches haben Kiel und Lübeck Anfang 2019 erklärt. Keine Kommune kann aber eigenständig aufnehmen. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass aus Seenot gerettete Flüchtlinge nicht immer als solche identifiziert werden können, wenn sie von einer Kommune aufgenommen werden. Diese und andere Detailfragen, die sich im Rahmen von Aufnahme und Verteilung ergeben, sollen im Rahmen des Bündnisses, dass sich für Transparenz im Verteilungsverfahren einsetzt, geklärt werden. Anlage/n Federführung: Stabsstelle Integration Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de