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190812-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verwendung nichtgenutzter städtischer Jobtickets: Kostenlose Abgabe an Auszubildende und MitarbeiterInnen im ersten Betriebsjahr

Nummer
190812-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Personal und Organisation 26.11.2019 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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  1. 190812 Verwendung nichtgenutzter städtischer Jobtickets: Kostenlose Abgabe an Auszubildende und MitarbeiterInnen im ersten Betriebsjahr

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190812-1 ST
Verwendung nichtgenutzter städtischer Jobtickets:
Kostenlose Abgabe an Auszubildende und
MitarbeiterInnen im ersten Betriebsjahr
Beratungsfolge
Unterausschuss Organisation und Personal 26.11.2019 Anhörung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Unabhängig von der Initiative der Personalvertretung befindet sich die Verwaltung in
der Erarbeitung neuer Richtlinien zur Attraktivierung der Jobticket- und
Fahrradnutzung. Dabei gilt es, sowohl arbeitgeberseitige Anreize, als auch die
klimapolitischen Ziele der Verwaltung zu berücksichtigen. Die Verwaltung ist der
Ansicht, dass hier jedoch nicht nur die Jobticketnutzung, sondern vielmehr auch die
Regelungen zur Parkraumbewirtschaftung und der dienstlichen Nutzung der privaten
Kfz in einem Zusammenhang gesehen werden müssen. Vor diesem Hintergrund hat
der Verwaltungsvorstand jüngst Eckpunkte zur Weiterentwicklung eines betrieblichen
Mobilitätsmanagements entwickelt, die nun gemeinsam mit der Personalvertretung in
einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet werden.
Die Verwaltung rät davon ab, die im Antrag formulierten Maßnahmen bereits heute zu
beschließen und diese stattdessen im beschriebenen Gesamtzusammenhang zu
betrachten. Die dem Antrag zugrundeliegenden Überlegungen werden im Rahmen der
Arbeitsgruppe erörtert und berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird über die
Ergebnisse der Arbeitsgruppe künftig im UAOP berichten. Hiermit ist Ende des zweiten
Quartals 2020 zu rechnen. In einem ersten Schritt beabsichtigt die Verwaltung die zu
erwartende Kostenerhöhung der Jobtickets für 2020 auf die Parkplatzgebühren
aufzuschlagen, um dieses preislich stabil zu halten.
Anlage/n
Keine
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 1

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Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de