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190812 · Dringlichkeitsantrag

Verwendung nichtgenutzter städtischer Jobtickets: Kostenlose Abgabe an Auszubildende und MitarbeiterInnen im ersten Betriebsjahr

Nummer
190812
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
21.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 21.11.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.12.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Unterausschusses Personal und Organisation 26.11.2019 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 75,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190812-2 ST Verwendung nichtgenutzter städtischer Jobtickets: Kostenlose Abgabe an Auszubildende und MitarbeiterInnen im ersten Betriebsjahr
  2. 190812-1 ST Verwendung nichtgenutzter städtischer Jobtickets: Kostenlose Abgabe an Auszubildende und MitarbeiterInnen im ersten Betriebsjahr

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
190812
Verwendung nichtgenutzter städtischer Jobtickets:
Kostenlose Abgabe an Auszubildende und
MitarbeiterInnen im ersten Betriebsjahr
Beratungsfolge
Unterausschuss Organisation und Personal 26.11.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Unabhängig von möglichen weiteren Änderungen bei den Bezugsbedingungen städtischer
Jobtickets gilt ab 01.01.2020:
1. Alle städtischen Auszubildenden erhalten ab 01.01.2020 und in Zukunft für die Zeit ihrer
Ausbildung ein kostenloses Jobticket.
2. Alle bei der Stadt ab 01.01.2020 neu eingestellten MitarbeiterInnen erhalten während des
ersten Vertrags- oder Dienstjahres ebenfalls ein kostenloses Jobticket.
Begründung
Angesicht von rund 1800 ungenutzten städtischen Jobtickets bietet sich über die oben
vorgeschlagenen Maßnahmen die Möglichkeit, bei den MitarbeiterInnen zum Einstieg in
die städtische Beschäftigung durch unmittelbare Erfahrung mit den Vorteilen eines
solchen Tickets für dieses zu werben. Auf diese Weise könnte es gelingen, mehr
Beschäftige im Anschluss von einem eigenen, auch bezahlten Abo zu überzeugen. Hinzu
kommt, dass es im Zuge der schwieriger gewordenen Mitarbeitergewinnung ein kleines,
aber zusätzliches Attraktivitätsmoment sein kann, insbesondere bei
Ausbildungsverträgen, die mit einer geringen Entlohnung verbunden sind.
Die durch diese Regelung entstehenden Einnahmeausfälle sind überschaubar und als
Werbemaßnahme grundsätzlich geeignet, eine auf Dauer höhere Nutzung des städtischen
Jobticket-Kontingents zu erreichen.
Anlage/n
Keine
Antragsteller/in:
DIE LINKE., Dr. Michael Faber, Holger Schmidt, Tobias HaßdenteufelSeite 1 von 1

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