← Vorlagen

190811 · Beschlussvorlage

Grundstück in 53177 Bonn, Theaterplatz 28 (Gemarkung Godesberg, Flur 4, Flurstück 872) – Aufstockung eines viergeschossigen Gebäudes um ein weiteres Geschoss AZ: 458916 VO

Nummer
190811
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Bauplanung 18.12.2019 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 566,7 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.854 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
190811
Grundstück in 53177 Bonn, Theaterplatz 28
(Gemarkung Godesberg, Flur 4, Flurstück 872)
– Aufstockung eines viergeschossigen Gebäudes
um ein weiteres Geschoss
AZ: 458916 VO
Beratungsfolge
Unterausschuss Bauplanung 18.12.2019 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides wird negativ beschieden, da das
Bauvorhaben wesentlich von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
abweicht.
Begründung:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
Nr.: 8117-38 und ist planungsrechtlich nach § 30 des Baugesetzbuchs zu
beurteilen.
Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück ein Kerngebiet in
viergeschossiger geschlossener Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,9 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,4 fest. Ausnahmsweise
kann die GFZ bei städtebaulich begründeten Vorhaben auf 3,2 erhöht werden.
Die geplante Aufstockung des Gebäudes von derzeit 4 Geschossen auf 5
Geschosse verstößt gegen die Festsetzung des Bebauungsplanes. Der
straßenseitige Gebäudeblock zeigt sich durchgängig viergeschossig. Durch die
Aufstockung würde die einheitliche Gebäudehöhe unterbrochen, was aus
städtebaulicher Sicht nicht hingenommen werden kann.
Die GFZ wird durch die Planung um mehr als ein Viertel der auch schon nur als
Ausnahme zugelassenen GFZ von maximal 3,2 überschritten. Städtebaulich
sind keine Gründe erkennbar, die selbst eine Erhöhung der GFZ von 2,4 auf bis
zu 3,2 rechtfertigen könnten.
Aus den dargelegten Gründen können die umfangreichen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zugelassen werden. Der Antrag auf
Erteilung eines positiven Vorbescheides ist daher kostenpflichtig abzulehnen.
Anlage/n
Federführung:
63 Bauordnungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 3

Seite 2
1 Plan Theaterplatz 28 (öffentlich)Seite 2 von 3

Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de