190806-1 · Stellungnahme der Verwaltung
Rattenbefall in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 190806-1
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190806-1 Rattenbefall in Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme Zu 1. Der Rattenbefall im Bonner Stadtgebiet ist nicht höher als in anderen Kommunen. Tendenziell bescheinigen die Fachfirmen der Bundesstadt Bonn sogar bereits seit vielen Jahren einen vergleichsweise geringen Befall. Der Anteil an Befallsmeldungen aus Bad Godesberg lässt nicht darauf schließen, dass sich dort mehr Ratten aufhielten als in den übrigen drei Stadtbezirken. Ein Großteil der Bad Godesberger Meldungen stammt aus dem Ortsteil Pennenfeld, wo bereits mehrfach großflächig Köder ausgelegt wurden, was die Situation deutlich verbessert hat. Zu 2. Oberirdischer Rattenbefall wird den Bürgerdiensten gemeldet, Rattenbefall in der Kanalisation dem Tiefbauamt. Beide Ämter stehen in engem Kontakt miteinander. In Gesprächen mit den betroffenen Bürgern wird zunächst die Ursache des Rattenbefalls ermittelt, bevor anschließend das Schädlingsbekämpfungsunternehmen beauftragt wird. Sofern sich herausstellt, dass das benachrichtigte Amt nicht zuständig ist, wird die Meldung an das jeweils andere Amt weitergeleitet. In vielen Fällen werden Köder sowohl oberirdisch als auch im Kanal ausgelegt, um einen größtmöglichen Bekämpfungserfolg zu erzielen. Zu 3. Die Belegung der befallenen Gebiete erfolgt aufgrund von Meldungen aus der Bevölkerung oder nach Hinweisen von städtischen Mitarbeitern, die im Zuge ihrer täglichen Arbeit Ratten festgestellt haben. Zu 4. Bis Ende 2017 wurde in regelmäßigen Abständen das gesamte Stadtgebiet mit Ködern belegt. Da nur ca. 5 % der Köder tatsächlich angefressen wurden, verrotteten die meisten Köder im Kanalnetz, was hohe Kosten verursachte und die Umwelt unnötig belastete. Durch eine Änderung der Biozidverordnung ist diese Form der Rattenbekämpfung nicht mehr zulässig. Es dürfen nur noch dort Köder ausgelegt werden, wo tatsächlich ein Rattenbefall beobachtet wurde. Dies hat zu einer deutlichen Kostenersparnis geführt, aber auch zu einem leichten Anstieg der Meldungen aus der Bevölkerung. Nach Meldung eines Rattenbefalls werden in den betroffenen Bereichen Köder ausgelegt. Diese werden im Abstand von etwa 14 Tagen kontrolliert und – sofern ein Anfraß erfolgt ist – durch neue Köder ersetzt. Erst wenn die Köder nicht mehr angefressen wurden und somit der Befall getilgt ist, werden die Köder vollständig entfernt und die Bekämpfungsaktion ist beendet. Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de