← zurück zu 190806

190806-1 · Stellungnahme der Verwaltung

Rattenbefall in Bad Godesberg

Nummer
190806-1
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190806 Rattenbefall in Bad Godesberg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.554 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190806-1
Rattenbefall in Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme
Zu 1.
Der Rattenbefall im Bonner Stadtgebiet ist nicht höher als in anderen
Kommunen. Tendenziell bescheinigen die Fachfirmen der Bundesstadt Bonn
sogar bereits seit vielen Jahren einen vergleichsweise geringen Befall. Der
Anteil an Befallsmeldungen aus Bad Godesberg lässt nicht darauf schließen,
dass sich dort mehr Ratten aufhielten als in den übrigen drei Stadtbezirken. Ein
Großteil der Bad Godesberger Meldungen stammt aus dem Ortsteil
Pennenfeld, wo bereits mehrfach großflächig Köder ausgelegt wurden, was die
Situation deutlich verbessert hat.
Zu 2.
Oberirdischer Rattenbefall wird den Bürgerdiensten gemeldet, Rattenbefall in
der Kanalisation dem Tiefbauamt. Beide Ämter stehen in engem Kontakt
miteinander. In Gesprächen mit den betroffenen Bürgern wird zunächst die
Ursache des Rattenbefalls ermittelt, bevor anschließend das
Schädlingsbekämpfungsunternehmen beauftragt wird. Sofern sich herausstellt,
dass das benachrichtigte Amt nicht zuständig ist, wird die Meldung an das
jeweils andere Amt weitergeleitet. In vielen Fällen werden Köder sowohl
oberirdisch als auch im Kanal ausgelegt, um einen größtmöglichen
Bekämpfungserfolg zu erzielen.
Zu 3.
Die Belegung der befallenen Gebiete erfolgt aufgrund von Meldungen aus der
Bevölkerung oder nach Hinweisen von städtischen Mitarbeitern, die im Zuge
ihrer täglichen Arbeit Ratten festgestellt haben.
Zu 4.
Bis Ende 2017 wurde in regelmäßigen Abständen das gesamte Stadtgebiet mit
Ködern belegt. Da nur ca. 5 % der Köder tatsächlich angefressen wurden,
verrotteten die meisten Köder im Kanalnetz, was hohe Kosten verursachte und
die Umwelt unnötig belastete. Durch eine Änderung der Biozidverordnung ist
diese Form der Rattenbekämpfung nicht mehr zulässig. Es dürfen nur noch dort
Köder ausgelegt werden, wo tatsächlich ein Rattenbefall beobachtet wurde.
Dies hat zu einer deutlichen Kostenersparnis geführt, aber auch zu einem
leichten Anstieg der Meldungen aus der Bevölkerung.
Nach Meldung eines Rattenbefalls werden in den betroffenen Bereichen Köder
ausgelegt. Diese werden im Abstand von etwa 14 Tagen kontrolliert und –
sofern ein Anfraß erfolgt ist – durch neue Köder ersetzt. Erst wenn die Köder
nicht mehr angefressen wurden und somit der Befall getilgt ist, werden die
Köder vollständig entfernt und die Bekämpfungsaktion ist beendet.
Federführung:
33 Bürgerdienste Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de