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190780 · Beschlussvorlage

Benennung von stimmberechtigten Delegierten der Bundesstadt Bonn für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 26.05.2020 in Essen

Nummer
190780
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190780
Benennung von stimmberechtigten Delegierten der
Bundesstadt Bonn für die Mitgliederversammlung
des Städtetages NRW am 26.05.2020 in Essen
Beratungsfolge
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Als stimmberechtigte Delegierte der Stadt Bonn in der Mitgliederversammlung
des Städtetages NRW am 26.05.2020 in Essen werden benannt:
1. Frau Stv. Christiane Overmans CDU
2. Herr Stv. Georg Schäfer CDU
3. Frau Stv. Elke Apelt SPD
4. Herr Stv. Ingo Holdorf SPD
5. DIE GRÜNEN
6. Herr Stv. Hümmrich FDP
7. Herr Stv. Holger Schmidt Linke
Gäste ohne Stimmrecht
1. Herr Stv. Sebastian Kelm Die Sozialliberalen
Begründung
1. Die Geschäftsführung des Städtetages NRW hat mit Schreiben vom
25.10.2019 die Mitgliedsstädte auf die nächste Mitgliederversammlung des
Städtetages NRW am 26.05.2020 in Essen hingewiesen.
Die Einladung und die Sitzungsunterlagen erhalten die jeweiligen
Delegierten gesondert rechtzeitig vor Beginn der Versammlung.
2. Nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Städtetages NRW kann die Stadt Bonn
sieben Delegierte mit Stimmrecht in die Mitgliederversammlung
entsenden.
Federführung:
OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 7

Seite 2
Die Hälfte der Delegierten sollte dabei aus vom Volk gewählten
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern (Stadtverordneten)
bestehen.
Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Delegierten und
Gastdelegierten mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in
den Stadt- bzw. Gemeindevertretungen berücksichtigt werden. Der
Frauenanteil im Rat der Stadt Bonn liegt zzt. bei rund 33%; dies entspricht
zwei Frauen.
Die Wahl der sieben Delegierten erfolgt nach dem Verfahren nach Hare-
Niemeyer (§ 50 Abs. 3 GO NRW). Danach entfallen zwei Sitze auf die
CDU-Fraktion, zwei Sitze auf die SPD-Fraktion und jeweils ein Sitz auf die
Fraktion Bündnis 90/die Grünen, die FDP-Fraktion und die Fraktion Die
Linke.
Neben den zu benennenden Delegierten sind die Mitglieder des
Vorstandes und die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Städtetages
NRW sowie die Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses des
Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen zur
Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
Diesen Gremien gehört aus der Bundesstadt Bonn zurzeit an:
 Herr Oberbürgermeister Ashok Sridharan
3. Die Namen und Anschriften sowie das kommunale Amt oder Mandat und
die Parteizugehörigkeit der benannten Delegierten sollen der
Geschäftsstelle bis zum 14.02.2020 mitgeteilt werden.
Das Stimmrecht von Delegierten, die nicht spätestens zwei Wochen vor
der Mitgliederversammlung der Geschäftsstelle bekannt gemacht worden
sind, entfällt gem. § 6 Abs. 4 der Satzung, ohne dass damit die
Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung berührt wird.
Im Falle der kurzfristigen Verhinderung der Delegierten können diese ihre
Stimme durch schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden (z.H. der
Geschäftsstelle) auf eine/n andere/n Stimmberechtigte/n der
Mitgliederversammlung übertragen.
4. Der Städtetag NRW stellt es den Mitgliedsstädten frei, weitere
Teilnehmer/Teilnehmerinnen ohne Stimmrecht als Gäste zu der
Mitgliederversammlung zu entsenden.Seite 2 von 7

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Anlage/n
1 Schreiben des Städtetages NRW vom 25-10-2019 (öffentlich)Seite 3 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 22:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de