190780 · Beschlussvorlage
Benennung von stimmberechtigten Delegierten der Bundesstadt Bonn für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 26.05.2020 in Essen
Kerndaten
- Nummer
- 190780
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190780 Benennung von stimmberechtigten Delegierten der Bundesstadt Bonn für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 26.05.2020 in Essen Beratungsfolge Rat 12.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Als stimmberechtigte Delegierte der Stadt Bonn in der Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 26.05.2020 in Essen werden benannt: 1. Frau Stv. Christiane Overmans CDU 2. Herr Stv. Georg Schäfer CDU 3. Frau Stv. Elke Apelt SPD 4. Herr Stv. Ingo Holdorf SPD 5. DIE GRÜNEN 6. Herr Stv. Hümmrich FDP 7. Herr Stv. Holger Schmidt Linke Gäste ohne Stimmrecht 1. Herr Stv. Sebastian Kelm Die Sozialliberalen Begründung 1. Die Geschäftsführung des Städtetages NRW hat mit Schreiben vom 25.10.2019 die Mitgliedsstädte auf die nächste Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 26.05.2020 in Essen hingewiesen. Die Einladung und die Sitzungsunterlagen erhalten die jeweiligen Delegierten gesondert rechtzeitig vor Beginn der Versammlung. 2. Nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Städtetages NRW kann die Stadt Bonn sieben Delegierte mit Stimmrecht in die Mitgliederversammlung entsenden. Federführung: OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 7 Seite 2 Die Hälfte der Delegierten sollte dabei aus vom Volk gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern (Stadtverordneten) bestehen. Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Stadt- bzw. Gemeindevertretungen berücksichtigt werden. Der Frauenanteil im Rat der Stadt Bonn liegt zzt. bei rund 33%; dies entspricht zwei Frauen. Die Wahl der sieben Delegierten erfolgt nach dem Verfahren nach Hare- Niemeyer (§ 50 Abs. 3 GO NRW). Danach entfallen zwei Sitze auf die CDU-Fraktion, zwei Sitze auf die SPD-Fraktion und jeweils ein Sitz auf die Fraktion Bündnis 90/die Grünen, die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Neben den zu benennenden Delegierten sind die Mitglieder des Vorstandes und die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Städtetages NRW sowie die Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen zur Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Diesen Gremien gehört aus der Bundesstadt Bonn zurzeit an: Herr Oberbürgermeister Ashok Sridharan 3. Die Namen und Anschriften sowie das kommunale Amt oder Mandat und die Parteizugehörigkeit der benannten Delegierten sollen der Geschäftsstelle bis zum 14.02.2020 mitgeteilt werden. Das Stimmrecht von Delegierten, die nicht spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung der Geschäftsstelle bekannt gemacht worden sind, entfällt gem. § 6 Abs. 4 der Satzung, ohne dass damit die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung berührt wird. Im Falle der kurzfristigen Verhinderung der Delegierten können diese ihre Stimme durch schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden (z.H. der Geschäftsstelle) auf eine/n andere/n Stimmberechtigte/n der Mitgliederversammlung übertragen. 4. Der Städtetag NRW stellt es den Mitgliedsstädten frei, weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen ohne Stimmrecht als Gäste zu der Mitgliederversammlung zu entsenden.Seite 2 von 7 Seite 3 Anlage/n 1 Schreiben des Städtetages NRW vom 25-10-2019 (öffentlich)Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de