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190776-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Thematisierung der Nachhaltigkeitsstrategie in Bezug auf Maßnahmen des Amtes 68 auf Friedhöfen(Alt: 1910582ST4, FF Amt 68)

Nummer
190776-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.03.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190776 Bürgerantrag : Thematisierung der Nachhaltigkeitsstrategie in Bezug auf Maßnahmen des Amtes 68 auf Friedhöfen(Alt: 1910582)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190776-1 ST
Bürgerantrag : Thematisierung der
Nachhaltigkeitsstrategie in Bezug auf Maßnahmen
des Amtes 68 auf Friedhöfen(Alt: 1910582ST4, FF
Amt 68)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Beratungsfolge Sitzung
Ausschuss für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger und
Lokale Agenda
13.03.2019
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
11.04.2019
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
29.05.2019
Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten des Bürgerantrages wie folgt Stellung:
Im Hinblick auf den Umgang mit Hecken ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Rat in
seiner Sitzung am 18.04.2013 (DS-Nr. 1310407EB7) im Zusammenhang mit der
Diskussion über die Friedhofsgebühren 2013 beschlossen hat, pflegereduzierende
Maßnahmen, wie z.B. die Reduzierung von Hecken, unverzüglich umzusetzen.
In Ausführung dieses Beschlusses, den die Verwaltung im Übrigen wie die gesamte
gestalterische Anpassung der Friedhöfe als dauerhaften Prozess versteht, der sich an
historischen Gegebenheiten, landschaftsbautechnischen Erkenntnissen und
gebührenrechtlichen Erfordernissen orientiert, werden dort, wo Hecken sinnvoll und
gestalterisch wertvoll sind, diese belassen. Alternde, schnell wachsende Hecken werden
sukzessive durch pflegeleichte und langsam wachsende Hecken ersetzt. Dort, wo
ausreichend Raum vorhanden ist, werden Schnitthecken in frei wachsende Hecken
umgewandelt. Dort wo Schnitthecken entbehrlich sind, werden sie entfernt. Gleiches gilt
für abgängige Hecken. Hohe Hecken werden zur Vermeidung von Angsträumen abgesetzt
bzw. entfernt. Dies entspricht auch dem Wunsch von Friedhofsbesuchern und –nutzern.
Diese bedanken sich ausdrücklich für die geschaffene Übersichtlichkeit auf den
Friedhöfen. Grabnutzungsberechtigte wünschen sich teils freie Flächen im Grabumfeld.
Grundsätzlich erfolgt die Friedhofsgrünpflege nach guter fachlicher Praxis. In diesem
Sinne werden Gehölzbestände „Auf den Stock gesetzt“, dies ist eine fachliche
Gehölzpflege zur Vermeidung von Überalterung. Darüber hinaus ist anzumerken, dass
mehrfach geschnittene Nadelgehölzhecken nur von geringem ökologischen Nutzen sind
(dies wurde dem Antragsteller auch bei einem Ortstermin auf dem Zentralfriedhof im
Frühjahr 2018 erläutert).
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

Seite 2
Eine flächendeckende Umwandlung der Friedhöfe hin zu Rasenfriedhöfen ist nicht
vorgesehen.
Das Friedhofskonzept wurde bisher in 1. Lesung von der Politik zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen der Beratungen wurden mehrere Änderungsanträge gestellt, die auch ein
Konzept zur ökologischen Ausrichtung der Bonner Friedhöfe einfordern.
Das Amt für Stadtgrün arbeitet bereits seit Längerem an einer Umgestaltung der
Friedhöfe, insbesondere für den Bereich von nicht mehr für Beerdigungszwecke
notwendigen Friedhofsteilen.
Neben der viel diskutierten und in der Fachwelt nicht immer gleich interpretierten
ökologischen Ausrichtung der innerstädtischen Grünflächen, ist auch der Aspekt einer
wirtschaftlichen effizienten Grünpflege zu berücksichtigen. Die Fachverwaltung verfolgt
das Ziel einer Entwicklung der Grünflächen, so auch der Friedhöfe, zu ökologischen
Nischen im innerstädtischen Kontext durch aktive Maßnahmen.
So ist das Amt für Stadtgrün wesentlich an folgenden aktuellen Projekten beteiligt bzw.
initiiert diese:
Wiesenansaaten auf nicht mehr genutzten Grabfeldern
Anpflanzung von freiwachsenden Sträuchern bzw. Hecken
Baumersatzpflanzungen auf Friedhöfen u.a. Projekt „Zukunftsbäume“ – Erprobung von
Baumarten, die lt. Fachleuten mit dem Klimawandel besonders gut zurechtkommen
Zertifizierung der Stadt Bonn im Zuge „Labeling Stadtgrün naturnah“, hier auch
Vernetzung mit externen Fachleuten (BUND, Biostation, Botanischer Garten, ….)
Wie aus vorgenannten Aspekten ersichtlich ist, verfolgt die Verwaltung, insbesondere das
angesprochene Amt für Stadtgrün, durchaus das Ziel der ökologischen Aufwertung der
Friedhöfe. Das Verfahren wurde und wird regelmäßig auch der interessierten Bürgerschaft
z.B. in Ortsterminen nahegebracht. Auch dem Antragsteller wurde zu Beginn des
vergangenen Jahres die Vorgehensweise des Amtes für Stadtgrün bei einem Rundgang
auf dem Zentralfriedhof erläutert.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der
Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene formelle Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de