190771 · Beschlussvorlage
Zuschüsse für am Pilotprojekt zur Pflege von Kunstrasenplätzen teilnehmende Sportvereine
Kerndaten
- Nummer
- 190771
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190771 Zuschüsse für am Pilotprojekt zur Pflege von Kunstrasenplätzen teilnehmende Sportvereine Beratungsfolge Sportausschuss 10.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Das Pilotprojekt zur Beteiligung von Sportvereinen an der Pflege von Kunstrasenplätzen soll ab dem 01.01.2020 beginnen. 2. Die teilnehmenden Sportvereine erhalten für die Dauer der Pilotphase für die Übernahme der in der Vorlage beschriebenen Pflegetätigkeiten einen Zuschuss von 15 € je Stunde. Die Bezuschussung erfolgt auf der Grundlage von monatlich vorzulegenden Tätigkeitsnachweisen. 3. Nach Abschluss und Auswertung der Pilotphase ist über die Bemessungsgrundlage und die Höhe des Zuschusses der auf die Vereine zu übertragenden Tätigkeiten zu entscheiden. 4. Die im Jahr 2020 zu zahlenden Zuschüsse werden während der Pilotphase aus den laufenden Mitteln der Sportförderung gezahlt. Ab dem Jahr 2021 wird für die Pflegezuschüsse ein gesonderter Haushaltsansatz angemeldet. Der Sportausschuss hatte in seiner Sitzung am 12.09.2018 der Durchführung eines Pilotprojektes zur Beteiligung der Sportvereine an der Pflege von Kunstrasenplätzen zugestimmt (Drucksachen-Nr. 1812250EB4). In der Beschlussvorlage waren die Rahmenbedingungen für eine Teilnahme an diesem Pilotprojekt dargestellt. Zwischenzeitlich sind die Tätigkeiten, die von den Vereinen grundsätzlich übernommen werden könnten, detailliert aufgelistet und mit den Vereinen erörtert worden. Dabei handelt es sich um die folgenden Tätigkeiten: • Kunstrasenplätze reinigen und kontrollieren, Granulat und Sand in den Hauptnutzungsbereichen bei Bedarf auffüllen • Abfallbehälter entleeren und Unrat auf der Sportanlage entsorgen • Entwässerungsrinne reinigen • Unkraut und Moos zwischen Kunstrasen und Entwässerungsrinne entfernen • Nahtstellen, Elfmeterpunkte usw. kontrollieren • Laub blasen (täglich in der Laubzeit) • Mähen von Rasenflächen • Beseitigung von unerwünschtem Aufwuchs und Unrat in den Gehölzflächen • Winterdienst • Meldung von Unfallgefahren Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IVSeite 1 von 3 Seite 2 Für jeden Sportplatz wurden die einzelnen Tätigkeiten mit Stundenkontingenten bewertet. Je Sportplatz ergeben sich danach jährlich bis zu 830 Stunden für Pflegetätigkeiten, die grundsätzlich an Vereine übertragen werden könnten. Alle Pflegetätigkeiten, die nur mit einem Großgerät ausgeführt werden können (z.B. das Bürsten der Plätze sowie die Grundreinigung), sollen grundsätzlich beim Sportstättenpflegedienst verbleiben. Der Sportstättenpflegedienst wird den Vereinen darüber hinaus bei den zu übernehmenden Tätigkeiten beratend zur Seite stehen. Mit den folgenden Vereinen soll das Pilotprojekt gestartet werden: • FC Blau-Weiß Friesdorf • BSV Roleber 1919 e.V. • Oberkasseler FV 1910 e.V. • Sportfreunde Ippendorf e.V. Bereits in der Beschlussvorlage DS 1812250 hatte die Sportverwaltung ausgeführt, dass die Sportvereine für die Durchführung der Pflegetätigkeiten einen städtischen Zuschuss erhalten sollen. In den geführten Gesprächen haben die Vereine die Absicht geäußert, für die Durchführung der Pflegetätigkeiten z.B. 450-€-Kräfte einzusetzen. In den Richtlinien des Landes NRW über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an Sportstätten (Förderrichtlinie „Moderne Sportstätte 2022“) sind im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements erbrachte Arbeitsleistungen bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines geförderten Vorhabens pro geleisteter Arbeitsstunde pauschal mit 15 € vorgesehen. Bei Arbeitsleistungen, die eine besondere fachliche Qualifikation erfordern, werden 35 Euro je Stunde zugrunde gelegt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, für die Dauer der Pilotphase die Bezuschussung der Vereine an einem Stundensatz von 15 € zu orientieren. Die Vereine sollen die durchgeführten Arbeiten über einen Tätigkeitsnachweis belegen. Die durch die Übertragung der beschriebenen Pflegetätigkeiten an die Vereine frei werdenden Ressourcen im Sportstättenpflegedienst sollen zu einer Intensivierung der übrigen Pflegetätigkeiten an den Kunstrasenplätzen genutzt werden, insbesondere für ein regelmäßiges Abbürsten der Plätze, um eine möglichst lange Nutzbarkeit der Plätze sicherstellen zu können. Das auf ein Jahr angelegte Pilotprojekt soll mit Beginn des Jahres 2020 starten. Im Verlauf der Pilotphase wird die Verwaltung mit den teilnehmenden Vereinen abstimmen, welcher zeitliche Umfang für die einzelnen Tätigkeiten künftig zugrunde gelegt werden sollte und in welcher Höhe tatsächlich ein Zuschussbedarf entstehen wird. Die Verwaltung wird nach Ablauf der Pilotphase dem Sportausschuss den im Rahmen des Pilotprojektes zu entwickelnden Zuschusskatalog zur Beschlussfassung vorlegen. Die Zuschüsse für die teilnehmenden Vereine sollen im Jahr 2020 aus den Sportfördermitteln finanziert werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass in der Pilotphase Aufwendungen in Höhe von maximal 50.000 € anfallen werden.Seite 2 von 3 Seite 3 Für den Doppelhaushalt 2021/2022 wird die Verwaltung gesonderte Haushaltsansätze anmelden. Die Übertragung der vorgenannten Pflegetätigkeiten an Sportvereine ist nach dem Landespersonalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig. Der Personalrat hat seine Zustimmung zur Übertragung der Aufgaben an die Vereine erteilt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.02 Sportförderung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 50.000 EUR 152000802 2020 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de