← Vorlagen

190771 · Beschlussvorlage

Zuschüsse für am Pilotprojekt zur Pflege von Kunstrasenplätzen teilnehmende Sportvereine

Nummer
190771
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 10.12.2019 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,7 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.852 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
190771
Zuschüsse für am Pilotprojekt zur Pflege von
Kunstrasenplätzen teilnehmende Sportvereine
Beratungsfolge
Sportausschuss 10.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Das Pilotprojekt zur Beteiligung von Sportvereinen an der Pflege von
Kunstrasenplätzen soll ab dem 01.01.2020 beginnen.
2. Die teilnehmenden Sportvereine erhalten für die Dauer der Pilotphase für die
Übernahme der in der Vorlage beschriebenen Pflegetätigkeiten einen Zuschuss
von 15 € je Stunde. Die Bezuschussung erfolgt auf der Grundlage von
monatlich vorzulegenden Tätigkeitsnachweisen.
3. Nach Abschluss und Auswertung der Pilotphase ist über die
Bemessungsgrundlage und die Höhe des Zuschusses der auf die Vereine zu
übertragenden Tätigkeiten zu entscheiden.
4. Die im Jahr 2020 zu zahlenden Zuschüsse werden während der Pilotphase
aus den laufenden Mitteln der Sportförderung gezahlt. Ab dem Jahr 2021 wird
für die Pflegezuschüsse ein gesonderter Haushaltsansatz angemeldet.
Der Sportausschuss hatte in seiner Sitzung am 12.09.2018 der Durchführung
eines Pilotprojektes zur Beteiligung der Sportvereine an der Pflege von
Kunstrasenplätzen zugestimmt (Drucksachen-Nr. 1812250EB4). In der
Beschlussvorlage waren die Rahmenbedingungen für eine Teilnahme an
diesem Pilotprojekt dargestellt.
Zwischenzeitlich sind die Tätigkeiten, die von den Vereinen grundsätzlich
übernommen werden könnten, detailliert aufgelistet und mit den Vereinen
erörtert worden.
Dabei handelt es sich um die folgenden Tätigkeiten:
• Kunstrasenplätze reinigen und kontrollieren, Granulat und Sand in den
Hauptnutzungsbereichen bei Bedarf auffüllen
• Abfallbehälter entleeren und Unrat auf der Sportanlage entsorgen
• Entwässerungsrinne reinigen
• Unkraut und Moos zwischen Kunstrasen und Entwässerungsrinne entfernen
• Nahtstellen, Elfmeterpunkte usw. kontrollieren
• Laub blasen (täglich in der Laubzeit)
• Mähen von Rasenflächen
• Beseitigung von unerwünschtem Aufwuchs und Unrat in den Gehölzflächen
• Winterdienst
• Meldung von Unfallgefahren
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt Dezernat:
Dez. IVSeite 1 von 3

Seite 2
Für jeden Sportplatz wurden die einzelnen Tätigkeiten mit Stundenkontingenten
bewertet. Je Sportplatz ergeben sich danach jährlich bis zu 830 Stunden für
Pflegetätigkeiten, die grundsätzlich an Vereine übertragen werden könnten.
Alle Pflegetätigkeiten, die nur mit einem Großgerät ausgeführt werden können
(z.B. das Bürsten der Plätze sowie die Grundreinigung), sollen grundsätzlich
beim Sportstättenpflegedienst verbleiben. Der Sportstättenpflegedienst wird
den Vereinen darüber hinaus bei den zu übernehmenden Tätigkeiten beratend
zur Seite stehen.
Mit den folgenden Vereinen soll das Pilotprojekt gestartet werden:
• FC Blau-Weiß Friesdorf
• BSV Roleber 1919 e.V.
• Oberkasseler FV 1910 e.V.
• Sportfreunde Ippendorf e.V.
Bereits in der Beschlussvorlage DS 1812250 hatte die Sportverwaltung
ausgeführt, dass die Sportvereine für die Durchführung der Pflegetätigkeiten
einen städtischen Zuschuss erhalten sollen. In den geführten Gesprächen
haben die Vereine die Absicht geäußert, für die Durchführung der
Pflegetätigkeiten z.B. 450-€-Kräfte einzusetzen.
In den Richtlinien des Landes NRW über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Investitionsmaßnahmen an Sportstätten (Förderrichtlinie
„Moderne Sportstätte 2022“) sind im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements
erbrachte Arbeitsleistungen bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben eines geförderten Vorhabens pro geleisteter Arbeitsstunde
pauschal mit 15 € vorgesehen. Bei Arbeitsleistungen, die eine besondere
fachliche Qualifikation erfordern, werden 35 Euro je Stunde zugrunde gelegt.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, für die Dauer der Pilotphase die
Bezuschussung der Vereine an einem Stundensatz von 15 € zu orientieren. Die
Vereine sollen die durchgeführten Arbeiten über einen Tätigkeitsnachweis
belegen.
Die durch die Übertragung der beschriebenen Pflegetätigkeiten an die Vereine
frei werdenden Ressourcen im Sportstättenpflegedienst sollen zu einer
Intensivierung der übrigen Pflegetätigkeiten an den Kunstrasenplätzen genutzt
werden, insbesondere für ein regelmäßiges Abbürsten der Plätze, um eine
möglichst lange Nutzbarkeit der Plätze sicherstellen zu können.
Das auf ein Jahr angelegte Pilotprojekt soll mit Beginn des Jahres 2020 starten.
Im Verlauf der Pilotphase wird die Verwaltung mit den teilnehmenden Vereinen
abstimmen, welcher zeitliche Umfang für die einzelnen Tätigkeiten künftig
zugrunde gelegt werden sollte und in welcher Höhe tatsächlich ein
Zuschussbedarf entstehen wird. Die Verwaltung wird nach Ablauf der
Pilotphase dem Sportausschuss den im Rahmen des Pilotprojektes zu
entwickelnden Zuschusskatalog zur Beschlussfassung vorlegen.
Die Zuschüsse für die teilnehmenden Vereine sollen im Jahr 2020 aus den
Sportfördermitteln finanziert werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass in
der Pilotphase Aufwendungen in Höhe von maximal 50.000 € anfallen werden.Seite 2 von 3

Seite 3
Für den Doppelhaushalt 2021/2022 wird die Verwaltung gesonderte
Haushaltsansätze anmelden.
Die Übertragung der vorgenannten Pflegetätigkeiten an Sportvereine ist nach
dem Landespersonalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig. Der
Personalrat hat seine Zustimmung zur Übertragung der Aufgaben an die
Vereine erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.02 Sportförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
50.000 EUR 152000802 2020
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de