190763 · Beschlussvorlage
Grundstück Franz-Josef-Strauß-Allee 1-3, Bonn Erweiterung der bestehenden Tiefgarage um 7 weitere unterirdische Geschosse AZ: 167326 VO
Kerndaten
- Nummer
- 190763
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 190763 Grundstück Franz-Josef-Strauß-Allee 1-3, Bonn Erweiterung der bestehenden Tiefgarage um 7 weitere unterirdische Geschosse AZ: 167326 VO Beratungsfolge Unterausschuss Bauplanung 18.12.2019 Anhörung Beschlussvorschlag Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Baugesetzbuch- BauGB – widerspricht. Begründung Der Bauherr beabsichtigt, die bestehende Tiefgarage mit drei versetzten Parkebenen (ehemalige Fahrbereitschaft der Bundesregierung) um sieben weitere Tiefgeschosse zu erweitern. Die Erschließung soll über die beiden vorhandenen Zufahrten erfolgen. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7920-8 vom 25.05.1968, der den betreffenden Bereich als Fläche für Stellplätze und Garagen ausweist. Zudem legt der Bebauungsplan fest, dass von der „Franz-Josef-Strauß-Allee“ keine Zu- und Abfahrten und keine Zugänge zulässig sind. Für die hier vorhandene Zufahrt wurde im Rahmen des Neubaus der Fahrbereitschaft im Jahre 1988 eine Befreiung erteilt, da diese bereits von der vorherigen Bebauung der Fahrbereitschaft vorhanden war und keine wesentlich größere Nutzung geplant war. Zudem sollte hierdurch die verkehrliche Belastung der Wohnbebauung im „Sträßchensweg“ minimiert werden. Die zweite vorhandene Zufahrt vom „Sträßchensweg“ darf wegen des angrenzenden reinen Wohngebiets durch die geplante Neubaumaßnahme auch keine Verkehrserhöhung erfahren, da dies der Eigenart des benachbarten Baugebiets widersprechen und gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen würde. Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 3 Seite 2 Eine Vervielfachung der Stellplätze der vorhandenen Tiefgarage und der damit verbundenen deutlichen Erhöhung der Belastung der vorhandenen Zu- und Abfahrten kann daher nicht zugelassen werden. Da der Bebauungsplan eine Zufahrt von der Franz-Josef-Strauß-Allee ausdrücklich ausschließt, kann eine weitergehende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in Betracht kommen, da hierdurch die Grundzüge der Planung berührt würden. Die Verwaltung beabsichtigt daher die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Anlage/n 1 Plan Franz-Josef-Strauß-Allee 1-3, Tiefgarage (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de