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190763 · Beschlussvorlage

Grundstück Franz-Josef-Strauß-Allee 1-3, Bonn Erweiterung der bestehenden Tiefgarage um 7 weitere unterirdische Geschosse AZ: 167326 VO

Nummer
190763
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Bauplanung 18.12.2019 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
190763
Grundstück Franz-Josef-Strauß-Allee 1-3, Bonn
Erweiterung der bestehenden Tiefgarage um 7
weitere unterirdische Geschosse
AZ: 167326 VO
Beratungsfolge
Unterausschuss Bauplanung 18.12.2019 Anhörung
Beschlussvorschlag
Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, da das Vorhaben den
Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Baugesetzbuch-
BauGB – widerspricht.
Begründung
Der Bauherr beabsichtigt, die bestehende Tiefgarage mit drei versetzten
Parkebenen (ehemalige Fahrbereitschaft der Bundesregierung) um sieben
weitere Tiefgeschosse zu erweitern. Die Erschließung soll über die beiden
vorhandenen Zufahrten erfolgen.
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
7920-8 vom 25.05.1968, der den betreffenden Bereich als Fläche für Stellplätze
und Garagen ausweist. Zudem legt der Bebauungsplan fest, dass von der
„Franz-Josef-Strauß-Allee“ keine Zu- und Abfahrten und keine Zugänge
zulässig sind. Für die hier vorhandene Zufahrt wurde im Rahmen des Neubaus
der Fahrbereitschaft im Jahre 1988 eine Befreiung erteilt, da diese bereits von
der vorherigen Bebauung der Fahrbereitschaft vorhanden war und keine
wesentlich größere Nutzung geplant war. Zudem sollte hierdurch die
verkehrliche Belastung der Wohnbebauung im „Sträßchensweg“ minimiert
werden.
Die zweite vorhandene Zufahrt vom „Sträßchensweg“ darf wegen des
angrenzenden reinen Wohngebiets durch die geplante Neubaumaßnahme
auch keine Verkehrserhöhung erfahren, da dies der Eigenart des benachbarten
Baugebiets widersprechen und gegen das Gebot der Rücksichtnahme
verstoßen würde.
Federführung:
63 Bauordnungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 3

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Eine Vervielfachung der Stellplätze der vorhandenen Tiefgarage und der damit
verbundenen deutlichen Erhöhung der Belastung der vorhandenen Zu- und
Abfahrten kann daher nicht zugelassen werden. Da der Bebauungsplan eine
Zufahrt von der Franz-Josef-Strauß-Allee ausdrücklich ausschließt, kann eine
weitergehende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht
in Betracht kommen, da hierdurch die Grundzüge der Planung berührt würden.
Die Verwaltung beabsichtigt daher die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.
Anlage/n
1 Plan Franz-Josef-Strauß-Allee 1-3, Tiefgarage (öffentlich)Seite 2 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de