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190762 · Beschlussvorlage

GGS Gotenschule; Ersatzneubau Turnhalle und Erweiterungsneubau

Nummer
190762
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 13.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 28.11.2019 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
190762
GGS Gotenschule; Ersatzneubau Turnhalle und
Erweiterungsneubau
Beratungsfolge
Schulausschuss 13.11.2019 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 28.11.2019 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Für die GGS Gotenschule ist vor dem Hintergrund stetig steigender
Schülerzahlen im Schulbezugsraum schnellstmöglich ein Erweiterungsneubau
zu errichten, der mit dem Ersatzneubau für die Turnhalle kombiniert werden
könnte.
Zur Beschleunigung der Maßnahme ist eine kurzfristige Beratung erforderlich,
da ansonsten erst die Sitzung des Schulausschusses am 04.02.2020 sowie die
des Betriebsausschusses SGB am 19.02.2020 erreicht werden könnte.
Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmung konnte die
Beschlussvorlage nicht früher erstellt werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die bisher separat geplanten Maßnahmen
- Ersatzneubau der Turnhalle der GGS Gotenschule
- Erweiterungsneubau der GGS Gotenschule
1. Spätestens ab Leistungsphase 4 aus synergetischen Gründen, zur
Kosteneinsparung und um eine schnellere Realisierung des
Erweiterungsneubaus zu ermöglichen, beide Maßnahmen als eine
Maßnahme fortzuführen und die dafür erforderlichen Schritte
einzuleiten.
2. Die Planungsmittel für den Schulerweiterungsbau in Höhe von
150.000,00 Euro für die Leistungsphase 1 und 2 freizugeben.
Begründung
Schulerweiterungsbau
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 u.a. beschlossen, die Verwaltung
mit der Planung für den Ausbau der zweizügigen GGS Gotenschule um einen
weiteren Zug zu beauftragen sowie die dafür notwendigen Planungsmittel in
den kommenden Wirtschaftsplänen des SGB zu verankern (DS.Nr.
1610614EB19).
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 3

Seite 2
Die erforderlichen Planungsmittel wurden erstmals für den Wirtschaftsplan SGB
2018 in Höhe von 150.000,00 angemeldet jedoch nicht verausgabt und somit in
das Jahr 2019 übertragen.
Turnhalle
Nachdem sich im Frühjahr 2018 eine Platte der Abhangdecke gelöst hatte,
wurde die Turnhalle zur weiteren sachverständigen Ursachensuche für die
Nutzung gesperrt. Hierbei und durch ein weitergehendes Gutachten wurde
festgestellt, dass neben der Undichtigkeit des Daches erhebliche Schäden in
allen Betonbauteilen vorhanden sind. Die in den
70- ern/80-ern des letzten Jahrtausends durchgeführten Sanierungen waren,
nach heutigem Stand, wenig sachgerecht und sind schadhaft.
Daraufhin hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Turnhalle der GGS
Gotenschule zeitnah abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen.
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat diesen Vorschlag in ihrer Sitzung am
31.10.2018 nach entsprechenden Empfehlungen des Schul-, Sport- und
Betriebsausschusses SGB beschlossen (s. DS.-Nr. 1812353).
Die dafür erforderlichen Mittel sind für den Wirtschaftsplan SGB 2019 sowie
2020 angemeldet, wurden bisher jedoch noch nicht vollständig verausgabt. Die
Leistungsphasen 1 und 2 sind abgeschlossen.
Da beide Maßnahmen auf dem gleichen Areal realisiert werden, lassen sich
sowohl beim Planungsprozess als auch bei der Umsetzung der bisher separat
geplanten Maßnahmen erhebliche Synergieeffekte erzielen, wenn beide
Maßnahmen zeitnah als eine Maßnahme fortgeführt werden (Reduzierung des
Planungsaufwands, der Gesamtbaukosten, schnellere Errichtung des
Schulerweiterungsbaus etc.) Insbesondere vor dem Hintergrund der stetig
steigenden Schülerzahlen im Schulbezugsraum der GGS Gotenschule
erscheint es daher interessensgerecht, die Leistungsphasen 1 und 2 für den
Schulerweiterungsbau bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu beauftragen und beide
Maßnahmen ab der Leistungsphase 3 zusammen fortzuführen, um dem
gesetzlichen Anspruch auf Bereitstellung erforderlicher Schulplätze
schnellstmöglich entsprechen zu können. Allerdings würde sich dadurch die
Fertigstellung, bzw. der Baubeginn der Turnhalle um ca. 6 Monate verzögern.
Die Finanzierung könnte aus den bisher nicht verausgabten Planungsmitteln für
den Schulerweiterungsbau sowie aus den noch verfügbaren Mitteln des
Turnhallenneubaus erfolgen.
Die weitere Finanzierung ist im Rahmen der Erstellung der Wirtschaftspläne
des SGB für die nächsten Jahre sicherzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
0.00 innere Verwaltung 0.00.00 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 3

Seite 3
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 150.000 WPL SGB 2019
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de