190762 · Beschlussvorlage
GGS Gotenschule; Ersatzneubau Turnhalle und Erweiterungsneubau
Kerndaten
- Nummer
- 190762
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190762 GGS Gotenschule; Ersatzneubau Turnhalle und Erweiterungsneubau Beratungsfolge Schulausschuss 13.11.2019 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 28.11.2019 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Für die GGS Gotenschule ist vor dem Hintergrund stetig steigender Schülerzahlen im Schulbezugsraum schnellstmöglich ein Erweiterungsneubau zu errichten, der mit dem Ersatzneubau für die Turnhalle kombiniert werden könnte. Zur Beschleunigung der Maßnahme ist eine kurzfristige Beratung erforderlich, da ansonsten erst die Sitzung des Schulausschusses am 04.02.2020 sowie die des Betriebsausschusses SGB am 19.02.2020 erreicht werden könnte. Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmung konnte die Beschlussvorlage nicht früher erstellt werden. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die bisher separat geplanten Maßnahmen - Ersatzneubau der Turnhalle der GGS Gotenschule - Erweiterungsneubau der GGS Gotenschule 1. Spätestens ab Leistungsphase 4 aus synergetischen Gründen, zur Kosteneinsparung und um eine schnellere Realisierung des Erweiterungsneubaus zu ermöglichen, beide Maßnahmen als eine Maßnahme fortzuführen und die dafür erforderlichen Schritte einzuleiten. 2. Die Planungsmittel für den Schulerweiterungsbau in Höhe von 150.000,00 Euro für die Leistungsphase 1 und 2 freizugeben. Begründung Schulerweiterungsbau Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 u.a. beschlossen, die Verwaltung mit der Planung für den Ausbau der zweizügigen GGS Gotenschule um einen weiteren Zug zu beauftragen sowie die dafür notwendigen Planungsmittel in den kommenden Wirtschaftsplänen des SGB zu verankern (DS.Nr. 1610614EB19). Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Dez. ISeite 1 von 3 Seite 2 Die erforderlichen Planungsmittel wurden erstmals für den Wirtschaftsplan SGB 2018 in Höhe von 150.000,00 angemeldet jedoch nicht verausgabt und somit in das Jahr 2019 übertragen. Turnhalle Nachdem sich im Frühjahr 2018 eine Platte der Abhangdecke gelöst hatte, wurde die Turnhalle zur weiteren sachverständigen Ursachensuche für die Nutzung gesperrt. Hierbei und durch ein weitergehendes Gutachten wurde festgestellt, dass neben der Undichtigkeit des Daches erhebliche Schäden in allen Betonbauteilen vorhanden sind. Die in den 70- ern/80-ern des letzten Jahrtausends durchgeführten Sanierungen waren, nach heutigem Stand, wenig sachgerecht und sind schadhaft. Daraufhin hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Turnhalle der GGS Gotenschule zeitnah abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat diesen Vorschlag in ihrer Sitzung am 31.10.2018 nach entsprechenden Empfehlungen des Schul-, Sport- und Betriebsausschusses SGB beschlossen (s. DS.-Nr. 1812353). Die dafür erforderlichen Mittel sind für den Wirtschaftsplan SGB 2019 sowie 2020 angemeldet, wurden bisher jedoch noch nicht vollständig verausgabt. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind abgeschlossen. Da beide Maßnahmen auf dem gleichen Areal realisiert werden, lassen sich sowohl beim Planungsprozess als auch bei der Umsetzung der bisher separat geplanten Maßnahmen erhebliche Synergieeffekte erzielen, wenn beide Maßnahmen zeitnah als eine Maßnahme fortgeführt werden (Reduzierung des Planungsaufwands, der Gesamtbaukosten, schnellere Errichtung des Schulerweiterungsbaus etc.) Insbesondere vor dem Hintergrund der stetig steigenden Schülerzahlen im Schulbezugsraum der GGS Gotenschule erscheint es daher interessensgerecht, die Leistungsphasen 1 und 2 für den Schulerweiterungsbau bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu beauftragen und beide Maßnahmen ab der Leistungsphase 3 zusammen fortzuführen, um dem gesetzlichen Anspruch auf Bereitstellung erforderlicher Schulplätze schnellstmöglich entsprechen zu können. Allerdings würde sich dadurch die Fertigstellung, bzw. der Baubeginn der Turnhalle um ca. 6 Monate verzögern. Die Finanzierung könnte aus den bisher nicht verausgabten Planungsmitteln für den Schulerweiterungsbau sowie aus den noch verfügbaren Mitteln des Turnhallenneubaus erfolgen. Die weitere Finanzierung ist im Rahmen der Erstellung der Wirtschaftspläne des SGB für die nächsten Jahre sicherzustellen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 0.00 innere Verwaltung 0.00.00 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 3 Seite 3 Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 150.000 WPL SGB 2019 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de