190751 · Beschlussvorlage
Vollstreckung von Geldforderungen aus Abfallgebühren für die RSAG AÖR -Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis
Kerndaten
- Nummer
- 190751
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.744 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 190751 Vollstreckung von Geldforderungen aus Abfallgebühren für die RSAG AÖR - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung Rat 12.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Vollstreckungsbefugnis der Bundesstadt Bonn nach § 2 Abs. 1 und 2 VO VwVG NRW sowie ihres Anspruchs auf Erhebung des Kostenbeitrags nach § 5 Abs. 1 VO VwVG NRW für die Abfallgebühren des Rhein-Sieg-Kreises gegenüber der RSK-Kreiskasse, abzuschließen. Begründung Zum 01. Januar 2019 wurde die Gebührenhoheit für die Abfallentsorgung vom Rhein-Sieg-Kreis auf die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen. Rückständige Abfallentsorgungsgebühren werden gemäß § 2 i.V.m. § 4 Nr.1 Ausführungsverordnung Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VO VwVG NRW) von den Vollstreckungsbehörden der Städte und Gemeinden in örtlicher Zuständigkeit beigetrieben, in denen die Schuldnerin/der Schuldner ihren/seinen Wohnsitz hat. Die Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises haben mit Datum vom 20.12.2018 mit dem Rhein-Sieg-Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen, die die auf sie entfallende Vollstreckungsbefugnis nach § 2 Abs. 1 und 2 VO VwVG sowie ihren Anspruch auf Erhebung des Kostenbeitrages nach § 5 Abs. 1 VO VwVG NRW gegenüber der RSAG auf den RSK – Kreiskasse - überträgt. Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung (siehe Anlage 1) möchte der Rhein-Sieg-Kreis auch mit der Bundesstadt Bonn abschließen. Von der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist nur die Vollstreckung im Innendienst erfasst. Vollstreckungen im Außendienst werden weiterhin im Wege der Amtshilfe gem. § 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfg NRW) durch die Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. IISeite 1 von 4 Seite 2 Bundesstadt Bonn – Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde – vorgenommen und auch der Kostenbeitrag bei der RSAG angefordert. Gesetzliche Grundlagen/Verfahren: Nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, Bekanntmachung der Neufassung (Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit - GKG -) vom 01. Oktober 1979, Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90) in Kraft getreten am 21. Mai 2009 kann nach § 23 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis geschlossen werden in der vereinbart wird, dass eine Aufgabe (hier die Vollstreckung für die RSAG) in die Zuständigkeit des Rhein-Sieg-Kreises übergeht. Mit Übernahme der Aufgabe gehen das Recht und die Pflicht zur Erfüllung auf den Rhein-Sieg-Kreis über. Nach § 24 GKG bedarf diese Vereinbarung der Genehmigung der jeweiligen Aufsichtsbehörde (§ 29 GKG). Der Rat der Bundesstadt Bonn entscheidet über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Da für die Bundesstadt Bonn keine Kosten entstehen, bestehen aus der Sicht des Amtes 21 keine Bedenken die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Innere Verwaltung 1.01.21 FInanzbuchhaltung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 0,00 Einzahlungen 0,00 Investiver Finanzsaldo 0,00 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 0,00 Einzahlungen / Erträge 0,00 Haushaltsbelastung jährlich 0,00Seite 2 von 4 Seite 3 Anlage/n 1 Entwurf öff-rechtl-Vereinb. RSK für RSAG (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de