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190751 · Beschlussvorlage

Vollstreckung von Geldforderungen aus Abfallgebühren für die RSAG AÖR -Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis

Nummer
190751
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190751
Vollstreckung von Geldforderungen aus
Abfallgebühren für die RSAG AÖR
- Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt, die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Übertragung der Vollstreckungsbefugnis der Bundesstadt
Bonn nach § 2 Abs. 1 und 2 VO VwVG NRW sowie ihres Anspruchs auf
Erhebung des Kostenbeitrags nach § 5 Abs. 1 VO VwVG NRW für die
Abfallgebühren des Rhein-Sieg-Kreises gegenüber der RSK-Kreiskasse,
abzuschließen.
Begründung
Zum 01. Januar 2019 wurde die Gebührenhoheit für die Abfallentsorgung vom
Rhein-Sieg-Kreis auf die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen.
Rückständige Abfallentsorgungsgebühren werden gemäß § 2 i.V.m. § 4 Nr.1
Ausführungsverordnung Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VO VwVG
NRW) von den Vollstreckungsbehörden der Städte und Gemeinden in örtlicher
Zuständigkeit beigetrieben, in denen die Schuldnerin/der Schuldner
ihren/seinen Wohnsitz hat.
Die Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises haben mit Datum vom
20.12.2018 mit dem Rhein-Sieg-Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
abgeschlossen, die die auf sie entfallende Vollstreckungsbefugnis nach § 2
Abs. 1 und 2 VO VwVG sowie ihren Anspruch auf Erhebung des
Kostenbeitrages nach § 5 Abs. 1 VO VwVG NRW gegenüber der RSAG auf
den RSK – Kreiskasse - überträgt.
Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung (siehe Anlage 1) möchte
der Rhein-Sieg-Kreis auch mit der Bundesstadt Bonn abschließen. Von der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist nur die Vollstreckung im Innendienst
erfasst. Vollstreckungen im Außendienst werden weiterhin im Wege der
Amtshilfe gem. § 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfg NRW) durch die
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt Dezernat:
Dez. IISeite 1 von 4

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Bundesstadt Bonn – Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde – vorgenommen
und auch der Kostenbeitrag bei der RSAG angefordert.
Gesetzliche Grundlagen/Verfahren:
Nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, Bekanntmachung der
Neufassung (Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit - GKG -) vom 01.
Oktober 1979, Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom
23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90) in Kraft getreten am 21. Mai 2009 kann
nach § 23 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis
geschlossen werden in der vereinbart wird, dass eine Aufgabe (hier die
Vollstreckung für die RSAG) in die Zuständigkeit des Rhein-Sieg-Kreises
übergeht. Mit Übernahme der Aufgabe gehen das Recht und die Pflicht zur
Erfüllung auf den Rhein-Sieg-Kreis über. Nach § 24 GKG bedarf diese
Vereinbarung der Genehmigung der jeweiligen Aufsichtsbehörde (§ 29 GKG).
Der Rat der Bundesstadt Bonn entscheidet über die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung.
Da für die Bundesstadt Bonn keine Kosten entstehen, bestehen aus der Sicht
des Amtes 21 keine Bedenken die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem
Rhein-Sieg-Kreis abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01 Innere Verwaltung 1.01.21 FInanzbuchhaltung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 0,00
Einzahlungen 0,00
Investiver
Finanzsaldo
0,00
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
0,00
Einzahlungen /
Erträge
0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
0,00Seite 2 von 4

Seite 3
Anlage/n
1 Entwurf öff-rechtl-Vereinb. RSK für RSAG (öffentlich)Seite 3 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de