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190732 · Kleine Anfrage

Fehlende Straßenbäume in der Konstantinstraße

Nummer
190732
Art
Kleine Anfrage
Veröffentlicht
19.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 190732-1 ST Fehlende Straßenbäume in der Konstantinstraße

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Kleine Anfrage
öffentlich
190732
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Ratsbüro
Dezernat:
Dez. OB
Fehlende Straßenbäume in der Konstantinstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag
1. Wann sollen die im Bereich Konstantinstraße 80-82 gefällten Straßenbäume
ersetzt werden?
2. Sofern die mit Ziffer 1 angefragten, mit Zustimmung der Stadtverwaltung
nach März 2015 abgeholzten städtischen Straßenbäume nicht neu gepflanzt
werden sollen:
- Aus welchem Grunde ist kein Ersatz geplant?
- Wie hoch ist der Wert der abgesägten Bäume zu beziffern und in
welcher Höhe wurde der Stadt Bonn ein Betrag für den entstandenen
Schaden gezahlt?
- Wie wurde der mit Fällung der Bäume einhergehende ökologische
Verlust zu welchen und auf wessen Kosten wie ausgeglichen?
3. Wie lautet das Ergebnis der mit Drucksache 1510635ST2 (siehe Antwort zu
Frage 5) angekündigten Prüfung, ob in dem rückwärtigen Bereich des
Bauvorhabens, dem die Bauvoranfrage vom 07.07.2014 mit dem Aktenzeichen
453882 zugrunde lag, satzungsgeschütze Bäume standen?
4. Für den Fall, dass in dem mit Ziffer 3 nachgefragten Bereich
satzungsgeschütze Bäume standen: Wurden dem Vorhabenträger
Ersatzpflanzungen aufgegeben, wenn nein, warum nicht und wenn ja, wurde
geprüft, ob die Ersatzpflanzungen umgesetzt wurden und ob diese auch heute
noch stehen?
5. Wann ist geplant, die übrigen in der Anlage näher bezeichneten freien
Baumbeete im Abschnitt der Konstantinstraße zwischen der Gutenberg- und
der Wendelstadtallee neu zu bepflanzen?
Zu den Fragen 1-4 wird auf die Drucksachen 1510635 und 1510762 verwiesen.
Demnach erlaubte die Verwaltung einem Bauherrn im Jahre 2015 - ohne dass
er darauf einen Anspruch gehabt hätte – mehrere Straßenbäume für die
störungsfreie Umsetzung seines Bauvorhabens zu entfernen. Über den ErsatzSeite 1 von 2

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von 3 Straßenbäumen wollte die Verwaltung im Zuge der Erteilung der
Baugenehmigung ohne Einbindung der Bezirksvertretung entscheiden. Ob auf
den Baugrundstücken selbst satzungsgeschütze Bäume vorhanden waren,
blieb in den Antworten der Verwaltung seinerzeit offen.
Die Neubauten stehen schon seit dem Jahr 2016, mögliche Ersatzpflanzungen
hat es seitdem nicht gegeben.
Zu Frage 5. Wie die Antworten zu 1 bis 4 liegt es auch im öffentlichen Interesse
zu erfahren, ob und wenn ja, wann Nachpflanzungen in den genannten
Bereichen geplant sind.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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