190731-2 AA · Änderungsantrag
Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Bonner Bäder, hier: Schwimmkurse
Kerndaten
- Nummer
- 190731-2 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 10.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 190731-2 AA Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Bonner Bäder, hier: Schwimmkurse Beratungsfolge Sportausschuss 10.12.2019 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird nach dem Absatz „Gewerbliche Nutzung“ um die folgenden Sätze ergänzt: „Kurse von Schwimmsport treibenden Vereinen, Fördervereinen und sonstigen gemeinnützigen Vereinen, in denen die Grundlagen des Schwimmens bis zum Jugendschwimmabzeichen Bronze vermittelt werden, werden in den Sommerferien nicht als gewerbliche Nutzung behandelt, sondern sind bei der Entgelterhebung wie eine Schul- und Vereinsnutzung abzurechnen. Dies gilt auch, wenn der Verein von den Teilnehmenden eine Kursgebühr verlangt und die Teilnehmenden keine Vereinsmitglieder sind.“ Begründung erfolgt mündlich! Anlage/n Keine Antragsteller/in: CDU-Stadtratsfraktion, Gordon Land, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Rolf (Rudolf) Beu, Fraktion Freie Demokratische Partei, Florian BräuerSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de