190731-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Bonner Bäder, hier: Schwimmkurse
Kerndaten
- Nummer
- 190731-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190731-1 ST Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Bonner Bäder, hier: Schwimmkurse Beratungsfolge Sportausschuss 10.12.2019 Empfehlung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zu folgen, da das gewünschte Ziel, dass mehr Kinder und Jugendliche an Schwimmkursen teilnehmen können, dadurch nicht erreicht würde. Schwimmkurse sind bereits jetzt so stark nachgefragt, dass die Wasserflächen sehr stark frequentiert werden. Der Entgelttarif für die Bäder unterscheidet zwischen der nicht gewerblichen Nutzung und der gewerblichen Nutzung. Gewerblich ist die Nutzung immer dann, wenn die Veranstalter (auch die Vereine) für ihre Kurse eine Gebühr erheben, also Einnahmen erzielen. Der Unterschiedsbetrag der Tarife liegt für eine ganze Gruppe pro Stunde bei 17 Euro z.B. für die Buchung eines Lehrschwimmbeckens (28 € nicht gewerblich, 45 € gewerblich), bzw. 9 Euro für eine 25-Meter-Bahn (11 € nicht gewerblich, 20 Euro gewerblich), also 18 Euro für den Kurs, für den zwei Bahnen gebucht werden. Diese Kosten können Vereine auf die von ihnen erhobenen Teilnehmergebühren umlegen. Die geltenden Regelungen sind für die Kursteilnehmerinnen und –teilnehmer von Vorteil, da die Stadt bei Kursbuchungen darauf verzichtet, von Kursteilnehmer/innen zusätzlich den regulären Eintrittspreis zu verlangen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben außerdem die Möglichkeit, für die Kursteilnahme Mittel nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz zu beantragen, sofern sie antragsberechtigt sind. Anlage/n Keine Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IVSeite 1 von 1
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