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190728-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Pflege und Sanierung des Steiner Häuschens in Oberkassel (alt: 1911923, FF BezVst Beuel)

Nummer
190728-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Denkmalschutz 26.11.2019 Kenntnisnahme
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  1. 190728 Pflege und Sanierung des Steiner Häuschens in Oberkassel (alt: 1911923)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190728-1 ST
Pflege und Sanierung des Steiner Häuschens in
Oberkassel (alt: 1911923, FF BezVst Beuel)
Beratungsfolge
Unterausschuss für Denkmalschutz 26.11.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wurde um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:
1. Welche Schritte wurden seit der Beratung der Großen Anfrage 1811247 von der
Verwaltung getätigt?
Hinsichtlich der Pflege und Sanierung des Steiner Häuschens haben
zwischenzeitlich Gesprächstermine sowie Ortstermine stattgefunden.
Der Landschaftsverband Rheinland wurde beratend in die Angelegenheit
einbezogen.
Im Folgenden wird über den Stand der Angelegenheit berichtet:
Grundsätzliches
Lage des Steiner Häuschens
sh. Anlage 1
Bedeutung der Burganlage bzw. des Steiner Häuschens
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 10

Seite 2
Die Burganlage lag wahrscheinlich an einer landschaftlich sehr exponierten Stelle,
was sich heute nur noch erahnen lässt.
Im Rahmen der Ausgrabungen wurden Fundstücke aus karolingischer Zeit
gefunden, welche sehr selten sind. Unter anderem wurde Pingsdorfer Keramik aus
dem 12 Jahrhundert gefunden.
Auch ist der Erhaltungszustand des Bodendenkmals in dieser Qualität sehr selten.
Nach der Zerstörung im Jahr 1217 durch einen Blitzschlag und eine Feuersbrunst
ist das Bodendenkmal nahezu unberührt. Insbesondere sind die Brandschichten wie
auch die Schichten aus karolingischer Zeit vollständig erhalten.
Die Burganlage bzw. das Steiner Häuschen als Bodendenkmal
Bei der Burganlage bzw. dem Steiner Häuschen handelt es sich um ein
Bodendenkmal, d.h. die Überreste liegen zum größten Teil noch unberührt im
Boden. Ca. 30 cm unter der Erdoberfläche beginnen die relevanten Schichten. Dies
bedeutet, dass die Landschaft möglichst wenig neu modelliert und der Boden durch
Baumaßnahmen etc. nicht beeinträchtigt werden darf.
Die überirdischen Mauern sind zum großen Teil in den 1980er Jahren freigelegte
Bereiche, die im Zuge einer Sanierung mit umliegenden Steinen der Burg ca. 50cm
hochgemauert wurden, um Schutz und Ablesbarkeit herzustellen. Sie sind daher
Teil des Bodendenkmals.
Denkmalbereich:
sh. Anlage 2
Aktuelle Situation des Steiner Häuschens
Auf das Steiner Häuschen weisen zwar Informationstafeln hin, jedoch wurde das
Steiner Häuschen weitgehend sich selbst überlassen. Seit der Restaurierung im
Jahr 1985 sind nach bisherigem Kenntnisstand keine weiteren Arbeiten mehr an
dem Steiner Häuschen erfolgt. Das Gelände liegt in einem waldartigen Bestand im
Hang und ist über die Jahre zugewachsen. Die nachfolgenden Fotos belegen den
Zustand der Anlage im September 2018:
sh. Anlage 3Seite 2 von 10

Seite 3
In der Folge wurde ein Rückschnitt des Bewuchses vorgenommen. Zusätzlich wurde
das Efeu weitestgehend entfernt. Hierbei zeigten sich die Fugen des Mauerwerks in
einem guten Zustand und sind nicht – wie zunächst befürchtet – durch die
Entfernung des Efeus beschädigt worden. Die nachfolgenden Fotos belegen den
Zustand der Anlage im Februar 2019:
sh. Anlage 4
Der Bewuchs hat in der sich anschließenden Vegetationsperiode erneut
zugenommen.
An der Anlage werden durch Amt 52, welches die Liegenschaft aufgrund der
benachbarten Sportanlage betreut, nach bisheriger Planung jährlich zwei
Pflegegänge mit einer Dauer von jeweils 25 Stunden durchgeführt, bei denen die
Anlage und die Wege freigeschnitten werden. Zusätzlich werden in den restlichen
Jahresmonaten je eine einstündige Kontrolle und Müllbeseitigung durchgeführt.
Jährlich dürfte sich der Arbeitsaufwand auf 60 Arbeitsstunden summieren. Darüber
hinaus sind 60 LKW-Stunden, 4 Traktor- und Häckslerstunden sowie ca. 30
Kleingerätestunden (Freischneider, Motorsäge, Heckenschere usw.) anzusetzen.
Häufigere Pflegemaßnahmen – wie sie wünschenswert wären - sind personell leider
nicht umsetzbar.
Lösungsmöglichkeiten
Hinsichtlich des weiteren Umgangs mit dem Steiner Häuschen wurden vier
Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und thematisiert:
Lösungsmöglichkeit 1: Weitere Ausgrabungen der Burganlage in Federführung
durch den Landschaftsverband Rheinland
Lösungsmöglichkeit 2: Erhaltung des Bodendenkmals durch die Bundesstadt
Bonn
Lösungsmöglichkeit 3: Sanierung des Steiner Häuschens – soweit notwendig -
und Herstellung des Geländes, so dass dieses
für die Öffentlichkeit zugänglich ist, sowie
weitere Pflege der Anlage und des Geländes
durch die Bundesstadt Bonn
Lösungsmöglichkeit 4: Sanierung des Steiner Häuschens – soweit notwendig -
und Herstellung des Geländes, so dass dieses
für die Öffentlichkeit zugänglich ist, sowieSeite 3 von 10

Seite 4
Gewinnung der Stiftung Arboretum Park Härle
als Pächter durch die Bundesstadt Bonn und
Übernahme der Pflege der Anlage und des
Geländes durch die Stiftung, wobei der Besuch
des Bodendenkmals ausschließlich zu den
Öffnungszeiten des Arboretum Park Härle
möglich ist
Als nachhaltigste Lösungsmöglichkeit wird derzeit Lösungsmöglichkeit 4
weiterverfolgt.
Hierzu im Einzelnen:
Gespräche mit der Stiftung Arboretum Park Härle zum Austausch hinsichtlich der
Idee, dass Gelände an die Stiftung Arboretum Park Härle zu verpachten und die
Pflege der Anlage und des Geländes in deren Hände zu legen, haben stattgefunden.
Grundsätzlich steht der Vorstand der Stiftung der Übernahme der Fläche im
Rahmen eines Pachtvertrages positiv gegenüber. Das Steiner Häuschen würde
aufgrund seiner Geschichte und Lage wie auch optisch grundsätzlich eine
Bereicherung für den Park darstellen.
Folgende Voraussetzungen müssten für eine Verpachtung an die Stiftung
Arboretum Park Härle gegeben sein:
 Der Stiftung dürften durch die Übernahme der Pflege der Anlage und
des Geländes keine finanziellen Mehraufwendungen entstehen.
 Das Steiner Häuschen müsste in das Parkgelände des Arboretum Park
Härle integriert werden.
Die Anlage wäre in diesem Fall zwar nicht mehr durchgängig, sondern nur noch
zu den Öffnungszeiten des Arboretum Park Härle für die Öffentlichkeit
zugänglich, jedoch könnten durch die Anbindung an die Parkanlage ein
durchgängig guter Pflegezustand sowie eine Präsentation in der Öffentlichkeit
erreicht werden, welche der Bedeutung des Bodendenkmals gerecht wird.
Das Arboretum Park Härle ist zweimal im Monat im Rahmen von öffentlichen
Führungen geöffnet. Die Führungen finden in den Monaten März bis
einschließlich Oktober statt. An den Tagen des Offenen Gartens kann der Park
frei besucht werden. Zusätzlich werden nach Terminvereinbarung jederzeit
individuelle Gruppenführungen (ab 15 Personen) angeboten.
Zur Anbindung an das Arboretum Park Härle wären die Schaffung einer
Umzäunung und entsprechender Zuwegungen auf Kosten der Bundesstadt
Bonn erforderlich. Zu berücksichtigen ist, dass sich die Zaunanlage an derSeite 4 von 10

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Gestaltung der Zaunanlage des Arboretum Park Härle orientieren soll. Die
erforderliche Lage und Länge einer Umzäunung wurde bisher nur grob
geschätzt und bedarf einer weiteren Klärung und konkreten Planung.
Grundsätzlich dürfte jedoch mit Kosten im fünfstelligem Bereich zu rechnen
sein.
Da die Grenzlagen teilweise unklar sind, wurde Ende August ein gemeinsamer
Ortstermin des Arboretum Park Härle, des Amtes für Bodenmanagement und
Geoinformation sowie der Bezirksverwaltungsstelle Beuel durchgeführt. Das
Amt für Bodenmanagement und Geoinformation wird bis möglichst Anfang
September weitere Klärungen hinsichtlich relevanter Grenzpunkte vornehmen.
 Der Pflegezustand der zu übernehmenden Fläche muss vor der
Verpachtung zwischen der Stiftung Arboretum Park Härle und der
Bundesstadt Bonn abgestimmt werden, wobei die entsprechende
Umsetzung der Bundesstadt Bonn obliegt.
Die Stiftung Arboretum Park Härle hat bereits grobe Vorstellungen hinsichtlich
der zukünftigen Gestaltung der Fläche entwickelt.
Im September soll ein gemeinsamer Ortstermin des Arboretum Park Härle, des
Amtes für Stadtgrün, ggf. des Amtes für Bodenmanagement und
Geoinformation sowie der Bezirksverwaltungsstelle Beuel stattfinden, um
Vorstellung/Vorschläge zu sammeln und dahingehend weitere Abstimmungen
zu treffen.
 Ggf. erforderliche Sanierungen der Anlage sind durch die Bundesstadt
Bonn zu tragen.
Um eine Einschätzung hinsichtlich der ggf. notwendigen Arbeiten sowie der
möglichen Kosten erhalten zu können, wurde ein Ortstermin mit einer
Fachfirma vereinbart.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass im Hinblick auf eine Vergabe eine
Entscheidung erforderlich wäre, ob nur die oberen oder auch die unteren
Mauern berücksichtigt werden sollen. Ferner sind bei äußerlicher Betrachtung
der Mauern mögliche Schäden nicht umfänglich feststellbar, da diese häufig
erst im Rahmen der auszuführenden Arbeiten ersichtlich werden. Es ist davon
auszugehen, dass im Rahmen einer Sanierung Fugen entfernt und erneuert,
aber auch Steine aus dem vorhandenen Material versetzt/ersetzt oder auch
neu ergänzt werden müssten. Oberhalb des unteren Mauerrings stehen Bäume,
die ggf. entfernt werden müssten. Eine stichhaltige Einschätzung der
möglichen Kosten konnte nicht gegeben werden, jedoch wäre mit Kosten in
fünfstelligem Bereich zu rechnen.
Das Grundstück ist aufgrund der Nähe zum Sportplatz Amt 52 zugeordnet.Seite 5 von 10

Seite 6
Bis aktuell sind keine Haushaltsmittel für das Bodendenkmal veranschlagt. Daher
wären grundsätzlich entsprechende Haushaltsmittel
 sowohl für die Anbindung an das Arboretum Park Härle durch die Schaffung
einer Umzäunung und entsprechender Zuwegungen,
 als auch für die Herstellung des Pflegezustandes der durch das Arboretum
Park Härle zu übernehmen Fläche
 und für später erforderliche Sanierungsmaßnahmen
einzuplanen. Hierbei wären Möglichkeiten einer Bezuschussung oder Unterstützung
durch Dritte zu prüfen und zu berücksichtigen.
2. Steht mittlerweile die genaue Höhe der notwendigen Mittel fest, die für die
Sanierung des Steiner Häuschens notwendig sind?
3. Wann ist mit einer Sanierung zu rechnen?
Da sich die Fugen des Mauerwerks nach dem erfolgten Rückschnitt in einem guten
Zustand zeigten, wird derzeit von keiner akuten Sanierungsnotwendigkeit
ausgegangen. Sollten sich im weiteren Fortgang andere Erkenntnisse ergeben, wird
die Thematik wieder aufgegriffen.
Anlage/n
1 Anlagen 1 bis 4 (öffentlich)Seite 6 von 10

Anlage 1:
Lage des Steiner HäuschensSeite 7 von 10

Anlage 2:
Denkmalbereich:Seite 8 von 10

Anlage 3:
Aktuelle Situation des Steiner HäuschensSeite 9 von 10

Anlage 4:
Aktuelle Situation des Steiner HäuschensSeite 10 von 10

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Datenstand: 03.11.2026, 10:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de