190728-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Pflege und Sanierung des Steiner Häuschens in Oberkassel (alt: 1911923, FF BezVst Beuel)
Kerndaten
- Nummer
- 190728-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses für Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190728-1 ST Pflege und Sanierung des Steiner Häuschens in Oberkassel (alt: 1911923, FF BezVst Beuel) Beratungsfolge Unterausschuss für Denkmalschutz 26.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wurde um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Welche Schritte wurden seit der Beratung der Großen Anfrage 1811247 von der Verwaltung getätigt? Hinsichtlich der Pflege und Sanierung des Steiner Häuschens haben zwischenzeitlich Gesprächstermine sowie Ortstermine stattgefunden. Der Landschaftsverband Rheinland wurde beratend in die Angelegenheit einbezogen. Im Folgenden wird über den Stand der Angelegenheit berichtet: Grundsätzliches Lage des Steiner Häuschens sh. Anlage 1 Bedeutung der Burganlage bzw. des Steiner Häuschens Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 10 Seite 2 Die Burganlage lag wahrscheinlich an einer landschaftlich sehr exponierten Stelle, was sich heute nur noch erahnen lässt. Im Rahmen der Ausgrabungen wurden Fundstücke aus karolingischer Zeit gefunden, welche sehr selten sind. Unter anderem wurde Pingsdorfer Keramik aus dem 12 Jahrhundert gefunden. Auch ist der Erhaltungszustand des Bodendenkmals in dieser Qualität sehr selten. Nach der Zerstörung im Jahr 1217 durch einen Blitzschlag und eine Feuersbrunst ist das Bodendenkmal nahezu unberührt. Insbesondere sind die Brandschichten wie auch die Schichten aus karolingischer Zeit vollständig erhalten. Die Burganlage bzw. das Steiner Häuschen als Bodendenkmal Bei der Burganlage bzw. dem Steiner Häuschen handelt es sich um ein Bodendenkmal, d.h. die Überreste liegen zum größten Teil noch unberührt im Boden. Ca. 30 cm unter der Erdoberfläche beginnen die relevanten Schichten. Dies bedeutet, dass die Landschaft möglichst wenig neu modelliert und der Boden durch Baumaßnahmen etc. nicht beeinträchtigt werden darf. Die überirdischen Mauern sind zum großen Teil in den 1980er Jahren freigelegte Bereiche, die im Zuge einer Sanierung mit umliegenden Steinen der Burg ca. 50cm hochgemauert wurden, um Schutz und Ablesbarkeit herzustellen. Sie sind daher Teil des Bodendenkmals. Denkmalbereich: sh. Anlage 2 Aktuelle Situation des Steiner Häuschens Auf das Steiner Häuschen weisen zwar Informationstafeln hin, jedoch wurde das Steiner Häuschen weitgehend sich selbst überlassen. Seit der Restaurierung im Jahr 1985 sind nach bisherigem Kenntnisstand keine weiteren Arbeiten mehr an dem Steiner Häuschen erfolgt. Das Gelände liegt in einem waldartigen Bestand im Hang und ist über die Jahre zugewachsen. Die nachfolgenden Fotos belegen den Zustand der Anlage im September 2018: sh. Anlage 3Seite 2 von 10 Seite 3 In der Folge wurde ein Rückschnitt des Bewuchses vorgenommen. Zusätzlich wurde das Efeu weitestgehend entfernt. Hierbei zeigten sich die Fugen des Mauerwerks in einem guten Zustand und sind nicht – wie zunächst befürchtet – durch die Entfernung des Efeus beschädigt worden. Die nachfolgenden Fotos belegen den Zustand der Anlage im Februar 2019: sh. Anlage 4 Der Bewuchs hat in der sich anschließenden Vegetationsperiode erneut zugenommen. An der Anlage werden durch Amt 52, welches die Liegenschaft aufgrund der benachbarten Sportanlage betreut, nach bisheriger Planung jährlich zwei Pflegegänge mit einer Dauer von jeweils 25 Stunden durchgeführt, bei denen die Anlage und die Wege freigeschnitten werden. Zusätzlich werden in den restlichen Jahresmonaten je eine einstündige Kontrolle und Müllbeseitigung durchgeführt. Jährlich dürfte sich der Arbeitsaufwand auf 60 Arbeitsstunden summieren. Darüber hinaus sind 60 LKW-Stunden, 4 Traktor- und Häckslerstunden sowie ca. 30 Kleingerätestunden (Freischneider, Motorsäge, Heckenschere usw.) anzusetzen. Häufigere Pflegemaßnahmen – wie sie wünschenswert wären - sind personell leider nicht umsetzbar. Lösungsmöglichkeiten Hinsichtlich des weiteren Umgangs mit dem Steiner Häuschen wurden vier Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und thematisiert: Lösungsmöglichkeit 1: Weitere Ausgrabungen der Burganlage in Federführung durch den Landschaftsverband Rheinland Lösungsmöglichkeit 2: Erhaltung des Bodendenkmals durch die Bundesstadt Bonn Lösungsmöglichkeit 3: Sanierung des Steiner Häuschens – soweit notwendig - und Herstellung des Geländes, so dass dieses für die Öffentlichkeit zugänglich ist, sowie weitere Pflege der Anlage und des Geländes durch die Bundesstadt Bonn Lösungsmöglichkeit 4: Sanierung des Steiner Häuschens – soweit notwendig - und Herstellung des Geländes, so dass dieses für die Öffentlichkeit zugänglich ist, sowieSeite 3 von 10 Seite 4 Gewinnung der Stiftung Arboretum Park Härle als Pächter durch die Bundesstadt Bonn und Übernahme der Pflege der Anlage und des Geländes durch die Stiftung, wobei der Besuch des Bodendenkmals ausschließlich zu den Öffnungszeiten des Arboretum Park Härle möglich ist Als nachhaltigste Lösungsmöglichkeit wird derzeit Lösungsmöglichkeit 4 weiterverfolgt. Hierzu im Einzelnen: Gespräche mit der Stiftung Arboretum Park Härle zum Austausch hinsichtlich der Idee, dass Gelände an die Stiftung Arboretum Park Härle zu verpachten und die Pflege der Anlage und des Geländes in deren Hände zu legen, haben stattgefunden. Grundsätzlich steht der Vorstand der Stiftung der Übernahme der Fläche im Rahmen eines Pachtvertrages positiv gegenüber. Das Steiner Häuschen würde aufgrund seiner Geschichte und Lage wie auch optisch grundsätzlich eine Bereicherung für den Park darstellen. Folgende Voraussetzungen müssten für eine Verpachtung an die Stiftung Arboretum Park Härle gegeben sein: Der Stiftung dürften durch die Übernahme der Pflege der Anlage und des Geländes keine finanziellen Mehraufwendungen entstehen. Das Steiner Häuschen müsste in das Parkgelände des Arboretum Park Härle integriert werden. Die Anlage wäre in diesem Fall zwar nicht mehr durchgängig, sondern nur noch zu den Öffnungszeiten des Arboretum Park Härle für die Öffentlichkeit zugänglich, jedoch könnten durch die Anbindung an die Parkanlage ein durchgängig guter Pflegezustand sowie eine Präsentation in der Öffentlichkeit erreicht werden, welche der Bedeutung des Bodendenkmals gerecht wird. Das Arboretum Park Härle ist zweimal im Monat im Rahmen von öffentlichen Führungen geöffnet. Die Führungen finden in den Monaten März bis einschließlich Oktober statt. An den Tagen des Offenen Gartens kann der Park frei besucht werden. Zusätzlich werden nach Terminvereinbarung jederzeit individuelle Gruppenführungen (ab 15 Personen) angeboten. Zur Anbindung an das Arboretum Park Härle wären die Schaffung einer Umzäunung und entsprechender Zuwegungen auf Kosten der Bundesstadt Bonn erforderlich. Zu berücksichtigen ist, dass sich die Zaunanlage an derSeite 4 von 10 Seite 5 Gestaltung der Zaunanlage des Arboretum Park Härle orientieren soll. Die erforderliche Lage und Länge einer Umzäunung wurde bisher nur grob geschätzt und bedarf einer weiteren Klärung und konkreten Planung. Grundsätzlich dürfte jedoch mit Kosten im fünfstelligem Bereich zu rechnen sein. Da die Grenzlagen teilweise unklar sind, wurde Ende August ein gemeinsamer Ortstermin des Arboretum Park Härle, des Amtes für Bodenmanagement und Geoinformation sowie der Bezirksverwaltungsstelle Beuel durchgeführt. Das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation wird bis möglichst Anfang September weitere Klärungen hinsichtlich relevanter Grenzpunkte vornehmen. Der Pflegezustand der zu übernehmenden Fläche muss vor der Verpachtung zwischen der Stiftung Arboretum Park Härle und der Bundesstadt Bonn abgestimmt werden, wobei die entsprechende Umsetzung der Bundesstadt Bonn obliegt. Die Stiftung Arboretum Park Härle hat bereits grobe Vorstellungen hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der Fläche entwickelt. Im September soll ein gemeinsamer Ortstermin des Arboretum Park Härle, des Amtes für Stadtgrün, ggf. des Amtes für Bodenmanagement und Geoinformation sowie der Bezirksverwaltungsstelle Beuel stattfinden, um Vorstellung/Vorschläge zu sammeln und dahingehend weitere Abstimmungen zu treffen. Ggf. erforderliche Sanierungen der Anlage sind durch die Bundesstadt Bonn zu tragen. Um eine Einschätzung hinsichtlich der ggf. notwendigen Arbeiten sowie der möglichen Kosten erhalten zu können, wurde ein Ortstermin mit einer Fachfirma vereinbart. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass im Hinblick auf eine Vergabe eine Entscheidung erforderlich wäre, ob nur die oberen oder auch die unteren Mauern berücksichtigt werden sollen. Ferner sind bei äußerlicher Betrachtung der Mauern mögliche Schäden nicht umfänglich feststellbar, da diese häufig erst im Rahmen der auszuführenden Arbeiten ersichtlich werden. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen einer Sanierung Fugen entfernt und erneuert, aber auch Steine aus dem vorhandenen Material versetzt/ersetzt oder auch neu ergänzt werden müssten. Oberhalb des unteren Mauerrings stehen Bäume, die ggf. entfernt werden müssten. Eine stichhaltige Einschätzung der möglichen Kosten konnte nicht gegeben werden, jedoch wäre mit Kosten in fünfstelligem Bereich zu rechnen. Das Grundstück ist aufgrund der Nähe zum Sportplatz Amt 52 zugeordnet.Seite 5 von 10 Seite 6 Bis aktuell sind keine Haushaltsmittel für das Bodendenkmal veranschlagt. Daher wären grundsätzlich entsprechende Haushaltsmittel sowohl für die Anbindung an das Arboretum Park Härle durch die Schaffung einer Umzäunung und entsprechender Zuwegungen, als auch für die Herstellung des Pflegezustandes der durch das Arboretum Park Härle zu übernehmen Fläche und für später erforderliche Sanierungsmaßnahmen einzuplanen. Hierbei wären Möglichkeiten einer Bezuschussung oder Unterstützung durch Dritte zu prüfen und zu berücksichtigen. 2. Steht mittlerweile die genaue Höhe der notwendigen Mittel fest, die für die Sanierung des Steiner Häuschens notwendig sind? 3. Wann ist mit einer Sanierung zu rechnen? Da sich die Fugen des Mauerwerks nach dem erfolgten Rückschnitt in einem guten Zustand zeigten, wird derzeit von keiner akuten Sanierungsnotwendigkeit ausgegangen. Sollten sich im weiteren Fortgang andere Erkenntnisse ergeben, wird die Thematik wieder aufgegriffen. Anlage/n 1 Anlagen 1 bis 4 (öffentlich)Seite 6 von 10 Anlage 1: Lage des Steiner HäuschensSeite 7 von 10 Anlage 2: Denkmalbereich:Seite 8 von 10 Anlage 3: Aktuelle Situation des Steiner HäuschensSeite 9 von 10 Anlage 4: Aktuelle Situation des Steiner HäuschensSeite 10 von 10
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de