190717 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses an den Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) - Ortsverband Bonn e.V. zu seinem Projekt „Begleiteter Umgang“ für das Jahr 2019
Kerndaten
- Nummer
- 190717
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie mit dem Schulausschuss Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (35.395 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 190717 Gewährung eines Zuschusses an den Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) - Ortsverband Bonn e.V. zu seinem Projekt „Begleiteter Umgang“ für das Jahr 2019 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem „Deutschen Kinderschutzbund“ – Ortsverband Bonn e.V. (DKSB) wird zur Durchführung des Projektes „Begleiteter Umgang“ für das Jahr 2019 ein Zuschuss in Höhe von maximal 58.114,90 EUR gewährt. Begründung Beim „Begleiteten Umgang“ des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) handelt es sich um ein Angebot nach §§ 17, 18 SGB VIII, das vom Amt für Kinder, Jugend und Familie vorzuhalten ist. Bei der Erfüllung dieser Pflichtaufgabe wird die Verwaltung seit vielen Jahren durch den DKSB unterstützt, auch um eine dringend erforderliche fachliche Begleitung und Qualifizierung der bisher überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen zu sichern. Durch den „Begleiteten Umgang“ haben Kinder die Möglichkeit, unter spannungsarmen Bedingungen in einem geschützten Raum eine Beziehung zu beiden Eltern – nach deren Trennung – weiterzuführen bzw. aufrechtzuerhalten. Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung der Kinder bei Kontakterhalt oder Kontaktaufbau nach familiären Trennungen und der Schutz der Kinder vor möglichen Schädigungen. Bei etwa 80% der Familien wurde die Maßnahme eingeleitet, da Gründe wie häusliche Gewalt, Entführungsgefahr, Suchterkrankung eines Elternteils, psychischer Erkrankung oder der Verdacht des sexuellen Missbrauchs, bei Pflegekindern Vernachlässigung, Misshandlung, Drogenabhängigkeit oder psychische Erkrankung angegeben wurden. Durch den „Begleiteten Umgang“ werden in besonders problematischen und konfliktreichen Trennungsfällen überhaupt erst Besuchskontakte zu einem Elternteil (i.d.R. zum Vater) möglich. Der DKSB stellt kindgerecht ausgestattete Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen Umgangskontakte zwischen dem Kind und einem Elternteil stattfinden Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. VSeite 1 von 19 Seite 2 können, so dass die Vorbehalte des anderen Elternteils gegen Besuchskontakte zurückgestellt werden können. Die pädagogische Fachkraft, die den begleiteten Umgang durchführt, ist zuständig für das Erstgespräch, für Einzelgespräche mit den Eltern und dem Kind/den Kindern, das Abschlussgespräch und sonstige organisatorische Aufgaben rund um den „Begleiteten Umgang“ – wie z. B. Gespräche mit dem Familiengericht sowie den Mitarbeiter/-innen der Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe. Mit dem Zuschuss, den der Träger erhält, sind alle Leistungen rund um den begleiteten Umgang abgegolten. In den letzten Jahren sind sowohl der zahlenmäßige Bedarf (mehr Fälle) als auch die inhaltlichen Anforderungen an den begleiteten Umgang deutlich gestiegen. Gründe hierfür liegen insbesondere in einer geänderten Rechtsprechung der Familiengerichte, die mit Verweis auf das grundgesetzlich verankerte Elternrecht zunehmend begleiteten Umgang auch in hochstrittigen Situationen und häufig mit einer hohen Anzahl an Umgangskontakten festlegen. Zudem ist es fachlich erforderlich, Umgangsbegleitungen vermehrt auch an anderen Orten als in den Räumlichkeiten des Deutschen Kinderschutzbundes (z. B. auch im Haushalt des anderen Elternteils) sowie vermehrt auch am Wochenende stattfinden zu lassen. Um diesen erhöhten fachlichen und zahlenmäßigen Anforderungen gerecht werden zu können, ist in enger Abstimmung zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Deutschen Kinderschutzbund eine grundlegende Anpassung des bisherigen Fachkonzeptes erfolgt. Das neue Konzept ist diesem Beschlussvorschlag als Anlage beigefügt. Die konzeptionellen Anpassungen und erhöhten Anforderungen beim Begleiteten Umgang haben auch finanzielle Auswirkungen und erfordern eine Erhöhung des bisherigen Zuschusses von 30.603,00 EUR auf 58.114,90 EUR. Die benötigten Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Da es sich bei dem „Begleitetem Umgang“ um eine Pflichtaufgabe handelt und das neue Konzept den aktuellen Anforderungen entspricht, ist die Gewährung des Zuschusses aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie unbedingt zu befürworten. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien 1.51.30.06.05.02 Hilfeleistungen für junge Menschen und ihre Familien Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 19 Seite 3 Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 58.114,90 € 151000605/ 73.1000 2019 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 58.114,90 € Anlage/n 1 Konzept Begleiteter Umgang (öffentlich)Seite 3 von 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Tel: 0228-766040 FAX: 0228-7660410 Email: info@kinderschutzbund-bonn.de 1 Begleiteter und Beschützter Umgang im DKSB – OV Bonn e.V. Neues BU-Konzept Verstärkt, flexibel, bedarfsgerecht 4. Fassung: 22.12.2017Seite 4 von 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Tel: 0228-766040 FAX: 0228-7660410 Email: info@kinderschutzbund-bonn.de 2 Inhaltsverzeichnis 1. Neues BU-Konzept DKSB – OV Bonn e. V. – Verstärkt, flexibel, bedarfsgerecht 1.1. Darstellung des Leistungsträgers DKSB – OV Bonn e.V. 1.2. Das neue BU-Konzept: Zukünftiger Auftrag 2. Das neue BU-Konzept und seine Bestandteile 2.1. Leitungsaufgaben nach Leistungsbereichen 2.2. Grundlegende Prinzipien im Begleiteten Umgang 2.3. Zielgruppe 2.4. Besondere Rahmenbedingungen und Ausschlusskriterien 2.5. Art und Ziel der Leistungen 2.6. Leistungsformen des Begleiteten Umgangs 2.7. Standards und Ausnahmen 2.8. Sozialpädagogisches Profil der Leistungen / Formaler Ablauf des BU 3. Leitung und Verwaltung 3.1. Organisatorischer Bereich und Personalbereich 3.2. Fortbildung und Supervision 3.3. Raumangebot und fachgerechte Ausstattung 4. Wahrnehmung Schutzauftrag § 8a SGB VIII 5. Mögliche zusätzliche Leistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung 6. Personalplanung 7. KalkulationSeite 5 von 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Tel: 0228-766040 FAX: 0228-7660410 Email: info@kinderschutzbund-bonn.de 3 1. Neues BU-Konzept DKSB – OV Bonn e.V. - Verstärkt, flexibel, bedarfsgerecht Neues BU-Konzept DKSB – OV Bonn e.V. Datum: 22.12.2017 Leistungsträger: Deutscher Kinderschutzbund OV Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Orte der Leistungserbringung: Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn (Geschäftsstelle) Lenaustr. 58, 53121 Bonn (Eltern-Kind-Treff) Bereits vorhandene kindgerecht eingerichtete Räume z.B. in den Stadtteilen Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg (Kooperation mit anderen Trägern). Zudem wird das häusliche Umfeld der Umgangsberechtigten ein Ort der Leistungserbringung sein. Leistungsangebot: Begleiteter Umgang (BU): Verstärkt, flexibel, bedarfsgerecht. 1.1. Darstellung des Leistungsträgers DKSB – OV Bonn e.V. Der Deutsche Kinderschutzbund - OV Bonn e.V. ist als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe dem Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossen. Grundlage unserer Arbeit ist, dass Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer gesellschaftlichen Position bei der Durch- setzung ihrer gesetzlich verbrieften Rechte die Unterstützung von Erwachsenen benötigen. Wir setzen uns für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen auf gewaltfreies Aufwachsen und Beteiligung ein. Wir stärken sie bei der Entfaltung ihrer Fähigkeiten. Zu ihren Gunsten gestalten wir in der Bundes- und Landesgesetzgebung, bei Planungen und Beschlüssen in unseren Städten und Gemeinden tatkräftig mit. Eine Verbesserung der materiellen Lebens- bedingungen der Kinder und Familien, eine kinderfreundliche und gesunde Umwelt und gute Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zählen zu unseren Vereinszielen. Durch viele praktische Angebote gestalten wir eine lebenswerte Zukunft mit. Wir wollen starke, selbstbewusste Kinder und Eltern. Deshalb unterstützen wir Eltern in ihrer Erziehungskompetenz und in ihrem Alltag, z.B. durch Kurse, Beratung und praktische Entlastung. Wir begleiten und fördern Kinder und ihre Familien, bevor sie in Krisen und Probleme geraten, denn Vorbeugen ist besser. Auf der Basis von gegenseitiger Achtung verfolgen wir das Arbeitsprinzip Hilfe zur Selbsthilfe und entwickeln und sichern fachliche Qualität. Die besondere Stärke unseres Verbandes kommt aus dem freiwilligen Engage- ment vieler Bürgerinnen und Bürger. In unseren Projekten und Einrichtungen arbeiten nicht bezahlte und bezahlte Kräfte eng zusammen. Wir sind demokratisch organisiert und tragen alle Beschlüsse gemeinsam.Seite 6 von 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Tel: 0228-766040 FAX: 0228-7660410 Email: info@kinderschutzbund-bonn.de 4 1.2. Das neue BU-Konzept: Zukünftiger Auftrag Das neue BU-Konzept des Deutschen Kinderschutzbundes – OV Bonn e.V. richtet sich an den veränderten und gestiegenen Bedarfen aus, die das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn im November 2016 an uns als Träger herangetragen hat. Durch die Zusammenarbeit mit Fachkräften auf Honorarbasis können die Art und die Anzahl der möglichen Besuchskontakte erheblich ausgeweitet werden. Den Herausforderungen durch hochstrittige Eltern im BU, der Zunahme von psychischen Erkrankungen von Eltern sowie interkulturell-bedingten Herausforderungen wird bedarfsgerecht begegnet. Auf Basis der engen Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften wird der BU beim DKSB – OV Bonn e.V. noch stärker professionalisiert. Dem Wunsch nach mehr Flexibilität im BU seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie wird entsprochen. Auch der Wunsch nach neuen zeitlichen und räumlichen Angeboten ist im BU-Konzept verortet. Die zukünftig für den DKSB – OV Bonn e. V. tätigen Fachkräfte werden Besuchs- kontakte an Wochenenden (auch Sonntags) sowie an neutralen Orten außerhalb der Geschäftsstelle des Bonner Kinderschutzbundes anbieten. Dazu zählen Raumangebote anderer Träger und von Familienzentren in verschiedenen Bonner Stadtteilen. Spielplätze, Spaziergänge, Museumsbesuche, Treffen an individuell vereinbarten Orten oder der begleitete Besuch altersgerechter Veranstaltungen bilden weitere flexible Möglichkeiten. Bei Fremdunterbringung von Kindern werden Umgangskontakte in Einzelfällen auch in der Wohnumgebung des Kindes begleitet (z. B. bei Unterbringung in einer Wohngruppe). Je nach individuellem Bedarf können nach Absprache mit allen Beteiligten einige Umgangskontakte in der Wohnumgebung des Umgangsberechtigten begleitet werden. Für ein Gelingen des Kontaktes im häuslichen Umfeld des Umgangsberechtigten ist eine gute Kooperation aller Beteiligten erforderlich. Absprachen und Vereinbarungen müssen eingehalten werden. Eine ausführliche Vorbereitungsphase erhält in diesen Fällen ein besonderes Gewicht. Vor dem Hintergrund einer Zunahme komplexer Fälle, für die der beaufsichtigte Umgang durchgeführt wird, ist von einer zunehmenden Belastung aller am Umgang Beteiligten auszugehen. Die Leistung muss qualifiziert unter Beachtung höchster Anforderungen angeboten werden. Fachliche Voraussetzungen für den DKSB – OV Bonn e.V. 1. Beaufsichtigter Umgang muss als Interventionsform differenziert ausgestaltet sein; 2. Das Angebot muss bedarfsgerecht vorgehalten werden; 3. Das Angebot muss auf einem abgestimmten, gut durchdachten Konzept aufbauen; 4. Der beaufsichtigte Umgang entfaltet sich in einem konzentrierten Zusammenwirken aller Helfer und Entscheidungsträger; 5. Das Angebot braucht eine leistungsgerechte und sichere Finanzierung; 6. Das Angebot benötigt eine der Form angemessene Personalausstattung. In besonderen Ausnahmekonstellationen (sehr hohes Konfliktniveau, psychische Erkrankung eines oder beider Elternteile und/oder verhaltensauffällige Kinder) ist dazu in Ausnahmefällen die Zusammenarbeit von zwei Fachkräften erforderlich und aus wissenschaftlicher Sicht angeraten.Seite 7 von 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Tel: 0228-766040 FAX: 0228-7660410 Email: info@kinderschutzbund-bonn.de 5 2. Das neue BU-Konzept und seine Bestandteile 2.1. Leitungsaufgaben nach Leistungsbereichen Darstellung der Aufgabenbereiche Projektleitung und UmgangsbegleiterInnen Projektleitung Fallspezifische Aufgaben - Fallannahme, Bedarfseinschätzung, Klärung der Voraussetzungen für Begleiteten Umgang - Fallverteilung auf der Basis der vorliegenden Informationen aus der Fallanfrage - Terminkoordination und Beratung - Fachliche Begleitung der Umgangsbegleitung - Elternberatung, wenn erforderlich zu zweit - Team, Supervision, Fortbildung - Tätigkeitsnachweis Systembegleitende Tätigkeiten, Moderieren und Organisieren - Supervision, Team und Einarbeiten neuer Mitarbeiter/innen - Organisation fachspezifischer Fortbildungen zu aktuellen Themen im Arbeitsfeld BU - Fachinformationen - Kooperation FamG – Jugendhilfe - Arbeitskreis Trennung und Scheidung - Arbeitskreis Opferschutz - Arbeitskreis JuPs - LAG „Begleiteter Umgang“ - Qualitätsdialog (wird zukünftig einmal jährlich durchgeführt) Fachkräfte für die Begleitung der Umgangskontakte (auch Projektleitung) Fallspezifische Aufgaben - Fallübernahme auf der Basis der vorliegenden Informationen aus der Fallanfrage - Koordination der Erstgespräche mit den Umgangsbeteiligten und der Begleitperson - Erstgespräche mit den Umgangsbeteiligten - Begleitung der Umgangskontakte - Zwischenbilanzgespräche BU mit allen Umgangsbeteiligten - Abschlussgespräch BU - Dokumentation - Erstellung einer schriftlichen Elternvereinbarung - Erstellung eines Abschlussberichts auf Anfrage - Terminkoordination und bei Bedarf Beratung außerhalb des BU - Informationsaustausch mit Projektleitung (Team) - Informationsaustausch mit Jugendamt/FFE - Team, Supervision, Fortbildung - RechnungstellungSeite 8 von 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Tel: 0228-766040 FAX: 0228-7660410 Email: info@kinderschutzbund-bonn.de 6 2.2. Grundlegende Prinzipien im Begleiteten Umgang Dem Begleiteten Umgang liegen folgende grundlegende Prinzipien zugrunde: Parteinahme für das Kind und Neutralität im Elternstreit; Lösungs- und Zukunftsorientierung; Vereinbarungen mit verbindlichen Regeln für alle Beteiligten. Zielvorgabe: Sicherstellen der Beziehungskontinuität zu beiden Elternteilen bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen; Wiederherstellen der Bindung zwischen Kind, Elternteil und Bezugsperson; Herstellen einer tragfähigen Vereinbarung über den Begleiteten Umgang; Zeitnahe Unabhängigkeit von externer Beratung und Unterstützung. In dieser fachlichen Haltung wird an den Bedürfnissen der Kinder und den individuellen Bedarfen der Familien orientiert unter flexiblen Bedingungen der Begleitete Umgang angeboten. 2.3. Zielgruppe Zielgruppe, die die angebotenen Leistungen erreichen sollen: Mädchen und Jungen, im Alter von 0-18 Jahren, die von der Trennung und Scheidung ihrer Eltern oder von anderen familiären Konflikten betroffen sind, soll in schwierigen Familiensituationen, bei denen die Erwachsenen zu keinen einvernehmlichen Lösungen gelangen, durch die Unterstützung „mitwirkungsbereiter Dritter“ zu ihrem Recht auf Umgang mit allen ihnen wichtigen Bezugspersonen verholfen werden. In Fällen, in denen der Schutz der Kinder nicht ausreichend gewährleistet erscheint, z. B. bei massiven Konflikten der Eltern, häuslicher Gewalt, Suchtproblematik eines Elternteils, psychischer Erkrankung, bei Entführungsgefahr, soll durch das Hinzuziehen von „mitwirkungsbereiten Dritten“ dieser Schutz erreicht werden. Indikatoren zur Zielgruppe Längere Kontaktunterbrechung zwischen dem/den Minderjährigen und dem/der Umgangssuchenden oder/und Vorbehalte des jungen Menschen oder eines Elternteils gegen den Umgang. Gegebene oder vermutete Einschränkung der Umgangseignung des/der Umgangs- suchenden z.B. bei Beeinflussung des Kindes/der Kinder, psychischer Erkrankung, Suchterkrankung oder bei Verdacht auf Kindesentzug. Gegebene oder vermutete Kindeswohlgefährdung in Verbindung mit einer Beeinflussungsgefahr des Kindes/der Kinder durch den/die Umgangssuchenden z.B. Verdacht des sexuellen Missbrauchs. Begleitete/Betreute Übergabe bei Auseinandersetzungen zwischen Umgangsgewährenden und Umgangssuchenden in Übergabesituationen und daraus resultierender Belastungen des Minderjährigen.Seite 9 von 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Tel: 0228-766040 FAX: 0228-7660410 Email: info@kinderschutzbund-bonn.de 7 2.4. Besondere Rahmenbedingungen und Ausschlusskriterien 2.4.1 Beispiele, die gesonderte Rahmenbedingungen in Form der Arbeit mit zwei Fachkräften erfordern können - Familien, die zu wenig kooperativ sind, um durch die Begleitung des Umgangs allein ausreichend Halt zu erfahren. Um die Interaktionsmöglichkeiten und die Beziehungsqualität langfristig zu verbessern, ist das Einüben neuen Verhaltens erforderlich. Dazu ist das fachliche Zusammenspiel von zwei Fachkräften sinnvoll. - Anhaltende Weigerung des Minderjährigen, die zunächst eine getrennte Beratung der Familienmitglieder erfordert. - Mangelnde Bereitschaft oder mangelnde Fähigkeit zur Zusammenarbeit eines Elternteils oder beider Eltern. 2.4.2. Ausschlusskriterien - Nichtanerkennung der schriftlichen Eltern – Vereinbarung (Kontrakt). - Gefährdungssituationen und Grenzsituationen (Bedrohung von Mitarbeiter/-innen des Kinderschutzbundes) - Wenn der Schutz des Kindes vor Gefährdung im Rahmen des BU nicht sichergestellt werden kann, z. B. bei fortgesetztem Missbrauch, Retraumatisierung, Misshandlung des Mädchen/Jungen durch den umgangsberechtigten Elternteil während des BU. 2.5. Art und Ziel der Leistungen 2.5.1. Hilfeart und Rechtsgrundlagen Begleiteter Umgang: §18 Abs. 3 SGB VIII, §1684 Abs. 4 Satz 3 und 4 BGB im Zusammenhang mit den §§1626 Abs. 3, 1632, 1685 BGB. 2.5.2. Zielsetzungen - Förderung des Kindeswohls, insbesondere der Identitätsfindung - Förderung/Erhaltung einer Beziehung des Minderjährigen zu beiden Elternteilen nach Trennung/Scheidung oder anderen familiären Konflikten - Kontakt- und Beziehungsaufbau zum Umgangsberechtigten unter spannungsarmen Bedingungen - Befähigung der Eltern eine einvernehmliche Lösung bezüglich einer Umgangsregelung zu finden, die sich an den Bedürfnissen der Mädchen und Jungen orientiert.Seite 10 von 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Tel: 0228-766040 FAX: 0228-7660410 Email: info@kinderschutzbund-bonn.de 8 2.5.3. Methodeneinsatz - Neutralität des Umgangsbegleiters im Elternstreit - Thematischer Fokus auf der Gestaltung des Umgangs - Umgangsbegleitung und -beratung der Umgangsbeteiligten in Form einer ganzheitlichen, unterstützend wertschätzenden systemischen Haltung und Betrachtungsweise - Konfliktmanagement, Krisenintervention, mediativer Beratungsansatz, lösungsorientierter Beratungsansatz - Bindungsberatung (Informationen zum Bindungsverhalten) - Vermittlung alternativer Problemlösungsstrategien - Einüben neuen Verhaltens 2.6. Leistungsformen des Begleiteten Umgangs Durch die gewählte Form der Umgangsbegleitung entscheidet sich, welche Fachlichkeit für die Abwicklung der Maßnahme erforderlich ist, d.h. auf welche Art und in welchem Umfang die Begleitung und Beratung erfolgen soll. Die Begleitperson ist während der Eltern-Kind- Kontakte ständig anwesend und beobachtet deren Interaktion. Die Durchführung des Begleiteten Umgangs sollte möglichst die Bereitschaft zur Mitarbeit aller Umgangsbeteiligten beinhalten. Die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes/der Kinder stehen dabei im Fokus der Maßnahme. Ein Zwangskontext (Beschluss des Familiengerichtes/ Auftrag des Jugendamtes) ist kein generelles Ausschlusskriterium. Grundsätzlich hat der Schutz des Kindes immer absolute Priorität. Der Begleitete Umgang wird in drei möglichen Leistungsformen erbracht: 2.6.1. Unterstützter Umgang Primäres Ziel des Unterstützten Umgangs ist eine Optimierung der Eltern-Kind-Kontakte in erschwerten Situationen, in denen aber keine unmittelbaren Risiken für das Kind ersichtlich sind. Im Rahmen des Unterstützten Umgangs erhalten Eltern und Kind/er Hilfestellung bei der Verbesserung von Beziehungsqualität. Diese Leistung ist z.B. sinnvoll in Fällen, in denen langfristig kein Kontakt bestand und eine Annäherung stattfinden soll, wenn es sich um sehr kleine Kinder handelt oder die Verbesserung der Beziehungsqualität im Vordergrund steht. Beratung der Familienmitglieder: Ob darüber hinaus eine weitere Beratung der Familienmitglieder angezeigt ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Beratung während des laufenden Prozesses wird von den Umgangsbegleiterinnen nach Bedarf angeboten.Seite 11 von 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Tel: 0228-766040 FAX: 0228-7660410 Email: info@kinderschutzbund-bonn.de 9 2.6.2. Begleiteter Umgang im engeren Sinne Primäres Ziel des Begleiteten Umgangs i.e.S. ist das Ermöglichen von Eltern-Kind- Kontakten in Situationen, in denen – bedingt durch Konflikte auf der Eltern-Ebene – eine Gefährdung des Kindes (z.B. durch Ausfragen oder Aushorchen, Manipulation) nicht ausgeschlossen werden kann. Beratung der Familienmitglieder: Grundsätzlich ist eine flankierende Beratung aller Familienmitglieder erforderlich, mit dem Ziel, die familiäre Beziehungssituation für das Kind zu verbessern. Dies gilt z.B. bei fehlender Kooperations- oder Kommunikationsbereitschaft eines Elternteils oder wenn Streit in Übergabe-Situationen stattfindet. Dabei steht das Recht des Kindes auf Beziehung und Beteiligung im Vordergrund. Bei der Ausgestaltung ist es unabdingbar, die Parteilichkeit durch die Haltung „im besten Interesse des Kindes“ stets einzunehmen und die Sicht des Kindes zu verstehen und transparent zu machen. Die Beratung der Familienmitglieder erfolgt während des laufenden Prozesses in Form von Elterngesprächen durch eine Fachkraft. Zusätzlich oder im Anschluss an die Maßnahme kann die Beratung durch eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle angeboten werden. 2.6.3. Beaufsichtigter Umgang/Kontrollierter Umgang Primäres Ziel des Beaufsichtigten Umgangs ist es, Eltern-Kind-Kontakte auch in solchen Situationen zu ermöglichen, in denen eine direkte und akute Gefährdung des Kindes seitens des umgangsberechtigten Elternteils nicht ausgeschlossen werden kann. Dazu gehören u.a.: - Verweigerung jeglicher Kommunikation und Kooperation mit dem anderem Elternteil; - Sorge um das Wohl des Kindes (bei häuslicher Gewalt, Verdacht auf sexuelle Gewalt gegen das Kind, Entführungsgefahr, Vernachlässigung, psychische Beeinträchtigung des Elternteils, Suchtproblematiken, Stalking, …) - Heftige Auseinandersetzungen der Eltern, z.B. in den Übergabesituationen. Unter diesen Vorgaben ist die ständige Anwesenheit des Begleiters/der Begleiterin erforderlich, Aufsicht und Beobachtung sind notwendig. Der Schutz des Kindes hat absolute Priorität. Beratung der Familienmitglieder: Eine vorbereitende und flankierende Beratung ist stets erforderlich, um Strategien zu entwickeln, um bisheriges dysfunktionales Verhalten nicht mehr aufkommen zu lassen. Möglichkeiten der Krisenintervention und begleitende fachliche Elterngespräche durch eine pädagogische Fachkraft sind notwendiger Teil der Maßnahme.Seite 12 von 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Tel: 0228-766040 FAX: 0228-7660410 Email: info@kinderschutzbund-bonn.de 10 2.7. Standards und Ausnahmen Die Anzahl der Termine für den Begleiteten Umgang ist i. d. Regel auf zehn Besuchs- kontakte (5 + 5 Kontakte) ausgelegt. Eine Erweiterung kann hierbei zwischen der FFE- Fachkraft und dem DKSB – OV Bonn e.V. abgestimmt werden und ist abhängig vom jeweiligen pädagogischen Bedarf der Umgangsteilnehmer. Im Einzelfall kann ein BU auch erheblich über dem Regelangebot liegen, sofern dies aus Sicht des FFE erforderlich ist. Die Termine für den Begleiteten Umgang beziehen sich auf den direkten Kontakt zwischen den Umgangsberechtigten und den Kindern. Beratungsgespräche sind hierin nicht enthalten. Fachlich geboten ist eine ausführliche Vorbereitungsphase mit allen Beteiligten des BU. Dazu zählen Einzelgespräche mit dem Umgangsgewährenden, Umgangsberechtigten, Kennenlernen und Vorbereitungsgespräche mit den Kindern. Im Rahmen von Bilanzgesprächen mit den Eltern und mit dem Kind nach Alter etwa nach jeweils fünf BU werden Möglichkeiten der Ausweitung des Umgangs besprochen (räumlich, zeitlich, Quantität der Begleitung) und wenn möglich Schritte der Ausweitung vereinbart. Bei Säuglingen (bis zum Alter von 18 Monaten) wird das Angebot auf regelhafte 20 Umgangskontakte möglichst in zeitlich engerem Abstand (ein bis zweimal wöchentlich) empfohlen. Auch hier kann eine Ausweitung abgesprochen werden. In Fällen, in denen die Beteiligten schneller zu einer Lösung gelangen, muss das Kontingent von zehn Besuchskontakten nicht ausgeschöpft werden. 2.8. Sozialpädagogisches Profil der Leistungen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt – Formaler Ablauf des BU Der Begleitete Umgang in all seinen Formen stellt ein qualifiziertes Hilfsangebot dar. Es versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe durch zeitlich begrenzte, professionelle Begleitung der Kontakte zwischen Eltern und ihren Kindern im geschützten Rahmen. Die Beauftragung des Deutschen Kinderschutzbundes – OV Bonn e.V. als umsetzender Träger erfolgt direkt durch das Bonner Amt für Kinder, Jugend und Familie. Der Auftrag besteht darin, Kontakte zwischen Elternteilen und anderen Umgangsberechtigten mit Minderjährigen unter spannungsarmen Bedingungen anzubahnen und zu begleiten. Neben der reinen Begleitung der Umgangskontakte steht ein Beratungs- und Informationsangebot im Vordergrund. Die Umsetzung des Angebots zum Begleiteten Umgang folgt einem vorgegebenen formalen Ablauf, der nachfolgend - verbindlich auch für das neue BU- Konzept - dargestellt wird. Besonderheiten und Regelverstöße, die zu einem Abbruch der Hilfe führen, werden dem leistungsgewährenden Jugendamt sofort bekannt gegeben.Seite 13 von 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Tel: 0228-766040 FAX: 0228-7660410 Email: info@kinderschutzbund-bonn.de 11 2.8.1. Aufnahmeverfahren Verantwortlich: Projektleitung BU Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Feststellung des Bedarfes durch das Jugendamt im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens oder auf der Basis einer außergerichtlichen Verständigung bspw. nach Beratung durch das Jugendamt. Absichtserklärung der Eltern/Umgangsberechtigten an die fallführende Stelle des Jugendamtes auf Gewährung des begleiteten Umgangs gemäß § 18 Abs.3 SGB VIII. Anfrage/Überweisung der fallführenden sozialpädagogischen Fachkraft an den Kinder- schutzbund, schriftlicher Auftrag. Fallübergabegespräch (persönlich oder telefonisch) mit dem Jugendamt. Fallübergabegespräch mit der Fachkraft, die den Umgang begleitet. Dokumente/Instrumente: - Beschluss/Vergleich Familiengericht (FamG), sofern erfolgt - Anmeldebogen (AZ, Adressen, Daten der Beteiligten, Terminübersicht) 2.8.2. Vorbereitungsphase Verantwortlich: Umgangsbegleiter Kontaktaufnahme mit dem FFE. Schriftliche Einladung der Umgangsbeteiligten zu Erstgesprächen Getrennte Erstgespräche mit dem Umgangsgewährenden und -berechtigten und mit dem Kind auf der Grundlage der fachlichen Einschätzung des Jugendamtes und/oder der Vereinbarung der Umgangsbeteiligten beim Familiengericht. Inhalt: - Darstellung der familiären Situation - Klärung der Bedürfnisse des Kindes/ der Kinder - Darstellung der Möglichkeiten und Grenzen der Maßnahme, Zielvereinbarung - Abklärung des Kontaktrahmens und der Kontaktregeln - Planung der einzelnen Kontakte und der flankierenden Beratung - Unterzeichnung der Regeln und Rahmenbedingungen für den BU (Kontrakt) - Elternvereinbarung Instrumente: - Kontaktbogen - Sozialanamnesebogen - Erstgesprächsbogen - Regeln und Rahmenbedingungen für den BU - Elternvereinbarung - Schweigepflichtentbindung zwischen den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamts/FFE und DKSB (Umgangsbegleitung) - Beschluss FamiliengerichtSeite 14 von 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Tel: 0228-766040 FAX: 0228-7660410 Email: info@kinderschutzbund-bonn.de 12 2.8.3. Durchführungsphase Verantwortlich: Umgangsbegleiter/-in - Terminkoordination - Begleitung von i.d.R. fünf Umgangskontakten - Schriftliche Dokumentation aller Kontakte (BU, Telefonate, persönliche Gespräche mit den Umgangsbeteiligten, Projektleitung, FFE-Fachkraft) - Zwischenbilanzgespräch möglichst gemeinsam mit den erwachsenen Umgangsbeteiligten zur Vereinbarung erster Schritte zum selbständigen Umgang - Bei Bedarf mit der Projektleitung oder mit der FFE-Fachkraft - Bei Bedarf Einzelgespräche mit Umgangsberechtigtem/Umgangsgewährendem - Zwischenbilanzgespräch mit dem Kind (nach Alter) - Information der FFE-Fachkraft über den Verlauf und weitere Planung - bei Bedarf Empfehlung einer Verlängerung der Maßnahme, dann - Durchführung weiterer i.d.R. fünf BU - Bilanz-/Abschlussgespräch - Regelmäßige Fallbesprechungen im Team und nach Bedarf mit der Projektleitung Dokumente/Instrumente: - Fallakte - Elternvereinbarung - Beschluss FamG - Interne Protokolle der Umgangskontakte/Gespräche 2.8.4. Abschlussphase / Beendigung der Hilfe Verantwortlich: Umgangsbegleiter/-in Die Abschlussphase kann eingeleitet werden: - mit der zeitlichen Ausweitung des Umgangs, - mit der räumlichen Ausweitung des Umgangs - mit einer Phase von begleiteten Übergaben - mit der Begleitung eines Umgangs im Haushalt des Umgangsberechtigten - individuelle Vorschläge der Umgangsbeteiligten werden berücksichtigt - Auswertung der (bisherigen) Kontakte mit dem beteiligten Kind und Ausblick auf die (zukünftigen) Umgangskontakte (abhängig vom Alter und Entwicklungsstand). - Abschlussgespräch zur Auswertung mit beiden Elternteilen, bei Bedarf - unter Teilnahme der Projektleitung - unter Teilnahme fallführenden Fachkraft des Jugendamtes/FFE. - Auswertung der bisherigen Erfahrungen beim Umgangskontakt - Klärung von offenen Fragen - Entwicklung einer Umgangsvereinbarung zur selbständigen Gestaltung der Umgangskontakte - Schriftliche Dokumentation der Vereinbarungen - Das Ergebnis geht an das zuständige Jugendamt. Die Eltern bekommen i.d.R. zeitgleich eine Kopie der Vereinbarung. - Gelingt keine einvernehmliche Elternvereinbarung, so geht ein schriftlicher Bericht über den Verlauf der Maßnahme an das zuständige Jugendamt.Seite 15 von 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Tel: 0228-766040 FAX: 0228-7660410 Email: info@kinderschutzbund-bonn.de 13 2.8.5. Betreuungsplanung; Fallbesprechungen; organisatorische Besprechungen Verantwortlich: Projektleitung, Umgangsbegleiter/-in Einmal monatlich finden regelhaft Team-/Fallbesprechungen statt. Besonderheiten, insbesondere Regelverstöße, die zu einem Abbruch der Hilfe führen, werden dem leistungsgewährenden Jugendamt sofort bekannt gegeben. Es wird dann, wie in der Elternvereinbarung angegeben, umgehend ein Elterngespräch erfolgen, indem das weitere Vorgehen vereinbart wird. Pädagogische Besonderheiten, werden mit der Projektleitung BU besprochen und führen oftmals zu einem beratenden Gespräch zwischen der Umgangsbegleitung und dem Umgangsgewährenden bzw. Umgangsberechtigten. Dokumente/Instrumente: - Fallakte - Elternvereinbarung - Beschluss FamG - Interne Protokolle der Umgangskontakte/Gespräche 3. Leitung und Verwaltung 3.1. Organisatorischer Bereich und Personalbereich Der ehrenamtliche Vorstand des DKSB – OV Bonn e.V. ist gemeinsam mit der Geschäfts- führung verantwortlich für die Bereitstellung der Rahmenbedingungen zwecks Durchführung des BU-Angebotes. Dazu zählen: - Die Vertragsgestaltung mit den Finanzierungsträgern; - Die Vertragsgestaltung mit den Kooperationspartnern; - Die Bereitstellung der räumlichen und personellen Voraussetzungen; - Die Dienstaufsicht des Personals und - Die Vertretung der Maßnahme nach außen. Die pädagogische Leitung ist als Fachaufsicht für die inhaltliche und fachliche Ausgestal- tung der Maßnahme verantwortlich. Dazu zählen: - Die professionelle Umsetzung und strategische Fortschreibung des Konzepts; - Die Organisation und Sicherstellung der fachlichen Standards.Seite 16 von 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Tel: 0228-766040 FAX: 0228-7660410 Email: info@kinderschutzbund-bonn.de 14 3.2. Fortbildung und Supervision - Externe Teamsupervision/Fallsupervision durch anerkannte Supervisoren/-innen. - Teilnahme an internen und externen fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen - Kollegiale Beratung, Reflektion 3.3. Raumangebot und fachgerechte Ausstattung Bonn-Zentrum/Altstadt: Geschäftsstelle in der Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn - 1 Spielzimmer ausgestattet mit altersgerechtem Spielmaterial und Beratungsecke - 1 Spielzimmer ausgestattet mit altersgerechtem Spielmaterial für Babys und Kleinkinder - 1 Beratungsraum für Elterngespräche - Wartezone - 2 Küchen - 1 BU-Büro - Bei Bedarf Spielplatz Adolfstr./Heerstraße Bonn-Dransdorf: Eltern-Kind-Treff, Lenaustraße 58, 53121 Bonn - 1 Spielzimmer mit Beratungsecke ausgestattet mit altersgerechtem Spielmaterial (für Kinder bis 4 Jahre) - 1 Beratungsraum (in der Außenstelle Hölderlinstraße) - 1 Küche - großzügiges Außengelände - steht nachmittags und samstags für BU / Beratung zur Verfügung Neutrale kindgerechte Orte in Bonn Nutzung vorhandener neutraler und kindgerechter Räume in Kooperation mit freien Trägern/städtischen Einrichtungen in den Stadtteilen Beuel, Bad Godesberg, Hardtberg Spielplätze, Parks, Museen, Freizeitparks und ähnliche Orte. 4. Wahrnehmung Schutzauftrag § 8a SGB VIII (Darstellung, Art und Umfang/Ablaufschema) Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wird als durchgängiger wesentlicher Bestandteil aller Leistungen nach dem SGB VIII von den Vertragspartnern gesehen und als gemeinsame Aufgabe öffentlicher und freier Träger betrachtet. Der Zusammenarbeit zugrunde liegt die Vereinbarung nach § 8a Abs. 4 SGB VIII und § 72a Abs. 2,4, SGB VIII (Stand März 2016). Der Träger hält drei insoweit erfahrene Fachkräfte (isFk) vor. Zwei weitere Fachkräfte werden voraussichtlich 2018 zur Verfügung stehen.Seite 17 von 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Tel: 0228-766040 FAX: 0228-7660410 Email: info@kinderschutzbund-bonn.de 15 5. Mögliche zusätzliche Leistungen außerhalb der Leistungsvereinbarung Folgende Leistungen können nur durch vorherige Einzelvereinbarung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit dem zuständigen Jugendamt erbracht werden und bedingen ggf. eine eigene Vergütung: Vereinbarte Zusatzleistungen können sein: Auf Antrag: - Fahrten (KM/Fahrtzeit) von und zu Umgangsbeteiligten oder Umgangsorten (mehr als 20km Entfernung) -Ausnahmsweise Transport von Kindern zum Umgangsberechtigten / UmgangsortSeite 18 von 19 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e. V. Irmintrudisstr. 1c, 53111 Bonn Tel: 0228-766040 FAX: 0228-7660410 Email: info@kinderschutzbund-bonn.de 16Seite 19 von 19
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de