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190716-1 · Stellungnahme der Verwaltung

Begrünung der Fassade des WCCB-Parkhauses

Nummer
190716-1
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Kenntnisnahme
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  1. 190716 Begrünung der Fassade des WCCB-Parkhauses

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190716-1
Begrünung der Fassade des WCCB-Parkhauses
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 09.01.2020 Kenntnisnahme
Die Verwaltung hat in Ausführung des Ratsbeschlusses vom 04.07.2019
umfassende Recherchen angestellt, unter welchen Voraussetzungen eine
Teilbegrünung der Fassade des Parkhauses am WorldCCBonn möglich ist.
Durch eine Teilbegrünung der Fassade des Parkhauses kann zum einen eine
optische Optimierung des Gebäudes erreicht, aber auch ökologischen
Aspekten Rechnung getragen werden. Allerdings ist eine Begrünung aus
baurechtlichen Gründen nur an den durchgehenden Betonfassaden möglich.
Entsprechend der Genehmigung des Gebäudes als offenes Parkhaus sind die
offenen Brüstungsbereiche für den Abzug der Autoabgase und zur
notwendigen Durchlüftung freizuhalten.
Aufgrund der Abmessungen des Gebäudes sowie des gestalterischen
Anspruchs ist für die Begrünung der Fassade die Beauftragung eines
Fachplaners (Freianlagenplaner / Landschaftsarchitekt) erforderlich.
Dazu sind statische Nachweise für die erforderliche Unterkonstruktion aus Stahl
(Kletter- bzw. Rankhilfen), sowie für das Tragwerk des Parkhauses zu führen
(Eigengewicht der Begrünung, Windlasten etc.) und mit der System-Statik des
Parkhauses abzugleichen.
Eine Begrünung wäre bspw. mit Kletterpflanzen möglich. Der Wuchs erfordert
eine regelmäßige Pflege, damit die gewünschte, optisch ansprechende
Wirkung erzielt werden kann.
Nach ersten Einschätzungen müsste mehrfach im Jahr ein Rückschnitt der
Begrünung erfolgen, auch um Schäden an den Fassaden, bspw. durch
„unkontrolliertes“ Wachsen in Fugen und Spalten zu verhindern.
Für die Pflege der Grünfassade mittels Hubbühnen müssten zusätzliche
Fahrflächen (Rasengittersteine) vor den Beton-Fassaden des Parkhauses
angelegt werden.
Da die Bepflanzung eine direkte Verbindung zum Boden benötigt, damit die
Wasser- und Nährstoffversorgung sichergestellt ist, sollen sog. Rankhilfen
verwendet werden, die schräg aus dem Grünbereich an den Beton-
Fassadenflächen verlaufen.
Die Kosten einer Begrünung belaufen sich nach einer aktuellen
Kostenschätzung für die Beton-Fassadenflächen auf rund 275.000 € netto.
Hierin enthalten sind die Planungskosten, Statische Berechnungen, die
Schaffung befestigter Fahrflächen zur Pflege und die Begrünung der Beton-
Außenfassaden.
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

Seite 2
Für die Pflege und den Unterhalt schätzt die Verwaltung bei einer
angenommenen 4-maligen Pflege/Jahr Kosten in Höhe von ca. 17.500,- € /
Jahr netto.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de