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190714 · Antrag

Geschwindigkeitsanzeigen vor Kitas und Schulen

Nummer
190714
Art
Antrag
Veröffentlicht
08.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.11.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 04.02.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Schulausschusses 04.02.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.01.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 91,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190714-1 ST Geschwindigkeitsanzeigen vor Kitas und Schulen- Stellungnahme der Verwaltung
  2. 190714-2 ST Geschwindigkeitsanzeigen vor Kitas und Schulen

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Antrag
öffentlich
190714
Geschwindigkeitsanzeigen vor Kitas und Schulen
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.12.2019 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.01.2020 Entscheidung
Schulausschuss 04.02.2020 Empfehlung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in den kommenden zwei Jahren bis zu
40 Radar-Geschwindigkeitsanzeigen anzuschaffen, die den
Autofahrer*innen die gefahrene Geschwindigkeit auf einem Display
anzeigen und per Smiley oder Frowney loben bzw. tadeln.
2. Sollten derzeit keine Haushaltsmittel für den Ankauf zur Verfügung
stehen, sind diese in den nächsten Doppelhaushalt einzustellen.
3. Die Geschwindigkeitsanzeigen werden an Kindertagesstätten und
Schulen angebracht, die an stark befahrenen Straßen liegen (z. B.
Durchgangsstraßen) bzw. an Straßen, an denen es immer wieder zu
gefährlichen Situationen in der Begegnung von Kindern und Autos
kommt.
4. Mittelfristig werden die Geschwindigkeitsanzeigen an allen
Kindertagesstätten und Grundschulen installiert.
5. Es ist zu prüfen, ob für derartige Maßnahmen Fördermittel beantragt
werden können.
Begründung
Seit diesem Jahr gilt an Kindertagesstätten und Schulen in
Bonn ein generelles Tempolimit von 30 km/h. Dieses ist meist
zeitlich eingeschränkt und gilt nur von Mo. bis Fr . In
Gesprächen mit Vertreter*innen der Bonner Polizei hat sich
herausgestellt, dass nach Einschätzung der Polizei diese Art der
Visualisierung einen größeren Effekt hat als partielle
Antragsteller/in:
M.A. Gieslint Grenz, Dörthe Ewald, Gabi Mayer, Dr. Helmut Redeker, SPD-Fraktion im Rat der Stadt BonnSeite 1 von 2

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Geschwindigkeitsmessungen. Erfahrungsgemäß führt der
Einsatz der o. g. Geräte zu einer spürbaren, dauerhaften
Geschwindigkeitsanpassung an die vorgeschriebene
Geschwindigkeit. In zahlreichen Kommunen, wie beispielsweise
im Rhein-Sieg-Kreis, sind die Geschwindigkeitsanzeigen vielfach
im Einsatz. Nach entsprechender Evaluierung können diese
auch auf andere Einrichtungen ausgeweitet werden. Die Geräte
können standortunabhängig betrieben werden, sie sind mit
Akkus ausgestattet und sind schnell an Masten, die z. B. schon
Schilder tragen, anzubringen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de