190713-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Hitzeschutzkonzept für Kindertagesstätten und Schulen (alt: 1912080ST4; FF SGB und Dez. V)
Kerndaten
- Nummer
- 190713-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190713-1 ST Bürgerantrag: Hitzeschutzkonzept für Kindertagesstätten und Schulen (alt: 1912080ST4; FF SGB und Dez. V) Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 21.11.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Ursachen sehr großer Hitze an Schulen und Kindergärten sind vielschichtig. Grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass über Tage und Wochen anhaltende Hitzeperioden, bei denen die Raumtemperatur Werte erreicht, die der Gesundheit von Kindern abträglich sind, zunehmen. Dies ist eine Situation, für die in der Regel weder die öffentlichen noch die privaten Gebäude in Deutschland ausgerichtet sind. Hier bedarf es grundsätzlicher Überlegungen und Entscheidungen auf überörtlicher Ebene, wie in Kindertageseinrichtungen und Schulen verfahren werden soll – dies umso mehr, als Kinder zunehmend ganztägig eine Bildungseinrichtung besuchen. Hier ist z.B. an geänderte Öffnungs- und Arbeitszeiten zu denken. Konkrete Gründe für einen unzureichenden Hitzeschutz an Kindergärten und Schulen können sein: fehlender, außenliegender Sonnenschutz (dieses ist jedoch nur in einigen wenigen Ausnahmefällen zutreffend) unzureichende Dämmung von Fassaden (wahrscheinlich eine eher untergeordnete Ursache) falsches Nutzerverhalten, das nicht an die klimatischen Bedingungen in den Sommermonaten angepasst ist. Umsichtiges Nutzerverhalten erfordert unter anderem die richtige Zuordnung der Räumlichkeiten im Gebäude (beispielsweise in Kindertagesstätten – so weit möglich - die vorübergehende Verlegung von Schlafräumen Richtung Norden) das gezielte Verschatten der Räumlichkeiten über den außenliegenden Sonnenschutz sowie die gezielte Nutzung der Nachtkühlung und der Lüftungsanlagen. Federführung: Ratsbüro Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 2 Seite 2 Die grundsätzliche Problematik von Tagestemperaturen von deutlich über 30 Grad und entsprechend aufgeheizter Räume lässt sich allerdings nicht allein über ein besonnenes Nutzerverhalten auflösen. Im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wird die Verwaltung überprüfen an welchen Gebäuden Sonnenschutz nachgerüstet werden muss (dies gilt auch für Außengelände) ob außenliegende Jalousien angebracht werden können wo ggfls. Dächer begrünt werden können wie Außengelände durch entsprechende Bepflanzung besser verschattet werden können auf welchen Außenflächen zusätzliche Spielmöglichkeiten mit Wasser angeboten werden können ob – wenn vorhanden – die Fußbodenheizung zur Kühlung genutzt werden kann und welche weiteren Maßnahmen bei Neubauten von Kindertageseinrichtungen und Schulen möglich sind. Den Nutzerinnen und Nutzern wird ein entsprechender Leitfaden zum Umgang mit Hitzeperioden an die Hand gegeben. Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss: Die Mitglieder des Bürgerausschusses nehmen Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und regen an, den Antragsteller über die Ausführungen in dieser Stellungnahme zu informieren. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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