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190713-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Hitzeschutzkonzept für Kindertagesstätten und Schulen (alt: 1912080ST4; FF SGB und Dez. V)

Nummer
190713-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 21.11.2019 Entscheidung federführend
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190713-1 ST
Bürgerantrag: Hitzeschutzkonzept für
Kindertagesstätten und Schulen (alt: 1912080ST4;
FF SGB und Dez. V)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 21.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Ursachen sehr großer Hitze an Schulen und Kindergärten sind
vielschichtig.
Grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass über Tage und Wochen anhaltende
Hitzeperioden, bei denen die Raumtemperatur Werte erreicht, die der
Gesundheit von Kindern abträglich sind, zunehmen. Dies ist eine Situation, für
die in der Regel weder die öffentlichen noch die privaten Gebäude in
Deutschland ausgerichtet sind. Hier bedarf es grundsätzlicher Überlegungen
und Entscheidungen auf überörtlicher Ebene, wie in Kindertageseinrichtungen
und Schulen verfahren werden soll – dies umso mehr, als Kinder zunehmend
ganztägig eine Bildungseinrichtung besuchen. Hier ist z.B. an geänderte
Öffnungs- und Arbeitszeiten zu denken.
Konkrete Gründe für einen unzureichenden Hitzeschutz an Kindergärten und
Schulen können sein:
 fehlender, außenliegender Sonnenschutz (dieses ist jedoch nur in
einigen wenigen Ausnahmefällen zutreffend)
 unzureichende Dämmung von Fassaden (wahrscheinlich eine eher
untergeordnete Ursache)
 falsches Nutzerverhalten, das nicht an die klimatischen Bedingungen in
den Sommermonaten angepasst ist.
Umsichtiges Nutzerverhalten erfordert unter anderem
 die richtige Zuordnung der Räumlichkeiten im Gebäude (beispielsweise
in Kindertagesstätten – so weit möglich - die vorübergehende Verlegung
von Schlafräumen Richtung Norden)
 das gezielte Verschatten der Räumlichkeiten über den außenliegenden
Sonnenschutz sowie
 die gezielte Nutzung der Nachtkühlung und der Lüftungsanlagen.
Federführung:
Ratsbüro Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 2

Seite 2
Die grundsätzliche Problematik von Tagestemperaturen von deutlich über 30
Grad und entsprechend aufgeheizter Räume lässt sich allerdings nicht allein
über ein besonnenes Nutzerverhalten auflösen.
Im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wird die Verwaltung
überprüfen
 an welchen Gebäuden Sonnenschutz nachgerüstet werden muss (dies
gilt auch für Außengelände)
 ob außenliegende Jalousien angebracht werden können
 wo ggfls. Dächer begrünt werden können
 wie Außengelände durch entsprechende Bepflanzung besser
verschattet werden können
 auf welchen Außenflächen zusätzliche Spielmöglichkeiten mit Wasser
angeboten werden können
 ob – wenn vorhanden – die Fußbodenheizung zur Kühlung genutzt
werden kann
 und welche weiteren Maßnahmen bei Neubauten von
Kindertageseinrichtungen und Schulen möglich sind.
Den Nutzerinnen und Nutzern wird ein entsprechender Leitfaden zum Umgang
mit Hitzeperioden an die Hand gegeben.
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss:
Die Mitglieder des Bürgerausschusses nehmen Kenntnis von den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und regen an, den
Antragsteller über die Ausführungen in dieser Stellungnahme zu informieren.
Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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