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190709 · Dringlichkeitsantrag

Fläche des ehemaligen Landesbehördenhauses

Nummer
190709
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
07.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.11.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.02.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 21.01.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 06.02.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Hauptausschusses 05.12.2019 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190709-1 ST Fläche des ehemaligen Landesbehördenhauses
  2. 190709-1 AA Fläche des ehemaligen Landesbehördenhauses Antrag zur Vorlage 190709

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Text anzeigen (2.079 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
190709
Fläche des ehemaligen Landesbehördenhauses
Beratungsfolge
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Erfolgt mündlich
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Der Rat möge Folgendes beschließen:
Die Bundesstadt Bonn erklärt gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen ihr
Interesse am Kauf der landeseigenen Liegenschaft Friedrich-Ebert-Allee 144
(ehem. Landesbehördenhaus), 53113 Bonn für kommunale Zwecke.
Der Ankauf des Areals des vormaligen Landesbehördenhauses soll für
kommunale Zwecke, nämlich die Errichtung eines neuen Stadthauses erfolgen.
Begründung
Das im Jahr 1978 in Betrieb genommen Bonner Stadthaus ist marode und
müsste im Bestand aufwendig saniert werden. Laut einem bereits in 2011
erstellten Gutachten belaufen sich die dafür voraussichtlich anfallen Kosten auf
rund 200 Mio. EUR. Eine aktuelle auf die Marktlage abhebende
Kostenschätzung käme sicherlich auf einen weit höheren Betrag.
Nach den Erfahrungen mit der Sanierung der Beethovenhalle, die im Vergleich
zum Stadthaus technisch einen weitaus schlichteren Baukörper aufweist, ist mit
großer Sicherheit davon auszugehen, dass ein Neubau des Stadthauses an
Stelle des Landesbehördenhauses den Bonner Steuerzahler weniger kosten
würde, als besagte Sanierung. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass dann
nicht ein sanierter Altbau, sondern ein nach neusten Erkenntnissen errichteter
Neubau mit größerer Nachhaltigkeit errichtet wäre. Der Neubau des
Stadthauses an der Friedrich-Ebert-Allee hätte weiter den Vorteil, in der
geographischen Mitte Bonns zu liegen. Der ehemals von den Bonner
Stadtplanern in den 1970-80er Jahre „Neue Mitte“ genannte Bereich liegt nicht
nur zentral und ist verkehrlich bestens erschlossen, er würde auch genug Platz
bieten, um eine höhere Geschossfläche zu errichten, als am heutigen Standort
des Stadthauses. Die Bundesstadt Bonn hätte hier die Möglichkeit, weitere
bisher für teure Mieten ausgelagerte Verwaltungseinheiten kostensparend
unterzubringen.
Antragsteller/in:
BBB-FraktionSeite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de