190709 · Dringlichkeitsantrag
Fläche des ehemaligen Landesbehördenhauses
Kerndaten
- Nummer
- 190709
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 07.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 190709 Fläche des ehemaligen Landesbehördenhauses Beratungsfolge Rat 07.11.2019 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich Inhalt des Dringlichkeitsantrags Der Rat möge Folgendes beschließen: Die Bundesstadt Bonn erklärt gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen ihr Interesse am Kauf der landeseigenen Liegenschaft Friedrich-Ebert-Allee 144 (ehem. Landesbehördenhaus), 53113 Bonn für kommunale Zwecke. Der Ankauf des Areals des vormaligen Landesbehördenhauses soll für kommunale Zwecke, nämlich die Errichtung eines neuen Stadthauses erfolgen. Begründung Das im Jahr 1978 in Betrieb genommen Bonner Stadthaus ist marode und müsste im Bestand aufwendig saniert werden. Laut einem bereits in 2011 erstellten Gutachten belaufen sich die dafür voraussichtlich anfallen Kosten auf rund 200 Mio. EUR. Eine aktuelle auf die Marktlage abhebende Kostenschätzung käme sicherlich auf einen weit höheren Betrag. Nach den Erfahrungen mit der Sanierung der Beethovenhalle, die im Vergleich zum Stadthaus technisch einen weitaus schlichteren Baukörper aufweist, ist mit großer Sicherheit davon auszugehen, dass ein Neubau des Stadthauses an Stelle des Landesbehördenhauses den Bonner Steuerzahler weniger kosten würde, als besagte Sanierung. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass dann nicht ein sanierter Altbau, sondern ein nach neusten Erkenntnissen errichteter Neubau mit größerer Nachhaltigkeit errichtet wäre. Der Neubau des Stadthauses an der Friedrich-Ebert-Allee hätte weiter den Vorteil, in der geographischen Mitte Bonns zu liegen. Der ehemals von den Bonner Stadtplanern in den 1970-80er Jahre „Neue Mitte“ genannte Bereich liegt nicht nur zentral und ist verkehrlich bestens erschlossen, er würde auch genug Platz bieten, um eine höhere Geschossfläche zu errichten, als am heutigen Standort des Stadthauses. Die Bundesstadt Bonn hätte hier die Möglichkeit, weitere bisher für teure Mieten ausgelagerte Verwaltungseinheiten kostensparend unterzubringen. Antragsteller/in: BBB-FraktionSeite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de