190696 · Mitteilungsvorlage
Pflegeplanung
Kerndaten
- Nummer
- 190696
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 11.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190696 Pflegeplanung Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 26.11.2019 Kenntnisnahme Nach § 7 Abs. 4 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen - APG - sind die Kreise und kreisfreien Städte in NRW verpflichtet, eine sog. „Örtliche Planung“ zu erstellen. Eine erste kommunale Seniorenberichterstattung zu teil- und vollstationären Pflegeangeboten sowie ambulant betreuten Wohngemeinschaften wurde 2016 vorgestellt. (Drucksache 1612455ED2) Die Verwaltung legt hiermit die Fortschreibung zur Lage der Pflege in Bonn vor (DS 1911972). Neben der Infrastruktur- und Bestandsentwicklung stehen Auslastung und Nutzung sowie Einschätzungen zur demographischen Entwicklung und Prognosen zur Entwicklung des Pflegemarkes in Bonn im Mittelpunkt dieser Betrachtung. Im Wesentlichen haben sich alle 2015 erkennbaren Trends weiter verstärkt: Die demografischen Veränderungen führen zu einer wachsenden Zahl hochaltriger Menschen. Immer mehr Menschen ziehen auch aus umliegenden Gemeinden zum Zweck der Pflege in die Bundesstadt Bonn. Eine der größten Herausforderungen ist der Mangel an Fachkräften, der auch in Bonn bereits sichtbar ist. Ein erhöhter Beratungsbedarf ergibt sich auch aus dem zunehmend ausdifferenzierten Pflegeangebot. Die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten sind hierbei begrenzt: Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. VSeite 1 von 30 Seite 2 Ein möglicher Neubau von Pflegeeinrichtungen kann ohne pflegendes Personal keine Besserung bringen – diese Komplexität lässt sich für die einzelnen Kommunen kaum lösen. Etwas mehr Bewegung gibt es auf dem ambulanten Pflegemarkt: Trotz des Fachkräftemangels erfolgte im Bereich der Tagespflege ein Ausbau; und mit den Regelungen der AnFöVO kommen neue Angebote für Pflegebedürftige auf den Markt, die Pflegebedürftige und deren Angehörige in deren Alltag und im vertrauten Umfeld unterstützen. Die Pflegeplanung wird in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege vorgestellt und erörtert. Für den Ausbau des ambulanten Pflegemarktes und zur Schaffung einer wohnortnahen Pflegeinfrastruktur ist in der Verwaltung die Errichtung einer „Kompetenzgruppe Ambulante Pflege“ geplant. Dieses Gremium – bestehend aus Fachvertretern der Verwaltung, von Pflegediensten und aus Wohlfahrtsverbänden – soll sich vor allem der Entwicklung von Lösungsansätzen für bestehende Herausforderungen und dem Ausbau sowie der Qualitätssicherung ambulanter Versorgungsstrukturen in Bonn widmen. Anlage/n 1 Pflegeplanung 2019 (öffentlich)Seite 2 von 30 Bundesstadt Bonn Amt für Soziales und Wohnen (50-3) Alter und Pflege in Bonn 2019 Örtliche Planung § 7 Alten- und Pflegegesetz NRWSeite 3 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 1 Inhalt Einleitung ................................................................................................................................................ 3 1. Kommunale Berichterstattung „Alter und Pflege in Bonn“ ............................................................ 3 2. Ziele der kommunalen Planung ....................................................................................................... 3 3. Gesetzliche Rahmenbedingungen ................................................................................................... 4 3.1 GEPA NRW ..................................................................................................................................... 4 3.2 Pflegestärkungsgesetze ................................................................................................................. 4 3.3 AnFöVO .......................................................................................................................................... 5 Status Quo............................................................................................................................................... 7 4. Infrastruktur und Bestandsentwicklung .......................................................................................... 7 4.1 Vollstationäre Angebote in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot ................... 7 4.2 Angebote der Kurz-, Tages- und Nachtpflege ......................................................................... 7 4.3 Ambulant betreute Wohngemeinschaften ............................................................................. 7 4.4 Zusammenfassung: Strukturelle Entwicklung des Bonner Pflegemarktes .............................. 8 5. Kosten .............................................................................................................................................. 9 5.1 Pflegewohngeld (§ 14 APG NRW) ............................................................................................ 9 5.2 Investitionskosten in Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege (§ 13 APG NRW; Anspruchsberechtigung: § 19 APG DVO) .......................................................................................... 10 5.3 Kosten vollstationäre Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII) ...................................................... 11 5.4 Kosten ambulante Pflege ...................................................................................................... 11 5.5 Zusammenfassung: Kostenentwicklung in der Pflege ........................................................... 11 6. Belegungsstruktur bei voll- und teilstationären Angeboten: ........................................................ 12 6.1 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot: Belegung im Jahr 2018 ...................... 12 6.2 Auswertung der Daten zur Altersstruktur ............................................................................. 12 6.2.1 Altersstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner am Stichtag ...................................... 12 6.2.2 Auswertung der Daten zum Alter bei Eintritt in die vollstationäre Pflege ........................ 14 6.3 Auswertung der Daten zu Herkunft der Bewohnerinnen und Bewohner............................. 15 6.3.1 Innerstädtische Pflege-Mobilität ....................................................................................... 15 6.3.2 Überregionale Mobilität .................................................................................................... 17 7. Auslastung, Nachfrage und Bedarfe .............................................................................................. 20 7.1 Auslastung der Dauer- und Kurzzeitpflege ........................................................................... 20 7.2 Auslastung der Tagespflege................................................................................................... 21 7.3 Nachfrage nach einzelnen Pflegeleistungen ......................................................................... 21 7.4 Auswirkung des Fachkräftemangels auf die Auslastung ....................................................... 22 Einschätzungen der Bedarfsentwicklung ..................................................................................... 23 8. Demografische Entwicklung .......................................................................................................... 23Seite 4 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 2 9. Einschätzungen zur Entwicklung ................................................................................................... 24 9.1 Beratung und Begleitung für Alter und Pflege ...................................................................... 24 9.2 Technikeinsatz in der Pflege .................................................................................................. 24 10. Einschätzungen des Bedarfes und Prognosen zur Entwicklung des Bonner Pflegemarktes ..... 25 Fazit ....................................................................................................................................................... 27Seite 5 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 3 Einleitung 1. Kommunale Berichterstattung „Alter und Pflege in Bonn“ Die hier vorgelegte örtliche Planung konzentriert sich verstärkt auf die Zielgruppe der Menschen mit stationärem und teilstationärem Pflegebedarf und untersucht Wohn- und Pflegeangebote in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen sowie Gasteinrichtungen der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege1. Neben den voll- und teilstationären Angeboten gewinnt der Bereich der ambulanten Pflege an immer größerer Bedeutung. Hier ist auf kommunaler Ebene ein aussagekräftiges Monitoring derzeit nur eingeschränkt und für bestimmte zusätzliche Unterstützungsleistungen möglich2. Im Fazit werden deshalb kurze Überlegungen zum Aufbau einer „Kompetenzgruppe Ambulante Pflege“ vorgestellt, welche kommunale Steuerungsmöglichkeiten aufzeigen kann. Die im Bericht genannten Daten und Informationen entstammen städtischen Erhebungen in den Pflegeeinrichtungen sowie Zahlen des städtischen Controllings und Informationen der entsprechenden Fachstellen, wie dem Haus der Bonner Altenhilfe (HdBA). 2. Ziele der kommunalen Planung Die örtliche Planung soll dazu beitragen, die Lebenssituation älterer bzw. pflegebedürftiger Bonnerinnen und Bonner nachhaltig zu verbessern, indem sie die Entwicklung eines bedarfsgerechten Pflegeangebotes in Bonn begleitet und unterstützt. Obwohl die örtliche Planung für Bonn nicht der sog. „verbindlichen Bedarfsfeststellung3“ gleichzusetzen ist, spricht sie dennoch Empfehlungen zur Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur unter Berücksichtigung der vorgenannten gesetzlichen, demografischen sowie besonderen örtlichen Bedingungen aus. Damit bildet sie den Bezugsrahmen für Bedarfsaussagen des örtlichen Sozialhilfeträgers (öSHT) zu Erweiterungsbauten, welche Voraussetzung für die Refinanzierbarkeit der Investitionskosten über das Pflegewohngeld sind. Der Blick auf die zahlreichen gesetzlichen Neuerungen zeigt, welch vielfältige Wirkmechanismen im Handlungsfeld Pflege zu berücksichtigen sind. Ziel einer örtlichen Planung ist zunächst, diese relevanten Variablen auf örtlicher Ebene darzustellen. 1 Angebote der Betreuung in einem Hospiz nach § 39a SGB V sind nicht Gegenstand der örtlichen Planung. 2 Etwa für die Leistungen nach der „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (AnFöVO). 3 Hierfür muss die Planung durch einen förmlichen Beschluss der Vertretungskörperschaft bestätigt werden (§ 7 Abs. 6 APG NRW).Seite 6 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 4 Die örtliche Pflegeplanung soll den unterschiedlichen Akteuren in diesem Handlungsfeld - Bürgerinnen und Bürgern, Trägern, Investoren, Kommunalpolitik und Stadtplanung - einen Überblick bieten über o die pflegerische Infrastruktur in der Stadt Bonn, o die Nachfrageentwicklung und Auslastung in den verschiedenen Segmenten, o die Kostenentwicklung. So werden Möglichkeiten und Grenzen der örtlichen Steuerung deutlich. 3. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3.1 GEPA NRW Im Oktober 2014 verabschiedete der Landtag NRW das „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen“ (GEPA NRW), es umfasst das „Alten- und Pflegegesetz“ (APG) und das „Wohn- und Teilhabegesetz“ (WTG)4. Teile dieser gesetzlichen Neuregelungen mussten bis 2018 umgesetzt werden und führten zu erheblichen Veränderungen im Bereich der kommunalen Pflegelandschaften: Bestehende Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot mussten bis 2018 eine Einzelzimmerquote von 80% umsetzen, neue Einrichtungen müssen Einzelzimmer zu 100% vorhalten. Diese Einführung einer Einzelzimmerquote führte auch in Bonn zu einem verstärkten Aufkommen von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Belegungsstopps bis zur Erreichung der 80 %-Grenze, wodurch Einbußen bei den Platzzahlen der Einrichtungen zu verzeichnen waren. 3.2 Pflegestärkungsgesetze Nach der deutlichen Ausweitung der Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) aus dem Jahr 2015 ist seit Januar 2016 das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wirksam. Das PSG II setzte einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis um, so dass die Einstufung pflegebedürftiger Menschen aktuell in fünf Pflegegraden erfolgt, zusätzlich wurde ein neues Begutachtungsverfahren implementiert. Alle Pflegebedürftigen erhalten so gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie an körperlichen Erkrankungen leiden oder an Demenz erkrankt sind. Als Effekt dessen 4 Einen detaillierten Überblick zum GEPA NRW bietet der Bericht der Bericht Alter und Pflege in Bonn 2016.Seite 7 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 5 wurde für die kommenden Jahren eine Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten erwartet5. Zum 01. Januar 2017 trat das Dritte Pflegstärkungsgesetz (PSG III) in Kraft, welches Pflegebedürftige, Angehörige sowie Pflegekräfte stärkt und die Pflegeversicherung tiefgreifend erneuert. Zu den Inhalten des neuen PSG III gehören6: o Sicherstellung der Versorgung durch die Verpflichtung der Pflegekassen, sich in den Pflegeausschüssen der Länder zu beteiligen o Stärkung der Pflegeberatung in den Kommunen mit dem Ziel, Kommunen bei der Organisation von Beratungs-, Pflege- und Betreuungsangeboten zu mehr Kompetenz zu verhelfen o Angebote zur Unterstützung im Alltag durch die Möglichkeit der Kommunen, zum Auf- und Ausbau der Angebote Personal- und Sachmittel abzurufen o Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes im Recht der Hilfe zur Pflege o Präzisierung von Pflege- und Eingliederungshilfe o Maßnahmen zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug durch eine Stärkung der Kontroll- und Prüfrechte 3.3 AnFöVO Die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (AnFöVO) regelt hauptsächlich die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie die Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen. Pflegebedürftige können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse geltend machen, sich also Kosten erstatten lassen. Ihnen steht hierfür ein bestimmtes monatliches Budget zur Verfügung – seit dem 1. Januar 2017 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro sowie eine bis zu 40-prozentige Umwidmungsmöglichkeit ihres ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs. Mit Einführung der AnFöVO zum 01.01.2017 wurde die Zuständigkeit der Bezirksregierungen auf die Kommunen (als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung) übertragen. Die Aufgabenwahrnehmung durch die Kreise und kreisfreien Städte wird seitens des Ministeriums als sinnvoll erachtet, da Angebote zur Unterstützung im Alltag in Zukunft ein zentraler Baustein in den Versorgungsnetzwerken für pflegebedürftige Menschen sein werden: Angesichts der demographischen Entwicklung wird es einen erheblichen quantitativen Aufwuchs und auch eine qualitative Entwicklung im Sinne der altengerechten Quartiersversorgung geben müssen. Diese Netzwerke müssen vor Ort entstehen und können 5 Ausführlicher dazu der Bericht Alter und Pflege in Bonn 2016. 6 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2016/psg-iii-kabinett.html; abgerufen am 10.10.19Seite 8 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 6 daher sinnvoll nur kommunal gesteuert werden. Hierbei kann die Verantwortung für die Angebote zur Unterstützung im Alltag ein wichtiger Baustein sein. Die Umsetzung der AnFöVO ist in der Stadtverwaltung Bonn im Haus der Bonner Altenhilfe (HdBA) angesiedelt. Neben einer Verwaltungskraft ist eine Pflegefachkraft für Anliegen der Anbieterinnen und Anbieter, sowie die Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung der Angebote zuständig. Laut dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) gibt es aktuell rund 2.400 offizielle Angebote für Leistungen nach AnFöVO im Land. In Bonn gibt es aktuell 467 anerkannte Angebote, o sechs „neue“ Anerkennungen nach dem 01.01.2017 o acht Gruppenangebote o zehn Angebote bieten hauswirtschaftliche Entlastungsleistungen an o die meisten Einrichtungen bieten Angebote zur Unterstützung, Betreuung und Entlastung im Haushalt ohne hauswirtschaftliche Leistungen an Die Umsetzung der AnFöVO ist im Haus der Bonner Altenhilfe (HdBA) angesiedelt, welches Anträge auf Anerkennung der Anbieter umgehend bearbeitet. Im Jahresverlauf 2018 wurden bereits anerkannte Einzelanbieter8 auf die Erfüllung der Anforderungen der AnFöVO überprüft und entsprechend bestätigt, während aktuell (Stand10/2019) noch drei Anerkennungen ausstehen und ein weiterer Neuantrag in Bearbeitung ist. Im Haus der Bonner Altenhilfe sind zukünftig weitere Schritte für die Umsetzung der AnFöVO in Bonn geplant: o Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit: Im Rahmen der Beratungsarbeit für Pflegebedürftige und Angehörige im HdBA wurde deutlich, dass die Bekanntheit der Möglichkeiten der Unterstützung nach AnFöVO immer noch mangelhaft sind, so dass der Fokus in Zukunft auch auf der Bewerbung und Bekanntheitssteigerung liegen wird. Im Zuge dessen soll auch eine Anpassung der Internetseite erfolgen, die die Informationen getrennt nach „Suchenden“ und „Anbietern“ zugänglich macht. o Förderung einer Netzwerkbildung: Die Zusammenarbeit zwischen Anbietern untereinander und der Verwaltung soll z.B. durch Infoveranstaltungen und die Bildung eines Forums für die Anbieter gestärkt werden. o Angebot der Basisqualifikation: Längerfristig soll geprüft werden, ob das Angebot der Schulungsmaßnahme zur Erlangung der Mindestanforderung, der sogenannten Basisqualifizierung, durch die Stadt unterstützt bzw. gefördert werden kann, um vermeintlich bestehenden Bedarf und Anfragen nachzukommen sowie den Ausbau der Angebote zur Unterstützung insgesamt zu fördern. 7 Eine mündliche Abfrage des HdBA bei Kommunen mit vergleichbaren Einwohnerzahlen ergab eine ähnliche Anzahl an Angeboten in diesen Kommunen. 8 Diese waren bereits im Rahmen der früher geltenden Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) anerkannt.Seite 9 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 7 Status Quo 4. Infrastruktur und Bestandsentwicklung9 4.1 Vollstationäre Angebote in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot Im Berichtszeitraum 2018 boten 37 Bonner Einrichtungen mit umfassendem, vollstationärem Leistungsangebot 3.027 Dauerpflegeplätze an. Die im letzten Bericht 2016 prognostizierte Bestandsentwicklung der Dauerpflegeplätze kann durch das Erhebungsjahr 2018 bestätigt werden: Nach der Schließung dreier Einrichtungen und der Umwandlung von Doppelzimmern in Einzelzimmer hat sich das Platzangebot von 3.202 Dauerpflegeplätzen in 2013 auf 3.077 Plätze in 2016 verringert. Auch die Eröffnung von zwei neuen Einrichtungen in 2014 konnte den Rückgang von Dauerpflegeplätzen nicht auffangen, bis Ende 2018 entfielen weitere 50 Dauerpflegeplätze in den Bonner Einrichtungen. Das Angebot an Dauerpflegeplätzen hat sich demnach zwischen 2013 und 2018 um 5,47 % (n = 175 Plätze) reduziert. 4.2 Angebote der Kurz-, Tages- und Nachtpflege10 In Bonn bieten 34 Einrichtungen die Möglichkeit der Kurzzeitpflege an, im Jahr 2018 standen in diesen Einrichtungen 190 Plätze zur Verfügung. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2016 hat sich die Anzahl an Kurzzeitpflegeplätzen in Bonn um rund 22 % verringert. Aussagen aus den Einrichtungen liegen hierzu nicht vor, sodass ein Zusammenhang zwar angenommen werden kann, der jedoch nicht belegbar ist. Durch die Förderung der Gesetzgebung sind die Platzzahlen der Tagespflege wie erwartet gestiegen: 2018 boten zehn Einrichtungen Tagespflege auf 146 Plätzen an, dies entspricht einer Erhöhung der Platzzahl um fast 34% im Vergleich zum Berichtsjahr 2016. Die kleinste Tagespflege-Einrichtung verfügte über 12 Plätze, die größte über 20 Plätze. 4.3 Ambulant betreute Wohngemeinschaften Im Bonner Stadtgebiet sind sechs ambulante, betreute Wohngemeinschaften verzeichnet, die insgesamt 53 Plätze für Pflegebedürftige anbieten. Zwei der Wohngemeinschaften sind auf den Bereich der Intensivpflege spezialisiert, die restlichen vier haben ihren konzeptionellen Schwerpunkt im Bereich Demenz. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2016 ist die Anzahl der Plätze in diesen Wohngemeinschaften um 15 % gestiegen. Trotz des Anstieges bleibt diese Versorgungsform ein Nischenangebot. 9 Informationen zu allen pflegenden Einrichtungen finden sich im „Bonner Adressbuch Soziales“ unter https://www.bonn.de/themen-entdecken/soziales-gesellschaft/bonner-adressbuch-soziales.php 10 In Bonn gibt es keine Angebote der Nachtpflege.Seite 10 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 8 4.4 Zusammenfassung: Strukturelle Entwicklung des Bonner Pflegemarktes Die angespannte Situation stationärer Dauerpflegeplätze der letzten Jahre hat sich auch nach der Wiedereröffnung von Haus Dottendorf im Frühjahr 2019 kaum verbessert. Obwohl sich durch die dort vorgehaltenen 98 Plätze - inklusive zehn eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze - das Platzangebot in Bonn seit der letzten Bestandsaufnahme um 3,24 % erhöht hat, konnten in der Praxis auf Grund des Fachkräftemangels bislang nicht alle Plätze belegt werden. Auch für 2020 ist in Bonn kein weiterer Ausbau der vollstationären Plätze absehbar. Hinsichtlich der Planungen für die drei städtischen Seniorenzentren11 können aktuell keine Prognosen getroffen werden. Bei den in Rede stehenden Bauvorhaben handelt es sich planmäßig um die Schaffung von Ersatzbauten für bestehende Einrichtungen, sodass auch hier erstmal nicht von einer Erhöhung der Platzzahl auszugehen ist. Ein Ausbau könnte hingegen für den Bereich der Kurzzeitpflege möglich sein – das Modellvorhaben „Kurzzeitpflege in Krankenhäusern“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Landesverbände der Pflegekassen soll Krankenhäusern zukünftig die Möglichkeit geben, Kurzzeitpflege in Form von eingestreuten Plätzen im Krankenhaus oder angebundenen Einrichtungen anzubieten. Es wird empfohlen darauf hinzuwirken, dass auch die Krankenhäuser im Stadtgebiet Bonn diese Möglichkeit nutzen. Im Bereich Tagespflege ist eine weitere Erhöhung der Platzzahl in Bonn zu erwarten. Bis Mitte 2019 haben zwei weitere Einrichtungen der Tagespflege eröffnet, so dass aktuell 175 Plätze für Pflegebedürftige zur Verfügung stehen. Dies entspricht einer Steigerung der Platzzahl um weitere 20 % im Vergleich zu 2018. Bis 2020 sollte zudem die Eröffnung der Tagespflege an der vollstationären Einrichtung „Hubert-Peter-Haus“ mit ca. 16 Plätzen erfolgen, so dass die Platzzahlen der Tagespflege weiter steigen werden. 11 St. Albert-Magnus-Haus, Haus Elisabeth und Wilhemine-Lübke-HausSeite 11 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 9 5. Kosten In einem kommunalen Pflege-Monitoring sind Erkenntnisse zu den im Kontext „Pflege“ gewährten Transferleistungen von Bedeutung, da sie zum einen Kostenentwicklungen auf dem örtlichen Pflegemarkt aufzeigen und zum anderen etwas über die Möglichkeiten der Pflegebedürftigen in Bonn aussagen, die ihnen entstehenden finanziellen Belastungen zu tragen. 5.1 Pflegewohngeld (§ 14 APG NRW) Das sog. „Pflegewohngeld“ (PWG) – eine Umlage der Investitionskosten auf den Heimkostensatz - wird von den örtlichen Sozialhilfeträgern (öSHT) nach Prüfung bestimmter Einkommens- und Vermögensgrenzen an wirtschaftlich bedürftige Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen ausgezahlt. In NRW werden - anders als bei der Sozialhilfeprüfung - zusätzliche Vermögensschonbeträge und Selbstbehalte für die Pflegebedürftigen anerkannt, so dass der Kreis der Anspruchsberechtigten vergleichsweise größer ist. Am Stichtag 31.12.2018 stand in Bonn 932 Personen Pflegewohngeld in folgender Aufteilung und mit einem Gesamtvolumen von 6.059.943,66 Euro zu: o 159 Menschen erhielten ausschließlich Pflegewohngeld (öSHT) o 652 Menschen bekamen sowohl Pflegewohngeld als auch Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (beides öSHT) o 121 Menschen erhielten Pflegewohngeld und zusätzlich Hilfe zur Pflege zu Lasten des überörtlichen Sozialhilfeträgers (üöSHT) In Bonn haben 33 Einrichtungen eine Vereinbarung über die Refinanzierbarkeit der Investitionskosten über das Pflegewohngeld mit dem überörtlichen Träger12. Das durchschnittliche Pflegewohngeld dieser Einrichtungen lag bei 17,94 Euro13 pro Tag und Person. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2016 ist das durchschnittliche Pflegewohngeld um 4,54 % gestiegen, gleichzeitig ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um 11,9 % gesunken. Die Spanne der Investitionskosten ist dabei breit – während drei Einrichtungen noch unter 10 Euro pro Tag liegen, finden sich bereits elf Häuser mit Vereinbarungen über 20 oder mehr Euro pro Tag, der Spitzenreiter liegt bei 38,82 Euro14. Derzeit verausgabt der örtliche Träger durchschnittlich 6.502 Euro Pflegewohngeld pro Person und Jahr, dies ist eine Steigerung gegenüber dem Berichtsjahr 2016 um 0,9 %. Diese 12 Vier Häuser des oberen Preissegments haben keine solche Vereinbarung. 13 Auf Grund fortlaufender Aktualisierung der Investitionskosten-Vereinbarungen ist der Stand dieses Kostenpunkts der 09.07.2019. 14 Hierbei handelt es sich um eine Spezialeinrichtung für „junge Pflege“ mit besonderem Bedarf.Seite 12 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 10 Steigerung bei einer geringeren Personen- und Platzzahl erklärt sich aus den gestiegenen Kosten der Leistungen. Wegen der weiterhin nötigen Umbaumaßnahmen älterer Einrichtungen ist mit weiteren Kostensteigerungen in den folgenden Jahren zu rechnen. Geht man in einer Prognose davon aus, dass die zehn Einrichtungen, deren Pflegewohngeld aktuell noch bei unter 15 Euro/Tag liegt, ihre Investitionskosten in den kommenden Jahren auf den aktuellen Durchschnitt von 17,94 Euro annähern15, wird auf die Stadt Bonn insgesamt eine Kostensteigerung des Pflegewohngeldes um ca. 11,5 % zukommen. Unter Annahme der Fallzahlen des diesjährigen Berichtes entspräche dies einer Erhöhung der Kosten um rund 700.000 Euro im Vergleich zu 2018. 5.2 Investitionskosten in Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege (§ 13 APG NRW; Anspruchsberechtigung: § 19 APG DVO) Die im Tagessatz für die Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege enthaltenen Investitionskosten werden ohne Einkommensprüfung für alle Bonner Bürgerinnen und Bürger (mindestens Pflegestufe I) vom öSHT übernommen, die in einer anerkannten Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung gepflegt werden und zum Zeitpunkt der Aufnahme (bzw. bis zu zwei Monate vorher) ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bonn hatten. Am Stichtag 31.12.2018 nahmen 421 Personen Tagespflege16 in einer der zehn Tagespflege- Einrichtungen in Bonn in Anspruch. Insgesamt wurden 28.486 Pflegetage durch die Einrichtungen abgerechnet17, Die Fallzahlen des städtischen Controllings zeigen folgende Entwicklung: Tabelle 1: Entwicklung der Tagespflege im Vergleich 2015 - 2018 Entwicklung Tagespflege 2015 – 2018 (städt. Controlling) Jahr Pflegetage Kosten in Euro 2015 17.417 126.681,33 (7,28 Euro/Pflegetag) 2018 25.056 267.440,79 (10,67 Euro/Pflegetag) Der städtische Aufwendungszuschuss für Tagespflege im Jahr 2018 betrug 267.440,79 Euro. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2016 sind diese Kosten um 140.759,46 Euro gestiegen und haben sich somit mehr als verdoppelt. Auch die abgerechneten Pflegetage sind im Vergleich zu 2015 um 43,9 % gestiegen. Die deutlich höheren Gesamtkosten sind sowohl mit der Erhöhung der Platz- und Fallzahlen als auch mit den gestiegenen Kosten, im Sinne von Zuschüssen, pro Tagespflegeplatz um rund 47 % zu erklären. 15 In diesem Fall läge das Pflegewohngeld der Bonner Einrichtungen im Durchschnitt bei rund 20 Euro/Tag, ein Wert der bereits im Bericht Alter und Pflege 2016 prognostiziert wurde. 16 In Bonn gibt es keine Angebote der Nachtpflege. 17 Diese Werte sind den Erhebungen bei den Einrichtungen der Kurzzeitpflege entnommen.Seite 13 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 11 Den Bereich der Kurzzeitpflege decken in Bonn 34 Einrichtungen mit 190 Plätzen für Pflegebedürftige ab. Im Berichtsjahr 2018 nahmen 1.174 Personen Kurzzeitpflege in Bonn in Anspruch, dabei wurden von den Einrichtungen 24.995 Pflegetage abgerechnet18. Die Fallzahlen des städtischen Controllings zeigen folgende Entwicklung: Tabelle 2: Entwicklung der Kurzzeitpflege im Vergleich 2015 – 2018 Entwicklung Kurzzeitpflege 2015 – 2018 (städt. Controlling) Jahr Pflegetage Kosten in Euro 2015 23.900 373.630,30 (15,63 Euro/Pflegetag) 2018 22.171 359.632,12 (16,22 Euro/Pflegetag) Der städtische Aufwendungszuschuss für Kurzzeitpflege im Jahr 2018 betrug 359.632,12 Euro. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2016 sind die Gesamtkosten um 3,75 % gesunken, dies entspricht einer Differenz von 13.998,18 Euro. Die abgerechneten Pflegetage sanken ebenfalls um 7,23 %. In Relation zu den 2018 abgerechneten Pflegetagen sind die Kosten pro Pflegetag im Vergleich zu 2015 allerdings um 3,77 % gestiegen. Das bedeutet, dass die Kosten für Kurzzeitpflege gestiegen sind, während die tatsächliche Nutzung abgenommen hat. 5.3 Kosten vollstationäre Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII) Am Stichtag 31.12.2018 erhielten in Bonn 786 Personen Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen. Rund 33 % (n = 260) dieser Hilfeempfängerinnen und –empfänger lebten in Einrichtungen außerhalb des Bonner Stadtgebietes, dieser Bereich ist im Vergleich zum Stichtag 2015 mit rund 2 % leicht gestiegen - ein Hinweis auf das knappe Platzangebot für Pflege in Bonn. Die städtischen Ausgaben für Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen lagen in 2018 bei 8.652.909,64 Euro. 5.4 Kosten ambulante Pflege Die ambulanten Dienste wurden 2018 mit städtischen Zuschüssen in Höhe von 1.081.733,79 Euro gefördert. Die Zahl der Empfänger lag bei 37, so dass im Durchschnitt 29.236,05 Euro pro Träger ambulanter Pflegedienstleistungen ausgezahlt wurde. Im Bereich Hilfe zur Pflege erhielten bis zum Stichtag 262 Personen Unterstützung für ambulante Pflegedienstleistungen, die städtischen Ausgaben für diesen Bereich betrugen 3.544.519,20 Euro. 5.5 Zusammenfassung: Kostenentwicklung in der Pflege 18 Diese Werte sind den Erhebungen bei den Einrichtungen der Kurzzeitpflege entnommen.Seite 14 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 12 Die Kostenentwicklung der verschiedenen Pflegeangebote in Bonn ist in den letzten Jahren nicht einheitlich gestiegen, wie es demografische und soziale Entwicklungen hätten erwarten lassen: o Während das Pflegewohngeld um 4,5 % im Vergleich zu 2015 gestiegen ist, ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger gesunken. Der Anstieg des Pflegewohngeldes erfolgte erwartungsgemäß und wird vermutlich auch in Zukunft weiter steigen. Die gesunkene Zahl an Empfängerinnen und Empfängern kann in der angespannten Lage des Bonner Pflegemarktes verortet werden – die Einrichtungen können auf Grund des Umbaus im Rahmen der gesetzlichen Einzelzimmerquote in Verbindung mit dem allgemein geltenden Fachkräftemangel keine vollen Belegungen mehr realisieren19. o Der Bereich der Tagespflege kann einen hohen Anstieg der Nutzung durch Pflegebedürftige und einen entsprechenden Kostenanstieg verzeichnen. In 2018 wurden 43,9 % mehr Pflegetage abgerechnet als in 2015, dieser Anstieg verweist auf die deutlich gewachsene Angebotsstruktur der Tagespflege in Bonn und auf den Bedarf an zusätzlichen Angeboten zu ambulanter, häuslicher Pflege. o Die Kosten im Bereich Kurzzeitpflege pro abgerechnetem Pflegetag sind um 3,77 % gestiegen, während sowohl die Nutzung als auch die Gesamtkosten der Kurzzeitpflege gesunken sind, je um 7,23 % bzw. 3,75 %. Es wird angenommen, dass die Einrichtungen ihre Plätze vermehrt für Dauerpflege genutzt haben, um so der angespannten Lage am Pflegemarkt Rechnung tragen zu können. 6. Belegungsstruktur bei voll- und teilstationären Angeboten: 6.1 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot: Belegung im Jahr 2018 Im gesamten Berichtsjahr 2018 befanden sich 4.008 Menschen in stationärer Dauerpflege in 37 Pflegeeinrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot. Zu 2.816 Personen, die sich am Stichtag 31.12.2018 in stationärer Dauerpflege befanden, liegen detaillierte Angaben zu den Bereichen Alter und Herkunft vor, die im Rahmen dieser Planung durch eigene Befragung in den Einrichtungen erhoben wurden. 6.2 Auswertung der Daten zur Altersstruktur Für 2.814 derjenigen Menschen, die am 31.12.2018 in Bonn einen Dauerpflegeplatz belegten, liegen gültige Geburtsdaten vor, und für 2.808 Personen in stationärer Pflege ist ein Eintrittsdatum in die jeweilige Einrichtung bekannt20. 6.2.1 Altersstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner am Stichtag Unter den Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen befanden sich zum Stichtag 73,98 % hochaltrige Personen (n = 2.082), also Menschen, die 80 Jahre alt oder älter sind. Unter diesen hochaltrigen Pflegebedürftigen sind wiederum 43,17 % (n = 899) 90 19 Detailliert dazu Kapitel 7.3 20 Beides entspricht annähernd der Grundgesamtheit aller Personen, die sich am 31.12.2018 in Dauerpflege in Bonn befanden (N = 2816).Seite 15 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 13 Jahre alt oder älter. Im Vergleich zur Altersstruktur des Berichtsjahres 2016 werden bereits starke Tendenzen des demografischen Wandels deutlich: Die Zahl der Hochaltrigen, die 90 Jahre oder älter waren, lag am Stichtag 31.12.2015 noch bei 31 %, der Zuwachs dieser Altersgruppe bis Ende 2018 liegt bei mehr als 12 %. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Altersstruktur der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen in Bonn in verschiedenen Altersklassen, wobei die Bewohnerinnen und Bewohner zwischen 71 und 100 Jahren kumuliert rund 90 % aller hier gezählten Pflegebedürftigen stellen. Abbildung 1: Alter der Pflegebedürftigen nach Jahren in Anzahl und Prozent Am Stichtag 31.12.2018 befanden sich zudem 47 Personen (1,7 %) in Dauerpflege, die dem Bereich „Junge Pflege“ in Bonn zuzuordnen sind, diese Menschen waren 50 Jahre alt oder jünger. Unter diesen Pflegebedürftigen fanden sich zum Zeitpunkt der Erhebung zehn Personen (0,4 %), die 30 Jahre alt oder jünger waren. Die meisten dieser jungen Pflegebedürftigen leben in Einrichtungen, die speziell auf diese Zielgruppe ausgerichtet sind. Häufig bilden Unfälle und fortgeschrittene, schwere Erkrankungen sowie Suchterkrankungen den Hintergrund für die frühzeitig eingetretene Pflegebedürftigkeit. Die für diese Zielgruppe besonders komplexen Anforderungen an Pflege erfordern eine entsprechende konzeptionelle Ausrichtung der als „Schwerpunkteinrichtungen“ tätigen, stationären Einrichtungen. 47/1,7 % 58/2 % 168/6 % 555/19,7 % 1250/44 % 719/25,6 % 17/1 % 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 ≤ 50 51 - 60 61 - 70 71 - 80 81 - 90 91 - 100 101 ≥Seite 16 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 14 6.2.2 Auswertung der Daten zum Alter bei Eintritt in die vollstationäre Pflege Das durchschnittliche Eintrittsalter in die stationäre Pflege liegt in Bonn bei 80,8 Jahren21. Dieses Merkmal beschreibt den Zeitpunkt, zu dem ambulante Versorgungsstrukturen nach Einschätzung aller Beteiligten (Pflegebedürftige, Angehörige und Fachdienste) offenbar nicht mehr ausreichen, um Pflegebedarfe angemessen abzudecken. In der nachfolgenden Abbildung ist die Verteilung des Eintrittsalters in die Dauerpflege nach Altersklassen erkennbar. Beinahe die Hälfte aller Menschen in stationärer Pflege waren bei ihrem Eintritt in diese zwischen 81 und 90 Jahren alt (n = 1315). Rund 9 % der Pflegebedürftigen (n = 254) waren zu Beginn der stationären Pflege zwischen 61 und 70 Jahren alt und gehören damit zu den „jungen Alten“ - anhand dieser Erhebungseinheit ließen sich bei genauerer Betrachtung Erkenntnisse zum Übergang zwischen ambulanten Versorgungsstrukturen und stationärer Pflege finden22. Abbildung 2: Alter der Pflegebedürftigen bei Eintritt in die Dauerpflege Ein Eintritt in die Dauerpflege in deutlich jüngeren Jahren kommt nur marginal vor, die unter 50-jährigen sind mit nur 2,9 % (n = 80) vertreten. Der Bereich des Eintritts in die „Junge Pflege“ 21 Dieser Durchschnitt hat das Eintrittsalter von 2.808 Personen zur Grundlage. 22 Eine empirische Untersuchung dieser „jungen Alten“ in stationärer Pflege könnte etwa Erkenntnisse dazu liefern, ob und in welcher Form ambulante Versorgungsstrukturen in der Lage sind, den Eintritt in die stationäre Dauerpflege auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. 80/2,9 % 75/2,7 % 254/9 % 712/25,4 % 1315/46,8 % 369//13,1 % 3/0,1 % 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 ≤ 50 51 - 60 61 - 70 71 - 80 81 - 90 91 - 100 101 ≥Seite 17 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 15 hat sich demnach im Vergleich zum Berichtsjahr 2016 nicht wesentlich verändert: 18 Personen (0,6 %) waren zum Zeitpunkt des Eintritts in die Dauerpflege unter 30 Jahren alt, weitere 52 Pflegebedürftige waren zwischen 30 und 49 Jahren alt (1,8 %). 6.3 Auswertung der Daten zu Herkunft der Bewohnerinnen und Bewohner Unter Berücksichtigung des Merkmals „Herkunft“ werden Erkenntnisse darüber gewonnen, wie wohnortnah die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in 2018 in Bonn organisiert war und ob es eine innerstädtische bzw. auch überregionale Mobilität in diesem Handlungsfeld gab. Für rund 96 % der Personen (n = 2.694), die am Stichtag 31.12.2018 in stationären Einrichtungen in Bonn lebten, ist dokumentiert, in welchem Bonner PLZ-Bezirk sie vor dem Einzug in die jeweilige Einrichtung lebten oder aus welchem Postleitzahlengebiet sie nach Bonn zugezogen sind. 6.3.1 Innerstädtische Pflege-Mobilität 61,35 % (n = 1.943) der Menschen, die 2018 in den stationären Bonner Pflegeeinrichtungen wohnten, lebten bereits vor ihrem Eintritt in die stationäre Pflege im Stadtgebiet. Die Gegenüberstellung des Herkunfts-Wohnortes dieser Pflegebedürftigen mit der Verteilung der Wohnbevölkerung 65+ in Abbildung 1 verdeutlicht, dass es am Stichtag 31.12.2018 nur geringe Über- oder Unterrepräsentierungen bestimmter Bonner Einzugsgebiete in den Einrichtungen gab. Ausnahme sind die Menschen aus dem Postleitzahlengebiet 53111 bis 53119, die unter den stationär versorgten Personen in Bonn etwas überrepräsentiert sind. Sie stellen 30 % der Pflegebedürftigen im Vergleich zu einem Anteil von 24 % der Personen 65+ an der dortigen Wohnbevölkerung.Seite 18 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 16 Abbildung 3: Innerstädtische Pflege-Mobilität: Herkunfts-Wohnort und Bevölkerung 65+ nach PLZ in Prozent (31.12.2018) Im Durchschnitt sind etwa 65 %23 der in Pflege-Einrichtungen lebenden Bonnerinnen und Bonner „wohnortnah“ versorgt, die Unterbringung in der stationären Pflege erfolgte demnach im ursprünglichen Postleitzahlen-Bereich der zu pflegenden Person. Besonders die aus Bad Godesberg stammenden Menschen profitieren von der hohen Einrichtungsdichte in ihrem Stadtbezirk, Abbildung 2 zeigt dazu die Verteilung der Bonner stationären Pflege nach Postleitzahlengebieten. Deutlich schlechtere Chancen auf eine „wohnortnahe“ Versorgung in stationärer Pflege haben die PLZ-Bereiche 53121 – 53129, weniger als die Hälfte dieser Menschen leben in ihrem ursprünglichen Herkunfts-Postleitzahlen-Bereich. 23 Diese Daten sind Teil des Berichtes Alter und Pflege 2016, hier kann man auf Grund ähnlicher Pflegeheim- und Bevölkerungsstruktur derzeit von einer annähernd gleichbleibenden Datenlage ausgehen. 30 24 27 19 24 27 27 22 PLZ 53111 - 53119 (Innenstadt Bonn, Gronau, nördl. Vororte, Tannenbusch) PLZ 53121 - 53129 (Endenich, Dransdorf, Duisdorf, Brüser Berg, Röttgen, Lengsdorf, Ippendorf, Venusberg, südl. Vororte) PLZ 53173 - 53179 (Innenstadt Bad Godesberg, nördl. und westl. Vororte Bad Godesberg, Lannesdorf, Mehlem) PLZ 53225 - 53229 (Innenstadt Beuel, südl. und östl. Vororte Beuel) Bevölkerung 65+ im PLZ-Gebiet Herkunfts-Wohnort der PflegebedürftigenSeite 19 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 17 Abbildung 4: Verteilung stationärer Pflegeeinrichtungen nach Postleitzahlen 6.3.2 Überregionale Mobilität Mehr als 38 % der am Stichtag in Bonner stationären Pflegeeinrichtungen lebenden Bewohnerinnen und Bewohner stammten von außerhalb, dies entspricht 751 Personen. Im Vergleich zur letzten Erhebung im Berichtsjahr 2016 ist die Zahl der zugezogenen Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen in Bonn um 3,5 % gestiegen. Bei den Herkunftsorten dominiert der Postleitzahlenbereich 5 deutlich mit 73,4 % (n = 551) der von dort zugezogenen Personen. Am zweit häufigsten zogen Menschen aus demSeite 20 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 18 Postleitzahlengebiet 4 (12,3 %, n = 92) zur Aufnahme in die stationäre Pflege nach Bonn, weiter entfernte Postleitzahlengebiete sind nur in geringer Häufigkeit registriert. Abbildung 5: Überregionale Mobilität nach PLZ (ohne Bonn), in Anzahl und Prozent Innerhalb des Postleitzahlengebietes 5 dominiert der Rhein-Sieg-Kreis klar mit 52,7 % (n = 396), gefolgt von weiteren, umliegenden Gemeinden mit deutlich geringerer Häufigkeit. Innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises überwiegt der Zuzug aus dem Postleitzahlenbereich 533 mit rund 40 % und 158 Personen, dies entspricht 21 % aller Personen, die von außerhalb in eine stationäre Einrichtung nach Bonn gezogen sind. 0 9/1 % 24/4 % 19/3 % 92/12 % 551/73 % 22/3 % 16/2 % 10/1 % 7/1 % 0 100 200 300 400 500 600 PLZ 0 PLZ 1 PLZ 2 PLZ 3 PLZ 4 PLZ 5 PLZ 6 PLZ 7 PLZ 8 PLZ 9Seite 21 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 19 Abbildung 6: Herkunfts-Wohnort Rhein-Sieg-Kreis in Anzahl und Prozent Im Hinblick auf einen Zusammenhang zwischen der Altersstruktur der Pflegebedürftigen und ihrer Herkunft kann festgestellt werden, dass die Menschen in der „Jungen Pflege“ noch zu großen Teilen aus auswärtigen Gemeinden für den Zweck der Pflege nach Bonn ziehen, während sich der Anteil der „ursprünglichen“ Bonnerinnen und Bonner bei den über 90- jährigen auf über 70 % erhöht. Die hohe Anzahl Zugezogener im Bereich der „Jungen Pflege“ hängt vor allem mit dem Bedarf an besonderer Pflege in Schwerpunkteinrichtungen zusammen. Abbildung 7: Zusammenhang Alter und Herkunft der Pflegebedürftigen in Prozent 158/40 % 77/19 % 82/21 % 49/12 % 19/5 % 11/3 % PLZ 533 (Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Wachtberg) PLZ 536 (Königswinter, Bad Honnef) PLZ 537 (Sankt-Augustin, Siegburg, Lohmar, Hennef, Eitorf) PLZ 538 (Niederkassel, Troisdorf, Neunkirchen-Seelscheid, Much, Ruppichteroth) PLZ 539 (Swisttal) PLZ 515 (Windeck) 30% 41,00% 71% 50% 55,00% 29,00% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% ≤ 30 ≤ 50 ≥ 90 unten: Bonn oben: ausserhalbSeite 22 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 20 7. Auslastung, Nachfrage und Bedarfe 7.1 Auslastung der Dauer- und Kurzzeitpflege In den Einrichtungen der Dauer- und Kurzzeitpflege ergibt sich für das Berichtsjahr 2018 eine Auslastung von durchschnittlich 94,2 %. Im Vergleich zum Durchschnitt aus 2015 ist die Auslastung der voll- und teilstationären Bonner Einrichtungen um 0,3 % gesunken. Bei genauerer Betrachtung der Auslastungsquote der einzelnen Häuser wird eine leichte Abwärtsentwicklung deutlich. Während 2015 noch ein Großteil der Einrichtungen nah an der vollen Auslastung lag, haben 2018 die meisten Einrichtungen eine Auslastung zwischen 91 und 96 %24: Abbildung 8: Auslastung stationärer und teilstationärer Angebote im Vergleich 2015/2018 in Anzahl und Prozent Diese Verschiebung zu einer geringeren Auslastung als im letzten Berichtsjahr ist vor allem auf die in der Regel bei laufendem Betrieb durchgeführte Sanierung von Einrichtungen und den Umbau zu Einzelzimmern zurückzuführen, welche zu einem vorhersehbaren und vorübergehenden Platzverlust führte. Deutlich verstärkend wirkt zudem der Fachkräftemangel, der in Kapitel 7.6 eingehend betrachtet wird. Eine geringere Auslastung in 2018 ist demnach nicht auf eine mangelnde Nachfrage zurück zu führen. 24 Auf Grund einer unterschiedlichen Datenerhebung liegt die Auslastungsquote 2015 für die Bereiche 80 – 90 % und 91 – 96 % nicht vor. 4 13 13 3 2 14 7 11 0 2 4 6 8 10 12 14 16 < 80 % 80 - 90 % 91 - 96 % 97 - 98 % 99 - 100 % 2015 2018Seite 23 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 21 7.2 Auslastung der Tagespflege In 2018 gab es im Stadtgebiet zehn Einrichtungen der Tagespflege, insgesamt nutzten 421 Personen dieses Angebot. Der Bereich Tagespflege ist im Vergleich zum Bericht 2016 stark gestiegen – die Einrichtungen verzeichnen ein Plus an Plätzen um 33,94 % und hatten einen Besucherzuwachs von 27,96 %. Die durchschnittliche Auslastung der Tagespflege lag 2018 bei rund 78 % und ist somit seit 2015 um 19 % gestiegen. Dabei variierten die Werte der einzelnen Einrichtungen im letzten Jahr zwischen 36,1 % bis hin zu 99,1 %. Die Hälfte der Einrichtungen ist mit mehr als 90 % gut ausgelastet. Für die unterschiedlich starke Auslastung der Einrichtungen der Tagespflege können auch strukturelle Gründe eine Rolle spielen: Die Stärke der Auslastung unterscheidet sich lokal – Einrichtungen in der Innenstadt, in Bad Godesberg und Beuel sind stark ausgelastet, die Tagespflege-Einrichtungen in anderen Gebieten der Stadt haben noch Potential für eine stärkere Nutzung durch Pflegebedürftige. 7.3 Nachfrage nach einzelnen Pflegeleistungen Die Nachfrage nach Pflegeleistungen kommt vor allem beim Haus der Bonner Altenhilfe (HdBA) als zentrale Fachstelle der Stadt für alle Belange im Bereich Alter und Pflege an, welches eine umfassende Beratung von Seniorinnen und Senioren inklusive der Heimplatzberatung anbietet. Das HdBA befindet sich in einer strukturellen Neuausrichtung, so dass für das Jahr 2018 keine belastbaren Zahlen zur Nachfrage abgebildet werden können. Gleichwohl konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine qualitative Abschätzung der Nachfrage-Situation im vergangenen Jahr abgeben. Die Kontaktaufnahme von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zum Haus der Bonner Altenhilfe ist unter anderem über den Seniorenruf mit etwa 20 - 30, an manchen Tagen aber auch bis zu 60 Anrufen pro Tag hoch. Über den Seniorenruf erhalten Betroffene Informationen über ambulante, teil- und vollstationäre Versorgungsmöglichkeiten, zu seniorengerechtem Wohnen oder auch zielgerichtet Kontaktdaten bestehender Hilfe- und spezieller Beratungsangebote. Nach Aussage des HdBA steht der geringen Anzahl vorhandener, freier Pflegeplätze in vollstationären Einrichtungen und in der Kurzzeitpflege ein enormer Bedarf gegenüber. Die Anspannung auf dem Bonner Pflegemarkt macht deshalb eine umfassende „Heimplatzvermittlung“ durch das Haus der Bonner Altenhilfe schon seit Jahren nicht mehr möglich. Das HdBA berichtete, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen oder Betreuer in den letzten Jahren selbst einen Kontakt zu möglichen Einrichtungen herstellen mussten, um sich ggf. auf eine Warteliste setzen zu lassen. Nur in Einzelfällen25 war es für das Haus der Bonner Altenhilfe noch möglich, den Pflegebedürftigen vermittelnd bei der Heimplatzsuche zu helfen, 25 Etwa bei akuten Notfällen oder bei starker Überforderung der PflegebedürftigenSeite 24 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 22 dabei kam es auch vor, dass Einrichtungen außerhalb des Bonner Stadtgebietes kontaktiert werden mussten, um einen freien Pflegeplatz zu finden. Das fehlende Angebot an Pflegeplätzen führte für die Betroffenen dazu, dass oftmals der nächste freie Platz genommen werden musste und keine „freie Heimplatzwahl“ mehr bestand. Dieser Eindruck und die insgesamt angespannte Lage auch auf dem Bonner Pflegemarkt wird dem HdBA regelmäßig im Austausch und durch Rückmeldungen von Pflegebedürftigen, Angehörigen und von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern aus Krankenhäusern, die für „ihre“ Betroffenen keine Pflegeplätze finden können, bestätigt. Neben den Anfragen der Heimplatzberatung für ältere Menschen machte sich im Haus der Bonner Altenhilfe eine Zunahme „spezieller Bedarfe“ bemerkbar: Die Zahl der Anfragen durch Menschen, die unter psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen leiden und nicht im Hilfesystem integriert sind, hat stark zugenommen, ebenso die Zahl derer mit Verwahrlosungstendenzen. In diesen Fällen geht die Beratung über die klassischen Angebote des Hauses der Bonner Altenhilfe hinaus, etwa ob dem individuellen Hilfebedarf im Rahmen einer Unterbringung in einer Eingliederungshilfeeinrichtung Rechnung zu tragen ist26. 7.4 Auswirkung des Fachkräftemangels auf die Auslastung Neben strukturellen Ursachen, wie etwa der Umsetzung der Einzelzimmerquote, kann eine geringere Auslastung der Pflegeeinrichtungen trotz der stetig wachsenden Zahl älterer Menschen vor allem auf den Fachkräftemangel zurückgeführt werden, der die Belegung bis zur Auslastungsgrenze immer mehr erschwert. Aufgrund einer Unterschreitung der vorgegebenen Fachkraftquote von 50% wurden in Bonn in 2018 in vier Einrichtungen freiwillige und in einer Einrichtung angeordnete Belegungsstopps eingeführt27, dies entspricht einer Quote von 13,5 % aller vollstationären Einrichtungen in Bonn. Grundsätzlich ist der Mangel an qualifiziertem Personal in allen Bonner Einrichtungen zu beobachten: auf Grund von Belegungsstopps können Plätze für Pflegebedürftige nicht genutzt werden, obwohl die räumlichen Möglichkeiten vorhanden sind. Fast alle Bonner Einrichtungen klagen über Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung, teilweise konnte ein „Abwerben“ von Pflegefachkräften untereinander beobachtet werden. Die Gewinnung ausländischer Fachkräfte gestaltet sich u.a. aufgrund des (zeit)aufwendigen Anerkennungsverfahrens derzeit für viele Einrichtungen nicht als effektiver Lösungsansatz. Der daraus resultierende Einsatz von Personal aus Zeitarbeitsfirmen führt letztlich zu höheren Kosten, fehlender Personal-Kontinuität und einer schlechteren Pflege-Qualität, als sie mit dauerhaft eingebundenen Fachpersonal möglich wäre. 26 Eingliederungshilfeeinrichtungen, die Menschen mit erhöhtem körperlichen Pflegebedarf versorgen, gibt es im Stadtgebiet nicht, so dass in umliegende Städte vermittelt werden muss. 27 Die Dauer der Belegungsstopps variierte zwischen 12 Tagen und zwei Jahren, der Durchschnitt liegt bei 296 Tagen. In einigen Fällen wurden 2018 verhängte Belegungsstopps auf Zeiträume in 2019 ausgedehnt.Seite 25 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 23 Einschätzungen der Bedarfsentwicklung 8. Demografische Entwicklung Die Einwohnerzahl der Stadt Bonn erlebt bis zum Jahr 2040 einen voraussichtlichen Anstieg um 11,3 % auf rund 367.000 Menschen28. Folgende Trends sind für die älteren Bürgerinnen und Bürger in Bonn erkennbar: o Die Altersgruppe 70+ wird die am stärksten wachsende Bevölkerungsgruppe in Bonn sein, hier wird zwischen 2017 und 2040 ein Wachstum von 49,5 % prognostiziert. o Im Zuge dessen verändert sich auch der relative Anteil der Altersgruppe 70+ an der gesamten Bonner Bevölkerung, so dass dieser bis zum Jahr voraussichtlich bei 18,1 % liegen wird. Innerhalb der Altersgruppe 60+ zeigt sich bis 2040 eine unterschiedlich starke Entwicklung: Abbildung 9: Demografische Entwicklung in Bonn Besonders die Altersgruppe der 70 bis unter 80-Jährigen wächst in Bonn in den kommenden Jahren deutlich an, ebenso der Anteil der Altersgruppe 80+, so dass bis 2040 mit einem Anstieg von 50 % in der Gruppe der hochbetagten Menschen zu rechnen ist. 28 Die Daten zur demografischen Entwicklung sind den Informationen der Statistikstelle der Bundesstadt Bonn entnommen (Stand 10.2019) 9 51 48 0 10 20 30 40 50 60 60 bis unter 70 Jahre 70 bis unter 80 Jahre 80 Jahre und älter Wachstum in ProzentSeite 26 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 24 9. Einschätzungen zur Entwicklung 9.1 Beratung und Begleitung für Alter und Pflege Auf Grund des angespannten Pflegemarktes wird es auch in Zukunft für die Betroffenen und deren Angehörige schwierig bleiben, einen Platz in einer Pflegeeinrichtung zu finden. Zudem haben sich die Angebote auf dem Pflegemarkt in den letzten Jahren immer weiter ausdifferenziert, so dass sich Beteiligte wie Betroffene hier kaum noch einen umfassenden Überblick über ggf. auch vorrangige Hilfemöglichkeiten verschaffen können. Das Haus der Bonner Altenhilfe sieht deshalb die Notwendigkeit, als „Kommunale Fachstelle Alter und Pflege“ eine zentrale Lotsenfunktion zu übernehmen. Die Lebensphase Alter verläuft individuell sehr unterschiedlich, so dass auch die Beratung älterer Bürgerinnen und Bürger sich auf ein weites Spektrum von Beratungsbedarfen ausrichten muss. Das HdBA plant hierfür den weiteren Ausbau einer differenzierteren Beratung für ältere Menschen in Bonn, die aktiv-mobile Seniorinnen und Senioren ebenso begleitet wie Menschen mit einem konkreten Bedarf an Unterstützungs- und Pflegeleistungen. Hierbei wird auch der verstärkten Vernetzung thematisch beteiligter Institutionen und der Einbindung von bürgerschaftlichem Engagement ein wichtiger Stellenwert zukommen. 9.2 Technikeinsatz in der Pflege Durch die immer weiter steigende Befähigung älterer Menschen im Umgang mit Technik und digitalen Hilfsmitteln werden diese auch in Zukunft im Bereich Pflege eine größere Rolle spielen. Spätestens durch die Schließung der digitalen Generationenlücke werden auch Seniorinnen und Senioren mit Pflegebedarf oder in Pflegeeinrichtungen verstärkt digitale Angebote nutzen. Gerade die Bereitstellung von digitalen Angeboten der Bereiche örtliche Versorgung, Mobilität und Kommunikation stellt einen wichtigen Part der Teilhabe am öffentlichen Leben auch für ältere Menschen dar29. Für die stationären Einrichtungen folgt aus dieser Entwicklung der Bedarf, ihre Häuser digital nachzurüsten und schnelle WLAN-Angebote zur Verfügung zu stellen. Davon profitieren in Zukunft nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch die Einrichtungen durch einen möglichen Einsatz von technischen Hilfsmitteln in der Betreuung, durch Roboter-Technik oder digitale Gesundheitsversorgung30. Der Einsatz solch technischer Unterstützung steht nicht im Gegensatz zum Schwerpunkt der Pflege, der zwischenmenschlichen Beziehung zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen, vielmehr kann sie eine Bereicherung sein, der sich auch der Pflegesektor nicht verschließen kann. Ebenso erfahren die Strukturen des stationären Pflegemarktes eine Digitalisierung: Seit 2019 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ihre tatsächliche Belegung Tag genau in der 29 Quelle: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Smart_Country/FactSheet__ SmartContry_190802_FINAL.pdf, abgerufen am 15.10.2019 30 Quelle: siehe Fußnote 29Seite 27 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 25 bundesweiten Datenbank „pfad.wtg“ einzupflegen. Diese sollen perspektivisch auch über den Internetauftritt der Stadt öffentlich zugänglich gemacht werden, so dass eine vereinfachte Übersicht über freie Plätze in Bonner Einrichtungen möglich wird. Auch im Bereich der ambulanten Pflege wächst die Bedeutung digitaler Systeme. Gerade die Folgen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels fordern Lösungen, wie pflege- und hilfsbedürftige Menschen in Zukunft länger an ihren Wohnsitzen verbleiben können. Hierzu wurden und werden „Altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben (AAL)“ in der medizintechnischen Forschung entwickelt und mit öffentlichen Mitteln finanziell gefördert31. Diese Systeme erkennen beispielsweise Notfälle automatisch und lösen einen entsprechenden Notruf aus, sie vermitteln damit alten Menschen die nötige Sicherheit, auch alleinstehend in der eigenen Wohnung zu verbleiben und sich ambulante Pflege- und Unterstützungsangebote zu Nutze zu machen. Durch den positiven Nutzen von Technisierung und Digitalisierung lassen sich nicht nur Pflegeplätze in stationären Einrichtungen einsparen, sondern es erfüllt sich ebenso der Wunsch vieler Pflegebedürftiger, möglichst lange am eigentlichen Wohnort zu verbleiben. In der Wohnberatung des HdBA wird deshalb bereits durch speziell geschultes Personal auch zu den Themen alltagserleichternde Technik im Pflegekontext beraten, etwa sprachgesteuerte Geräte und Smart-Home Lösungen etwa für Telefon, Licht- oder Rollädensteuerung sowie Möglichkeiten der digitalen Gesundheits- und Notfallversorgung. 10. Einschätzungen des Bedarfes und Prognosen zur Entwicklung des Bonner Pflegemarktes In der Prognose um die Entwicklung des Bereiches Alter und Pflege in Bonn dürfen zwei Variablen nicht unbeachtet bleiben: Erstens die stetig wachsende Zahl an älteren Menschen in Bonn und zweitens der enorme Fachkräftemangel auf dem Pflegemarkt. Geht man im Bereich der Dauerpflege für das Jahr 2018 von 3.027 Pflegeplätzen in Bonner Einrichtungen und einer demografischen Struktur von 44.387 Personen32 der Altersgruppe 70+ aus, ergibt sich eine Versorgungsquote von 6,82 %. Für die Altersgruppe 70+ ist in den kommenden Jahren bis 2040 mit einem enormen Anstieg zu rechen. Auf Basis der aktuellen Berechnungen der Bevölkerungsentwicklung würde sich die Versorgungsquote bis 2030 auf 5,68 % und bis 2040 auf 4,56 % verringern, sollte sich am Platzangebot keine Veränderung zeigen. Die Versorgungsquote von 6,82 % für das Jahr 2018 beschreibt zudem keine entspannte Versorgungslage: Die Platzzahl ist im Vergleich zum letzten Berichtsjahr gesunken, vorhandene Plätze können auf Grund des Fachkräftemangels nicht genutzt werden, es erfolgten Belegungsstopps und der Neubau weiterer, stationärer Pflegeeinrichtungen 31 Etwa durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit einer Förderungssumme von 45 Mio. Euro. Quelle: https://www.fit.fraunhofer.de/content/dam/fit/de/documents/projektportrats-aal.pdf, abgerufen am 15.10.2019 32 Die Daten zur demografischen Entwicklung sind den Informationen der Statistikstelle der Bundesstadt Bonn entnommen (Stand 10.2019)Seite 28 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 26 erscheint sinnlos, solange nicht das erforderliche Personal vorhanden ist, um diese zu betreiben. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Plätzen für pflegebedürftige Menschen, dies alleine schon angesichts der demografischen Entwicklung. Die in den kommenden Jahren weiter sinkende Versorgungsquote für stationäre Dauerpflege bedeutet, dass in Bonn in diesem Bereich bis zum Jahr 2040 eine Versorgungslücke für ca. 1.500 Menschen über 70 Jahren entsteht33. Angesichts der deutlichen Engpässe im Bereich stationärer Pflege wächst damit die Bedeutung der Bereiche Tages-, Kurzzeit- und ambulanter Pflege. Der Bereich der Kurzzeitpflege ist strukturell an die Einrichtungen der stationären Dauerpflege gebunden, so dass diese auch nur gemeinsam wachsen können, sobald Kapazitäten in den Einrichtungen aufgestockt werden können. Durch das Modellvorhaben „Kurzzeitpflege in Krankenhäusern“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Landesverbände der Pflegekassen könnten allerdings neue Kurzzeitpflegeplätze geschaffen werden, falls die Krankenhäuser im Stadtgebiet diese Möglichkeit für sich nutzen. Zusätzliches Potential bietet der Bereich Tages- und ambulante Pflege. Hier kann der Ausbau der Tagespflege und weiterer Wohn- und Unterstützungssysteme einen Teil der pflegebedürftigen Menschen versorgen, die so weiterhin in ihrem Haushalt verbleiben können. Angesichts der Tragweite des pflegerischen Personal-Engpasses, der alle Sparten der Pflege betrifft, ist allerdings nicht davon auszugehen, dass der Ausbau von Kurzzeit-, Tages- und ambulanter Pflege in der Lage ist, den Pflegemarkt in Bonn angemessen zu entspannen. 33 Bei Vergleich der Versorgungsquoten 2018 - 2040 und der Prognose zur demografischen Entwicklung.Seite 29 von 30 „Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW 27 Fazit Die Situation auf dem Bonner Pflegemarkt hat sich seit 2016 weiter verschärft: Eine reduzierte Zahl stationärer Pflegeplätze trifft auf eine hohe Nachfrage und einen deutlich wirkenden Fachkräftemangel. Neben der stetig wachsenden Zahl an älteren Bürgerinnen und Bürgern hat sich auch die Zahl der Zugezogenen erhöht – immer mehr Menschen kommen für die stationäre Dauerpflege nach Bonn. Die Bereiche Tagespflege und ambulante Angebote wachsen, leiden allerdings absehbar auch an den Folgen des Fachkräftemangels. Mit den Regelungen der AnFöVO kommen zudem neue Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige im Alltag auf den Markt. Sowohl die Verknappung der Pflegeplätze als auch die Ausdifferenzierung der Angebote erschweren die Orientierung und schnelle Versorgung der Pflegebedürftigen, so dass von einer erhöhten Nachfrage nach qualifizierter Beratung und Betreuung ausgegangen werden kann. Das Haus der Bonner Altenhilfe hat hierfür bereits erste Schritte in die Wege geleitet und möchte in Zukunft in einer unabhängigen Lotsenfunktion von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden. Für den Ausbau des ambulanten Pflegemarktes und zur Schaffung einer wohnortnahen Pflegeinfrastruktur ist in der Verwaltung die Errichtung einer „Kompetenzgruppe Ambulante Pflege“ geplant. Dieses Gremium – bestehend aus Fachvertretern der Verwaltung, von Pflegediensten und aus Wohlfahrtsverbänden – soll sich vor allem der Entwicklung von Lösungsansätzen für bestehende Herausforderungen und dem Ausbau sowie der Qualitätssicherung ambulanter Versorgungsstrukturen in Bonn widmen. Sowohl in diesem Gremium als auch in weiteren, kommunalen Fachgremien werden die Ergebnisse der „Örtlichen Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ erörtert und Lösungsansätze entwickelt. Das Modellvorhaben „Kurzzeitpflege in Krankenhäusern“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Landesverbände der Pflegekassen bietet Potential für den Ausbau von Pflegeplätzen, hier wird seitens der Verwaltung und unter Beteiligung der zuständigen Ämter geprüft, wie dieser Ausbau unterstützt werden kann. Angesichts des hohen Zuzuges von Pflegebedürftigen aus dem Bonner Umland und der wachsenden Mobilität auch älterer Menschen erscheint es des Weiteren denkbar, die Kooperation mit der Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises auszubauen und die Bestands- und Bedarfssituation in der gesamten Region gemeinsam zu betrachten. Unabhängig aller Bemühungen um Beratung und Betreuung durch städtische Einrichtungen verdeutlicht die Betrachtung der Pflegemarkt-Entwicklung 2018 in Bonn, dass die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten begrenzt sind. Der Mangel an Fachkräften und der sich daraus verschärfende Platzmangel wird in den nächsten Jahren auf eine stark wachsende Zahl hochaltriger Menschen in Bonn treffen. Ein möglicher Neubau von Pflegeeinrichtungen kann ohne pflegendes Personal keine Besserung bringen – diese Komplexität lässt sich für die einzelnen Kommunen alleine kaum lösen.Seite 30 von 30
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de