← Vorlagen

190696 · Mitteilungsvorlage

Pflegeplanung

Nummer
190696
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 26.11.2019 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,2 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (63.395 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
190696
Pflegeplanung
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
26.11.2019 Kenntnisnahme
Nach § 7 Abs. 4 des Alten- und Pflegegesetzes
Nordrhein-Westfalen - APG - sind die Kreise und
kreisfreien Städte in NRW verpflichtet, eine sog.
„Örtliche Planung“ zu erstellen.
Eine erste kommunale Seniorenberichterstattung zu
teil- und vollstationären Pflegeangeboten sowie
ambulant betreuten Wohngemeinschaften wurde 2016
vorgestellt. (Drucksache 1612455ED2)
Die Verwaltung legt hiermit die Fortschreibung zur
Lage der Pflege in Bonn vor (DS 1911972). Neben der
Infrastruktur- und Bestandsentwicklung stehen
Auslastung und Nutzung sowie Einschätzungen zur
demographischen Entwicklung und Prognosen zur
Entwicklung des Pflegemarkes in Bonn im Mittelpunkt
dieser Betrachtung.
Im Wesentlichen haben sich alle 2015 erkennbaren
Trends weiter verstärkt:
Die demografischen Veränderungen führen zu einer
wachsenden Zahl hochaltriger Menschen.
Immer mehr Menschen ziehen auch aus umliegenden
Gemeinden zum Zweck der Pflege in die
Bundesstadt Bonn.
Eine der größten Herausforderungen ist der
Mangel an Fachkräften, der auch in Bonn bereits
sichtbar ist.
Ein erhöhter Beratungsbedarf ergibt sich auch
aus dem zunehmend ausdifferenzierten
Pflegeangebot.
Die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten sind hierbei
begrenzt:
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 30

Seite 2
Ein möglicher Neubau von Pflegeeinrichtungen
kann ohne pflegendes Personal keine Besserung
bringen – diese Komplexität lässt sich für die
einzelnen Kommunen kaum lösen.
Etwas mehr Bewegung gibt es auf dem ambulanten
Pflegemarkt: Trotz des Fachkräftemangels
erfolgte im Bereich der Tagespflege ein Ausbau;
und mit den Regelungen der AnFöVO kommen neue
Angebote für Pflegebedürftige auf den Markt, die
Pflegebedürftige und deren Angehörige in deren
Alltag und im vertrauten Umfeld unterstützen.
Die Pflegeplanung wird in der Kommunalen Konferenz
Alter und Pflege vorgestellt und erörtert.
Für den Ausbau des ambulanten Pflegemarktes und zur
Schaffung einer wohnortnahen Pflegeinfrastruktur ist
in der Verwaltung die Errichtung einer
„Kompetenzgruppe Ambulante Pflege“ geplant. Dieses
Gremium – bestehend aus Fachvertretern der
Verwaltung, von Pflegediensten und aus
Wohlfahrtsverbänden – soll sich vor allem der
Entwicklung von Lösungsansätzen für bestehende
Herausforderungen und dem Ausbau sowie der
Qualitätssicherung ambulanter Versorgungsstrukturen
in Bonn widmen.
Anlage/n
1 Pflegeplanung 2019 (öffentlich)Seite 2 von 30

Bundesstadt Bonn
Amt für Soziales und Wohnen (50-3)
Alter und Pflege in Bonn
2019
Örtliche Planung
§ 7 Alten- und Pflegegesetz NRWSeite 3 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
1
Inhalt
Einleitung ................................................................................................................................................ 3
1. Kommunale Berichterstattung „Alter und Pflege in Bonn“ ............................................................ 3
2. Ziele der kommunalen Planung ....................................................................................................... 3
3. Gesetzliche Rahmenbedingungen ................................................................................................... 4
3.1 GEPA NRW ..................................................................................................................................... 4
3.2 Pflegestärkungsgesetze ................................................................................................................. 4
3.3 AnFöVO .......................................................................................................................................... 5
Status Quo............................................................................................................................................... 7
4. Infrastruktur und Bestandsentwicklung .......................................................................................... 7
4.1 Vollstationäre Angebote in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot ................... 7
4.2 Angebote der Kurz-, Tages- und Nachtpflege ......................................................................... 7
4.3 Ambulant betreute Wohngemeinschaften ............................................................................. 7
4.4 Zusammenfassung: Strukturelle Entwicklung des Bonner Pflegemarktes .............................. 8
5. Kosten .............................................................................................................................................. 9
5.1 Pflegewohngeld (§ 14 APG NRW) ............................................................................................ 9
5.2 Investitionskosten in Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege (§ 13 APG NRW;
Anspruchsberechtigung: § 19 APG DVO) .......................................................................................... 10
5.3 Kosten vollstationäre Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII) ...................................................... 11
5.4 Kosten ambulante Pflege ...................................................................................................... 11
5.5 Zusammenfassung: Kostenentwicklung in der Pflege ........................................................... 11
6. Belegungsstruktur bei voll- und teilstationären Angeboten: ........................................................ 12
6.1 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot: Belegung im Jahr 2018 ...................... 12
6.2 Auswertung der Daten zur Altersstruktur ............................................................................. 12
6.2.1 Altersstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner am Stichtag ...................................... 12
6.2.2 Auswertung der Daten zum Alter bei Eintritt in die vollstationäre Pflege ........................ 14
6.3 Auswertung der Daten zu Herkunft der Bewohnerinnen und Bewohner............................. 15
6.3.1 Innerstädtische Pflege-Mobilität ....................................................................................... 15
6.3.2 Überregionale Mobilität .................................................................................................... 17
7. Auslastung, Nachfrage und Bedarfe .............................................................................................. 20
7.1 Auslastung der Dauer- und Kurzzeitpflege ........................................................................... 20
7.2 Auslastung der Tagespflege................................................................................................... 21
7.3 Nachfrage nach einzelnen Pflegeleistungen ......................................................................... 21
7.4 Auswirkung des Fachkräftemangels auf die Auslastung ....................................................... 22
Einschätzungen der Bedarfsentwicklung ..................................................................................... 23
8. Demografische Entwicklung .......................................................................................................... 23Seite 4 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
2
9. Einschätzungen zur Entwicklung ................................................................................................... 24
9.1 Beratung und Begleitung für Alter und Pflege ...................................................................... 24
9.2 Technikeinsatz in der Pflege .................................................................................................. 24
10. Einschätzungen des Bedarfes und Prognosen zur Entwicklung des Bonner Pflegemarktes ..... 25
Fazit ....................................................................................................................................................... 27Seite 5 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
3
Einleitung
1. Kommunale Berichterstattung „Alter und Pflege in Bonn“
Die hier vorgelegte örtliche Planung konzentriert sich verstärkt auf die Zielgruppe der
Menschen mit stationärem und teilstationärem Pflegebedarf und untersucht Wohn- und
Pflegeangebote in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Wohngemeinschaften
mit Betreuungsleistungen sowie Gasteinrichtungen der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege1.
Neben den voll- und teilstationären Angeboten gewinnt der Bereich der ambulanten Pflege
an immer größerer Bedeutung. Hier ist auf kommunaler Ebene ein aussagekräftiges
Monitoring derzeit nur eingeschränkt und für bestimmte zusätzliche
Unterstützungsleistungen möglich2. Im Fazit werden deshalb kurze Überlegungen zum Aufbau
einer „Kompetenzgruppe Ambulante Pflege“ vorgestellt, welche kommunale
Steuerungsmöglichkeiten aufzeigen kann.
Die im Bericht genannten Daten und Informationen entstammen städtischen Erhebungen in
den Pflegeeinrichtungen sowie Zahlen des städtischen Controllings und Informationen der
entsprechenden Fachstellen, wie dem Haus der Bonner Altenhilfe (HdBA).
2. Ziele der kommunalen Planung
Die örtliche Planung soll dazu beitragen, die Lebenssituation älterer bzw. pflegebedürftiger
Bonnerinnen und Bonner nachhaltig zu verbessern, indem sie die Entwicklung eines
bedarfsgerechten Pflegeangebotes in Bonn begleitet und unterstützt.
Obwohl die örtliche Planung für Bonn nicht der sog. „verbindlichen Bedarfsfeststellung3“
gleichzusetzen ist, spricht sie dennoch Empfehlungen zur Weiterentwicklung der örtlichen
Infrastruktur unter Berücksichtigung der vorgenannten gesetzlichen, demografischen sowie
besonderen örtlichen Bedingungen aus.
Damit bildet sie den Bezugsrahmen für Bedarfsaussagen des örtlichen Sozialhilfeträgers
(öSHT) zu Erweiterungsbauten, welche Voraussetzung für die Refinanzierbarkeit der
Investitionskosten über das Pflegewohngeld sind.
Der Blick auf die zahlreichen gesetzlichen Neuerungen zeigt, welch vielfältige
Wirkmechanismen im Handlungsfeld Pflege zu berücksichtigen sind. Ziel einer örtlichen
Planung ist zunächst, diese relevanten Variablen auf örtlicher Ebene darzustellen.
1 Angebote der Betreuung in einem Hospiz nach § 39a SGB V sind nicht Gegenstand der örtlichen Planung.
2 Etwa für die Leistungen nach der „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung
im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (AnFöVO).
3 Hierfür muss die Planung durch einen förmlichen Beschluss der Vertretungskörperschaft bestätigt werden (§ 7
Abs. 6 APG NRW).Seite 6 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
4
Die örtliche Pflegeplanung soll den unterschiedlichen Akteuren in diesem Handlungsfeld -
Bürgerinnen und Bürgern, Trägern, Investoren, Kommunalpolitik und Stadtplanung - einen
Überblick bieten über
o die pflegerische Infrastruktur in der Stadt Bonn,
o die Nachfrageentwicklung und Auslastung in den verschiedenen Segmenten,
o die Kostenentwicklung.
So werden Möglichkeiten und Grenzen der örtlichen Steuerung deutlich.
3. Gesetzliche Rahmenbedingungen
3.1 GEPA NRW
Im Oktober 2014 verabschiedete der Landtag NRW das „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung
einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung
und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen,
pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen“ (GEPA
NRW), es umfasst das „Alten- und Pflegegesetz“ (APG) und das „Wohn- und Teilhabegesetz“
(WTG)4.
Teile dieser gesetzlichen Neuregelungen mussten bis 2018 umgesetzt werden und führten
zu erheblichen Veränderungen im Bereich der kommunalen Pflegelandschaften:
Bestehende Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot mussten bis 2018 eine
Einzelzimmerquote von 80% umsetzen, neue Einrichtungen müssen Einzelzimmer zu 100%
vorhalten. Diese Einführung einer Einzelzimmerquote führte auch in Bonn zu einem
verstärkten Aufkommen von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Belegungsstopps bis
zur Erreichung der 80 %-Grenze, wodurch Einbußen bei den Platzzahlen der Einrichtungen zu
verzeichnen waren.
3.2 Pflegestärkungsgesetze
Nach der deutlichen Ausweitung der Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre
Angehörigen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) aus dem Jahr 2015 ist seit Januar
2016 das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wirksam. Das PSG II setzte einen neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis um, so dass die Einstufung pflegebedürftiger
Menschen aktuell in fünf Pflegegraden erfolgt, zusätzlich wurde ein neues
Begutachtungsverfahren implementiert. Alle Pflegebedürftigen erhalten so
gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob
sie an körperlichen Erkrankungen leiden oder an Demenz erkrankt sind. Als Effekt dessen
4 Einen detaillierten Überblick zum GEPA NRW bietet der Bericht der Bericht Alter und Pflege in Bonn 2016.Seite 7 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
5
wurde für die kommenden Jahren eine Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten
erwartet5.
Zum 01. Januar 2017 trat das Dritte Pflegstärkungsgesetz (PSG III) in Kraft, welches
Pflegebedürftige, Angehörige sowie Pflegekräfte stärkt und die Pflegeversicherung
tiefgreifend erneuert. Zu den Inhalten des neuen PSG III gehören6:
o Sicherstellung der Versorgung durch die Verpflichtung der Pflegekassen, sich in den
Pflegeausschüssen der Länder zu beteiligen
o Stärkung der Pflegeberatung in den Kommunen mit dem Ziel, Kommunen bei der
Organisation von Beratungs-, Pflege- und Betreuungsangeboten zu mehr Kompetenz
zu verhelfen
o Angebote zur Unterstützung im Alltag durch die Möglichkeit der Kommunen, zum Auf-
und Ausbau der Angebote Personal- und Sachmittel abzurufen
o Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes im Recht der Hilfe zur Pflege
o Präzisierung von Pflege- und Eingliederungshilfe
o Maßnahmen zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug durch eine Stärkung der
Kontroll- und Prüfrechte
3.3 AnFöVO
Die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und
Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“
(AnFöVO) regelt hauptsächlich die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
sowie die Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen.
Pflegebedürftige können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse geltend
machen, sich also Kosten erstatten lassen. Ihnen steht hierfür ein bestimmtes monatliches
Budget zur Verfügung – seit dem 1. Januar 2017 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125
Euro sowie eine bis zu 40-prozentige Umwidmungsmöglichkeit ihres ambulanten
Pflegesachleistungsanspruchs.
Mit Einführung der AnFöVO zum 01.01.2017 wurde die Zuständigkeit der Bezirksregierungen
auf die Kommunen (als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung) übertragen. Die
Aufgabenwahrnehmung durch die Kreise und kreisfreien Städte wird seitens des Ministeriums
als sinnvoll erachtet, da Angebote zur Unterstützung im Alltag in Zukunft ein zentraler
Baustein in den Versorgungsnetzwerken für pflegebedürftige Menschen sein werden:
Angesichts der demographischen Entwicklung wird es einen erheblichen quantitativen
Aufwuchs und auch eine qualitative Entwicklung im Sinne der altengerechten
Quartiersversorgung geben müssen. Diese Netzwerke müssen vor Ort entstehen und können
5 Ausführlicher dazu der Bericht Alter und Pflege in Bonn 2016.
6 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2016/psg-iii-kabinett.html;
abgerufen am 10.10.19Seite 8 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
6
daher sinnvoll nur kommunal gesteuert werden. Hierbei kann die Verantwortung für die
Angebote zur Unterstützung im Alltag ein wichtiger Baustein sein.
Die Umsetzung der AnFöVO ist in der Stadtverwaltung Bonn im Haus der Bonner Altenhilfe
(HdBA) angesiedelt. Neben einer Verwaltungskraft ist eine Pflegefachkraft für Anliegen der
Anbieterinnen und Anbieter, sowie die Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung der
Angebote zuständig.
Laut dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
(MAGS) gibt es aktuell rund 2.400 offizielle Angebote für Leistungen nach AnFöVO im Land.
In Bonn gibt es aktuell 467 anerkannte Angebote,
o sechs „neue“ Anerkennungen nach dem 01.01.2017
o acht Gruppenangebote
o zehn Angebote bieten hauswirtschaftliche Entlastungsleistungen an
o die meisten Einrichtungen bieten Angebote zur Unterstützung, Betreuung und
Entlastung im Haushalt ohne hauswirtschaftliche Leistungen an
Die Umsetzung der AnFöVO ist im Haus der Bonner Altenhilfe (HdBA) angesiedelt, welches
Anträge auf Anerkennung der Anbieter umgehend bearbeitet. Im Jahresverlauf 2018 wurden
bereits anerkannte Einzelanbieter8 auf die Erfüllung der Anforderungen der AnFöVO überprüft
und entsprechend bestätigt, während aktuell (Stand10/2019) noch drei Anerkennungen
ausstehen und ein weiterer Neuantrag in Bearbeitung ist.
Im Haus der Bonner Altenhilfe sind zukünftig weitere Schritte für die Umsetzung der AnFöVO
in Bonn geplant:
o Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit: Im Rahmen der Beratungsarbeit für Pflegebedürftige
und Angehörige im HdBA wurde deutlich, dass die Bekanntheit der Möglichkeiten der
Unterstützung nach AnFöVO immer noch mangelhaft sind, so dass der Fokus in Zukunft
auch auf der Bewerbung und Bekanntheitssteigerung liegen wird. Im Zuge dessen soll
auch eine Anpassung der Internetseite erfolgen, die die Informationen getrennt nach
„Suchenden“ und „Anbietern“ zugänglich macht.
o Förderung einer Netzwerkbildung: Die Zusammenarbeit zwischen Anbietern
untereinander und der Verwaltung soll z.B. durch Infoveranstaltungen und die Bildung
eines Forums für die Anbieter gestärkt werden.
o Angebot der Basisqualifikation: Längerfristig soll geprüft werden, ob das Angebot der
Schulungsmaßnahme zur Erlangung der Mindestanforderung, der sogenannten
Basisqualifizierung, durch die Stadt unterstützt bzw. gefördert werden kann, um
vermeintlich bestehenden Bedarf und Anfragen nachzukommen sowie den Ausbau der
Angebote zur Unterstützung insgesamt zu fördern.
7 Eine mündliche Abfrage des HdBA bei Kommunen mit vergleichbaren Einwohnerzahlen ergab eine ähnliche
Anzahl an Angeboten in diesen Kommunen.
8 Diese waren bereits im Rahmen der früher geltenden Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und
Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) anerkannt.Seite 9 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
7
Status Quo
4. Infrastruktur und Bestandsentwicklung9
4.1 Vollstationäre Angebote in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
Im Berichtszeitraum 2018 boten 37 Bonner Einrichtungen mit umfassendem, vollstationärem
Leistungsangebot 3.027 Dauerpflegeplätze an.
Die im letzten Bericht 2016 prognostizierte Bestandsentwicklung der Dauerpflegeplätze kann
durch das Erhebungsjahr 2018 bestätigt werden: Nach der Schließung dreier Einrichtungen
und der Umwandlung von Doppelzimmern in Einzelzimmer hat sich das Platzangebot von
3.202 Dauerpflegeplätzen in 2013 auf 3.077 Plätze in 2016 verringert. Auch die Eröffnung von
zwei neuen Einrichtungen in 2014 konnte den Rückgang von Dauerpflegeplätzen nicht
auffangen, bis Ende 2018 entfielen weitere 50 Dauerpflegeplätze in den Bonner
Einrichtungen. Das Angebot an Dauerpflegeplätzen hat sich demnach zwischen 2013 und
2018 um 5,47 % (n = 175 Plätze) reduziert.
4.2 Angebote der Kurz-, Tages- und Nachtpflege10
In Bonn bieten 34 Einrichtungen die Möglichkeit der Kurzzeitpflege an, im Jahr 2018 standen
in diesen Einrichtungen 190 Plätze zur Verfügung. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2016 hat sich
die Anzahl an Kurzzeitpflegeplätzen in Bonn um rund 22 % verringert. Aussagen aus den
Einrichtungen liegen hierzu nicht vor, sodass ein Zusammenhang zwar angenommen werden
kann, der jedoch nicht belegbar ist.
Durch die Förderung der Gesetzgebung sind die Platzzahlen der Tagespflege wie erwartet
gestiegen: 2018 boten zehn Einrichtungen Tagespflege auf 146 Plätzen an, dies entspricht
einer Erhöhung der Platzzahl um fast 34% im Vergleich zum Berichtsjahr 2016. Die kleinste
Tagespflege-Einrichtung verfügte über 12 Plätze, die größte über 20 Plätze.
4.3 Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Im Bonner Stadtgebiet sind sechs ambulante, betreute Wohngemeinschaften verzeichnet,
die insgesamt 53 Plätze für Pflegebedürftige anbieten. Zwei der Wohngemeinschaften sind
auf den Bereich der Intensivpflege spezialisiert, die restlichen vier haben ihren
konzeptionellen Schwerpunkt im Bereich Demenz. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2016 ist die
Anzahl der Plätze in diesen Wohngemeinschaften um 15 % gestiegen. Trotz des Anstieges
bleibt diese Versorgungsform ein Nischenangebot.
9 Informationen zu allen pflegenden Einrichtungen finden sich im „Bonner Adressbuch Soziales“ unter
https://www.bonn.de/themen-entdecken/soziales-gesellschaft/bonner-adressbuch-soziales.php
10 In Bonn gibt es keine Angebote der Nachtpflege.Seite 10 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
8
4.4 Zusammenfassung: Strukturelle Entwicklung des Bonner Pflegemarktes
Die angespannte Situation stationärer Dauerpflegeplätze der letzten Jahre hat sich auch nach
der Wiedereröffnung von Haus Dottendorf im Frühjahr 2019 kaum verbessert. Obwohl sich
durch die dort vorgehaltenen 98 Plätze - inklusive zehn eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze -
das Platzangebot in Bonn seit der letzten Bestandsaufnahme um 3,24 % erhöht hat, konnten
in der Praxis auf Grund des Fachkräftemangels bislang nicht alle Plätze belegt werden.
Auch für 2020 ist in Bonn kein weiterer Ausbau der vollstationären Plätze absehbar.
Hinsichtlich der Planungen für die drei städtischen Seniorenzentren11 können aktuell keine
Prognosen getroffen werden. Bei den in Rede stehenden Bauvorhaben handelt es sich
planmäßig um die Schaffung von Ersatzbauten für bestehende Einrichtungen, sodass auch hier
erstmal nicht von einer Erhöhung der Platzzahl auszugehen ist.
Ein Ausbau könnte hingegen für den Bereich der Kurzzeitpflege möglich sein – das
Modellvorhaben „Kurzzeitpflege in Krankenhäusern“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit
und Soziales und der Landesverbände der Pflegekassen soll Krankenhäusern zukünftig die
Möglichkeit geben, Kurzzeitpflege in Form von eingestreuten Plätzen im Krankenhaus oder
angebundenen Einrichtungen anzubieten. Es wird empfohlen darauf hinzuwirken, dass auch
die Krankenhäuser im Stadtgebiet Bonn diese Möglichkeit nutzen.
Im Bereich Tagespflege ist eine weitere Erhöhung der Platzzahl in Bonn zu erwarten. Bis Mitte
2019 haben zwei weitere Einrichtungen der Tagespflege eröffnet, so dass aktuell 175 Plätze
für Pflegebedürftige zur Verfügung stehen. Dies entspricht einer Steigerung der Platzzahl um
weitere 20 % im Vergleich zu 2018. Bis 2020 sollte zudem die Eröffnung der Tagespflege an
der vollstationären Einrichtung „Hubert-Peter-Haus“ mit ca. 16 Plätzen erfolgen, so dass die
Platzzahlen der Tagespflege weiter steigen werden.
11 St. Albert-Magnus-Haus, Haus Elisabeth und Wilhemine-Lübke-HausSeite 11 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
9
5. Kosten
In einem kommunalen Pflege-Monitoring sind Erkenntnisse zu den im Kontext „Pflege“
gewährten Transferleistungen von Bedeutung, da sie zum einen Kostenentwicklungen auf
dem örtlichen Pflegemarkt aufzeigen und zum anderen etwas über die Möglichkeiten der
Pflegebedürftigen in Bonn aussagen, die ihnen entstehenden finanziellen Belastungen zu
tragen.
5.1 Pflegewohngeld (§ 14 APG NRW)
Das sog. „Pflegewohngeld“ (PWG) – eine Umlage der Investitionskosten auf den
Heimkostensatz - wird von den örtlichen Sozialhilfeträgern (öSHT) nach Prüfung bestimmter
Einkommens- und Vermögensgrenzen an wirtschaftlich bedürftige Bewohnerinnen und
Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen ausgezahlt.
In NRW werden - anders als bei der Sozialhilfeprüfung - zusätzliche Vermögensschonbeträge
und Selbstbehalte für die Pflegebedürftigen anerkannt, so dass der Kreis der
Anspruchsberechtigten vergleichsweise größer ist.
Am Stichtag 31.12.2018 stand in Bonn 932 Personen Pflegewohngeld in folgender Aufteilung
und mit einem Gesamtvolumen von 6.059.943,66 Euro zu:
o 159 Menschen erhielten ausschließlich Pflegewohngeld (öSHT)
o 652 Menschen bekamen sowohl Pflegewohngeld als auch Hilfe zur Pflege in
Einrichtungen (beides öSHT)
o 121 Menschen erhielten Pflegewohngeld und zusätzlich Hilfe zur Pflege zu Lasten des
überörtlichen Sozialhilfeträgers (üöSHT)
In Bonn haben 33 Einrichtungen eine Vereinbarung über die Refinanzierbarkeit der
Investitionskosten über das Pflegewohngeld mit dem überörtlichen Träger12. Das
durchschnittliche Pflegewohngeld dieser Einrichtungen lag bei 17,94 Euro13 pro Tag und
Person.
Im Vergleich zum Berichtsjahr 2016 ist das durchschnittliche Pflegewohngeld um 4,54 %
gestiegen, gleichzeitig ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um 11,9 % gesunken.
Die Spanne der Investitionskosten ist dabei breit – während drei Einrichtungen noch unter 10
Euro pro Tag liegen, finden sich bereits elf Häuser mit Vereinbarungen über 20 oder mehr Euro
pro Tag, der Spitzenreiter liegt bei 38,82 Euro14.
Derzeit verausgabt der örtliche Träger durchschnittlich 6.502 Euro Pflegewohngeld pro
Person und Jahr, dies ist eine Steigerung gegenüber dem Berichtsjahr 2016 um 0,9 %. Diese
12 Vier Häuser des oberen Preissegments haben keine solche Vereinbarung.
13 Auf Grund fortlaufender Aktualisierung der Investitionskosten-Vereinbarungen ist der Stand dieses
Kostenpunkts der 09.07.2019.
14 Hierbei handelt es sich um eine Spezialeinrichtung für „junge Pflege“ mit besonderem Bedarf.Seite 12 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
10
Steigerung bei einer geringeren Personen- und Platzzahl erklärt sich aus den gestiegenen
Kosten der Leistungen. Wegen der weiterhin nötigen Umbaumaßnahmen älterer
Einrichtungen ist mit weiteren Kostensteigerungen in den folgenden Jahren zu rechnen. Geht
man in einer Prognose davon aus, dass die zehn Einrichtungen, deren Pflegewohngeld aktuell
noch bei unter 15 Euro/Tag liegt, ihre Investitionskosten in den kommenden Jahren auf den
aktuellen Durchschnitt von 17,94 Euro annähern15, wird auf die Stadt Bonn insgesamt eine
Kostensteigerung des Pflegewohngeldes um ca. 11,5 % zukommen. Unter Annahme der
Fallzahlen des diesjährigen Berichtes entspräche dies einer Erhöhung der Kosten um rund
700.000 Euro im Vergleich zu 2018.
5.2 Investitionskosten in Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege (§ 13 APG NRW;
Anspruchsberechtigung: § 19 APG DVO)
Die im Tagessatz für die Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege enthaltenen Investitionskosten
werden ohne Einkommensprüfung für alle Bonner Bürgerinnen und Bürger (mindestens
Pflegestufe I) vom öSHT übernommen, die in einer anerkannten Tages-, Nacht- oder
Kurzzeitpflegeeinrichtung gepflegt werden und zum Zeitpunkt der Aufnahme (bzw. bis zu zwei
Monate vorher) ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bonn hatten.
Am Stichtag 31.12.2018 nahmen 421 Personen Tagespflege16 in einer der zehn Tagespflege-
Einrichtungen in Bonn in Anspruch. Insgesamt wurden 28.486 Pflegetage durch die
Einrichtungen abgerechnet17,
Die Fallzahlen des städtischen Controllings zeigen folgende Entwicklung:
Tabelle 1: Entwicklung der Tagespflege im Vergleich 2015 - 2018
Entwicklung Tagespflege 2015 – 2018 (städt. Controlling)
Jahr Pflegetage Kosten in Euro
2015 17.417 126.681,33 (7,28 Euro/Pflegetag)
2018 25.056 267.440,79 (10,67 Euro/Pflegetag)
Der städtische Aufwendungszuschuss für Tagespflege im Jahr 2018 betrug 267.440,79 Euro.
Im Vergleich zum Berichtsjahr 2016 sind diese Kosten um 140.759,46 Euro gestiegen und
haben sich somit mehr als verdoppelt. Auch die abgerechneten Pflegetage sind im Vergleich
zu 2015 um 43,9 % gestiegen. Die deutlich höheren Gesamtkosten sind sowohl mit der
Erhöhung der Platz- und Fallzahlen als auch mit den gestiegenen Kosten, im Sinne von
Zuschüssen, pro Tagespflegeplatz um rund 47 % zu erklären.
15 In diesem Fall läge das Pflegewohngeld der Bonner Einrichtungen im Durchschnitt bei rund 20 Euro/Tag, ein
Wert der bereits im Bericht Alter und Pflege 2016 prognostiziert wurde.
16 In Bonn gibt es keine Angebote der Nachtpflege.
17 Diese Werte sind den Erhebungen bei den Einrichtungen der Kurzzeitpflege entnommen.Seite 13 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
11
Den Bereich der Kurzzeitpflege decken in Bonn 34 Einrichtungen mit 190 Plätzen für
Pflegebedürftige ab. Im Berichtsjahr 2018 nahmen 1.174 Personen Kurzzeitpflege in Bonn in
Anspruch, dabei wurden von den Einrichtungen 24.995 Pflegetage abgerechnet18.
Die Fallzahlen des städtischen Controllings zeigen folgende Entwicklung:
Tabelle 2: Entwicklung der Kurzzeitpflege im Vergleich 2015 – 2018
Entwicklung Kurzzeitpflege 2015 – 2018 (städt. Controlling)
Jahr Pflegetage Kosten in Euro
2015 23.900 373.630,30 (15,63 Euro/Pflegetag)
2018 22.171 359.632,12 (16,22 Euro/Pflegetag)
Der städtische Aufwendungszuschuss für Kurzzeitpflege im Jahr 2018 betrug 359.632,12 Euro.
Im Vergleich zum Berichtsjahr 2016 sind die Gesamtkosten um 3,75 % gesunken, dies
entspricht einer Differenz von 13.998,18 Euro. Die abgerechneten Pflegetage sanken ebenfalls
um 7,23 %. In Relation zu den 2018 abgerechneten Pflegetagen sind die Kosten pro Pflegetag
im Vergleich zu 2015 allerdings um 3,77 % gestiegen. Das bedeutet, dass die Kosten für
Kurzzeitpflege gestiegen sind, während die tatsächliche Nutzung abgenommen hat.
5.3 Kosten vollstationäre Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII)
Am Stichtag 31.12.2018 erhielten in Bonn 786 Personen Hilfe zur Pflege in stationären
Einrichtungen. Rund 33 % (n = 260) dieser Hilfeempfängerinnen und –empfänger lebten in
Einrichtungen außerhalb des Bonner Stadtgebietes, dieser Bereich ist im Vergleich zum
Stichtag 2015 mit rund 2 % leicht gestiegen - ein Hinweis auf das knappe Platzangebot für
Pflege in Bonn. Die städtischen Ausgaben für Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen
lagen in 2018 bei 8.652.909,64 Euro.
5.4 Kosten ambulante Pflege
Die ambulanten Dienste wurden 2018 mit städtischen Zuschüssen in Höhe von 1.081.733,79
Euro gefördert. Die Zahl der Empfänger lag bei 37, so dass im Durchschnitt 29.236,05 Euro pro
Träger ambulanter Pflegedienstleistungen ausgezahlt wurde.
Im Bereich Hilfe zur Pflege erhielten bis zum Stichtag 262 Personen Unterstützung für
ambulante Pflegedienstleistungen, die städtischen Ausgaben für diesen Bereich betrugen
3.544.519,20 Euro.
5.5 Zusammenfassung: Kostenentwicklung in der Pflege
18 Diese Werte sind den Erhebungen bei den Einrichtungen der Kurzzeitpflege entnommen.Seite 14 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
12
Die Kostenentwicklung der verschiedenen Pflegeangebote in Bonn ist in den letzten Jahren
nicht einheitlich gestiegen, wie es demografische und soziale Entwicklungen hätten erwarten
lassen:
o Während das Pflegewohngeld um 4,5 % im Vergleich zu 2015 gestiegen ist, ist die Zahl
der Empfängerinnen und Empfänger gesunken. Der Anstieg des Pflegewohngeldes
erfolgte erwartungsgemäß und wird vermutlich auch in Zukunft weiter steigen. Die
gesunkene Zahl an Empfängerinnen und Empfängern kann in der angespannten Lage
des Bonner Pflegemarktes verortet werden – die Einrichtungen können auf Grund des
Umbaus im Rahmen der gesetzlichen Einzelzimmerquote in Verbindung mit dem
allgemein geltenden Fachkräftemangel keine vollen Belegungen mehr realisieren19.
o Der Bereich der Tagespflege kann einen hohen Anstieg der Nutzung durch
Pflegebedürftige und einen entsprechenden Kostenanstieg verzeichnen. In 2018
wurden 43,9 % mehr Pflegetage abgerechnet als in 2015, dieser Anstieg verweist auf
die deutlich gewachsene Angebotsstruktur der Tagespflege in Bonn und auf den Bedarf
an zusätzlichen Angeboten zu ambulanter, häuslicher Pflege.
o Die Kosten im Bereich Kurzzeitpflege pro abgerechnetem Pflegetag sind um 3,77 %
gestiegen, während sowohl die Nutzung als auch die Gesamtkosten der Kurzzeitpflege
gesunken sind, je um 7,23 % bzw. 3,75 %. Es wird angenommen, dass die Einrichtungen
ihre Plätze vermehrt für Dauerpflege genutzt haben, um so der angespannten Lage am
Pflegemarkt Rechnung tragen zu können.
6. Belegungsstruktur bei voll- und teilstationären Angeboten:
6.1 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot: Belegung im Jahr 2018
Im gesamten Berichtsjahr 2018 befanden sich 4.008 Menschen in stationärer Dauerpflege in
37 Pflegeeinrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot. Zu 2.816 Personen, die sich am
Stichtag 31.12.2018 in stationärer Dauerpflege befanden, liegen detaillierte Angaben zu den
Bereichen Alter und Herkunft vor, die im Rahmen dieser Planung durch eigene Befragung in
den Einrichtungen erhoben wurden.
6.2 Auswertung der Daten zur Altersstruktur
Für 2.814 derjenigen Menschen, die am 31.12.2018 in Bonn einen Dauerpflegeplatz belegten,
liegen gültige Geburtsdaten vor, und für 2.808 Personen in stationärer Pflege ist ein
Eintrittsdatum in die jeweilige Einrichtung bekannt20.
6.2.1 Altersstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner am Stichtag
Unter den Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen befanden sich
zum Stichtag 73,98 % hochaltrige Personen (n = 2.082), also Menschen, die 80 Jahre alt oder
älter sind. Unter diesen hochaltrigen Pflegebedürftigen sind wiederum 43,17 % (n = 899) 90
19 Detailliert dazu Kapitel 7.3
20 Beides entspricht annähernd der Grundgesamtheit aller Personen, die sich am 31.12.2018 in Dauerpflege in
Bonn befanden (N = 2816).Seite 15 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
13
Jahre alt oder älter. Im Vergleich zur Altersstruktur des Berichtsjahres 2016 werden bereits
starke Tendenzen des demografischen Wandels deutlich: Die Zahl der Hochaltrigen, die 90
Jahre oder älter waren, lag am Stichtag 31.12.2015 noch bei 31 %, der Zuwachs dieser
Altersgruppe bis Ende 2018 liegt bei mehr als 12 %.
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Altersstruktur der Pflegebedürftigen in stationären
Einrichtungen in Bonn in verschiedenen Altersklassen, wobei die Bewohnerinnen und
Bewohner zwischen 71 und 100 Jahren kumuliert rund 90 % aller hier gezählten
Pflegebedürftigen stellen.
Abbildung 1: Alter der Pflegebedürftigen nach Jahren in Anzahl und Prozent
Am Stichtag 31.12.2018 befanden sich zudem 47 Personen (1,7 %) in Dauerpflege, die dem
Bereich „Junge Pflege“ in Bonn zuzuordnen sind, diese Menschen waren 50 Jahre alt oder
jünger. Unter diesen Pflegebedürftigen fanden sich zum Zeitpunkt der Erhebung zehn
Personen (0,4 %), die 30 Jahre alt oder jünger waren. Die meisten dieser jungen
Pflegebedürftigen leben in Einrichtungen, die speziell auf diese Zielgruppe ausgerichtet sind.
Häufig bilden Unfälle und fortgeschrittene, schwere Erkrankungen sowie Suchterkrankungen
den Hintergrund für die frühzeitig eingetretene Pflegebedürftigkeit. Die für diese Zielgruppe
besonders komplexen Anforderungen an Pflege erfordern eine entsprechende konzeptionelle
Ausrichtung der als „Schwerpunkteinrichtungen“ tätigen, stationären Einrichtungen.
47/1,7 % 58/2 %
168/6 %
555/19,7 %
1250/44 %
719/25,6 %
17/1 %
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
≤ 50 51 - 60 61 - 70 71 - 80 81 - 90 91 - 100 101 ≥Seite 16 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
14
6.2.2 Auswertung der Daten zum Alter bei Eintritt in die vollstationäre
Pflege
Das durchschnittliche Eintrittsalter in die stationäre Pflege liegt in Bonn bei 80,8 Jahren21.
Dieses Merkmal beschreibt den Zeitpunkt, zu dem ambulante Versorgungsstrukturen nach
Einschätzung aller Beteiligten (Pflegebedürftige, Angehörige und Fachdienste) offenbar nicht
mehr ausreichen, um Pflegebedarfe angemessen abzudecken.
In der nachfolgenden Abbildung ist die Verteilung des Eintrittsalters in die Dauerpflege nach
Altersklassen erkennbar. Beinahe die Hälfte aller Menschen in stationärer Pflege waren bei
ihrem Eintritt in diese zwischen 81 und 90 Jahren alt (n = 1315).
Rund 9 % der Pflegebedürftigen (n = 254) waren zu Beginn der stationären Pflege zwischen 61
und 70 Jahren alt und gehören damit zu den „jungen Alten“ - anhand dieser Erhebungseinheit
ließen sich bei genauerer Betrachtung Erkenntnisse zum Übergang zwischen ambulanten
Versorgungsstrukturen und stationärer Pflege finden22.
Abbildung 2: Alter der Pflegebedürftigen bei Eintritt in die Dauerpflege
Ein Eintritt in die Dauerpflege in deutlich jüngeren Jahren kommt nur marginal vor, die unter
50-jährigen sind mit nur 2,9 % (n = 80) vertreten. Der Bereich des Eintritts in die „Junge Pflege“
21 Dieser Durchschnitt hat das Eintrittsalter von 2.808 Personen zur Grundlage.
22 Eine empirische Untersuchung dieser „jungen Alten“ in stationärer Pflege könnte etwa Erkenntnisse dazu
liefern, ob und in welcher Form ambulante Versorgungsstrukturen in der Lage sind, den Eintritt in die stationäre
Dauerpflege auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
80/2,9 % 75/2,7 %
254/9 %
712/25,4 %
1315/46,8 %
369//13,1 %
3/0,1 %
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
≤ 50 51 - 60 61 - 70 71 - 80 81 - 90 91 - 100 101 ≥Seite 17 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
15
hat sich demnach im Vergleich zum Berichtsjahr 2016 nicht wesentlich verändert: 18 Personen
(0,6 %) waren zum Zeitpunkt des Eintritts in die Dauerpflege unter 30 Jahren alt, weitere 52
Pflegebedürftige waren zwischen 30 und 49 Jahren alt (1,8 %).
6.3 Auswertung der Daten zu Herkunft der Bewohnerinnen und Bewohner
Unter Berücksichtigung des Merkmals „Herkunft“ werden Erkenntnisse darüber gewonnen,
wie wohnortnah die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in 2018 in Bonn
organisiert war und ob es eine innerstädtische bzw. auch überregionale Mobilität in diesem
Handlungsfeld gab. Für rund 96 % der Personen (n = 2.694), die am Stichtag 31.12.2018 in
stationären Einrichtungen in Bonn lebten, ist dokumentiert, in welchem Bonner PLZ-Bezirk sie
vor dem Einzug in die jeweilige Einrichtung lebten oder aus welchem Postleitzahlengebiet sie
nach Bonn zugezogen sind.
6.3.1 Innerstädtische Pflege-Mobilität
61,35 % (n = 1.943) der Menschen, die 2018 in den stationären Bonner Pflegeeinrichtungen
wohnten, lebten bereits vor ihrem Eintritt in die stationäre Pflege im Stadtgebiet. Die
Gegenüberstellung des Herkunfts-Wohnortes dieser Pflegebedürftigen mit der Verteilung der
Wohnbevölkerung 65+ in Abbildung 1 verdeutlicht, dass es am Stichtag 31.12.2018 nur
geringe Über- oder Unterrepräsentierungen bestimmter Bonner Einzugsgebiete in den
Einrichtungen gab. Ausnahme sind die Menschen aus dem Postleitzahlengebiet 53111 bis
53119, die unter den stationär versorgten Personen in Bonn etwas überrepräsentiert sind. Sie
stellen 30 % der Pflegebedürftigen im Vergleich zu einem Anteil von 24 % der Personen 65+
an der dortigen Wohnbevölkerung.Seite 18 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
16
Abbildung 3: Innerstädtische Pflege-Mobilität: Herkunfts-Wohnort und Bevölkerung 65+ nach
PLZ in Prozent (31.12.2018)
Im Durchschnitt sind etwa 65 %23 der in Pflege-Einrichtungen lebenden Bonnerinnen und
Bonner „wohnortnah“ versorgt, die Unterbringung in der stationären Pflege erfolgte demnach
im ursprünglichen Postleitzahlen-Bereich der zu pflegenden Person. Besonders die aus Bad
Godesberg stammenden Menschen profitieren von der hohen Einrichtungsdichte in ihrem
Stadtbezirk, Abbildung 2 zeigt dazu die Verteilung der Bonner stationären Pflege nach
Postleitzahlengebieten. Deutlich schlechtere Chancen auf eine „wohnortnahe“ Versorgung in
stationärer Pflege haben die PLZ-Bereiche 53121 – 53129, weniger als die Hälfte dieser
Menschen leben in ihrem ursprünglichen Herkunfts-Postleitzahlen-Bereich.
23 Diese Daten sind Teil des Berichtes Alter und Pflege 2016, hier kann man auf Grund ähnlicher Pflegeheim-
und Bevölkerungsstruktur derzeit von einer annähernd gleichbleibenden Datenlage ausgehen.
30
24
27
19
24
27
27
22
PLZ 53111 - 53119 (Innenstadt Bonn, Gronau, nördl.
Vororte, Tannenbusch)
PLZ 53121 - 53129 (Endenich, Dransdorf, Duisdorf, Brüser
Berg, Röttgen, Lengsdorf, Ippendorf, Venusberg, südl.
Vororte)
PLZ 53173 - 53179 (Innenstadt Bad Godesberg, nördl. und
westl. Vororte Bad Godesberg, Lannesdorf, Mehlem)
PLZ 53225 - 53229 (Innenstadt Beuel, südl. und östl.
Vororte Beuel)
Bevölkerung 65+ im PLZ-Gebiet Herkunfts-Wohnort der PflegebedürftigenSeite 19 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
17
Abbildung 4: Verteilung stationärer Pflegeeinrichtungen nach Postleitzahlen
6.3.2 Überregionale Mobilität
Mehr als 38 % der am Stichtag in Bonner stationären Pflegeeinrichtungen lebenden
Bewohnerinnen und Bewohner stammten von außerhalb, dies entspricht 751 Personen. Im
Vergleich zur letzten Erhebung im Berichtsjahr 2016 ist die Zahl der zugezogenen Menschen
in stationären Pflegeeinrichtungen in Bonn um 3,5 % gestiegen.
Bei den Herkunftsorten dominiert der Postleitzahlenbereich 5 deutlich mit 73,4 % (n = 551)
der von dort zugezogenen Personen. Am zweit häufigsten zogen Menschen aus demSeite 20 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
18
Postleitzahlengebiet 4 (12,3 %, n = 92) zur Aufnahme in die stationäre Pflege nach Bonn,
weiter entfernte Postleitzahlengebiete sind nur in geringer Häufigkeit registriert.
Abbildung 5: Überregionale Mobilität nach PLZ (ohne Bonn), in Anzahl und Prozent
Innerhalb des Postleitzahlengebietes 5 dominiert der Rhein-Sieg-Kreis klar mit 52,7 % (n =
396), gefolgt von weiteren, umliegenden Gemeinden mit deutlich geringerer Häufigkeit.
Innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises überwiegt der Zuzug aus dem Postleitzahlenbereich 533 mit
rund 40 % und 158 Personen, dies entspricht 21 % aller Personen, die von außerhalb in eine
stationäre Einrichtung nach Bonn gezogen sind.
0 9/1 % 24/4 % 19/3 %
92/12 %
551/73 %
22/3 % 16/2 % 10/1 % 7/1 %
0
100
200
300
400
500
600
PLZ 0 PLZ 1 PLZ 2 PLZ 3 PLZ 4 PLZ 5 PLZ 6 PLZ 7 PLZ 8 PLZ 9Seite 21 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
19
Abbildung 6: Herkunfts-Wohnort Rhein-Sieg-Kreis in Anzahl und Prozent
Im Hinblick auf einen Zusammenhang zwischen der Altersstruktur der Pflegebedürftigen und
ihrer Herkunft kann festgestellt werden, dass die Menschen in der „Jungen Pflege“ noch zu
großen Teilen aus auswärtigen Gemeinden für den Zweck der Pflege nach Bonn ziehen,
während sich der Anteil der „ursprünglichen“ Bonnerinnen und Bonner bei den über 90-
jährigen auf über 70 % erhöht. Die hohe Anzahl Zugezogener im Bereich der „Jungen Pflege“
hängt vor allem mit dem Bedarf an besonderer Pflege in Schwerpunkteinrichtungen
zusammen.
Abbildung 7: Zusammenhang Alter und Herkunft der Pflegebedürftigen in Prozent
158/40 %
77/19 %
82/21 %
49/12 %
19/5 %
11/3 % PLZ 533 (Alfter, Bornheim,
Meckenheim, Rheinbach, Wachtberg)
PLZ 536 (Königswinter, Bad Honnef)
PLZ 537 (Sankt-Augustin, Siegburg,
Lohmar, Hennef, Eitorf)
PLZ 538 (Niederkassel, Troisdorf,
Neunkirchen-Seelscheid, Much,
Ruppichteroth)
PLZ 539 (Swisttal)
PLZ 515 (Windeck)
30% 41,00%
71%
50% 55,00%
29,00%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
≤ 30 ≤ 50 ≥ 90
unten: Bonn oben: ausserhalbSeite 22 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
20
7. Auslastung, Nachfrage und Bedarfe
7.1 Auslastung der Dauer- und Kurzzeitpflege
In den Einrichtungen der Dauer- und Kurzzeitpflege ergibt sich für das Berichtsjahr 2018 eine
Auslastung von durchschnittlich 94,2 %. Im Vergleich zum Durchschnitt aus 2015 ist die
Auslastung der voll- und teilstationären Bonner Einrichtungen um 0,3 % gesunken.
Bei genauerer Betrachtung der Auslastungsquote der einzelnen Häuser wird eine leichte
Abwärtsentwicklung deutlich. Während 2015 noch ein Großteil der Einrichtungen nah an der
vollen Auslastung lag, haben 2018 die meisten Einrichtungen eine Auslastung zwischen 91 und
96 %24:
Abbildung 8: Auslastung stationärer und teilstationärer Angebote im Vergleich 2015/2018 in
Anzahl und Prozent
Diese Verschiebung zu einer geringeren Auslastung als im letzten Berichtsjahr ist vor allem auf
die in der Regel bei laufendem Betrieb durchgeführte Sanierung von Einrichtungen und den
Umbau zu Einzelzimmern zurückzuführen, welche zu einem vorhersehbaren und
vorübergehenden Platzverlust führte. Deutlich verstärkend wirkt zudem der
Fachkräftemangel, der in Kapitel 7.6 eingehend betrachtet wird. Eine geringere Auslastung in
2018 ist demnach nicht auf eine mangelnde Nachfrage zurück zu führen.
24 Auf Grund einer unterschiedlichen Datenerhebung liegt die Auslastungsquote 2015 für die Bereiche 80 – 90 %
und 91 – 96 % nicht vor.
4
13 13
3 2
14
7
11
0
2
4
6
8
10
12
14
16
< 80 % 80 - 90 % 91 - 96 % 97 - 98 % 99 - 100 %
2015 2018Seite 23 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
21
7.2 Auslastung der Tagespflege
In 2018 gab es im Stadtgebiet zehn Einrichtungen der Tagespflege, insgesamt nutzten 421
Personen dieses Angebot. Der Bereich Tagespflege ist im Vergleich zum Bericht 2016 stark
gestiegen – die Einrichtungen verzeichnen ein Plus an Plätzen um 33,94 % und hatten einen
Besucherzuwachs von 27,96 %.
Die durchschnittliche Auslastung der Tagespflege lag 2018 bei rund 78 % und ist somit seit
2015 um 19 % gestiegen. Dabei variierten die Werte der einzelnen Einrichtungen im letzten
Jahr zwischen 36,1 % bis hin zu 99,1 %. Die Hälfte der Einrichtungen ist mit mehr als 90 % gut
ausgelastet.
Für die unterschiedlich starke Auslastung der Einrichtungen der Tagespflege können auch
strukturelle Gründe eine Rolle spielen: Die Stärke der Auslastung unterscheidet sich lokal –
Einrichtungen in der Innenstadt, in Bad Godesberg und Beuel sind stark ausgelastet, die
Tagespflege-Einrichtungen in anderen Gebieten der Stadt haben noch Potential für eine
stärkere Nutzung durch Pflegebedürftige.
7.3 Nachfrage nach einzelnen Pflegeleistungen
Die Nachfrage nach Pflegeleistungen kommt vor allem beim Haus der Bonner Altenhilfe
(HdBA) als zentrale Fachstelle der Stadt für alle Belange im Bereich Alter und Pflege an,
welches eine umfassende Beratung von Seniorinnen und Senioren inklusive der
Heimplatzberatung anbietet. Das HdBA befindet sich in einer strukturellen Neuausrichtung,
so dass für das Jahr 2018 keine belastbaren Zahlen zur Nachfrage abgebildet werden können.
Gleichwohl konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine qualitative Abschätzung der
Nachfrage-Situation im vergangenen Jahr abgeben.
Die Kontaktaufnahme von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zum Haus der Bonner
Altenhilfe ist unter anderem über den Seniorenruf mit etwa 20 - 30, an manchen Tagen aber
auch bis zu 60 Anrufen pro Tag hoch. Über den Seniorenruf erhalten Betroffene Informationen
über ambulante, teil- und vollstationäre Versorgungsmöglichkeiten, zu seniorengerechtem
Wohnen oder auch zielgerichtet Kontaktdaten bestehender Hilfe- und spezieller
Beratungsangebote.
Nach Aussage des HdBA steht der geringen Anzahl vorhandener, freier Pflegeplätze in
vollstationären Einrichtungen und in der Kurzzeitpflege ein enormer Bedarf gegenüber. Die
Anspannung auf dem Bonner Pflegemarkt macht deshalb eine umfassende
„Heimplatzvermittlung“ durch das Haus der Bonner Altenhilfe schon seit Jahren nicht mehr
möglich.
Das HdBA berichtete, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen oder Betreuer in den
letzten Jahren selbst einen Kontakt zu möglichen Einrichtungen herstellen mussten, um sich
ggf. auf eine Warteliste setzen zu lassen. Nur in Einzelfällen25 war es für das Haus der Bonner
Altenhilfe noch möglich, den Pflegebedürftigen vermittelnd bei der Heimplatzsuche zu helfen,
25 Etwa bei akuten Notfällen oder bei starker Überforderung der PflegebedürftigenSeite 24 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
22
dabei kam es auch vor, dass Einrichtungen außerhalb des Bonner Stadtgebietes kontaktiert
werden mussten, um einen freien Pflegeplatz zu finden.
Das fehlende Angebot an Pflegeplätzen führte für die Betroffenen dazu, dass oftmals der
nächste freie Platz genommen werden musste und keine „freie Heimplatzwahl“ mehr
bestand. Dieser Eindruck und die insgesamt angespannte Lage auch auf dem Bonner
Pflegemarkt wird dem HdBA regelmäßig im Austausch und durch Rückmeldungen von
Pflegebedürftigen, Angehörigen und von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern aus
Krankenhäusern, die für „ihre“ Betroffenen keine Pflegeplätze finden können, bestätigt.
Neben den Anfragen der Heimplatzberatung für ältere Menschen machte sich im Haus der
Bonner Altenhilfe eine Zunahme „spezieller Bedarfe“ bemerkbar: Die Zahl der Anfragen durch
Menschen, die unter psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen leiden und nicht im
Hilfesystem integriert sind, hat stark zugenommen, ebenso die Zahl derer mit
Verwahrlosungstendenzen. In diesen Fällen geht die Beratung über die klassischen Angebote
des Hauses der Bonner Altenhilfe hinaus, etwa ob dem individuellen Hilfebedarf im Rahmen
einer Unterbringung in einer Eingliederungshilfeeinrichtung Rechnung zu tragen ist26.
7.4 Auswirkung des Fachkräftemangels auf die Auslastung
Neben strukturellen Ursachen, wie etwa der Umsetzung der Einzelzimmerquote, kann eine
geringere Auslastung der Pflegeeinrichtungen trotz der stetig wachsenden Zahl älterer
Menschen vor allem auf den Fachkräftemangel zurückgeführt werden, der die Belegung bis
zur Auslastungsgrenze immer mehr erschwert.
Aufgrund einer Unterschreitung der vorgegebenen Fachkraftquote von 50% wurden in Bonn
in 2018 in vier Einrichtungen freiwillige und in einer Einrichtung angeordnete
Belegungsstopps eingeführt27, dies entspricht einer Quote von 13,5 % aller vollstationären
Einrichtungen in Bonn.
Grundsätzlich ist der Mangel an qualifiziertem Personal in allen Bonner Einrichtungen zu
beobachten: auf Grund von Belegungsstopps können Plätze für Pflegebedürftige nicht genutzt
werden, obwohl die räumlichen Möglichkeiten vorhanden sind. Fast alle Bonner Einrichtungen
klagen über Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung, teilweise konnte ein „Abwerben“
von Pflegefachkräften untereinander beobachtet werden. Die Gewinnung ausländischer
Fachkräfte gestaltet sich u.a. aufgrund des (zeit)aufwendigen Anerkennungsverfahrens
derzeit für viele Einrichtungen nicht als effektiver Lösungsansatz. Der daraus resultierende
Einsatz von Personal aus Zeitarbeitsfirmen führt letztlich zu höheren Kosten, fehlender
Personal-Kontinuität und einer schlechteren Pflege-Qualität, als sie mit dauerhaft
eingebundenen Fachpersonal möglich wäre.
26 Eingliederungshilfeeinrichtungen, die Menschen mit erhöhtem körperlichen Pflegebedarf versorgen, gibt es
im Stadtgebiet nicht, so dass in umliegende Städte vermittelt werden muss.
27 Die Dauer der Belegungsstopps variierte zwischen 12 Tagen und zwei Jahren, der Durchschnitt liegt bei 296
Tagen. In einigen Fällen wurden 2018 verhängte Belegungsstopps auf Zeiträume in 2019 ausgedehnt.Seite 25 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
23
Einschätzungen der Bedarfsentwicklung
8. Demografische Entwicklung
Die Einwohnerzahl der Stadt Bonn erlebt bis zum Jahr 2040 einen voraussichtlichen Anstieg
um 11,3 % auf rund 367.000 Menschen28. Folgende Trends sind für die älteren Bürgerinnen
und Bürger in Bonn erkennbar:
o Die Altersgruppe 70+ wird die am stärksten wachsende Bevölkerungsgruppe in Bonn
sein, hier wird zwischen 2017 und 2040 ein Wachstum von 49,5 % prognostiziert.
o Im Zuge dessen verändert sich auch der relative Anteil der Altersgruppe 70+ an der
gesamten Bonner Bevölkerung, so dass dieser bis zum Jahr voraussichtlich bei 18,1 %
liegen wird.
Innerhalb der Altersgruppe 60+ zeigt sich bis 2040 eine unterschiedlich starke Entwicklung:
Abbildung 9: Demografische Entwicklung in Bonn
Besonders die Altersgruppe der 70 bis unter 80-Jährigen wächst in Bonn in den kommenden
Jahren deutlich an, ebenso der Anteil der Altersgruppe 80+, so dass bis 2040 mit einem Anstieg
von 50 % in der Gruppe der hochbetagten Menschen zu rechnen ist.
28 Die Daten zur demografischen Entwicklung sind den Informationen der Statistikstelle der Bundesstadt Bonn
entnommen (Stand 10.2019)
9
51
48
0 10 20 30 40 50 60
60 bis unter 70 Jahre
70 bis unter 80 Jahre
80 Jahre und älter
Wachstum in ProzentSeite 26 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
24
9. Einschätzungen zur Entwicklung
9.1 Beratung und Begleitung für Alter und Pflege
Auf Grund des angespannten Pflegemarktes wird es auch in Zukunft für die Betroffenen und
deren Angehörige schwierig bleiben, einen Platz in einer Pflegeeinrichtung zu finden. Zudem
haben sich die Angebote auf dem Pflegemarkt in den letzten Jahren immer weiter
ausdifferenziert, so dass sich Beteiligte wie Betroffene hier kaum noch einen umfassenden
Überblick über ggf. auch vorrangige Hilfemöglichkeiten verschaffen können. Das Haus der
Bonner Altenhilfe sieht deshalb die Notwendigkeit, als „Kommunale Fachstelle Alter und
Pflege“ eine zentrale Lotsenfunktion zu übernehmen.
Die Lebensphase Alter verläuft individuell sehr unterschiedlich, so dass auch die Beratung
älterer Bürgerinnen und Bürger sich auf ein weites Spektrum von Beratungsbedarfen
ausrichten muss. Das HdBA plant hierfür den weiteren Ausbau einer differenzierteren
Beratung für ältere Menschen in Bonn, die aktiv-mobile Seniorinnen und Senioren ebenso
begleitet wie Menschen mit einem konkreten Bedarf an Unterstützungs- und
Pflegeleistungen. Hierbei wird auch der verstärkten Vernetzung thematisch beteiligter
Institutionen und der Einbindung von bürgerschaftlichem Engagement ein wichtiger
Stellenwert zukommen.
9.2 Technikeinsatz in der Pflege
Durch die immer weiter steigende Befähigung älterer Menschen im Umgang mit Technik und
digitalen Hilfsmitteln werden diese auch in Zukunft im Bereich Pflege eine größere Rolle
spielen. Spätestens durch die Schließung der digitalen Generationenlücke werden auch
Seniorinnen und Senioren mit Pflegebedarf oder in Pflegeeinrichtungen verstärkt digitale
Angebote nutzen. Gerade die Bereitstellung von digitalen Angeboten der Bereiche örtliche
Versorgung, Mobilität und Kommunikation stellt einen wichtigen Part der Teilhabe am
öffentlichen Leben auch für ältere Menschen dar29.
Für die stationären Einrichtungen folgt aus dieser Entwicklung der Bedarf, ihre Häuser digital
nachzurüsten und schnelle WLAN-Angebote zur Verfügung zu stellen. Davon profitieren in
Zukunft nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch die Einrichtungen durch einen
möglichen Einsatz von technischen Hilfsmitteln in der Betreuung, durch Roboter-Technik oder
digitale Gesundheitsversorgung30. Der Einsatz solch technischer Unterstützung steht nicht im
Gegensatz zum Schwerpunkt der Pflege, der zwischenmenschlichen Beziehung zwischen
Pflegenden und Pflegebedürftigen, vielmehr kann sie eine Bereicherung sein, der sich auch
der Pflegesektor nicht verschließen kann.
Ebenso erfahren die Strukturen des stationären Pflegemarktes eine Digitalisierung: Seit 2019
sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ihre tatsächliche Belegung Tag genau in der
29 Quelle: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Smart_Country/FactSheet__
SmartContry_190802_FINAL.pdf, abgerufen am 15.10.2019
30 Quelle: siehe Fußnote 29Seite 27 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
25
bundesweiten Datenbank „pfad.wtg“ einzupflegen. Diese sollen perspektivisch auch über den
Internetauftritt der Stadt öffentlich zugänglich gemacht werden, so dass eine vereinfachte
Übersicht über freie Plätze in Bonner Einrichtungen möglich wird.
Auch im Bereich der ambulanten Pflege wächst die Bedeutung digitaler Systeme. Gerade die
Folgen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels fordern Lösungen, wie
pflege- und hilfsbedürftige Menschen in Zukunft länger an ihren Wohnsitzen verbleiben
können. Hierzu wurden und werden „Altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und
unabhängiges Leben (AAL)“ in der medizintechnischen Forschung entwickelt und mit
öffentlichen Mitteln finanziell gefördert31. Diese Systeme erkennen beispielsweise Notfälle
automatisch und lösen einen entsprechenden Notruf aus, sie vermitteln damit alten
Menschen die nötige Sicherheit, auch alleinstehend in der eigenen Wohnung zu verbleiben
und sich ambulante Pflege- und Unterstützungsangebote zu Nutze zu machen.
Durch den positiven Nutzen von Technisierung und Digitalisierung lassen sich nicht nur
Pflegeplätze in stationären Einrichtungen einsparen, sondern es erfüllt sich ebenso der
Wunsch vieler Pflegebedürftiger, möglichst lange am eigentlichen Wohnort zu verbleiben. In
der Wohnberatung des HdBA wird deshalb bereits durch speziell geschultes Personal auch zu
den Themen alltagserleichternde Technik im Pflegekontext beraten, etwa sprachgesteuerte
Geräte und Smart-Home Lösungen etwa für Telefon, Licht- oder Rollädensteuerung sowie
Möglichkeiten der digitalen Gesundheits- und Notfallversorgung.
10. Einschätzungen des Bedarfes und Prognosen zur Entwicklung des Bonner
Pflegemarktes
In der Prognose um die Entwicklung des Bereiches Alter und Pflege in Bonn dürfen zwei
Variablen nicht unbeachtet bleiben: Erstens die stetig wachsende Zahl an älteren Menschen
in Bonn und zweitens der enorme Fachkräftemangel auf dem Pflegemarkt.
Geht man im Bereich der Dauerpflege für das Jahr 2018 von 3.027 Pflegeplätzen in Bonner
Einrichtungen und einer demografischen Struktur von 44.387 Personen32 der Altersgruppe
70+ aus, ergibt sich eine Versorgungsquote von 6,82 %. Für die Altersgruppe 70+ ist in den
kommenden Jahren bis 2040 mit einem enormen Anstieg zu rechen. Auf Basis der aktuellen
Berechnungen der Bevölkerungsentwicklung würde sich die Versorgungsquote bis 2030 auf
5,68 % und bis 2040 auf 4,56 % verringern, sollte sich am Platzangebot keine Veränderung
zeigen.
Die Versorgungsquote von 6,82 % für das Jahr 2018 beschreibt zudem keine entspannte
Versorgungslage: Die Platzzahl ist im Vergleich zum letzten Berichtsjahr gesunken,
vorhandene Plätze können auf Grund des Fachkräftemangels nicht genutzt werden, es
erfolgten Belegungsstopps und der Neubau weiterer, stationärer Pflegeeinrichtungen
31 Etwa durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit einer Förderungssumme von 45 Mio. Euro.
Quelle: https://www.fit.fraunhofer.de/content/dam/fit/de/documents/projektportrats-aal.pdf, abgerufen am
15.10.2019
32 Die Daten zur demografischen Entwicklung sind den Informationen der Statistikstelle der Bundesstadt Bonn
entnommen (Stand 10.2019)Seite 28 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
26
erscheint sinnlos, solange nicht das erforderliche Personal vorhanden ist, um diese zu
betreiben. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Plätzen für pflegebedürftige Menschen, dies
alleine schon angesichts der demografischen Entwicklung.
Die in den kommenden Jahren weiter sinkende Versorgungsquote für stationäre Dauerpflege
bedeutet, dass in Bonn in diesem Bereich bis zum Jahr 2040 eine Versorgungslücke für ca.
1.500 Menschen über 70 Jahren entsteht33.
Angesichts der deutlichen Engpässe im Bereich stationärer Pflege wächst damit die Bedeutung
der Bereiche Tages-, Kurzzeit- und ambulanter Pflege. Der Bereich der Kurzzeitpflege ist
strukturell an die Einrichtungen der stationären Dauerpflege gebunden, so dass diese auch
nur gemeinsam wachsen können, sobald Kapazitäten in den Einrichtungen aufgestockt
werden können. Durch das Modellvorhaben „Kurzzeitpflege in Krankenhäusern“ des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Landesverbände der Pflegekassen
könnten allerdings neue Kurzzeitpflegeplätze geschaffen werden, falls die Krankenhäuser im
Stadtgebiet diese Möglichkeit für sich nutzen.
Zusätzliches Potential bietet der Bereich Tages- und ambulante Pflege. Hier kann der Ausbau
der Tagespflege und weiterer Wohn- und Unterstützungssysteme einen Teil der
pflegebedürftigen Menschen versorgen, die so weiterhin in ihrem Haushalt verbleiben
können. Angesichts der Tragweite des pflegerischen Personal-Engpasses, der alle Sparten der
Pflege betrifft, ist allerdings nicht davon auszugehen, dass der Ausbau von Kurzzeit-, Tages-
und ambulanter Pflege in der Lage ist, den Pflegemarkt in Bonn angemessen zu entspannen.
33 Bei Vergleich der Versorgungsquoten 2018 - 2040 und der Prognose zur demografischen Entwicklung.Seite 29 von 30

„Örtliche Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ gem. § 7 APG NRW
27
Fazit
Die Situation auf dem Bonner Pflegemarkt hat sich seit 2016 weiter verschärft: Eine reduzierte
Zahl stationärer Pflegeplätze trifft auf eine hohe Nachfrage und einen deutlich wirkenden
Fachkräftemangel. Neben der stetig wachsenden Zahl an älteren Bürgerinnen und Bürgern hat
sich auch die Zahl der Zugezogenen erhöht – immer mehr Menschen kommen für die
stationäre Dauerpflege nach Bonn. Die Bereiche Tagespflege und ambulante Angebote
wachsen, leiden allerdings absehbar auch an den Folgen des Fachkräftemangels. Mit den
Regelungen der AnFöVO kommen zudem neue Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige
im Alltag auf den Markt.
Sowohl die Verknappung der Pflegeplätze als auch die Ausdifferenzierung der Angebote
erschweren die Orientierung und schnelle Versorgung der Pflegebedürftigen, so dass von
einer erhöhten Nachfrage nach qualifizierter Beratung und Betreuung ausgegangen werden
kann. Das Haus der Bonner Altenhilfe hat hierfür bereits erste Schritte in die Wege geleitet
und möchte in Zukunft in einer unabhängigen Lotsenfunktion von den Bürgerinnen und
Bürgern wahrgenommen werden.
Für den Ausbau des ambulanten Pflegemarktes und zur Schaffung einer wohnortnahen
Pflegeinfrastruktur ist in der Verwaltung die Errichtung einer „Kompetenzgruppe Ambulante
Pflege“ geplant. Dieses Gremium – bestehend aus Fachvertretern der Verwaltung, von
Pflegediensten und aus Wohlfahrtsverbänden – soll sich vor allem der Entwicklung von
Lösungsansätzen für bestehende Herausforderungen und dem Ausbau sowie der
Qualitätssicherung ambulanter Versorgungsstrukturen in Bonn widmen. Sowohl in diesem
Gremium als auch in weiteren, kommunalen Fachgremien werden die Ergebnisse der
„Örtlichen Planung Alter und Pflege in Bonn 2019“ erörtert und Lösungsansätze entwickelt.
Das Modellvorhaben „Kurzzeitpflege in Krankenhäusern“ des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales und der Landesverbände der Pflegekassen bietet Potential für den
Ausbau von Pflegeplätzen, hier wird seitens der Verwaltung und unter Beteiligung der
zuständigen Ämter geprüft, wie dieser Ausbau unterstützt werden kann.
Angesichts des hohen Zuzuges von Pflegebedürftigen aus dem Bonner Umland und der
wachsenden Mobilität auch älterer Menschen erscheint es des Weiteren denkbar, die
Kooperation mit der Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises auszubauen und die Bestands- und
Bedarfssituation in der gesamten Region gemeinsam zu betrachten.
Unabhängig aller Bemühungen um Beratung und Betreuung durch städtische Einrichtungen
verdeutlicht die Betrachtung der Pflegemarkt-Entwicklung 2018 in Bonn, dass die
kommunalen Steuerungsmöglichkeiten begrenzt sind. Der Mangel an Fachkräften und der
sich daraus verschärfende Platzmangel wird in den nächsten Jahren auf eine stark wachsende
Zahl hochaltriger Menschen in Bonn treffen. Ein möglicher Neubau von Pflegeeinrichtungen
kann ohne pflegendes Personal keine Besserung bringen – diese Komplexität lässt sich für die
einzelnen Kommunen alleine kaum lösen.Seite 30 von 30

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de