190692-02 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle
Kerndaten
- Nummer
- 190692-02
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 28.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Friedrich-Ebert-Allee
- Ollenhauerstraße
- Heussallee
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.630 Zeichen)
Große Anfrage öffentlich 190692-02 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 28.05.2025 BBB-Anfrage: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert- Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wurden seit dem Jahre 2019 folgende Maßnahmen für die Bahnhaltestelle Ollenhauerstraße geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis? a. Ausweitung des Wartebereiches. b. Begrenzung der Einfahrtgeschwindigkeit der Bahnen in die Bahnhaltestelle Ollenhauerstraße aus Richtung Süden in der morgendlichen, mittäglichen und nachmittäglichen Spitzenstunde auf maximal 5 km/h. c. Verbesserung der Signalisierung. 2. Wie wurde sichergestellt, dass keine Schüler mehr durch Überfüllung des Wartebereiches der Bahnhaltestelle Ollenhauerstraße die anliegende Fahrbahn bzw. den Gleisbereich betreten? 3. Aus welchem Grunde glaubt die Stadtverwaltung, durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße 9 im Bereich der Bahnhaltestelle Ollenhauerstraße die dort in der Hauptverkehrszeit infolge von möglicher Überfüllung der Aufstellfläche bestehende Unfallgefahr bannen zu können? 4. Warum ist aus Sicht der Stadtverwaltung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B9 anders als noch im Jahre 2016 seit 2019 ein Geschäft der laufenden Verwaltung und warum wurde der Vorgang angesichts der auf Vorschlag der Verwaltung getroffenen Entscheidung des Planungsausschusses vom 23.02.2016 (Vgl. DS 1512570), die Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich der B9 nicht von Vmax= 70 km/h auf Vmax= 50 km/h zu verringern, diesem nicht mitgeteilt? Begründung Zu 1-2: Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, was sich an der Gefahrenstelle für Bahnkunden zwischenzeitlich getan hat, um diese zu entschärfen. Zu 3-4:Seite 1 von 2 Seite 2 Am 29.Juli 2019 hatte die Verwaltung eine Mitteilungsvorlage für die Bezirksvertretung Bonn ins BoRiS eingestellt (Vgl. DS 1912212), in der sie dieser zur Kenntnis gab, dass sie auf der B9 im Bereich der Stadtbahn- Haltestelle Ollenhauerstraße Tempo 50 einführen wollte. Begründet wurde dies mit einer Begehung an der Dienststellen der Stadtverwaltung, die Bezirksregierung Köln, die stv. Schulleitung des FEG und Sonstige teilgenommen haben sollen. Anlass des Treffens soll der tödliche Unfall eines Fahrradfahrers gewesen sein, der nach der Veranstaltung Rhein in Flammen im Mai 2019 auf die Gleise vor der Haltestelle Ollenhauerstraße fuhr und dort von einer ankommenden Bahn erfasst wurde. Bei dem Treffen will die Verwaltung erstmals festgestellt haben, dass der Haltestellenbereich und insbesondere der Aufstellbereich an den Fußgängerampeln an der Friedrich-Ebert-Allee (B9) an Stoßzeiten völlig überfüllt ist und es vorgekommen sein soll, dass einige Schüler durch das Gedränge den Übergangsbereich betraten. Die Verwaltung führte in der Mitteilung weiter aus, dass sie in Absprache mit der Polizei beabsichtige auf einer Strecke von etwa 150 m in der Zeit von montags bis freitags zwischen 7- 17 Uhr in beide Fahrtrichtungen auf Höhe der Übergänge eine Geschwindigkeitsreduzierung vorzunehmen. Obschon die BVBO davon erst am 3. September 2019 Kenntnis nehmen konnte, wurde die Verringerung der Geschwindigkeit seinerzeit bereits angeordnet. Eine Mitteilung für den in der Sache eigentlich zuständigen Ausschuss für Planung und Verkehr hatte die Stadtverwaltung erst gar nicht vorgesehen. Bemerkenswert daran war auch, dass die Verwaltung in 2016, als ein Anwohner schon einmal Tempo 50 für den in Rede stehenden Bereich beantragte, noch ganz anders argumentierte (Vgl. DS 1512570ST3): "Auf der B 9 im Abschnitt zwischen Heussallee und Bad Godesberger Straßentunnel galt bisher immer eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70km/h. Diese war nur während der Straßenbaumaßnahmen in den entsprechenden Bauabschnitten abgesenkt. Die Unfallsituation auf der B 9 ist dort seit Jahren unauffällig, vor allem konnte keine Häufung aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70km/h festgestellt werden. Somit scheidet eine Absenkung aus Gründen der Verkehrssicherheit aus." Es stellt sich daher die Frage, was sich an der Unfallsituation auf der B9 im fraglichen Bereich zwischen 2016 und 2019 geändert hatte bzw. bis heute geändert hat. Der tragische Vorfall mit dem Fahrradfahrer hatte sich nicht auf der B9 zugetragen und hatte nichts mit dem Verkehr auf der Bundesstraße und der dortigen Höchstgeschwindigkeit zu tun. Das Gleiche gilt für den tragischen Unfall im Februar dieses Jahres. Im Übrigen wird auf Drucksachenfolge 1912212 (BORIS) hingewiesen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de