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190692-02 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle

Nummer
190692-02
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
28.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Friedrich-Ebert-Allee Straße· Gronau, Bonn
  • Ollenhauerstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Heussallee Straße· Gronau, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 09.07.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190692 Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße (alt: 1912212NV2)

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Große Anfrage
öffentlich
190692-02
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
28.05.2025
BBB-Anfrage: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-
Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wurden seit dem Jahre 2019 folgende Maßnahmen für die Bahnhaltestelle
Ollenhauerstraße geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
a. Ausweitung des Wartebereiches.
b. Begrenzung der Einfahrtgeschwindigkeit der Bahnen in die Bahnhaltestelle
Ollenhauerstraße aus Richtung Süden in der morgendlichen, mittäglichen und
nachmittäglichen Spitzenstunde auf maximal 5 km/h.
c. Verbesserung der Signalisierung.
2. Wie wurde sichergestellt, dass keine Schüler mehr durch Überfüllung des
Wartebereiches der Bahnhaltestelle Ollenhauerstraße die anliegende Fahrbahn
bzw. den Gleisbereich betreten?
3. Aus welchem Grunde glaubt die Stadtverwaltung, durch eine Reduzierung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße 9 im Bereich der
Bahnhaltestelle Ollenhauerstraße die dort in der Hauptverkehrszeit infolge von
möglicher Überfüllung der Aufstellfläche bestehende Unfallgefahr bannen zu
können?
4. Warum ist aus Sicht der Stadtverwaltung eine Geschwindigkeitsbegrenzung
auf der B9 anders als noch im Jahre 2016 seit 2019 ein Geschäft der laufenden
Verwaltung und warum wurde der Vorgang angesichts der auf Vorschlag der
Verwaltung getroffenen Entscheidung des Planungsausschusses vom
23.02.2016 (Vgl. DS 1512570), die Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich der
B9 nicht von Vmax= 70 km/h auf Vmax= 50 km/h zu verringern, diesem nicht
mitgeteilt?
Begründung
Zu 1-2:
Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, was sich an der Gefahrenstelle
für Bahnkunden zwischenzeitlich getan hat, um diese zu entschärfen.
Zu 3-4:Seite 1 von 2
Seite 2
Am 29.Juli 2019 hatte die Verwaltung eine Mitteilungsvorlage für die
Bezirksvertretung Bonn ins BoRiS eingestellt (Vgl. DS 1912212), in der sie
dieser zur Kenntnis gab, dass sie auf der B9 im Bereich der Stadtbahn-
Haltestelle Ollenhauerstraße Tempo 50 einführen wollte. Begründet wurde dies
mit einer Begehung an der Dienststellen der Stadtverwaltung, die
Bezirksregierung Köln, die stv. Schulleitung des FEG und Sonstige
teilgenommen haben sollen. Anlass des Treffens soll der tödliche Unfall eines
Fahrradfahrers gewesen sein, der nach der Veranstaltung Rhein in Flammen
im Mai 2019 auf die Gleise vor der Haltestelle Ollenhauerstraße fuhr und dort
von einer ankommenden Bahn erfasst wurde.
Bei dem Treffen will die Verwaltung erstmals festgestellt haben, dass der
Haltestellenbereich und insbesondere der Aufstellbereich an den
Fußgängerampeln an der Friedrich-Ebert-Allee (B9) an Stoßzeiten völlig
überfüllt ist und es vorgekommen sein soll, dass einige Schüler durch das
Gedränge den Übergangsbereich betraten. Die Verwaltung führte in der
Mitteilung weiter aus, dass sie in Absprache mit der Polizei beabsichtige auf
einer Strecke von etwa 150 m in der Zeit von montags bis freitags zwischen 7-
17 Uhr in beide Fahrtrichtungen auf Höhe der Übergänge eine
Geschwindigkeitsreduzierung vorzunehmen. Obschon die BVBO davon erst am
3. September 2019 Kenntnis nehmen konnte, wurde die Verringerung der
Geschwindigkeit seinerzeit bereits angeordnet. Eine Mitteilung für den in der
Sache eigentlich zuständigen Ausschuss für Planung und Verkehr hatte die
Stadtverwaltung erst gar nicht vorgesehen. Bemerkenswert daran war auch,
dass die Verwaltung in 2016, als ein Anwohner schon einmal Tempo 50 für den
in Rede stehenden Bereich beantragte, noch ganz anders argumentierte (Vgl.
DS 1512570ST3):
"Auf der B 9 im Abschnitt zwischen Heussallee und Bad Godesberger
Straßentunnel galt bisher immer eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von
70km/h. Diese war nur während der Straßenbaumaßnahmen in den
entsprechenden Bauabschnitten abgesenkt. Die Unfallsituation auf der B 9 ist
dort seit Jahren unauffällig, vor allem konnte keine Häufung aufgrund der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70km/h festgestellt werden. Somit
scheidet eine Absenkung aus Gründen der Verkehrssicherheit aus."
Es stellt sich daher die Frage, was sich an der Unfallsituation auf der B9 im
fraglichen Bereich zwischen 2016 und 2019 geändert hatte bzw. bis heute
geändert hat. Der tragische Vorfall mit dem Fahrradfahrer hatte sich nicht auf
der B9 zugetragen und hatte nichts mit dem Verkehr auf der Bundesstraße und
der dortigen Höchstgeschwindigkeit zu tun. Das Gleiche gilt für den tragischen
Unfall im Februar dieses Jahres.
Im Übrigen wird auf Drucksachenfolge 1912212 (BORIS) hingewiesen
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de