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190692 · Antrag

Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße (alt: 1912212NV2)

Nummer
190692
Art
Antrag
Veröffentlicht
08.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.11.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 27.11.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190692-01 BBB-Antrag: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße
  2. 190692-02 BBB-Anfrage: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle
  3. 190692-06 ST BBB-Antrag: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße
  4. 190692-08 AA Änderungsantrag GRÜNE/Volt - Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße (alt: 1912212NV2) Antrag zur Vorlage 190692
  5. 190692-07 ST BBB-Antrag: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße
  6. 190692-10 ST BBB-Antrag: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße
  7. 190692-09 ST Stellungnahme zum BBB-Antrag: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße
  8. 190692-05 ST BBB-Antrag: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße
  9. 190692-04 ST BBB-Anfrage: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle
  10. 190692-03 ST BBB-Anfrage: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle

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Antrag
öffentlich
190692
Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im
Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße
(alt: 1912212NV2)
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.11.2019 Empfehlung
Inhalt des Antrags
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen,
- dass der Wartebereich der Bahnhaltestelle Ollenhauerstraße vor beiden
Fahrbahnen der Bundesstraße 9 ausreichend ausgeweitet wird,
- dass das ohnehin nicht erlaubte Befahren des dortigen Überwegs mit
dem Fahrrad, E-Scootern und sonstigen Vehikeln für jeden deutlich
sichtbar per Schild untersagt wird und letzteres durch Einbau von
zusätzlichen Drängelgittern auch sichergestellt wird.
2. Die Einfahrtgeschwindigkeit der Bahnen in die Bahnhaltestelle
Ollenhauerstraße ist aus Richtung Süden in der morgendlichen,
mittäglichen und nachmittäglichen Spitzenstunde auf maximal 5 km/h zu
begrenzen.
3. Der Oberbürgermeister erläutert, warum er glaubt, durch eine
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der
Bundesstraße 9 im Bereich der Bahnhaltestelle Ollenhauerstraße die
dort in der Hauptverkehrszeit infolge von Überfüllung der Aufstellfläche
bestehende Unfallgefahr bannen zu können.
4. Der Oberbürgermeister erklärt, warum aus seiner Sicht eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B9 anders als noch im Jahre 2016
heute ein Geschäft der laufenden Verwaltung sein soll und warum er
glaubt, den Vorgang angesichts der auf Vorschlag der Verwaltung
getroffenen Entscheidung des Planungsausschusses vom 23.02.2016
(Vgl. DS 1512570), die Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich der B9
nicht von Vmax= 70 km/h auf Vmax= 50 km/h zu verringern, diesem
nicht mitteilen zu müssen.
Begründung
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion und Stv. Marcel SchmittSeite 1 von 3

Seite 2
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.09.2019 Vertagt bei Eintritt in die
Tagesordnung
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 Vertagt bei Anerkennung
der Tagesordnung
Am 29.Juli 2019 hat die Verwaltung eine Mitteilungsvorlage für die
Bezirksvertretung Bonn ins BoRiS eingestellt (Vgl. DS 1912212), in der sie
dieser zur Kenntnis gibt, dass sie auf der B9 im Bereich der Stadtbahn-
Haltestelle Ollenhauerstraße Tempo 50 einführen will. Begründet wird dies mit
einer Begehung an der Dienststellen der Stadtverwaltung, die Bezirksregierung
Köln, die stv. Schulleitung des FEG und Sonstige teilgenommen haben sollen.
Anlass des Treffens soll der tödliche Unfall eines Fahrradfahrers gewesen sein,
der nach der diesjährigen Veranstaltung Rhein in Flammen im Mai auf die
Gleise vor der Haltestelle Ollenhauerstraße fuhr und dort von einer
ankommenden Bahn erfasst wurde.
Bei dem Treffen will die Verwaltung erstmals festgestellt haben, dass der
Haltestellenbereich und insbesondere der Aufstellbereich an den
Fußgängerampeln an der Friedrich-Ebert-Allee (B9) an Stoßzeiten völlig
überfüllt ist und es vorgekommen sein soll, dass einige Schüler durch das
Gedränge den Fahrbahnbereich betraten. Die Verwaltung führt in der Mitteilung
weiter aus, dass sie in Absprache mit der Polizei beabsichtige auf einer Strecke
von etwa 150 m in der Zeit von montags bis freitags zwischen 7-17 Uhr in beide
Fahrtrichtungen auf Höhe der Übergänge eine Geschwindigkeitsreduzierung
vorzunehmen. Obschon die BVBO davon erst am 3. September 2019 Kenntnis
nehmen kann, wurde zwischenzeitlich die Verringerung der Geschwindigkeit
bereits angeordnet.
Eine Mitteilung für den in der Sache eigentlich zuständigen Planungs-
ausschuss hat der Oberbürgermeister erst gar nicht vorgesehen.
Bemerkenswert daran ist auch, dass die Verwaltung in 2016, als ein Anwohner
schon einmal Tempo 50 für den in Rede stehenden Bereich beantragte, noch
ganz anders argumentierte (Vgl. DS 1512570ST3):
"Auf der B 9 im Abschnitt zwischen Heussallee und Bad Godesberger
Straßentunnel galt bisher immer eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von
70km/h. Diese war nur während der Straßenbaumaßnahmen in den
entsprechenden Bauabschnitten abgesenkt. Die Unfallsituation auf der B 9 ist
dort seit Jahren unauffällig, vor allem konnte keine Häufung aufgrund der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70km/h festgestellt werden. Somit
scheidet eine Absenkung aus Gründen der Verkehrssicherheit aus."
Es stellt sich daher die Frage, was sich an der Unfallsituation auf der B9 im
fraglichen Bereich seitdem geändert hat. Der tragische Vorfall mit dem
Fahrradfahrer ist nicht auf der B9 passiert und hat nichts mit dem Verkehr auf
der Bundesstraße und der dortigen Höchstgeschwindigkeit zu tun.
Das an der Haltestelle bestehende Problem wird durch die Temporeduzierung
nicht gelöst. Tritt einer der Schüler oder Passanten unvermittelt auf die rhein-
oder bergseitige Fahrbahn der B9, weil es ihm zu eng wird, es eilig hat oder gar
von der "Menge" geschoben wird, kann kein Fahrzeugführer, egal ob bei 70
oder 50 km/h eine Kollision im dichten Verkehr in der HVZ vermeiden.Seite 2 von 3

Seite 3
Aus Sicht des Antragstellers ist für eine wirkliche Lösung der Problematik die
Aufstellfläche vor den Fahrbahnen beidseitig auszuweiten und das Befahren
des Überwegs mit jeglichen Vehikeln zu unterbinden. Nötigenfalls auch durch
örtlich durchzuführende Kontrollen. Weiter ist die Einfahrt der Bahnen in den
Bahnhalt aus Richtung Bad Godesberg in den Spitzenstunden auf Vmax= 5
km/h zu begrenzen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de