190692 · Antrag
Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße (alt: 1912212NV2)
Kerndaten
- Nummer
- 190692
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 08.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
Dateien
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Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- BBB-Antrag: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße
- BBB-Anfrage: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle
- BBB-Antrag: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße
- Änderungsantrag GRÜNE/Volt - Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße (alt: 1912212NV2) Antrag zur Vorlage 190692
- BBB-Antrag: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße
- BBB-Antrag: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße
- Stellungnahme zum BBB-Antrag: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße
- BBB-Antrag: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße
- BBB-Anfrage: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle
- BBB-Anfrage: Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle
Volltext
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Antrag öffentlich 190692 Schulwegsicherung Friedrich-Ebert-Allee (B9) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße (alt: 1912212NV2) Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Empfehlung Inhalt des Antrags 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, - dass der Wartebereich der Bahnhaltestelle Ollenhauerstraße vor beiden Fahrbahnen der Bundesstraße 9 ausreichend ausgeweitet wird, - dass das ohnehin nicht erlaubte Befahren des dortigen Überwegs mit dem Fahrrad, E-Scootern und sonstigen Vehikeln für jeden deutlich sichtbar per Schild untersagt wird und letzteres durch Einbau von zusätzlichen Drängelgittern auch sichergestellt wird. 2. Die Einfahrtgeschwindigkeit der Bahnen in die Bahnhaltestelle Ollenhauerstraße ist aus Richtung Süden in der morgendlichen, mittäglichen und nachmittäglichen Spitzenstunde auf maximal 5 km/h zu begrenzen. 3. Der Oberbürgermeister erläutert, warum er glaubt, durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße 9 im Bereich der Bahnhaltestelle Ollenhauerstraße die dort in der Hauptverkehrszeit infolge von Überfüllung der Aufstellfläche bestehende Unfallgefahr bannen zu können. 4. Der Oberbürgermeister erklärt, warum aus seiner Sicht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B9 anders als noch im Jahre 2016 heute ein Geschäft der laufenden Verwaltung sein soll und warum er glaubt, den Vorgang angesichts der auf Vorschlag der Verwaltung getroffenen Entscheidung des Planungsausschusses vom 23.02.2016 (Vgl. DS 1512570), die Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich der B9 nicht von Vmax= 70 km/h auf Vmax= 50 km/h zu verringern, diesem nicht mitteilen zu müssen. Begründung Antragsteller/in: BBB-Fraktion und Stv. Marcel SchmittSeite 1 von 3 Seite 2 Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.09.2019 Vertagt bei Eintritt in die Tagesordnung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 Vertagt bei Anerkennung der Tagesordnung Am 29.Juli 2019 hat die Verwaltung eine Mitteilungsvorlage für die Bezirksvertretung Bonn ins BoRiS eingestellt (Vgl. DS 1912212), in der sie dieser zur Kenntnis gibt, dass sie auf der B9 im Bereich der Stadtbahn- Haltestelle Ollenhauerstraße Tempo 50 einführen will. Begründet wird dies mit einer Begehung an der Dienststellen der Stadtverwaltung, die Bezirksregierung Köln, die stv. Schulleitung des FEG und Sonstige teilgenommen haben sollen. Anlass des Treffens soll der tödliche Unfall eines Fahrradfahrers gewesen sein, der nach der diesjährigen Veranstaltung Rhein in Flammen im Mai auf die Gleise vor der Haltestelle Ollenhauerstraße fuhr und dort von einer ankommenden Bahn erfasst wurde. Bei dem Treffen will die Verwaltung erstmals festgestellt haben, dass der Haltestellenbereich und insbesondere der Aufstellbereich an den Fußgängerampeln an der Friedrich-Ebert-Allee (B9) an Stoßzeiten völlig überfüllt ist und es vorgekommen sein soll, dass einige Schüler durch das Gedränge den Fahrbahnbereich betraten. Die Verwaltung führt in der Mitteilung weiter aus, dass sie in Absprache mit der Polizei beabsichtige auf einer Strecke von etwa 150 m in der Zeit von montags bis freitags zwischen 7-17 Uhr in beide Fahrtrichtungen auf Höhe der Übergänge eine Geschwindigkeitsreduzierung vorzunehmen. Obschon die BVBO davon erst am 3. September 2019 Kenntnis nehmen kann, wurde zwischenzeitlich die Verringerung der Geschwindigkeit bereits angeordnet. Eine Mitteilung für den in der Sache eigentlich zuständigen Planungs- ausschuss hat der Oberbürgermeister erst gar nicht vorgesehen. Bemerkenswert daran ist auch, dass die Verwaltung in 2016, als ein Anwohner schon einmal Tempo 50 für den in Rede stehenden Bereich beantragte, noch ganz anders argumentierte (Vgl. DS 1512570ST3): "Auf der B 9 im Abschnitt zwischen Heussallee und Bad Godesberger Straßentunnel galt bisher immer eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70km/h. Diese war nur während der Straßenbaumaßnahmen in den entsprechenden Bauabschnitten abgesenkt. Die Unfallsituation auf der B 9 ist dort seit Jahren unauffällig, vor allem konnte keine Häufung aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70km/h festgestellt werden. Somit scheidet eine Absenkung aus Gründen der Verkehrssicherheit aus." Es stellt sich daher die Frage, was sich an der Unfallsituation auf der B9 im fraglichen Bereich seitdem geändert hat. Der tragische Vorfall mit dem Fahrradfahrer ist nicht auf der B9 passiert und hat nichts mit dem Verkehr auf der Bundesstraße und der dortigen Höchstgeschwindigkeit zu tun. Das an der Haltestelle bestehende Problem wird durch die Temporeduzierung nicht gelöst. Tritt einer der Schüler oder Passanten unvermittelt auf die rhein- oder bergseitige Fahrbahn der B9, weil es ihm zu eng wird, es eilig hat oder gar von der "Menge" geschoben wird, kann kein Fahrzeugführer, egal ob bei 70 oder 50 km/h eine Kollision im dichten Verkehr in der HVZ vermeiden.Seite 2 von 3 Seite 3 Aus Sicht des Antragstellers ist für eine wirkliche Lösung der Problematik die Aufstellfläche vor den Fahrbahnen beidseitig auszuweiten und das Befahren des Überwegs mit jeglichen Vehikeln zu unterbinden. Nötigenfalls auch durch örtlich durchzuführende Kontrollen. Weiter ist die Einfahrt der Bahnen in den Bahnhalt aus Richtung Bad Godesberg in den Spitzenstunden auf Vmax= 5 km/h zu begrenzen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de