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190685-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Straßenbau – Baureife Planung zum Restausbau der Pfarrer-Pohl-Straße (alt:1911228ST5; FF Amt66)

Nummer
190685-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 28.01.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190685 Straßenbau – Baureife Planung zum Restausbau der Pfarrer-Pohl-Straße (alt:1911228; FF Amt66)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190685-2 ST
Straßenbau – Baureife Planung zum Restausbau
der Pfarrer-Pohl-Straße (alt:1911228ST5; FF
Amt66)
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.11.2019 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 03.12.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift
Federführung: Amt 63 03.06.2019 gez. Scharf
Amt 66 29.05.2019 gez. Gehrmann
Dez. III 31.05.2019 gez. Wiesner
Genehmigung/Freigabe durch OB 03.06.2019 gez. i.A. Spyra
Die Vorlage wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg am
07.05.2019 mit den nachfolgenden Maßgaben vertagt:
Vor der Beschlussfassung soll eine Ortsbesichtigung stattfinden. Diese wird am
04.06.2019 um 16:30 Uhr unter Beteiligung der Verwaltung, der
Bezirksvertretung Hardtberg und der Anwohner stattfinden. Die Anwohner sind
von Amt 63 angeschrieben worden. Berichterstatter für die Ortsbesichtigung ist
Herr Ingo Alda.
Weiterhin sind Fragen an die Verwaltung gestellt worden. Diese Fragen werden
wie folgt beantwortet:
- Welche Maßnahmen muss die Verwaltung ergreifen, um den Ausbau
abrechnungsfähig zu machen?
Der Straßenausbau muss einen ordnungsgemäßen Abschluss zu den
Anliegergrundstücken erhalten und die Beleuchtungsstelle vor Hausnummer 4
(bisher lediglich ein Holzmast) muss errichtet werden.
- In welchem Verhältnis steht die Endausbaumaßnahme zum
Abrechnungsergebnis insgesamt?
Die Kosten der Endausbaumaßnahme betragen voraussichtlich 48.000 EUR für
den Straßenbau und 8.000 EUR für die Beleuchtung. Die Kosten der gesamten
Maßnahme betragen 116.000 EUR. Davon beträgt der städtische Anteil 10 %.
104.400 EUR werden durch Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff BauGB
refinanziert.
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

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- Welche Beitragsbelastung haben die einzelnen Anlieger konkret zu
erwarten?
Bei eingeschossiger Bebauung beträgt die Beitragsbelastung ca. 10,00 – 12,00
EUR je m² Grundstücksfläche, bei zweigeschossiger Bebauung ca. 13,00 bis
15,00 EUR je m² Grundstücksfläche. Die bereits geleisteten Vorausleistungen
werden angerechnet.
- Mit welchen Eigentümern ist bezüglich des Verkaufs von Grundstücksflächen
gesprochen worden und mit welchem Ergebnis?
In den 1980er-Jahren wurde noch davon ausgegangen, dass der Gehweg auf
der östlichen Seite auch vor den Häusern 4 und 6 in der gleichen Breite wie im
weiteren Verlauf der Pfarrer-Pohl-Straße ausgebaut werden müsse.
Da inzwischen öffentliche Verkehrsflächen hinsichtlich der erforderlichen
Ausbaubreite gegenüber den verkehrsplanerischen Vorstellungen der 1980er-
Jahre reduziert werden können, reicht es aus, den Restausbau vor den
Häusern 4 und 6 innerhalb der schon vorhandenen Straßentrasse auszuführen.
Daher wurde in den letzten Jahren kein Erwerb von Grundstücksflächen
angestrebt. Schriftverkehr aus früheren Jahren bezüglich des Erwerbs von
Grundstücksflächen vor Hausnummer 4 liegt nicht vor, da die
Aufbewahrungsfrist für Unterlagen, die nicht zu einem Kaufvertrag geführt
haben, 5 Jahre beträgt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de