190685-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Straßenbau – Baureife Planung zum Restausbau der Pfarrer-Pohl-Straße (alt:1911228ST5; FF Amt66)
Kerndaten
- Nummer
- 190685-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190685-2 ST Straßenbau – Baureife Planung zum Restausbau der Pfarrer-Pohl-Straße (alt:1911228ST5; FF Amt66) Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 03.12.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift Federführung: Amt 63 03.06.2019 gez. Scharf Amt 66 29.05.2019 gez. Gehrmann Dez. III 31.05.2019 gez. Wiesner Genehmigung/Freigabe durch OB 03.06.2019 gez. i.A. Spyra Die Vorlage wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg am 07.05.2019 mit den nachfolgenden Maßgaben vertagt: Vor der Beschlussfassung soll eine Ortsbesichtigung stattfinden. Diese wird am 04.06.2019 um 16:30 Uhr unter Beteiligung der Verwaltung, der Bezirksvertretung Hardtberg und der Anwohner stattfinden. Die Anwohner sind von Amt 63 angeschrieben worden. Berichterstatter für die Ortsbesichtigung ist Herr Ingo Alda. Weiterhin sind Fragen an die Verwaltung gestellt worden. Diese Fragen werden wie folgt beantwortet: - Welche Maßnahmen muss die Verwaltung ergreifen, um den Ausbau abrechnungsfähig zu machen? Der Straßenausbau muss einen ordnungsgemäßen Abschluss zu den Anliegergrundstücken erhalten und die Beleuchtungsstelle vor Hausnummer 4 (bisher lediglich ein Holzmast) muss errichtet werden. - In welchem Verhältnis steht die Endausbaumaßnahme zum Abrechnungsergebnis insgesamt? Die Kosten der Endausbaumaßnahme betragen voraussichtlich 48.000 EUR für den Straßenbau und 8.000 EUR für die Beleuchtung. Die Kosten der gesamten Maßnahme betragen 116.000 EUR. Davon beträgt der städtische Anteil 10 %. 104.400 EUR werden durch Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff BauGB refinanziert. Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 - Welche Beitragsbelastung haben die einzelnen Anlieger konkret zu erwarten? Bei eingeschossiger Bebauung beträgt die Beitragsbelastung ca. 10,00 – 12,00 EUR je m² Grundstücksfläche, bei zweigeschossiger Bebauung ca. 13,00 bis 15,00 EUR je m² Grundstücksfläche. Die bereits geleisteten Vorausleistungen werden angerechnet. - Mit welchen Eigentümern ist bezüglich des Verkaufs von Grundstücksflächen gesprochen worden und mit welchem Ergebnis? In den 1980er-Jahren wurde noch davon ausgegangen, dass der Gehweg auf der östlichen Seite auch vor den Häusern 4 und 6 in der gleichen Breite wie im weiteren Verlauf der Pfarrer-Pohl-Straße ausgebaut werden müsse. Da inzwischen öffentliche Verkehrsflächen hinsichtlich der erforderlichen Ausbaubreite gegenüber den verkehrsplanerischen Vorstellungen der 1980er- Jahre reduziert werden können, reicht es aus, den Restausbau vor den Häusern 4 und 6 innerhalb der schon vorhandenen Straßentrasse auszuführen. Daher wurde in den letzten Jahren kein Erwerb von Grundstücksflächen angestrebt. Schriftverkehr aus früheren Jahren bezüglich des Erwerbs von Grundstücksflächen vor Hausnummer 4 liegt nicht vor, da die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen, die nicht zu einem Kaufvertrag geführt haben, 5 Jahre beträgt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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