190685-1 AA · Änderungsantrag
Straßenbau – Baureife Planung zum Restausbau der Pfarrer-Pohl-Straße (alt:1911228AA3; FF Amt66)
Kerndaten
- Nummer
- 190685-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 190685-1 AA Straßenbau – Baureife Planung zum Restausbau der Pfarrer-Pohl-Straße (alt:1911228AA3; FF Amt66) Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 03.12.2019 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die von der Verwaltung vorgelegte Planung zum Restausbau mit einem zweiten Gehweg (Variante 1) wird abgelehnt. 2. Sollte aus rechtlichen Gründen die Variante 2 als Mindestausbau nicht erforderlich sein, wird die Verwaltung beauftragt, den nicht asphaltierten, schmalen Seitenstreifen an der südlichen Straßenseite von der Kreuzung Rudolf-Herzog-Str./Pfarrer-Pohl-Str. bis zur Hausnummer 6 mit einer einfachen straßenverbreiternden Asphaltdecke zu versehen und auf der westlichen Seite zur Rudolf-Herzog-Str. zwei Gehwegabsenkungen herzustellen. Begründung Gremium Sitzung Ergebnis Bezirksvertretung Hardtberg 07.05.2019 vertagt mit Maßgaben, einstimmig, sh. 1911228EB4 Bezirksvertretung Hardtberg 04.06.2019 vertagt mit Maßgaben, einstimmig, sh. 1911228EB6 Bezirksvertretung Hardtberg 09.07.2019 vertagt mit Maßgaben, einstimmig, sh. 1911228EB9 Bezirksvertretung Hardtberg 03.09.2019 vertagt mit Maßgaben, einstimmig, sh. 1911228EB12 Bezirksvertretung Hardtberg 29.10.2019 vertagt, einstimmig Das geplante Vorhaben mit einem zweiten Bürgersteig ist überflüssig, da dieser Straßenabschnitt nach der Abtrennung von der Lessenicher Straße nahezu verkehrsberuhigt ist. Ein Bürgersteig reicht völlig aus, um sicher die Straße zu passieren. Ein Wechsel der Straßenseite ist problem- und gefahrlos möglich. Antragsteller/in: Bzv. Gisbert Weber, Bzv. Dominik Loosen, SPD-BezirksfraktionSeite 1 von 2 Seite 2 Viele Fußgängerinnen und Fußgänger nutzen sogar die Straße als Fußweg, da kaum Verkehr vorhanden ist. Weiterhin würde sich die Breite der Straße bei Herstellung eines zweiten durchgehenden Bürgersteiges erheblich verengen. Es bestehen Bedenken, dass Rettungs- und Lieferfahrzeuge dadurch behindert werden. Eine ausreichende Beleuchtung der Straße ist vorhanden. Daher kann nicht nachvollzogen werden, warum Kosten von 8.000 € für neue Beleuchtung eingeplant wurden. Da zwei Eigentümer nicht bereit sind, Grundstücksanteile zu verkaufen, würde hier sowieso nur ein optisches Provisorium hergestellt. Dafür sind die angegebenen Anliegerbeiträge i.H.v. ca. 104.000 € den Bürgerinnen und Bürgern absolut nicht zu vermitteln. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de