190683 · Mitteilungsvorlage
Sachstand zur Bauvoranfrage „Bauvorhaben am Melbbad“ und weitere Informationen (alt: 1912823)
Kerndaten
- Nummer
- 190683
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 08.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190683 Sachstand zur Bauvoranfrage „Bauvorhaben am Melbbad“ und weitere Informationen (alt: 1912823) Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Kenntnisnahme Mitteilung: Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift Federführung: Dez. III 23.09.2019 gez. Wiesner Amt 63 20.09.2019 gez. Scharf Amt 03 23.09.2019 gez. Appelbe Amt 52 23.09.2019 gez. Günther Dez. IV 23.09.2019 gez. Dr.Schneider-Bönninger Dez. V 23.09.2019 gez. Krause Genehmigung/Freigabe durch OB 25.09.2019 gez. i.V. Fuchs Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Rat 26.09.2019 Kenntnisnahme Ausgangslage Der Rat hat die Verwaltung am 27.09.2018 beauftragt zu eruieren, ob ein Dritter bereit ist, einerseits auf dem Areal der Bestandsgebäude gemeinnützigen/geförderten Wohnraum zu schaffen (z.B. studentisches Wohnen oder Schwesternwohnheim) und andererseits die Funktionsräume für den Betrieb des Melbbades zu bauen (DS-Nr.: 1812295). Dem voraus¬gegangen waren Planungen, ein neues Umkleide- und Sanitärgebäude an anderer Stelle auf dem Gelände des Melbbades zu realisieren, hierzu wurden 1,5 Mio. € in den Haushalt 2019/2020 eingestellt. Die VEBOWAG hatte in Vorgesprächen mit der Verwaltung signalisiert, an der Randbebauung interessiert zu sein. Sie möchte einen Baukörper er¬richten, der zur Trierer Straße II- bis VI-geschossig in Erscheinung tritt und insgesamt 99 Wohneinheiten mit unterschiedlichen Wohnungs¬typen sowie integriert die erforderlichen Einrichtungen für das Bad aufnehmen soll. Bedingt durch die starke Hangsituation entsteht rück¬wärtig eine V- bis VIII-geschossige Bebauung, die im Untergeschoss eine von hinten ebenerdig erreichbare Nutzebene für die Nebenräume des Schwimmbades erhalten soll. Darüber ist eine Parkebene beabsichtigt. Vor dem Hintergrund des bestehenden Wohnungsmangels, aber auch der Vorteile für das Bad befürwortet die Fachverwaltung das Vorhaben und die Veräußerung eines Grundstücks zum Zwecke der Randbebauung an die VEBOWAG. Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 3 Seite 2 Bauvoranfrage Zur Attestierung einer Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB stellte die VEBOWAG am 27.11.2018 eine Bauvoranfrage. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, über ein Lärmgutachten die Verträglichkeit zwischen der Sportstätte (Schwimmbad) und der neuen Wohnbebauung zu prüfen. Ein Lärmgutachten lag bereits vor, musste aber im Hinblick auf das Thema „Sportanlage“ noch einmal überarbeitet werden. Es ist nach den letzten Gesprächen zwischen Vebowag und Bauordnungsamt nach Überarbeitung nicht von einer Grenzwertüberschreitung auszugehen. Sobald das Gut¬achten offiziell vorgelegt ist, wird es der für städtische Gebäude zuständigen Umweltbehörde bei der Bezirksregierung Köln weiterge¬leitet. Liegt von dort die Zustimmung vor, kann die Bauvoranfrage seitens der Verwaltung positiv beschieden werden. Zudem ist der Bauherr auch bereit, eine gutachterliche Betrachtung zum Thema Kaltluft und Stadtklima im Bereich des Melbbades sowie zum Thema Verschattung des Bades durch die neue Wohnanlage einzureichen. Die weitere Ausgestaltung des Bauvorhabens unter Berücksichtigung der Anwohnereinwände sind im sich anschließenden Prozess des Baugenehmi¬gungsverfahrens und im Rahmen der vertraglichen Festsetzungen zum Grundstücksverkauf zu klären. Hierzu sollen u.a. in einem Bürgerinfor¬mationsgespräch die Belange aller für die weitere Detailplanung ermittelt werden. Grundstücksverkauf Im Rahmen der vertraglichen Regelungen zum Grundstücksverkauf ist eine Errichtungsverpflichtung der VEBOWAG für öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu vereinbaren. Ferner ist die dingliche Sicherung zur Duldung der Lärmemission des Schwimmbadbetriebes zu regeln. Am 12.06.2019 legte die VEBOWAG eine gutachterliche Stellungnahme zum Grundstückswert vor. Am 11.07.2019 wurde eine Wertermittlung durch das zuständige Fachamt beauftragt. Die Fertigstellung der Wertermittlung steht unmittelbar bevor . Auf dieser Basis sind Kaufpreisverhandlungen mit der VEBOWAG zu führen. Mögliche Residualpositionen (Altlasten, Gründungsmehraufwand, erhöhter Lärmschutz, Kampfmittel etc.) sind im Rahmen der Kaufpreisverhandlungen mit der VEBOWAG abzustimmen. Die eigentumsrechtliche Konstruktion der Ebene mit der Schwimmbad-technik und des darüber geplanten wohnwirtschaftlichen Teils wird voraussichtlich als Teileigentum dargestellt. Nach Abschluss der Kaufverhandlungen wird der Vorschlag der Verwaltung der Politik zum Beschluss vorgelegt.Seite 2 von 3 Seite 3 Bürgerinformation und Gespräch mit der Anwohnerinitiative Nach Bekanntwerden des Projektes in der Öffentlichkeit über die Mit- teilungsvorlage DS-Nr. 1911257 haben sich erhebliche Proteste gegen die beabsichtigte Baumaßnahme gebildet. Es gibt zahlreiche Beschwerden und Petitionen aus der Anwohnerschaft aber auch Anfragen und Anträge aus der Politik. Mit Vertreterinnen und Vertretern des Fördervereins „Unser Melbbad e.V“ und der Initiative „Rettet das Melbbad“ hat am 09.09.2019 ein konstruktives, vertrauensaufbauendes Gespräch stattgefunden. Die Verwaltung hat dem Förderverein und der Initiative zugesichert, keine Fakten zu schaffen und vor einem Entscheidungsvorschlag an die politischen Gremien ein Bürgerinformationsgespräch durchzuführen. Es bleibt ein gemeinsamer offener Dialog. Aufrechterhaltung des Badbetriebs Der vorhandene Gebäudetrakt mit Umkleiden, Lager und Mitarbeiterräumen im Melbbad ist für heutige Nutzeransprüche überdimensioniert und befindet sich altersbedingt in einem sehr schlechten Zustand. Seit Jahren werden die oberen Geschosse nicht mehr genutzt. Die Zwischen¬decken sind undicht und die Gebäudesubstanz ist stark sanierungsbe¬dürftig. Das Gesundheitsamt empfiehlt deshalb seit Jahren, das Gebäude nicht mehr zu benutzen und dieses im Sinne des vorbeugenden Gesund¬heits¬schutzes vollumfänglich zu sanieren. Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden baulichen Perspektive wurde für die Freibadsaison 2019 einer provisorischen Instandsetzung des Gebäudes noch einmal zugestimmt. Zur Aufrechterhaltung des Badbetriebes ist deshalb eine umfängliche Sanierung des vorhandenen Gebäudetraktes, die Errichtung eines neues Umkleide-, Sanitär- und Mitarbeiterbereiches an anderer Stelle auf dem Grundstück oder die Integration des Umkleide-, Sanitär- und Mitar¬beiter¬bereiches in das von der VEBOWAG geplante Objekt erforderlich. In 2019 wird es keinen Abriss des maroden Umkleide- und Sanitär-gebäudes geben. Für die Saison 2020 werden derzeit Lösungen geprüft, um den Freibad-betrieb 2020 zu gewährleisten. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de