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190683 · Mitteilungsvorlage

Sachstand zur Bauvoranfrage „Bauvorhaben am Melbbad“ und weitere Informationen (alt: 1912823)

Nummer
190683
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
190683
Sachstand zur Bauvoranfrage „Bauvorhaben am
Melbbad“ und weitere Informationen (alt: 1912823)
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.11.2019 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift
Federführung: Dez. III 23.09.2019 gez. Wiesner
Amt 63 20.09.2019 gez. Scharf
Amt 03 23.09.2019 gez. Appelbe
Amt 52 23.09.2019 gez. Günther
Dez. IV 23.09.2019 gez. Dr.Schneider-Bönninger
Dez. V 23.09.2019 gez. Krause
Genehmigung/Freigabe durch OB 25.09.2019 gez. i.V. Fuchs
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis
Rat 26.09.2019 Kenntnisnahme
Ausgangslage
Der Rat hat die Verwaltung am 27.09.2018 beauftragt zu eruieren, ob ein Dritter
bereit ist, einerseits auf dem Areal der Bestandsgebäude
gemeinnützigen/geförderten Wohnraum zu schaffen (z.B. studentisches
Wohnen oder Schwesternwohnheim) und andererseits die Funktionsräume für
den Betrieb des Melbbades zu bauen (DS-Nr.: 1812295). Dem
voraus¬gegangen waren Planungen, ein neues Umkleide- und Sanitärgebäude
an anderer Stelle auf dem Gelände des Melbbades zu realisieren, hierzu
wurden 1,5 Mio. € in den Haushalt 2019/2020 eingestellt.
Die VEBOWAG hatte in Vorgesprächen mit der Verwaltung signalisiert, an der
Randbebauung interessiert zu sein. Sie möchte einen Baukörper er¬richten,
der zur Trierer Straße II- bis VI-geschossig in Erscheinung tritt und insgesamt
99 Wohneinheiten mit unterschiedlichen Wohnungs¬typen sowie integriert die
erforderlichen Einrichtungen für das Bad aufnehmen soll. Bedingt durch die
starke Hangsituation entsteht rück¬wärtig eine V- bis VIII-geschossige
Bebauung, die im Untergeschoss eine von hinten ebenerdig erreichbare
Nutzebene für die Nebenräume des Schwimmbades erhalten soll. Darüber ist
eine Parkebene beabsichtigt.
Vor dem Hintergrund des bestehenden Wohnungsmangels, aber auch der
Vorteile für das Bad befürwortet die Fachverwaltung das Vorhaben und die
Veräußerung eines Grundstücks zum Zwecke der Randbebauung an die
VEBOWAG.
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 3

Seite 2
Bauvoranfrage
Zur Attestierung einer Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB stellte die
VEBOWAG am 27.11.2018 eine Bauvoranfrage. In diesem Zusammenhang ist
es notwendig, über ein Lärmgutachten die Verträglichkeit zwischen der
Sportstätte (Schwimmbad) und der neuen Wohnbebauung zu prüfen. Ein
Lärmgutachten lag bereits vor, musste aber im Hinblick auf das Thema
„Sportanlage“ noch einmal überarbeitet werden. Es ist nach den letzten
Gesprächen zwischen Vebowag und Bauordnungsamt nach Überarbeitung
nicht von einer Grenzwertüberschreitung auszugehen. Sobald das Gut¬achten
offiziell vorgelegt ist, wird es der für städtische Gebäude zuständigen
Umweltbehörde bei der Bezirksregierung Köln weiterge¬leitet. Liegt von dort
die Zustimmung vor, kann die Bauvoranfrage seitens der Verwaltung positiv
beschieden werden.
Zudem ist der Bauherr auch bereit, eine gutachterliche Betrachtung zum
Thema Kaltluft und Stadtklima im Bereich des Melbbades sowie zum Thema
Verschattung des Bades durch die neue Wohnanlage einzureichen.
Die weitere Ausgestaltung des Bauvorhabens unter Berücksichtigung der
Anwohnereinwände sind im sich anschließenden Prozess des
Baugenehmi¬gungsverfahrens und im Rahmen der vertraglichen
Festsetzungen zum Grundstücksverkauf zu klären. Hierzu sollen u.a. in einem
Bürgerinfor¬mationsgespräch die Belange aller für die weitere Detailplanung
ermittelt werden.
Grundstücksverkauf
Im Rahmen der vertraglichen Regelungen zum Grundstücksverkauf ist eine
Errichtungsverpflichtung der VEBOWAG für öffentlich gefördertem
Wohnungsbau zu vereinbaren. Ferner ist die dingliche Sicherung zur Duldung
der Lärmemission des Schwimmbadbetriebes zu regeln.
Am 12.06.2019 legte die VEBOWAG eine gutachterliche Stellungnahme zum
Grundstückswert vor. Am 11.07.2019 wurde eine Wertermittlung durch das
zuständige Fachamt beauftragt.
Die Fertigstellung der Wertermittlung steht unmittelbar bevor . Auf dieser Basis
sind Kaufpreisverhandlungen mit der VEBOWAG zu führen.
Mögliche Residualpositionen (Altlasten, Gründungsmehraufwand, erhöhter
Lärmschutz, Kampfmittel etc.) sind im Rahmen der Kaufpreisverhandlungen mit
der VEBOWAG abzustimmen.
Die eigentumsrechtliche Konstruktion der Ebene mit der Schwimmbad-technik
und des darüber geplanten wohnwirtschaftlichen Teils wird voraussichtlich als
Teileigentum dargestellt.
Nach Abschluss der Kaufverhandlungen wird der Vorschlag der Verwaltung der
Politik zum Beschluss vorgelegt.Seite 2 von 3

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Bürgerinformation und Gespräch mit der Anwohnerinitiative
Nach Bekanntwerden des Projektes in der Öffentlichkeit über die Mit-
teilungsvorlage DS-Nr. 1911257 haben sich erhebliche Proteste gegen die
beabsichtigte Baumaßnahme gebildet. Es gibt zahlreiche Beschwerden und
Petitionen aus der Anwohnerschaft aber auch Anfragen und Anträge aus der
Politik.
Mit Vertreterinnen und Vertretern des Fördervereins „Unser Melbbad e.V“ und
der Initiative „Rettet das Melbbad“ hat am 09.09.2019 ein konstruktives,
vertrauensaufbauendes Gespräch stattgefunden. Die Verwaltung hat dem
Förderverein und der Initiative zugesichert, keine Fakten zu schaffen und vor
einem Entscheidungsvorschlag an die politischen Gremien ein
Bürgerinformationsgespräch durchzuführen. Es bleibt ein gemeinsamer offener
Dialog.
Aufrechterhaltung des Badbetriebs
Der vorhandene Gebäudetrakt mit Umkleiden, Lager und Mitarbeiterräumen im
Melbbad ist für heutige Nutzeransprüche überdimensioniert und befindet sich
altersbedingt in einem sehr schlechten Zustand. Seit Jahren werden die oberen
Geschosse nicht mehr genutzt. Die Zwischen¬decken sind undicht und die
Gebäudesubstanz ist stark sanierungsbe¬dürftig. Das Gesundheitsamt
empfiehlt deshalb seit Jahren, das Gebäude nicht mehr zu benutzen und
dieses im Sinne des vorbeugenden Gesund¬heits¬schutzes vollumfänglich zu
sanieren. Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden baulichen Perspektive
wurde für die Freibadsaison 2019 einer provisorischen Instandsetzung des
Gebäudes noch einmal zugestimmt.
Zur Aufrechterhaltung des Badbetriebes ist deshalb eine umfängliche
Sanierung des vorhandenen Gebäudetraktes, die Errichtung eines neues
Umkleide-, Sanitär- und Mitarbeiterbereiches an anderer Stelle auf dem
Grundstück oder die Integration des Umkleide-, Sanitär- und
Mitar¬beiter¬bereiches in das von der VEBOWAG geplante Objekt erforderlich.
In 2019 wird es keinen Abriss des maroden Umkleide- und Sanitär-gebäudes
geben.
Für die Saison 2020 werden derzeit Lösungen geprüft, um den Freibad-betrieb
2020 zu gewährleisten.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de