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190682-2 AA · Änderungsantrag

Klimatisierung von Bussen Bahnen der SWB (alt: 1812016AA4)

Nummer
190682-2 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190682 Klimatisierung von Bussen Bahnen der SWB (alt: 1812016)

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Änderungsantrag
öffentlich
190682-2 AA
Klimatisierung von Bussen Bahnen der SWB (alt:
1812016AA4)
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.11.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der ursprüngliche Antragsvorschlag wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
1. Die Geschäftsführung der SWB Bus und Bahn und die Vertreter der Stadt
Bonn im Aufsichtsrat dieser Gesellschaft werden aufgefordert sicherzustellen,
dass
• als Zeichen eines Mindeststandards an Kundenfreundlichkeit der
Bonner Verkehrsbetriebe die in Bussen und Bahnen bereits vorhandenen
Klimaanlagen ab einer vorgegebenen Außentemperatur grundsätzlich in
Betrieb genommen werden,
• die Fahrer entsprechend angewiesen werden und die Einhaltung dieser
Vorgabe im Fahrbetrieb auch überwacht wird,
• angesichts des erwarteten Klimawandels künftig bei Beschaffungen
neuer Fahrzeuge der Bonner Verkehrsbetriebe grundsätzlich Vollklimaanlagen
in den Fahrzeugen mit ausgeschrieben und beschafft werden,
• Auftragnehmern der Verkehrsbetriebe (Subunternehmern) die gleichen
Auflagen vertraglich zur Bedingung gemacht werden.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die gleichen Ziele auf dem Weg über
die Gesellschafterversammlung der SWB zu verfolgen.
3. Die Stadt Bonn als kommunaler Aufgabenträger für den ÖPNV in der
Bundesstadt beauftragt mit der Durchführung der Verkehrsleistungen zukünftig
nur noch Verkehrsunternehmen, die im Linienverkehr neu zu beschaffende
Busse und Bahnen mit Vollklimaanlagen ausrüsten.
4. Die in der Sitzung des Stadtrates vom 04.12.2008 beschlossenen Richtlinien
der Bundesstadt Bonn zur Fahrzeugförderung gem. § 11 Abs.2 des Gesetzes
über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG
NRW) (DS 0812874) werden in den Anforderungskriterien für Linienbusse
(Anlage zu den Richtlinien Teil II, 1.2.1) entsprechend ergänzt.
Begründung
Gremium Sitzung Ergebnis
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion und Stv. Marcel SchmittSeite 1 von 3

Seite 2
Rat 27.09.2018 bei Anerkennung der TO
von der TO abgesetzt und
vertagt
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.10.2018 Bei Eintritt in die TO
abgesetzt und vertagt
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.10.2018 vertagt
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2018 erledigt im Sinne der
Stellungnahme der
Verwaltung(=ST2)
Rat 11.12.2018 bei Anerkennung der TO
von der TO abgesetzt und
vertagt
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.12.2018 Vertagt bis das Ergebnis
der Ausschreibung
Niederflurbahnen vorliegt
(e)
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.06.2019 Nicht beraten wegen
Sitzungsabbruch
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 04.07.2019 vertagt (Mehrheit gegen
Linke, SoLi und AfB)
Rat 04.07.2019 zur Mitberatung in den
Planungsausschuss 11.09.
verwiesen und vertagt
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.09.2019 Vertagt bei Eintritt in die
Tagesordnung
Rat 26.09.2019 bei Anerkennung der TO
abgesetzt und vertagt
Eine Fahrt mit Bussen und Bahnen während heißer Tage gleicht in Bonn eher
einem Saunagang. Die Fahrzeuge erhitzen sich während der Pausen und
Standzeiten unerträglich auf. Die immer wieder zu hörende Begründung,
Klimaanlagen in Bussen und Bahnen könnten keine Wirkung entfalten, weil
diese regelmäßig Haltestellen anfahren und dort die Türen öffnen, vermag
wenig zu überzeugen. In fast allen südeuropäischen Großstädten gehören
klimatisierte Busse und Bahnen inzwischen zum Standardangebot der dortigen
Verkehrsbetriebe. Dies sollte auch in Zukunft für neu zu beschaffende
Fahrzeuge in Bonn gelten.
Die Beschaffung vollklimatisierter Linienbusse ist zwischenzeitlich bei den
Verkehrsunternehmen in Deutschland Standard geworden. Motiv zur
Beschaffung klimatisierter Stadtbusse ist zum einen gestiegenes
Qualitätsbewusstsein (auch beim Hauptkonkurrenten Pkw), zum anderen sind
es die gestiegenen Temperaturen in Folge des Klimawandels. Weiterhin
verbessert eine Klimatisierung die Arbeits- und Konzentrationsfähigkeit der
Fahrer und bietet damit neben einem erhöhten Fahrkomfort für die Kunden
auch eine erhöhte Verkehrssicherheit. Bei der Busbeschaffung in
Neufahrzeugen lediglich elektrische Klimaanlagen vorzusehen, ist aus Sicht der
Antragsteller nicht ausreichend, da diese die Innenraumluft der Fahrzeuge um
nur bis zu 4 Grad gegenüber der Außentemperatur herabkühlen und auch die
Luftfeuchtigkeit nur geringfügig mindern können.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de