190682-2 AA · Änderungsantrag
Klimatisierung von Bussen Bahnen der SWB (alt: 1812016AA4)
Kerndaten
- Nummer
- 190682-2 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 190682-2 AA Klimatisierung von Bussen Bahnen der SWB (alt: 1812016AA4) Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Empfehlung Rat 12.12.2019 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der ursprüngliche Antragsvorschlag wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: 1. Die Geschäftsführung der SWB Bus und Bahn und die Vertreter der Stadt Bonn im Aufsichtsrat dieser Gesellschaft werden aufgefordert sicherzustellen, dass • als Zeichen eines Mindeststandards an Kundenfreundlichkeit der Bonner Verkehrsbetriebe die in Bussen und Bahnen bereits vorhandenen Klimaanlagen ab einer vorgegebenen Außentemperatur grundsätzlich in Betrieb genommen werden, • die Fahrer entsprechend angewiesen werden und die Einhaltung dieser Vorgabe im Fahrbetrieb auch überwacht wird, • angesichts des erwarteten Klimawandels künftig bei Beschaffungen neuer Fahrzeuge der Bonner Verkehrsbetriebe grundsätzlich Vollklimaanlagen in den Fahrzeugen mit ausgeschrieben und beschafft werden, • Auftragnehmern der Verkehrsbetriebe (Subunternehmern) die gleichen Auflagen vertraglich zur Bedingung gemacht werden. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die gleichen Ziele auf dem Weg über die Gesellschafterversammlung der SWB zu verfolgen. 3. Die Stadt Bonn als kommunaler Aufgabenträger für den ÖPNV in der Bundesstadt beauftragt mit der Durchführung der Verkehrsleistungen zukünftig nur noch Verkehrsunternehmen, die im Linienverkehr neu zu beschaffende Busse und Bahnen mit Vollklimaanlagen ausrüsten. 4. Die in der Sitzung des Stadtrates vom 04.12.2008 beschlossenen Richtlinien der Bundesstadt Bonn zur Fahrzeugförderung gem. § 11 Abs.2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) (DS 0812874) werden in den Anforderungskriterien für Linienbusse (Anlage zu den Richtlinien Teil II, 1.2.1) entsprechend ergänzt. Begründung Gremium Sitzung Ergebnis Antragsteller/in: BBB-Fraktion und Stv. Marcel SchmittSeite 1 von 3 Seite 2 Rat 27.09.2018 bei Anerkennung der TO von der TO abgesetzt und vertagt Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.10.2018 Bei Eintritt in die TO abgesetzt und vertagt Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.10.2018 vertagt Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2018 erledigt im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung(=ST2) Rat 11.12.2018 bei Anerkennung der TO von der TO abgesetzt und vertagt Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.12.2018 Vertagt bis das Ergebnis der Ausschreibung Niederflurbahnen vorliegt (e) Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.06.2019 Nicht beraten wegen Sitzungsabbruch Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 04.07.2019 vertagt (Mehrheit gegen Linke, SoLi und AfB) Rat 04.07.2019 zur Mitberatung in den Planungsausschuss 11.09. verwiesen und vertagt Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.09.2019 Vertagt bei Eintritt in die Tagesordnung Rat 26.09.2019 bei Anerkennung der TO abgesetzt und vertagt Eine Fahrt mit Bussen und Bahnen während heißer Tage gleicht in Bonn eher einem Saunagang. Die Fahrzeuge erhitzen sich während der Pausen und Standzeiten unerträglich auf. Die immer wieder zu hörende Begründung, Klimaanlagen in Bussen und Bahnen könnten keine Wirkung entfalten, weil diese regelmäßig Haltestellen anfahren und dort die Türen öffnen, vermag wenig zu überzeugen. In fast allen südeuropäischen Großstädten gehören klimatisierte Busse und Bahnen inzwischen zum Standardangebot der dortigen Verkehrsbetriebe. Dies sollte auch in Zukunft für neu zu beschaffende Fahrzeuge in Bonn gelten. Die Beschaffung vollklimatisierter Linienbusse ist zwischenzeitlich bei den Verkehrsunternehmen in Deutschland Standard geworden. Motiv zur Beschaffung klimatisierter Stadtbusse ist zum einen gestiegenes Qualitätsbewusstsein (auch beim Hauptkonkurrenten Pkw), zum anderen sind es die gestiegenen Temperaturen in Folge des Klimawandels. Weiterhin verbessert eine Klimatisierung die Arbeits- und Konzentrationsfähigkeit der Fahrer und bietet damit neben einem erhöhten Fahrkomfort für die Kunden auch eine erhöhte Verkehrssicherheit. Bei der Busbeschaffung in Neufahrzeugen lediglich elektrische Klimaanlagen vorzusehen, ist aus Sicht der Antragsteller nicht ausreichend, da diese die Innenraumluft der Fahrzeuge um nur bis zu 4 Grad gegenüber der Außentemperatur herabkühlen und auch die Luftfeuchtigkeit nur geringfügig mindern können. Anlage/n KeineSeite 2 von 3 Seite 3Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de