← zurück zu 190682

190682-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Klimatisierung von Bussen Bahnen der SWB (alt: 1812016ST2)

Nummer
190682-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190682 Klimatisierung von Bussen Bahnen der SWB (alt: 1812016)

Untergeordnet

  1. 190682-1 AA Klimatisierung von Bussen Bahnen der SWB (alt: 1812016AA3)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.761 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190682-1 ST
Klimatisierung von Bussen Bahnen der SWB (alt:
1812016ST2)
Beratungsfolge
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.11.2019 Empfehlung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1. Die SWB-Verkehr GmbH wird beauftragt, bei der geplanten Beschaffung
der Niederflurbahnen ausschließlich Angebote zu berücksichtigen, bei denen
die Niederflurbahnen klimatisiert sind.
Gemäß Ratsauftrag zur Neubeschaffung der Niederflurbahnen (sh. DS-Nr.
1711670) ist u. a. folgende Leitlinie zu berücksichtigen: „Sicherstellung guter
Durchlüftung/Kühlung des Fahrgastraums im Sommer; als Option
Berücksichtigung von Klimaanlagen in der Fahrzeugausschreibung,
Beauftragung in Abhängigkeit der Ausschreibungsergebnisse“.
Dementsprechend wurden die Firmen in dem gerade abgelaufenen
Interessenbekundungsverfahren durch die SWB Bus und Bahn aufgefordert,
ein optionales Angebot mit Klimaanlage für die kommenden Niederflurbahnen
abzugeben.
Ergebnisse der Ausschreibung liegen voraussichtlich 2019 vor. SWB Bus und
Bahn und Verwaltung werden auf dieser Basis eine Beschlussempfehlung
abstimmen und dem Rat vorlegen.
Zu 2. Bei allen zukünftigen Beschaffungen von Bussen und Bahnen ist die
Ausstattung der Fahrzeuge mit Klimatisierung obligatorisch vorzusehen.
Im Nahverkehrsplan der Stadt Bonn sind bislang keine Vorgaben zur
Fahrzeugklimatisierung enthalten.
Zurzeit wird wie folgt durch die SWB Bus und Bahn verfahren:
• Bei der Zweiterstellung der Stadtbahnwagen wird aus technischen
Gründen keine Klimaanlage für den Fahrgastraum vorgesehen.
• Die Stadtbahnwagen K5000 (15 Stück) sind mit elektrischen
Klimaanlagen ausgestattet.
• Bei der Busbeschaffung werden in Neufahrzeugen elektrische
Klimaanlagen vorgesehen. Diese kühlen die Innenraumluft um bis zu 4 Grad
gegenüber der Außentemperatur herab und können die Luftfeuchtigkeit
geringfügig mindern.
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

Seite 2
Aus früheren Beschaffungen existieren noch Busse mit Vollklimaanlage, die die
Temperatur im Innenraum auf 20°C absenken können und auch durch
Entfeuchtung der Luft für ein angenehmeres Raumklima sorgen.
In Bezug auf Kundenfreundlichkeit und Förderung der ÖPNV-Nutzung ist
angesichts der zunehmenden Anzahl heißer Sommertage die Ausstattung aller
Fahrzeuge mit Vollklimaanlagen auch aus Sicht von SWB Bus und Bahn und
Verwaltung wünschenswert.
Dagegen sprechen der Energieaufwand und die hohen Kosten. Die Wartungs-
und Instandhaltungskosten belaufen sich auf 250 €/a (elektrische Klimaanlage
Bus), 1.500 €/a (Vollklimaanlage Bus) bzw. 3.200 € (elektrische Klimaanlage
Bahn). Der Dieselverbrauch der Busse steigt um 0,5 l (elektrische Klimaanlage)
bzw. 4 l (Vollklimaanlage) je 100 km bei Betrieb der Anlage. Die
Fahrstromaufnahme verdoppelt sich bei Betrieb der Klimaanlagen der K5000-
Bahnen. Der Verbrauch und damit die Kosten für den Betrieb der Klimaanlagen
sind abhängig von der Witterung und schwankt daher deutlich von Jahr zu Jahr.
Auch die Kosten für die Beschaffung der Klimaanlagen unterscheiden sich
abhängig von Fahrzeugart und –größe sowie Ausschreibungsergebnissen, sind
aber nicht vernachlässigbar.
In welcher Höhe durch den höheren Reisekomfort zusätzliche Fahrgäste und
Fahrgeldeinnahmen gewonnen werden können, ist seriös nicht abschätzbar.
Zu 3. Dabei ist darauf zu achten, dass die Klimageräte mit klimafreundlichen
Kältemitteln betrieben werden.
Die Klimaanlagen werden mit dem Kältemittel R134a betrieben, alternative
Kältemittel sind für die diese Anlagen nicht erhältlich. Es gibt Prototypen von
Klimaanlagen auf CO2-Basis, diese befinden sich aber noch im
Erprobungsstatus und sind auch für Neufahrzeuge noch nicht erhältlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de