190680-1 · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hermannstr. ( Abschnitt zwischen Friedrich-Breuer-Str. und Ringst.) auf 30km/h
Kerndaten
- Nummer
- 190680-1
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190680-1 Bürgerantrag: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hermannstr. ( Abschnitt zwischen Friedrich-Breuer-Str. und Ringst.) auf 30km/h Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Anlage/n Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Die Verwaltung kann dem Antrag nicht entsprechen. Es ist nicht zutreffend, dass die StVO generell auf Schulwegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorsieht. Auch befindet sich auf der Hermannstraße keine Schule. Der Einzelhandel befindet sich zwischen den Einmündungen Friedrich-Breuer-Str. und Johann-Link- Straße, beantragt wird eine Geschwindigkeitsreduzierung aber sogar bis zur Ringstraße. Die gelegentlichen Querungen in diesem Bereich stellen aus Sicht der Verwaltung keine besondere Gefahrenlage dar. Dies deckt sich mit der eingeholten Stellungnahme der Polizei: "Anhand der Unfälle kann nicht abgeleitet werden, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit gesenkt werden muss. Eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende besondere Gefahrenlage ist nicht zu erkennen und wird durch den Antragsteller nicht näher beschrieben. Allein die Tatsache, dass Schüler die Straße benutzen, begründet dies nicht, da beidseitig ein Gehweg angelegt ist.". Sofern die Verwaltung in Übereinstimmung mit der Polizei (Anhörungsrecht) zu dem Ergebnis käme, dass es aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs notwendig erscheint, hätte sie gem. § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO nur die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf einem begrenzten Abschnitt vor dem Krankenhaus. Eine Notwendigkeit wird aufgrund der örtlichen Verhältnisse und völlig unauffälligen Unfalllage allerdings nicht gesehen (siehe oben). Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in der Gemeindeordnung in § 24 für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de