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190680-1 · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hermannstr. ( Abschnitt zwischen Friedrich-Breuer-Str. und Ringst.) auf 30km/h

Nummer
190680-1
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190680 Bürgerantrag: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hermannstr. ( Abschnitt zwischen Friedrich-Breuer-Str. und Ringst.) auf 30km/h

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190680-1
Bürgerantrag: Anordnung einer
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hermannstr. (
Abschnitt zwischen Friedrich-Breuer-Str. und
Ringst.) auf 30km/h
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Anlage/n
Federführung:
33 Bürgerdienste Dezernat:
Dez. I
Die Verwaltung kann dem Antrag nicht entsprechen. Es ist nicht zutreffend, dass die
StVO generell auf Schulwegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h
vorsieht. Auch befindet sich auf der Hermannstraße keine Schule. Der Einzelhandel
befindet sich zwischen den Einmündungen Friedrich-Breuer-Str. und Johann-Link-
Straße, beantragt wird eine Geschwindigkeitsreduzierung aber sogar bis zur
Ringstraße. Die gelegentlichen Querungen in diesem Bereich stellen aus Sicht der
Verwaltung keine besondere Gefahrenlage dar.
Dies deckt sich mit der eingeholten Stellungnahme der Polizei: "Anhand der Unfälle
kann nicht abgeleitet werden, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit gesenkt
werden muss. Eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende besondere
Gefahrenlage ist nicht zu erkennen und wird durch den Antragsteller nicht näher
beschrieben. Allein die Tatsache, dass Schüler die Straße benutzen, begründet dies
nicht, da beidseitig ein Gehweg angelegt ist.". Sofern die Verwaltung in
Übereinstimmung mit der Polizei (Anhörungsrecht) zu dem Ergebnis käme, dass es aus
Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs notwendig erscheint, hätte sie gem.
§ 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO nur die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf
einem begrenzten Abschnitt vor dem Krankenhaus. Eine Notwendigkeit wird aufgrund
der örtlichen Verhältnisse und völlig unauffälligen Unfalllage allerdings nicht gesehen
(siehe oben).
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird über die für die ablehnende
Entscheidung maßgeblichen Gründe im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung
informiert. Mit diesem Votum ist das in der Gemeindeordnung in § 24 für die Beratung
von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2

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