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190669 · Beschlussvorlage

Kapazitätssteigerungs- und Beschleunigungsmöglichkeiten der Straßenbahn auf dem Bonner Talweg zwischen Königstraße und Weberstraße

Nummer
190669
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Empfehlung
  2. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses 05.12.2019 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190669-1 AA Kapazitätssteigerungs- und Beschleunigungsmöglichkeiten der Straßenbahn auf dem Bonner Talweg zwischen Königstraße und Weberstraße Antrag zur Vorlage 190669
  2. 190669-03 Kapazitätssteigerungs- und Beschleunigungsmöglichkeiten der Straßenbahn auf dem Bonner Talweg zwischen Königstraße und Weberstraße
  3. 190669-2 AA Kapazitätssteigerungs- und Beschleunigungsmöglichkeiten der Straßenbahn auf dem Bonner Talweg zwischen Königstraße und Weberstraße Antrag zur Vorlage 190669

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Beschlussvorlage
öffentlich
190669
Kapazitätssteigerungs- und
Beschleunigungsmöglichkeiten der Straßenbahn
auf dem Bonner Talweg zwischen Königstraße und
Weberstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.11.2019 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Empfehlung
Hauptausschuss 05.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt die Vorplanung für die Umgestaltung des
Bonner Talwegs im Abschnitt Königstraße bis Weberstraße unter
Berücksichtigung folgender Vorgaben zu erstellen:
• Der Gleisabstand ist so zu wählen, dass gemäß Vorgaben des
Nahverkehrsplans (DS 1711670EB4) langfristig 2,65m breite
Niederflurfahrzeuge eingesetzt werden können.
• Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird in diesem Bereich auf 30
km/h (Mo-Fr 7-17h) reduziert.
• Der zur Verfügung stehende Querschnittsraum von ca. 17 m soll wie
folgt neu aufgeteilt werden: Die Fahrbahnbreite wird auf ca. 6,50 m reduziert.
Auf der Westseite schließt an die Fahrbahn ein ca. 2,00 - 2,50m breiter
Parkstreifen und ein ca. 4,00 - 4,50m breiter Gehweg an. Auf der Oststeite ein
ca. 2,00m breiter Parkstreifen und ein ca. 2,00m breiter Gehweg. In den
Seitenbereichen soll nach Möglichkeit Baumbepflanzung vorgesehen werden.
Die unterschiedlichen Nutzungen im Seitenbereich soll durch den Einsatz
unterschiedlicher Pflastermaterialien sichtbar gemacht werden. Die Fahrbahn
ist möglichst wie die Seitenbereiche städtebaulich besonders zu gestalten. Die
Bordsteine sind barrierefrei einzubauen, um das Queren der Fahrbahn zu
ermöglichen.
• In Höhe des Clara-Schumann-Gymnasiums ist eine Querungsstelle
farblich hervorzuheben.
• Für die Belieferung der Geschäfte ist eine ausreichende Ladezone
ganztags einzurichten. Die Nutzung ist durch den Stadtordnungsdienst zu
überwachen.
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 3

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• In diesem Abschnitt ist ein Parkraumkonzept zu erstellen mit dem Ziel
mehr Kurzzeitparkplätze für Kunden und mehr Anwohnerparken sowie
zusätzliche Fahrradabstellplätze zu ermöglichen.
2. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, die Geschwindigkeitsreduzierung
testweise unmittelbar einzurichten.
Begründung
Gemäß Beschluss des Hauptausschusses (DS 1512771AA17) hat die
Verwaltung am 26.02.2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung zur
Umgestaltung des Bonner Talwegs im Abschnitt Königstraße bis Weberstraße
durchgeführt. Hierbei hat des Planungsbüro Runge die verschiedenen
erarbeiteten Varianten seines Gutachtens sowie einer zu diesem Thema
verfassten Bachelorarbeit und die im o.g. Beschluss aufgeführte Variante
vorgestellt. Im Anschluss diskutierten die Anwesenden (Anwohner,
Gewerbetreibende sowie Vertreter der IHK, SWB und ADFC) die Situation in
diesem Bereich. Es wurde vereinbart in einem weiteren Workshop eine
Vorzugsvariante für die Umgestaltung zu erarbeiten.
Dieser Workshop fand am 23.05.2019 statt. Anwesend waren Anwohner,
Gewerbetreibende Vertreter der IHK, ADFC, Verkehrsforum sowie des
Ingenieurbüros Runge IVP und der Ämter 61 und 33.
Einhellige Meinung der Anwohner und Gewerbetreibende war, dass das
Geschwindigkeitsniveau in diesem Bereich unbedingt auf 30 km/h gesenkt
werden soll. Dies soll nach Möglichkeit sofort umgesetzt werden, um auch die
Sicherheit für die querenden Fußgänger und Schüler des Clara- Schumann-
Gymnasiums zu erhöhen. Des Weiteren sollen die Parkmöglichkeiten für
Anwohner und Geschäftskunden erhalten werden. Dem Wegfall des zurzeit
regelwidrig praktizierten Haltens in 2. Reihe wurde unter der Voraussetzung
zugestimmt, dass eine ausreichend dimensionierte Ladezone eingerichtet wird
die ganztägig für die Belieferung zur Verfügung steht und deren
ordnungsgemäße Nutzung regelmäßig durch die Stadt überwacht wird.
Im Weiteren wurden die o.g. Gestaltungselemente und Vorgaben erarbeitet und
als Ergebnis auf dem als Anlage beigefügten Plakat festgehalten.
Anlage/n
1 Plakat (öffentlich)Seite 2 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de