190669 · Beschlussvorlage
Kapazitätssteigerungs- und Beschleunigungsmöglichkeiten der Straßenbahn auf dem Bonner Talweg zwischen Königstraße und Weberstraße
Kerndaten
- Nummer
- 190669
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Untergeordnet
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Beschlussvorlage öffentlich 190669 Kapazitätssteigerungs- und Beschleunigungsmöglichkeiten der Straßenbahn auf dem Bonner Talweg zwischen Königstraße und Weberstraße Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Empfehlung Hauptausschuss 05.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt die Vorplanung für die Umgestaltung des Bonner Talwegs im Abschnitt Königstraße bis Weberstraße unter Berücksichtigung folgender Vorgaben zu erstellen: • Der Gleisabstand ist so zu wählen, dass gemäß Vorgaben des Nahverkehrsplans (DS 1711670EB4) langfristig 2,65m breite Niederflurfahrzeuge eingesetzt werden können. • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird in diesem Bereich auf 30 km/h (Mo-Fr 7-17h) reduziert. • Der zur Verfügung stehende Querschnittsraum von ca. 17 m soll wie folgt neu aufgeteilt werden: Die Fahrbahnbreite wird auf ca. 6,50 m reduziert. Auf der Westseite schließt an die Fahrbahn ein ca. 2,00 - 2,50m breiter Parkstreifen und ein ca. 4,00 - 4,50m breiter Gehweg an. Auf der Oststeite ein ca. 2,00m breiter Parkstreifen und ein ca. 2,00m breiter Gehweg. In den Seitenbereichen soll nach Möglichkeit Baumbepflanzung vorgesehen werden. Die unterschiedlichen Nutzungen im Seitenbereich soll durch den Einsatz unterschiedlicher Pflastermaterialien sichtbar gemacht werden. Die Fahrbahn ist möglichst wie die Seitenbereiche städtebaulich besonders zu gestalten. Die Bordsteine sind barrierefrei einzubauen, um das Queren der Fahrbahn zu ermöglichen. • In Höhe des Clara-Schumann-Gymnasiums ist eine Querungsstelle farblich hervorzuheben. • Für die Belieferung der Geschäfte ist eine ausreichende Ladezone ganztags einzurichten. Die Nutzung ist durch den Stadtordnungsdienst zu überwachen. Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 3 Seite 2 • In diesem Abschnitt ist ein Parkraumkonzept zu erstellen mit dem Ziel mehr Kurzzeitparkplätze für Kunden und mehr Anwohnerparken sowie zusätzliche Fahrradabstellplätze zu ermöglichen. 2. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, die Geschwindigkeitsreduzierung testweise unmittelbar einzurichten. Begründung Gemäß Beschluss des Hauptausschusses (DS 1512771AA17) hat die Verwaltung am 26.02.2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Umgestaltung des Bonner Talwegs im Abschnitt Königstraße bis Weberstraße durchgeführt. Hierbei hat des Planungsbüro Runge die verschiedenen erarbeiteten Varianten seines Gutachtens sowie einer zu diesem Thema verfassten Bachelorarbeit und die im o.g. Beschluss aufgeführte Variante vorgestellt. Im Anschluss diskutierten die Anwesenden (Anwohner, Gewerbetreibende sowie Vertreter der IHK, SWB und ADFC) die Situation in diesem Bereich. Es wurde vereinbart in einem weiteren Workshop eine Vorzugsvariante für die Umgestaltung zu erarbeiten. Dieser Workshop fand am 23.05.2019 statt. Anwesend waren Anwohner, Gewerbetreibende Vertreter der IHK, ADFC, Verkehrsforum sowie des Ingenieurbüros Runge IVP und der Ämter 61 und 33. Einhellige Meinung der Anwohner und Gewerbetreibende war, dass das Geschwindigkeitsniveau in diesem Bereich unbedingt auf 30 km/h gesenkt werden soll. Dies soll nach Möglichkeit sofort umgesetzt werden, um auch die Sicherheit für die querenden Fußgänger und Schüler des Clara- Schumann- Gymnasiums zu erhöhen. Des Weiteren sollen die Parkmöglichkeiten für Anwohner und Geschäftskunden erhalten werden. Dem Wegfall des zurzeit regelwidrig praktizierten Haltens in 2. Reihe wurde unter der Voraussetzung zugestimmt, dass eine ausreichend dimensionierte Ladezone eingerichtet wird die ganztägig für die Belieferung zur Verfügung steht und deren ordnungsgemäße Nutzung regelmäßig durch die Stadt überwacht wird. Im Weiteren wurden die o.g. Gestaltungselemente und Vorgaben erarbeitet und als Ergebnis auf dem als Anlage beigefügten Plakat festgehalten. Anlage/n 1 Plakat (öffentlich)Seite 2 von 3 Page 1/1Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de