190666-2 · Mitteilungsvorlage
Kontrolle und Rückbau von Schottergärten in Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 190666-2
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190666-2 Kontrolle und Rückbau von Schottergärten in Hardtberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 28.01.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg am 03.12.2019 wurde der Tagesordnungspunkt 190666 „Kontrolle und Rückbau von Schottergärten in Hardtberg“ behandelt und weitere Fragen gestellt. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: - Im Stadtbezirk Hardtberg wurden Schottgärten festgestellt – wie konkret muss der Einzelfall benannt werden? (bezogen auf Stellungnahme Punkt 1., 1. Absatz) Baurechtliche Maßnahmen, bis hin zu Zwangsmaßnahmen, können bei den entsprechenden Tatbeständen grundstücksbezogen erfolgen. - Können zur Kontrolle der Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen für 1 bis 2 Tage 1 bis 2 „Müllkontrolleure“ aus der Innenstadt um Amtshilfe gebeten werden und diese die Vorgärten in Hardtberg einer Sichtkontrolle unterziehen? (bezogen auf Stellungnahme, Punkt 1., 2. Absatz) Die verwaltungsrechtliche Problematik liegt nicht alleine in der Feststellung nicht gesetzeskonformer Vorgärten, sondern vor allem in der „Nachbearbeitung“ (einschließlich ordnungsbehördlicher Zwangsmaßnahmen, ggf. auch verwaltungsgerichtlicher Streitverfahren), um letztendlich einen Rückbau zu erreichen. Die Beurteilung, welche Vorgärten in welchem Umfang nicht den Kriterien des § 8 BauO NRW entsprechen, kann nicht Dritten übertragen werden. In jedem einzelnen Fall bedarf es einer Abwägung und der Ausübung des Ermessens, was durch sachfremde Personen nicht leistbar ist. - Warum werden in Anbetracht des Grundsatzes der Gleichbehandlung nur die Anwohner „Am Hölder“ angeschrieben? - Was versteht man unter „auffallend viele Schottgärten“ (siehe Stellungnahme Punkt 2., 2. Satz)? Im Maarweg in Duisdorf gibt es z. B. im Umkreis von 300 m mindestens 4 bis 5 Schottgärten. Im Neubaugebiet „Am Hölder“ sind bei den Baukontrollen zahlreiche Vorgärten aufgefallen, die überwiegend mit Schotter gestaltet sind. Dies veranlasste die Verwaltung, im Rahmen eines „Serienbriefes“ für eine freiwillige Neugestaltung der Vorgartenbereiche zu werben. Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 Ziel dieses Schreibens war und ist, auf ordnungsbehördliche Maßnahmen verzichten zu können. Die Verwaltung sieht diese Aktion als Versuch, eine kooperative Basis mit den Eigentümern zu finden, um Verbesserungen in den Vorgärten zu erreichen. - In Bonn muss angesichts des ausgerufenen Klimanotstandes der Klimaschutz in allen Bereichen hohe Priorität haben. Das gegenseitige Ausspielen von wichtigen Maßnahmen ist keine Alternative. (bezogen auf Stellungnahme Punkt 2., letzter Satz) Ohne jeden Zweifel ist die Gefahrenabwehr als vordringlichste Aufgabe der Bauordnungsbehörde zu betrachten. Dies bedeutet, dass die Verwaltung in aufgedeckten Fällen - im Wesentlichen bei Bauabnahmen - für eine ordnungsgemäße Vorgartengestaltung Maßnahmen ergreift, die im Rahmen der personellen Ressourcen möglich sind. - Der Flyer ist schön, geht aber mit keinem Wort auf die Unzulässigkeit der Schottergärten ein. Wie erreichen die Flyer und die Informationen über die Unzulässigkeit der Schottergärten die Eigentümer/innen? Es trifft zu, dass der Flyer des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NW keine Hinweise zur Unzulässigkeit von Schottergärten enthält. Er zeigt vielmehr Alternativlösungen zu Schotter und Kies im Vorgarten auf. Diesbezüglich darf nicht unerwähnt bleiben, dass kein grundsätzliches Verbot für die Gestaltung von Vorgärten mit Schotter und Kies besteht, solange eine Begrünung mit Rasen, Sträuchern, Beeten etc. erfolgt. Lediglich eine gänzlich geschotterte bzw. befestigte, nicht wasserdurchlässige Fläche entspricht nicht den baurechtlichen Forderungen. Die Flyer liegen in der Bürgerinformation des Bauordnungsamtes, bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Bonner Energieagentur aus. In Baugenehmigungen ist standardmäßig ein Hinweis auf § 8 BauO NRW enthalten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de